Förderprogramme in Bayern
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
844 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Auslands-BAföG
Für eine Ausbildung oder ein Studium im Ausland gibt es BAföG mit Zusatzleistungen. Nach Paragraf 12 Absatz 4 BAföG beträgt der Reisekostenzuschlag jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas und sonst jeweils 500 Euro. Nach Paragraf 16 BAföG wird ein einzelner Auslandsausbildungsabschnitt längstens ein Jahr gefördert, unter besonderen Voraussetzungen kommen weitere Semester dazu. Eine vollständige Ausbildung in der EU oder der Schweiz unterliegt dieser Zeitgrenze nicht. Wichtig: Auch wer schon Inlands-BAföG bezieht, muss beim Auslandsförderungsamt einen eigenen Antrag stellen.
BAföG mit Kinderbetreuungszuschlag
Schülerinnen, Schüler und Studierende können Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten. Wer mit eigenen Kindern zusammenlebt, bekommt zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag, der als Zuschuss und nicht als Darlehen gewährt wird. Der Antrag läuft über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, elektronisch über BAföG Digital.
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
Bayerische Förderung barrierefreier und behindertengerechter Wohnungsanpassung
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro gefördert. Gefördert werden zum Beispiel Schwellenabbau und ausreichende Bewegungsflächen, bodengleiche Duschplätze und Haltesysteme, Aufzüge, Rampen, automatische Tuerantriebe sowie Orientierungshilfen wie taktile Markierungen oder Brailleschrift. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Vermieter von Mietwohnraum, Voraussetzung ist die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Da die Mittel begrenzt sind, erfolgt die Auswahl nach sozialer Dringlichkeit der Anträge.
Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Bayern fördert den Bau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einem staatlichen Darlehen zu 2,5 Prozent Zins und einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Ergänzend gibt es bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs sowie einen Mietzuschuss, der die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete von 5 bis 10 Euro je Quadratmeter ausgleicht. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Sozialbindung von 35 Jahren und dürfen nur zu zumutbaren Mieten für die Einkommensstufe I vermietet werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren sowie Wohnungsunternehmen mit mindestens 15 Prozent Eigenkapitaleinsatz.
Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende
Bayern fördert die Schaffung von Wohnplätzen für Studierende mit leistungsfreien Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz bei 25-jähriger Bindung und bis zu 75.000 Euro je Wohnplatz bei 40-jähriger Bindung, entsprechend bis zu 45 beziehungsweise bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für bestimmte Apartments ist eine Erhöhung um bis zu 20.000 Euro je Platz möglich. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeerwerber, deren Vorhaben den Bedarf am Hochschulort deckt. Die Plätze sind bedürftigen Studierenden staatlicher oder anerkannter Hochschulen vorbehalten, bis zu 20 Prozent dürfen an Auszubildende gehen.
Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
Fördert die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie die Anwendung neuer Technologien. Die Förderlinie Entwicklung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Anteilsfinanzierung gewährt, die Förderlinie Anwendung als Darlehen der LfA mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Eigenwohnraumförderung
Bayern fördert Haushalte mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen beim Bau und Erwerb selbst genutzten Wohneigentums mit einem zinsverbilligten Darlehen über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Zinsverbilligung deckt bis zu ein Drittel der Gesamtkosten ab, hinzu kommt ein Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der mit dem Darlehen verbunden ist. Nach Angaben des Staatsministeriums wurden die Einkommensgrenzen 2023 um rund 25 Prozent angehoben, sodass etwa 60 Prozent der bayerischen Bevoelkerung förderberechtigt sind. Im Einzelfall sind Bürgschaften als Eigenkapitalersatz möglich. Beratung und Antragsbearbeitung erfolgen bei den Bewilligungsstellen der Landratsaemter und kreisfreien Städte.
Begabtenförderung im Hochschulbereich (StipendiumPlus, 13 Begabtenförderungswerke)
Dreizehn vom Bund geförderte Begabtenförderungswerke unterstützen Studierende, Promovierende und Auszubildende finanziell und ideell. Die Werke haben unterschiedliche politische, religiöse und weltanschauliche Profile, sodass für sehr verschiedene Lebensläufe etwas dabei ist. Laut StipendiumPlus braucht man keinen Einserschnitt, entscheidend ist das Gesamtbild aus Leistung, Engagement und persönlicher Entwicklung. Neben Geld gibt es Mentoring, Workshops und Netzwerk. Die Bewerbung läuft direkt beim jeweiligen Werk, die Beträge richten sich nach den BAföG-Sätzen und werden dort veröffentlicht.
Bildungskredit des Bundes
Der Bildungskredit unterstützt die Finanzierung einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Er ist zeitlich befristet und besonders zinsgünstig. Über den Antrag entscheidet das Bundesverwaltungsamt, Auszahlung und Abwicklung der Rückzahlung übernimmt die KfW. Er ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und kann deshalb auch neben BAföG genutzt werden. Antrag über das Portal bildungskreditonline.bva.bund.de, Unterlagen werden anschließend nachgereicht. Monatsrate, Höchstsumme, Zinssatz und Altersgrenze stehen nicht auf der Übersichtsseite des BVA, sondern in den Förderbestimmungen und sind vor der Antragstellung dort zu prüfen.
Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII)
Die Blindenhilfe gleicht die blindheitsbedingten Mehraufwendungen aus. Das Gesetz nennt einen Grundbetrag für Volljährige, der sich an der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts orientiert und deshalb regelmäßig steigt; die geltende Höhe erfragt man beim Sozialamt. Anspruch haben Menschen, deren beidaeugige Gesamtsehschaerfe nicht mehr als ein Fuenfzigstel beträgt oder die vergleichbare Sehstoerungen haben. Antrag beim zuständigen Sozialamt.
Blindenhilfe nach Paragraph 72 SGB XII
Monatliche Geldleistung für blinde Menschen zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen, unabhängig vom konkreten Verwendungsnachweis. Anspruch haben Personen, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen vergleichbar schwere Störungen des Sehvermögens vorliegen, sofern sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Der Gesetzestext nennt als Ausgangswerte 585 Euro für Erwachsene und 293 Euro für Minderjährige (Stand bis 30. Juni 2004); diese Beträge verändern sich seither jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Der heutige Zahlbetrag liegt deshalb deutlich höher; rechnerisch ergibt sich aus dem bayerischen Blindengeld (809 Euro, entspricht laut ZBFS 85 Prozent der Blindenhilfe) für Erwachsene ein Wert von rund 950 Euro monatlich im Juli 2026. Konkrete Beträge bitte beim zuständigen Träger erfragen.
Bund-Länder-Programm Junges Wohnen
Junges Wohnen ist ein Sonderprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro an Finanzhilfen bereit, die Umsetzung erfolgt seit 2023 über eigene Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern. Gefördert werden Neubau, Ausbau, Umbau und Modernisierung von Wohnheimplätzen. Anträge stellen Bauträger und Studierendenwerke bei den Förderstellen der Länder, junge Menschen profitieren indirekt über guenstigere Wohnheimplätze.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 4 Betriebskostenförderung
Modul 4 gewährt laufende Zuschüsse für die erneuerbare Wärmeerzeugung aus förderfähigen Solarthermieanlagen und Wärmepumpen, die in ein Wärmenetz einspeisen. Die Förderung wird je erzeugter Wärmemenge über mehrere Betriebsjahre gezahlt.
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander
Bundesprogramm zur Förderung von rund 530 Mehrgenerationenhäusern in ganz Deutschland. Es läuft seit Januar 2021 mit einer Förderperiode von acht Jahren, also bis 2028. Träger sind häufig gemeinnützige Vereine und Kommunen, die generationenübergreifende Begegnungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote betreiben.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Connecting Europe Facility (CEF) - Fazilität Connecting Europe
Die Connecting Europe Facility finanziert den Ausbau europäischer Infrastruktur in drei Bereichen: CEF Transport für die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, CEF Energy für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur und CEF Digital für digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Begünstigt sind Mitgliedstaaten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger.
Deutschlandnetz - Aufbau von 9.000 Schnellladepunkten
Der Bund lässt über ausgeschriebene Lose rund 9.000 Schnellladepunkte an etwa 1.000 Standorten in allen Regionen und entlang der Autobahnen errichten und betreiben. Je Fahrzeug sollen mindestens 200 kW Ladeleistung verfügbar sein, auch bei Hochbetrieb am Standort. Betreiber erhalten die Standorte im Rahmen der Vergabe.
Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm
Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wie der Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Die Fördersaetze haengen von der Finanzkraft der Gemeinde ab und liegen zwischen 25 und 70 Prozent, im Schnitt bei rund 50 Prozent. Für die ELER-kofinanzierte Auswahlrunde standen zuletzt bayernweit rund 25 Mio. Euro bereit.
EMFAF - Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Der EMFAF unterstützt den European Green Deal mit Maßnahmen in den Bereichen Meerespolitik, Gemeinsame Fischereipolitik und internationale Ozean-Governance und fördert eine nachhaltige blaue Wirtschaft. Adressiert werden EU-Mitgliedstaaten, die Aquakulturbranche, Forschungs- und Innovationsprojekte sowie maritime Sektoren. Neben direkt verwalteten Ausschreibungen läuft ein Großteil der Mittel über nationale Programme.
EU4Health
EU4Health ist das vierte und größte EU-Gesundheitsprogramm und läuft von 2021 bis 2027. Es reagiert auf die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie und zielt darauf, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesundheitssysteme zu stärken. Verwaltet wird es von der Exekutivagentur HaDEA, in den Mitgliedstaaten unterstützen nationale Kontaktstellen.
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Die Eigenheimrente, umgangssprachlich Wohn-Riester, fördert den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums und von Genossenschaftsanteilen, seit 2014 auch den Abbau von Barrieren im eigenen Wohnraum. Die Grundzulage beträgt nach Paragraf 84 EStG seit dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro; Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich. Achtung: Die BMWSB-Seite nennt weiterhin veraltete 154 Euro, massgeblich ist der Gesetzestext. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro und für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro; Beiträge können bis zu 2.100 Euro im Jahr abzueglich Zulage als Sonderausgaben abgesetzt werden. Angespartes Kapital kann zu mindestens 75 Prozent oder vollständig für den Erwerb eingesetzt oder zum Rentenbeginn zur Entschuldung verwendet werden. Die Förderung wird nachgelagert über ein Wohnförderkonto besteuert, das jährlich mit zwei Prozent fortgeschrieben wird.
Erasmus+ Mobilitätsförderung in der Bildung
Erasmus+ ist das EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport mit rund 26 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027. Gefördert werden Auslandsaufenthalte in Hochschulbildung, Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. Das Programm zielt ausdrücklich darauf, den Zugang für alle Menschen zu erleichtern, besonders für Personen mit Mobilitätshindernissen oder schwierigem sozialem Hintergrund. Die Antragstellung läuft über die eigene Hochschule, Schule oder den Bildungsträger, die Fördersätze legen die Nationalen Agenturen jährlich fest.
Exportinitiative Energie
Die Exportinitiative Energie unterstützt deutsche KMU der Energiebranche bei der Erschließung internationaler Maerkte. Angeboten werden stark vergünstigte Teilnahmen an Gemeinschaftsständen auf internationalen Messen, Geschäftsreisen der Auslandshandelskammern, Informationsreisen auslaendischer Entscheider nach Deutschland, Informationsveranstaltungen und Referenzprojekte deutscher Energietechnik.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.