Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg
Das Programm richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter in Baden-Württemberg und soll verkehrsbedingte Belastungen durch Feinstaub, Stickoxide und CO2 senken. Zuwendungsfähig sind Studien- und Beratungsleistungen, Kommunikationsmaßnahmen sowie Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören überdachte Radabstellanlagen, E-Bike-Ladestationen und die Anschaffung von Dienst- oder Firmenrädern. Für Investitionen ist ein Gesamtkonzept vorzulegen.
Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis fördert als Direktzuschuss den Kauf neuer Aufsitz-Elektroroller mit 200 Euro, von S-Pedelecs mit 300 Euro und von E-Lastenrädern mit 400 Euro. Wer den Bezug von 100 Prozent Ökostrom oder den Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage nachweist, erhält einmalig 50 Euro zusätzlich. Das Budget beträgt 20.000 Euro pro Jahr, je Haushalt, Verein oder Verwaltung ist eine Förderung pro Jahr möglich. Tretroller und Scooter sind ausgeschlossen.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München
Kommunales Förderprogramm der Stadt München für klimaneutrale Gebäude. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung und Heizungsoptimierung, der Heizungstausch auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärmeanschluss, Effizienzgebäudestandards im Bestand und im Neubau mit Ökobilanz sowie Photovoltaik-Beratung, Mieterstrommodelle, Steckersolargeräte und Beratungsleistungen zu Gebäude und Wärmenetzen.
Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Datteln
Die Stadt Datteln gewährt Zuschüsse für die Umsetzung von Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Zum Förderkatalog gehört unter anderem die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern. Das Programm richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Förderhöhe und Bedingungen sind in der städtischen Förderrichtlinie geregelt.
Förderprogramm Kommunaler Straßenbau Brandenburg
Mit der Richtlinie kommunaler Straßenbau unterstützt das Land Brandenburg Kommunen dabei, verkehrswichtige Verbindungen an aktuelle und künftige Bedarfe anzupassen. Über diese Richtlinie werden auch die Bundesfinanzhilfen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land für den Radverkehr abgewickelt. Das Programm gehört zum Förderangebot des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise im Land Brandenburg.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029
Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Bayern, jeweils gestaffelt nach Ladeleistung: bis 3.000 Euro je Normalladepunkt (11 bis 22 kW), bis 15.000 Euro je Schnellladepunkt, bis 30.000 Euro je HPC-Ladepunkt ab 250 kW und bis 80.000 Euro je MCS-Ladepunkt ab 600 kW. Netzanschlüsse werden mit bis zu 10.000 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 75.000 Euro (Mittel- und Hochspannung) gefördert.
Förderprogramm Lastenrad der Stadt Walldorf
Die Stadt Walldorf unterhält ein eigenes Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenrädern und stellt dazu Antrag und Förderrichtlinie zum Download bereit. Das Programm ist Teil des städtischen Nachhaltigkeitsangebots und ergänzt weitere kommunale Förderprogramme. Förderhöhe und Antragsweg regelt die Richtlinie zum Förderprogramm Lastenrad. Zuständig ist die Stadtverwaltung Walldorf.
Förderprogramm Lastenrad und Fahrradanhänger der Stadt Verden
Die Stadt Verden fördert mit einem eigenen Programm die Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern. Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf das Rad für Einkäufe sowie Kinder- und Lastentransporte zu erleichtern. Antragsformular und Förderbedingungen stellt die Stadt auf ihrer Portalseite bereit. Die Förderung ist an die verfügbaren Haushaltsmittel gebunden.
Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Nachfolger des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe. Gefördert werden angewandte Forschung und Entwicklung einschließlich anwendungsorientierter Grundlagenforschung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen aus Land-, Forstwirtschaft und Abfallsektor. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Holz und Forstwirtschaft, Bioenergie sowie Bodenschutz und Humusmanagement. Das Programm ist zugleich Grundlage für Maßnahmen zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz. Anträge laufen über Projektskizzen und das elektronische System easy-Online.
Förderprogramm Urbane Gärten Stuttgart
Das Förderprogramm Urbane Gärten unterstützt gemeinschaftliches Gärtnern in Stuttgart. Die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün vernetzt, berät und fördert Aktive, Initiativgruppen, Schulen und Kindertagesstätten, die Brach- und Dachflächen zu urbanen Gärten entwickeln wollen.
Förderprogramm für Klimaschutz und Klimawandelanpassung der Stadt Stutensee
Mit dem Förderprogramm für Klimaschutz und Klimawandelanpassung unterstützt die Stadt Stutensee ihre Bürgerinnen und Bürger finanziell bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Zum Förderkatalog gehört auch die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne Elektroantrieb. Die allgemeinen Informationen und die Förderrichtlinie stehen auf der städtischen Klimaseite bereit. Die Mittel sind auf das jeweilige Haushaltsjahr begrenzt.
Förderprogramm gesundheitliche Versorgung Landkreis Limburg-Weilburg
Der Landkreis Limburg-Weilburg fördert mit einem eigenen Programm die gesundheitliche Versorgung in der Region. Ziel ist es, ärztliche und weitere Versorgungsangebote im Kreisgebiet zu sichern. Förderrichtlinie und Antragsformular stehen auf der Seite des Fördermanagements im Fachbereich Kämmerei zum Download bereit. Der Landkreis veröffentlicht jährlich Berichte darüber, wie die Fördermittel verwendet wurden.
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
Flächenbezogene Förderung für nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker- und Grünland in Sachsen. Gefördert werden unter anderem Brachen und Blühstreifen, naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung, gestaffelte Mahd und überwinternde Stoppel. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie über den Sammelantrag.
Förderrichtlinie Ausgleichszulage (FRL AZL/2026)
Ausgleichszulage für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten Sachsens. Die Förderung gleicht Ertragsnachteile aus und wird als jährliche Flächenprämie gezahlt. Die Fassung AZL/2026 löst die ältere Fassung AZL/2015 ab.
Förderrichtlinie Ausgleichszulage (FRL AZL/2026) Sachsen
Sachsen zahlt eine Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten, um die dortige Bewirtschaftung trotz schlechterer natürlicher Bedingungen zu erhalten. Für das Antragsjahr 2026 gilt eine neu gefasste Richtlinie FRL AZL/2026. Beantragt wird die Zulage im Rahmen des Frühjahrssammelantrags über das Förderportal des Landes. Die genauen Saetze je Hektar stehen in der Richtlinie und richten sich nach Gebietskategorie und Bewirtschaftungsform.
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)
Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau sowie für Existenzgründungen und Hofnachfolgen in Sachsen. Die Fördersätze für Investitionen liegen je nach Bereich bei 25 Prozent (Wettbewerbsfähigkeit, Spezialtechnik) bis 40 Prozent (Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Verarbeitung und Vermarktung, Digitalisierung, Agroforst), die Obergrenze liegt bei 5.000.000 EUR förderfähigen Investitionskosten für die Förderperiode 2023 bis 2027. Existenzgründungen erhalten eine Pauschale von 70.000 EUR je Unternehmen, ausgezahlt in Raten über maximal fünf Jahre.
Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes
Freiwilliges Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen: Finanziert werden aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden und passiver Schallschutz in Form von Zuschüssen für Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Seit 2016 stehen jährlich 150 Millionen Euro bereit, im Jahr 2019 einmalig 176 Millionen Euro. Anwohner erhalten die Mittel über Verträge mit dem Infrastrukturunternehmen, nicht direkt vom Bund.
Förderrichtlinie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Niederungsgebieten Schleswig-Holstein
2023 erlassene Förderrichtlinie für Projekte zur Anpassung der Wasserwirtschaft in den Niederungen an den Klimawandel. Sie richtet sich vor allem an Wasser- und Bodenverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts und ist Teil der Strategie Niederungen 2100, die auf Wasserrückhalt in Trockenzeiten statt schneller Entwässerung setzt.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)
Zuschuss für den dauerhaften Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes in Sachsen. Gefördert werden Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes, der Landschaftspflege sowie begleitende Projekte zur Umweltbildung. Die Richtlinie wird über das Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft abgewickelt.
Förderrichtlinie TSI Lärm+
Förderung besonders leiser Güterwagen: Bezuschusst werden Neubeschaffungen, die mindestens 5 dB(A) unter dem geltenden TSI-Lärm-Grenzwert liegen, sowie Umrüstungen vorhandener Güterwagen mit mindestens 3 dB(A) Unterschreitung. Geförderte Fahrzeuge müssen in den ersten acht Jahren nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte ihrer Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.
Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)
Flächenbezogene Förderung für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus in Sachsen. Die Richtlinie ist Teil des sächsischen Förderpakets für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und wird über das Förderportal des Staatsministeriums abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie.
Förderung Klein-Elektromobilität Landkreis Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt bezuschusst mit einem eigenen Programm die sogenannte Klein-Elektromobilität, etwa Lastenräder und Pedelecs. Das Programm gehört zu den kreiseigenen Förderungen im Bereich Klima und Energie und richtet sich an Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet. Zuschusshöhe und Bedingungen stehen auf der Programmseite des Landkreises. Der Antrag ist vor der Anschaffung zu stellen.
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
Förderung betrieblicher Innovationen Schleswig-Holstein (BIF, Modul 2 Entwicklungsvorhaben)
Modul 2 der BIF-Richtlinie fördert Vorhaben der experimentellen Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen. Ziel ist es, neue oder verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln, die den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen. Förderfähig sind auch Tätigkeiten zur Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmassstab oder zur Anpassung bestehender Erzeugnisse und Fertigungsverfahren auf einen anderen Anwendungsbereich.
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