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Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) · Brandenburg

Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.

Förderhöhe
ab 2.500 Euro
Fördersatz
bis 80 Prozent
Frist
Förderanfragen zwischen 1. Januar und 30. September eines Jahres, s…

Zur Frist: Förderanfragen zwischen 1. Januar und 30. September eines Jahres, spätestens drei Monate vor Projektbeginn

Antrag für Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg) vorbereiten

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 14 Angaben und 9 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

VereineKommunen

Was du erfüllen musst

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wie Kommunen, eingetragene Vereine und Stiftungen
  • Projekt muss zeitlich begrenzt und in sich abgeschlossen sein und im Land Brandenburg durchgeführt werden
  • Eigenbeteiligung mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent
  • Nur wenn keine Haushaltsmittel und keine sonstigen Fördermöglichkeiten zur Verfuegung stehen; kein Rechtsanspruch
  • Keine laufenden Personal- und Sachausgaben, keine wiederholte Förderung desselben Projekts
  • Förderanfrage spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Projektbeginn
  • Einreichung per E-Mail an lottomittel@mbjs.brandenburg.de mit dem Formular Förderanfrage auf Gewährung einer Zuwendung aus Lottomitteln

Was du dafür brauchst

14 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Nachweis der Qualifikation

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)

Wer kann Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg) beantragen?

Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg) richtet sich an Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wie Kommunen, eingetragene Vereine und Stiftungen

Wie viel Geld gibt es bei Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 2.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)?

Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg) beantragen?

Förderanfragen zwischen 1. Januar und 30. September eines Jahres, spätestens drei Monate vor Projektbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Brandenburg.

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Quelle und Stand

Angaben nach land-bb, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)

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Höhe je nach Vorhaben
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100 mal 500 für die Demokratie

Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.

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bis 75 Prozent, maximal 720 Euro
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Landessportbund Berlin
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Zentrales Bundesprogramm zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Radikalisierung. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032 und umfasst fünf Bereiche: Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie in Städten, Gemeinden und Landkreisen, Innovationsprojekte, Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie bundeszentrale Infrastruktur. Förderaufrufe für Projekte ab 2027 sind veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe

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Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport

Die Deutsche Sportjugend fördert demokratiebildende Aktivitäten im Sport, die sich mit Rechtsextremismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung befassen. Antragsberechtigt sind Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB, Sportvereine und Sportverbände, Kreis- und Stadtsportbuende sowie Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit. Gefördert werden Fortbildungen, Bildungsformate, Fachtagungen, Kommunikationsmaßnahmen und Coaching. Für 2026 lief die Antragsfrist bis zum 21. April, der Umsetzungszeitraum reicht vom 15. Mai bis 31. Oktober 2026.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
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