Förderprogramme für Wohneigentum in Baden-Württemberg
Diese Programme fördern Wohneigentum und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.
Zusatzfinanzierung Energieeffizienz (Wohnen mit Zukunft)
Ergänzender Landeskredit für die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums in Baden-Württemberg: bis zu 120.000 Euro für Sanierung Plus und Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete. Der Sollzinssatz liegt bei 1,00 Prozent mit zehn Jahren Zinsbindung, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen mit Sanierungsfahrplan und bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und Denkmal.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.
Gewerbe zu Wohnen (266)
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Deutschland. Finanziert werden Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbsteuer sowie Umbau- und Modernisierungsarbeiten. Wahlweise als Annuitätendarlehen mit 4 bis 35 Jahren Laufzeit oder als endfälliges Darlehen.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und energetisch modernisieren. Das Gebäude muss zum Kaufzeitpunkt die Energieausweisklasse F, G oder H haben und wird anschließend auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert.
Wohneigentum für Familien (300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine klimafreundliche Wohnimmobilie neu bauen oder als Erstkauf erwerben. Je nach Kinderzahl und Förderstufe sind zwischen 170.000 und 270.000 Euro möglich, Laufzeit bis 35 Jahre. Voraussetzung ist der Standard Effizienzhaus 40, höhere Kreditbeträge gibt es mit QNG-Zertifikat.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Bau oder Kauf energie- und flächeneffizienter Wohngebäude im Niedrigpreissegment. Gefördert wird der Standard klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment mit mindestens Effizienzhaus 55, Einhaltung von Treibhausgas- und Kostengrenzwerten über den Lebenszyklus.
Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297, 298)
Zinsverbilligter Kredit für den Bau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Es gibt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für die Stufen Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für Effizienzhaus 40 mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Laufzeit bis 35 Jahre mit bis zu zehn Jahren Zinsbindung.
Städtebauliche Erneuerung Baden-Württemberg (Städtebauförderung)
Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung von Innenstädten und Ortszentren in Baden-Württemberg. Ziele sind der Erhalt des Wohnbestands, die Reaktivierung von Brachflächen, bessere Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen sowie die Attraktivität der Ortszentren. Die L-Bank übernimmt Teile der Mittelabwicklung.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen
Zuschuss von 5.000 bis 250.000 Euro für Investitionen im ländlichen Raum in drei Schwerpunkten. Arbeiten umfasst Betriebserweiterung, Neuansiedlung, Verlagerung aus Gemengelagen, Umnutzung von Gebäuden und Reaktivierung von Brachflächen. Grundversorgung fördert Laden, Praxis oder Büro für den örtlichen Bedarf. Wohnen fördert die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum und umfassende Modernisierungen in Ortskernen. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu zehn Prozent, bei Schwerpunktvorhaben höher.
Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik
Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 Euro für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher auf selbstgenutzten Wohngebäuden. Förderfähig sind die technischen Anlagen, Planung, Bauarbeiten, Montage und Zubehör wie Ladestationen. Laufzeiten von 5, 10, 20 oder 30 Jahren mit ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
Wohnen mit Kind
Zinsgünstiges Darlehen von 15.000 bis 100.000 Euro für Familien, die in Baden-Württemberg ein Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder modernisieren. Förderfähig sind Grundstückskauf mit Nebenkosten, Baukosten, Modernisierung und Außenanlagen. Laufzeiten von 25 oder 35 Jahren mit ein bis fünf tilgungsfreien Jahren und zehnjähriger Zinsbindung.
Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen von 1.000 bis 50.000 Euro zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen, um ein Dauerwohnrecht in einer Wohnungsgenossenschaft zu sichern. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung, die Tilgung 2,25 Prozent mit zwei tilgungsfreien Jahren.
Finanzierung Familienzuwachs
Zinsverbilligtes Darlehen für kinderlose Paare mit Kinderwunsch und für Haushalte, deren Einkommen die Grenzen der normalen Eigentumsförderung überschreitet. Kinderlose Paare erhalten bis zu 239.500 Euro, Familien mit zwei Kindern bis zu 344.500 Euro. Das Darlehen ist auf den tatsächlichen Finanzierungsbedarf begrenzt.
Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums
Ergänzende Förderung zum Z15-Darlehen für neuen Wohnraum, der besonders energieeffizient (Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus), barrierefrei nach DIN 18040-2 oder in innovativer Bauweise errichtet wird. Für energieeffiziente Gebäude gibt es bis zu 50.000 Euro Darlehensaufstockung plus einen Zuschuss von 4.000 bis 20.000 Euro, für barrierefreies Bauen bis zu 60.000 Euro Aufstockung.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro für den barrierereduzierenden Umbau gebrauchter Wohnimmobilien, etwa Schwellenabbau, Badanpassung, Eingangsbereich und Wege zum Gebäude. Bei vollständigem altersgerechtem Umbau nach DIN 18040-2 kommt ein Tilgungszuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten hinzu, maximal 1.500 Euro.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren
Zusatzdarlehen zu 1,00 Prozent Zins für die energetische Sanierung älterer Wohngebäude. Bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung auf Standard Sanierung Plus oder Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen wie Wand- und Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Lüftungsanlage. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von drei Prozent, also bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen.
Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg (Z15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen für Kauf, Bau oder Erweiterung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Baden-Württemberg, inklusive Grundstück und Außenanlagen beim Neubau. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent p.a. für 15 Jahre, die Tilgung bei 2,25 Prozent mit 24 Monaten tilgungsfreier Zeit. Die Darlehenshöhe hängt von der Familiengröße ab, eine vierköpfige Familie erhält bis zu 344.500 Euro.
Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)
§ 10e EStG erlaubte Selbstnutzern, in den ersten vier Jahren bis zu 6 Prozent und in den vier folgenden Jahren bis zu 5 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten wie Sonderausgaben abzuziehen, begrenzt auf Höchstbeträge und an Einkommensgrenzen gebunden. Die Vorschrift ist ausgelaufen: Nach § 52 EStG ist sie letztmals anzuwenden, wenn vor dem 1. Januar 1996 mit der Herstellung begonnen oder das Objekt aufgrund eines vor dem 1. Januar 1996 rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags angeschafft wurde. Nachfolger war die Eigenheimzulage, die ihrerseits Ende 2005 abgeschafft wurde. Für heutige Käufer und Bauherren gibt es keinen allgemeinen Abzug der Anschaffungskosten der selbst genutzten Wohnung mehr, nur noch Sonderfälle wie § 10f EStG bei Denkmalen und Sanierungsgebieten.
Eigenheimzulage (ausgelaufen)
Die Eigenheimzulage förderte den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums über acht Jahre mit jährlich 1 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro, zuzüglich 800 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr. Die Förderung ist ausgelaufen: Sie gilt nur noch für Fälle, in denen vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung begonnen oder der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. Für Kaufverträge und Bauanträge ab dem 1. Januar 2006 gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Da der Förderzeitraum acht Jahre betrug, sind auch die letzten Auszahlungen längst abgeschlossen. Aktuelle Alternativen sind die KfW-Programme zum Wohneigentum und die Steuerermäßigungen nach §§ 35a und 35c EStG.
Baukindergeld (KfW 424)
Das Baukindergeld war ein Zuschuss des Bundes für Familien beim Kauf oder Bau der ersten selbst genutzten Immobilie. Die KfW stellt auf der Programmseite klar, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann; die Antragsfrist lief Ende 2023 aus, seitdem sind keine Neuanträge mehr möglich. Wer noch in der Förderung ist, bekommt die Raten weiterhin über die vereinbarte Laufzeit jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Konkrete Förderbeträge und Einkommensgrenzen nennt die aktuelle Programmseite nicht mehr. Für Familien gibt es heute stattdessen Wohneigentum für Familien - Neubau (KfW 300) und Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (KfW 308).
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