Antragio

Förderprogramme für Wohneigentum in Berlin

Diese Programme fördern Wohneigentum und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

75 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Wohneigentum

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BundZuschuss

Wohngeld (Lastenzuschuss für Eigentümer)

Der Lastenzuschuss ist der Wohngeldzweig für Menschen, die selbst genutztes Wohneigentum haben und wenig Einkommen. Berücksichtigt werden Zins- und Tilgungsleistungen für Bau, Erwerb oder Verbesserung, die Grundsteuer, Verwaltungskosten sowie eine Betriebskostenpauschale von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr. Antragsberechtigt sind Eigentümer von bis zu zwei Wohnungen sowie Erbbauberechtigte und Personen mit Dauerwohnrecht oder Niessbrauch. Empfänger von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (früher Bürgergeld) sowie von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind nach Paragraf 7 WoGG ausgeschlossen, Empfänger von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach Paragraf 20 Absatz 2 WoGG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Bearbeitung durch die oertliche Wohngeldbehörde
BundSteuervorteil

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG)

Beim Kauf einer Immobilie fällt in bestimmten Konstellationen keine Grunderwerbsteuer an. Steuerfrei sind unter anderem der Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, der Erwerb von Personen, die mit dem Veraeusserer in gerader Linie verwandt sind, also Eltern, Großeltern und Kinder, sowie deren Ehegatten und Stiefkinder. Ebenfalls befreit sind Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen, die Aufteilung eines Nachlasses unter Miterben und Übertragungen im Rahmen einer Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Zusätzlich gilt eine Freigrenze: Erwerbe, bei denen der für die Steuerberechnung massgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt, bleiben steuerfrei. Der gesetzliche Regelsteuersatz liegt bei 3,5 Prozent, die Bundesländer können davon abweichen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Vollzug durch die Finanzaemter der Länder
BundSteuervorteil

Wohn-Riester / Eigenheimrente (Paragraf 92a EStG)

Gefördertes Altersvorsorgekapital aus einem Riester-Vertrag darf für die eigene Wohnung eingesetzt werden. Möglich sind die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung, die Tilgung eines entsprechenden Darlehens sowie der Erwerb von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft, jeweils ab 3.000 Euro Mindestentnahme. Auch Umbau und energetische Sanierung sind förderfähig, mit Mindestbeträgen von 6.000 Euro bei Umbau innerhalb von drei Jahren nach Erwerb und sonst 20.000 Euro. Die Entnahme ist nur bis zum Beginn der Auszahlungsphase möglich, die Wohnung muss in der EU oder im EWR liegen und Hauptwohnung sein. Für Umbau und Sanierung dürfen nicht gleichzeitig Zuschüsse oder die Steuerermäßigung nach Paragraf 35a oder 35c genutzt werden.

ab 3.000 Euro
bundesweit
Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
BundPrämie

Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen

Zulage des Staates auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer anlegen. Für wohnwirtschaftliche Anlagen wie Bausparverträge beträgt sie nach Paragraf 13 des Fuenften Vermögensbildungsgesetzes 9 Prozent auf höchstens 470 Euro im Jahr, also bis zu 42,30 Euro. Für Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne sind es 20 Prozent auf höchstens 400 Euro, also bis zu 80 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Die Zulage ist steuerfrei und kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt; sie entfällt rückwirkend, wenn die gesetzlichen Sperrfristen verletzt werden.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Festsetzung durch das Finanzamt
BundPrämie

Wohnungsbauprämie

Staatliche Prämie auf Bausparbeiträge und andere prämienbegünstigte Aufwendungen. Sie beträgt nach Paragraf 3 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes 10 Prozent der Aufwendungen, höchstens auf 700 Euro im Jahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten. Daraus ergibt sich eine Prämie von bis zu 70 beziehungsweise 140 Euro pro Jahr. Entscheidend ist die Einkommensgrenze nach Paragraf 2a: das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Ehegatten nicht überschreiten.

bis 10 Prozent, maximal 140 Euro
bundesweit
Bund, Auszahlung über die Bausparkassen
BundKredit

KfW 134 - Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile

Kredit von bis zu 150.000 Euro für den Kauf von Genossenschaftsanteilen, um eine Genossenschaftswohnung selbst zu bewohnen. Auf den Kredit gibt es einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent, höchstens 22.500 Euro, der den Rückzahlungsbetrag mindert. Gefördert werden sowohl Neugründungen von Genossenschaften als auch der Beitritt zu bestehenden Wohnungsgenossenschaften. Die Wohnung muss einen eigenen Zugang, Kueche oder Kochnische, Bad und WC haben und Hauptwohnsitz sein. Umschuldungen und bereits abgeschlossene Erwerbe sind ausgeschlossen.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW 296 - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für klimafreundliche und zugleich flächensparende Neubauten. Gefördert werden Gebäude, die mindestens Effizienzhaus 55 erreichen, die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfuellen und den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreiten. Einen Kostengrenzwert je Quadratmeter nennt die KfW auf der Produktseite nicht, die Zahlenwerte stehen in den technischen Mindestanforderungen. Zusätzlich gilt eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche. Heizungen mit fossilen Energieträgern oder Biomasse sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 297/298 - Klimafreundlicher Neubau, Wohngebäude

Zinsverbilligter Kredit für den Neubau oder Ersterwerb besonders klimafreundlicher Wohngebäude. Je Wohneinheit sind bis zu 100.000 Euro möglich, mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) bis zu 150.000 Euro. Es gibt drei Stufen: Effizienzhaus 55 ohne Öl- und Gasheizung, Klimafreundliches Wohngebäude auf Effizienzhaus-40-Niveau mit Lebenszyklus-CO2-Bilanz sowie Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung haengt an verfügbaren Bundesmitteln. Speziell für die Stufe Effizienzhaus 55 stehen laut KfW für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 800 Millionen Euro Bundesmittel zur Zinsverbilligung zur Verfuegung; diese Summe gilt nicht für das gesamte Programm.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 124 Wohneigentumsprogramm

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Finanziert werden Baukosten und Baunebenkosten wie Notar, Makler und Grunderwerbsteuer, beim Neubau auch das Grundstück, wenn es höchstens sechs Monate vor Antragseingang gekauft wurde. Beim Kauf sind auch Renovierung und Modernisierung förderfähig. Ferienimmobilien, Umschuldungen, vermietete Einheiten und die Erweiterung vorhandener Wohnfläche sind ausgeschlossen. Der Kredit muss in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag abgesichert werden und wird über einen Finanzierungspartner beantragt.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW 308 Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (Jung kauft Alt)

Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Je nach Kinderzahl und Einkommen liegt die Kredithöhe zwischen 140.000 und 180.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro, bei zwei Kindern 100.000 Euro und ab drei Kindern 110.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten. Das Gebäude muss die Energieklasse F, G oder H haben und innerhalb von viereinhalb Jahren nach Zusage auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Der Antrag muss vor dem Kauf über einen Finanzierungspartner gestellt werden.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 300 Wohneigentum für Familien - Neubau

Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. Die Kredithöhe haengt von der Kinderzahl und vom Standard ab: bei einem Kind bis zu 170.000 Euro, mit QNG-Zertifizierung bis zu 220.000 Euro, ab fuenf Kindern bis zu 220.000 beziehungsweise 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten, ab fuenf Kindern liegt die Grenze bei 130.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben, die Familie darf kein weiteres Wohneigentum in Deutschland besitzen und muss mindestens die Haelfte des Objekts selbst halten und bewohnen. Wer bereits Baukindergeld erhalten hat, ist ausgeschlossen.

170.000 Euro bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Kredit

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz im Wohnungsbestand. Gefördert werden unter anderem barrierefreie Wege und Eingaenge, Treppenlösungen, veraenderte Raumgeometrien, Badumbauten, Smart-Home- und AAL-Systeme sowie Gemeinschaftsräume. Zum Einbruchschutz zählen einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Fenster, Rolläden und Alarmanlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter sowie Genossenschaften, Bauträger und öffentliche Stellen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.

bis 50.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für Neubauten, die zugleich klimafreundlich, flächeneffizient und guenstig sind. Das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus einhalten und darf nicht mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse beheizt werden. Zusätzlich gelten eine Mindestzahl an Wohnräumen bezogen auf die Fläche und eine Obergrenze für die Lebenszykluskosten, die ein Energieeffizienz-Experte nachweist. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen, Kommunen und Kirchen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude

Zinsverbilligter Kredit für den Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, die einen hohen Effizienzstandard erreichen. Für die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude gibt es bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebäude darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss den Effizienzhaus-40-Standard einschließlich Lebenszyklusanalyse erfuellen. Für die Variante Effizienzhaus 55 gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro je Wohneinheit, hier ist keine Lebenszyklusanalyse noetig, das Gebäude darf aber nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Ein Energieeffizienz-Experte muss vor dem Antrag eine Bestätigung zum Antrag ausstellen.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)

Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundKredit

Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Nutzung einer selbst bewohnten Genossenschaftswohnung. Gefördert wird sowohl der Beitritt zu einer bestehenden Genossenschaft als auch die Gründung einer neuen Genossenschaft. Das Programm lief früher unter dem Namen KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)

Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

Wohneigentum für Familien (KfW-Programm 300)

Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches, selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. In der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude liegt der Höchstbetrag bei 170.000 Euro (1 bis 2 Kinder), 200.000 Euro (3 bis 4 Kinder) und 220.000 Euro (ab 5 Kindern), mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bei 220.000, 250.000 und 270.000 Euro. Gefordert ist mindestens Effizienzhaus 40 ohne Öl-, Gas- oder Biomasseheizung, das Programm ist der Nachfolger des Baukindergelds.

170.000 Euro bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundSteuervorteil

Eigenheimrente (Wohn-Riester)

Mit dem Eigenheimrentengesetz ist selbstgenutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Riester-Altersvorsorge integriert. Angespartes Kapital kann für den Erwerb von Wohneigentum oder Genossenschaftsanteilen sowie seit 2014 für den Abbau von Barrieren entnommen werden, auch Tilgungsleistungen bei Darlehens- und Bausparverträgen werden gefördert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert über das Wohnförderkonto, das jährlich mit zwei Prozent verzinst wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
BundPrämie

Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen

Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in begünstigte Anlagen einzahlen, etwa in Bausparverträge oder Beteiligungen am Produktivkapital. Die Zulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Bei geförderten Bausparverträgen, die nach dem 31. Oktober 1984 abgeschlossen wurden, beträgt die Sperrfrist sieben Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Finanzämter nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz, vermögenswirksame Leistungen über den Arbeitgeber
BundPrämie

Wohnungsbauprämie

Staatliche Prämie von 10 Prozent auf prämienbegünstigte Sparleistungen, vor allem Bausparbeiträge ab 50 Euro im Sparjahr. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Kalenderjahr, bei Ehegatten bis 1.400 Euro, die maximale Prämie beträgt damit 70 beziehungsweise 140 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Ehegatten bei 70.000 Euro.

bis 10 Prozent, maximal 140 Euro
bundesweit
Bund nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, Abwicklung über Bausparkassen und Kreditinstitute
BundZuschuss

Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten und wird seit über 60 Jahren gezahlt. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung ab, ein amtlicher Wohngeldrechner gibt eine erste Orientierung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Wohngeldstellen der Kommunen
BundZuschuss

Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.

1.300 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW

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