Förderprogramme für Wohneigentum auf Ebene Land
Alle Programme für Wohneigentum auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
76 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)
Zinsgünstiges Landesdarlehen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe 150.000 Euro (Mietstufen 1 bis 2), 175.000 Euro (Mietstufen 3 bis 4) oder 190.000 Euro (Mietstufen 5 bis 7), ab dem dritten Kind erhöht es sich um jeweils 10 Prozent. Bei energieeffizientem Neubau gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent, bei Standardbau und Erwerb 5 bis 7,5 Prozent.
Eigentumsförderung - Modernisierung (Wohnraumförderung NRW)
Zinsguenstiges Förderdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, etwa Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz und Klimaanpassung. Der Zinssatz beträgt 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, zusätzlich gibt es einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent in Einkommensgruppe A.
NRW.BANK.Baudenkmäler
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro für Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren.
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Zinsguenstiges Darlehen bis 150.000 Euro für Neubau, Sanierung oder Ersterwerb von nachhaltigem, selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Bei Sanierung sind bis zu 100 Prozent der Kosten finanzierbar, beim Neubau bis zu 50 Prozent. Laufzeiten bis 35 Jahre.
NRW.BANK.Wohneigentum
Zinsguenstiges Annuitäten- oder endfälliges Darlehen für Bau, Erwerb oder Anschlussfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, bei Anschlussfinanzierungen 100 Prozent des Restkapitals. Laufzeiten bis 35 Jahre.
Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum
Förderung aus zinsvergünstigtem Darlehen und Zuschuss aus der Hamburger Eigenheimförderung für den Erstbezug oder Neubau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in einer Baugemeinschaft. Der Zinssatz ist für die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Es gelten dieselben Zielgruppen wie in der Eigenheimförderung, also große Familien und Haushalte mit Schwerbehinderung. Konkrete Förderhöhen werden individuell ermittelt und sind nicht veröffentlicht.
IFB-Konstantdarlehen
Nachrangdarlehen der IFB Hamburg für Bau oder Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in Hamburg. Das maximale Darlehensvolumen beträgt 100.000 Euro, die Zinsbindung läuft über 25 Jahre und ist damit für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung laut Konditionsübersicht.
IFB-Ergänzungsdarlehen
Nachrangdarlehen von bis zu 100.000 Euro für Bau oder Erwerb selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Förderfähig sind Anschaffungskosten, Baukosten und Modernisierungsarbeiten bis zu einem Anteil von 50 Prozent. Zinsbindung wahlweise 10 oder 15 Jahre.
Eigenheimförderung für große Familien
Zinsvergünstigtes Darlehen mit 15 Jahren Zinsbindung für den Neubau oder Erstbezug von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg. Zielgruppe sind Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Haushalte, in denen ein Mitglied einen Grad der Behinderung von mindestens 80 hat. Ein Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben zur Qualitätssicherung.
IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Zinsverbilligtes Darlehen für Familien, die eine bestehende Wohnimmobilie der Energieklassen D bis H kaufen und im Zuge des Erwerbs energetisch mindestens auf Klasse C sanieren. Bis zu 150.000 bis 180.000 Euro zu 2 Prozent Zinssatz bei 15 Jahren Laufzeit. Förderfähig sind Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten und Sanierungskosten.
IFB-Eigenheimdarlehen Neubau
Zinsverbilligtes Nachrangdarlehen für den Neubau oder Ersterwerb selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Bis zu 150.000 Euro zu 2 Prozent Zinssatz mit 15 Jahren Zinsbindung. Förderfähig sind Anschaffungskosten, Baunebenkosten und Außenanlagen.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.
IFB-WEGfinanz
Darlehen für einzelne Wohnungseigentümer, die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen eines WEG-Beschlusses mitfinanzieren. Zwischen 5.000 und 35.000 Euro je Eigentümer ohne Grundschuldeintrag. Die Hausverwaltung koordiniert das Verfahren für alle interessierten Eigentümer.
IFB-Modernisierungsdarlehen
Zinsgünstiges Darlehen für allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, Dachgeschossausbau, Balkonsanierung, Dämmung oder Heizung. Es sind bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren mit 5- oder 10-jähriger Zinsbindung.
Schwammstadt-Fördermodul Anlagen zur Nutzung von Regenwasser
Zuschuss für Einbau oder Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen in Bremen und Bremerhaven. Wird das Regenwasser für die Toilettenspülung und einen weiteren Zweck genutzt, beträgt der Zuschuss 40 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Bei ausschließlicher Pflanzenbewässerung sind es 25 Prozent bis maximal 1.500 Euro.
Der Bremer Förderlotse
Kostenfreies Beratungsangebot zu allen Förderprogrammen rund um Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum im Land Bremen. Der Förderlotse hilft beim Finden des passenden Programms, nennt technische Berater und Antragsstellen und begleitet von der Antragstellung bis zum Abschluss.
Wohnraumförderungsprogramm des Landes Bremen 2026
Neues Landeswohnraumförderungsprogramm mit drei Fördersäulen: Neubau in zwei Mietstufen inklusive der Option Junges Wohnen, Modernisierung im Bestand sowie Bindungsankauf durch Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen. Das Programm wurde am 30. Juni 2026 beschlossen und tritt Mitte August 2026 in Kraft. Die Programme bis einschließlich 2025 sind bereits ausgebucht.
Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg)
Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Grundförderung besteht aus 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Zusatzförderungen gibt es für den Kauf im Bestand, Kinder und Schwerbehinderte, die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze, eine zweite Wohnung sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Allgemeine Mietwohnraumförderung)
Gefördert werden Neubau, Änderung und Erweiterung von Gebäuden zu Mietwohnungen sowie der erstmalige Erwerb von Mietwohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Die Förderung besteht aus zunächst zinslosen Darlehen und einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Erfasst sind allgemeiner Mietwohnraum sowie Wohnungen für aeltere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
Zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit, für barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen. Gefördert werden Raumanpassungen, Türverbreiterungen, Badumbauten, Treppenverbesserungen und die Nachrüstung von Aufzügen im selbstgenutzten Wohnraum. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent, mindestens 30 Euro, erhoben.
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Zuschuss für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen zur behinderungsgerechten Anpassung von selbst genutztem Wohnraum. Gefördert werden zum Beispiel Rampen, barrierefreie Bäder und Küchen, Aufzüge sowie die Beseitigung von Stufen und Schwellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.
Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)
Zinsgünstiges Nachrangdarlehen für den Neubau von bis zu zwei Wohneinheiten zur Selbstnutzung sowie für den Erwerb neuer Immobilien mit Erstbezug innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Der Regelhöchstbetrag von 200.000 Euro erhöht sich um 20.000 Euro, wenn der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht wird.
Hessen-Darlehen Bestandserwerb (Erwerb einer selbst genutzten Immobilie)
Zinsgünstiges Nachrangdarlehen des Landes Hessen für den Erwerb eines bestehenden Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung. Förderfähig sind auch damit verbundene Modernisierungs-, Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen. Der Sollzinssatz liegt bei 1,60 Prozent und ist 20 Jahre festgeschrieben.
Mehr zu Wohneigentum
- ThemaFörderung für den NeubauBeim Neubau geht es in der Förderung nicht um einzelne Bauteile, sondern um das Gebäude als Ganzes.
- AntragWohneigentum: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandWohneigentum in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikoniSFPDer iSFP ist der individuelle Sanierungsfahrplan, ein von einer Energieberatung erstelltes Dokument mit einer...
- ThemaFörderung für FamilienFamilienförderung besteht aus zwei sehr verschiedenen Welten: gesetzliche Leistungen, auf die ein Anspruch...
- AntragWohneigentum: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandWohneigentum in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonSanierungsfahrplanEin Sanierungsfahrplan ordnet die energetischen Maßnahmen an einem Gebäude zu einer sinnvollen Reihenfolge...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- AntragWohneigentum: Höhe der FörderungWie viel Förderung ist drin und wovon hängt der Betrag ab?
Eine Liste zeigt alles zu Wohneigentum. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.