Antragio

Soziale Förderung und Projektmittel

Mittel für soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Inklusion und Teilhabe. Hier geht es um Projekte und Träger, nicht um Ansprüche einzelner Personen.

552 Programme gefunden

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KommuneSonstiges

MVV Abo 65 (Seniorenticket München)

Vergünstigtes Monatsabo für Personen ab 65 Jahren im MVV. Der Preis richtet sich nach den gewählten Zonen; die MVG nennt auf ihrer Seite zum MVV Abo 65 keinen Preis, deshalb ist hier kein Betrag hinterlegt. Das Abo erlaubt beliebig viele Fahrten in den gebuchten Zonen. Mehrere Personen ab 65 Jahren können die Karte abwechselnd nutzen. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate, das Abo beginnt zum Ersten eines Kalendermonats. Eine kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist nicht enthalten. Anders als das Deutschlandticket gilt es nur im MVV-Gebiet.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern, Muenchen
Muenchner Verkehrsgesellschaft im MVV
KommuneZuschuss

Dresden-Pass mit ermäßigtem Deutschlandticket

Der Dresden-Pass gibt Dresdnerinnen und Dresdnern mit geringem Einkommen 35 Prozent Rabatt auf das Deutschlandticket. Es kostet damit 40,95 Euro pro Monat; diese Preise gelten ab dem 1. April 2026. Ermäßigt sind auch die Zusatztickets Plus Mitnahme (8,12 Euro) und Plus MOBI (5,20 Euro) sowie Abo-Monatskarten. Der Pass gilt zusätzlich für vergünstigte Eintritte in städtische und Landeskultureinrichtungen und für eine kostenfreie Mietrechtsberatung. Auch für Kinder kann er beantragt werden.

bis 35 Prozent der Kosten
Sachsen, Dresden
Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Ausgabe der Tickets über die DVB
LandSonstiges

Fair-Ticket Plus Saarland

Variante des saarlaendischen Sozialtickets ohne zeitliche Beschränkung. Das Fair-Ticket Plus kostet 47,80 Euro pro Monat und gilt für beliebig viele Fahrten im gesamten saarVV-Netz, auch vor 9 Uhr. Berechtigungsnachweis ist ebenfalls die SOZIALCARD. Wie beim Fair-Ticket muss die Nummer des Nachweises auf die Monatskarte übertragen werden.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Saarlaendischer Verkehrsverbund (saarVV) mit dem Land Saarland
LandSonstiges

Fair-Ticket Saarland

Vergünstigte Monatskarte für Menschen mit geringem Einkommen, saarlandweit gültig. Das Fair-Ticket kostet 35,60 Euro pro Monat und gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztaegig. Berechtigungsnachweis ist die SOZIALCARD, die von den zuständigen Behörden oder Trägern ausgegeben wird. Die aufgedruckte Nummer des Nachweises muss auf die Monatskarte übertragen werden, sonst ist sie ungültig.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Saarlaendischer Verkehrsverbund (saarVV) mit dem Land Saarland
LandZuschuss

Deutschland-Ticket für Senioren aus Mecklenburg-Vorpommern

Wer das 65. Lebensjahr erreicht hat und seinen ständigen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat, zahlt für das Deutschlandticket 43 Euro statt 63 Euro im Monat. Das Land übernimmt die Differenz von 20 Euro. Im Jahr summiert sich der Abopreis auf 516 Euro. Das Ticket ist ausschließlich im Abonnement erhältlich, wird online bestellt und als Handyticket in die VVW-App geladen. Ein bestehendes regulaeres Deutschlandticket-Abo muss vorher gekuendigt werden.

20 Euro bis 20 Euro je Monat
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, Abwicklung über VMV und VVW
LandZuschuss

hvv Deutschlandticket für Seniorinnen und Senioren

Hamburgerinnen und Hamburger ab 67 Jahren bekommen das hvv Deutschlandticket für 49 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Altersgrenze orientiert sich an der künftigen Regelaltersgrenze, ein individueller Antrag auf Rentenbezug ist nicht noetig. Das Ticket gilt bundesweit im Regional- und Nahverkehr der 2. Klasse und ist monatlich bis zum 10. des Monats kuendbar. Es ist personengebunden, eine Begleitperson ist nicht enthalten.

14 Euro bis 14 Euro je Monat
Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg, Ausgabe über den hvv
LandZuschuss

hvv Sozialrabatt (ermäßigtes Deutschlandticket Hamburg)

Freiwillige Leistung der Stadt Hamburg für Menschen mit geringem Einkommen. Der Rabatt beträgt 35,50 Euro pro Monat, das hvv Deutschlandticket kostet damit noch 27,50 Euro Eigenanteil. Der Rabatt gilt auch für Monatstickets und Jobtickets. Schuelerinnen und Schueler mit Wohnort Hamburg erhalten ein kostenloses hvv Deutschlandticket. Der Rabatt kann rückwirkend für drei Monate oder im Voraus für zwei Monate beantragt werden und endet mit dem Leistungsbezug.

36 Euro bis 36 Euro je Monat
Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg, Abwicklung über den hvv
LandSonstiges

Berlin-Ticket S (Sozialticket Berlin)

Sozialticket des Landes Berlin für 27,50 Euro pro Monat im Tarifbereich Berlin AB. Es gilt nur mit VBB-Kundenkarte Berlin S oder einem aktuellen Leistungsbescheid und eingetragenem Vor- und Nachnamen auf dem Ticket; diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2025. Das Ticket ist nicht übertragbar. Mitgenommen werden dürfen ein Hund und Kinder unter sechs Jahren. Anders als das Deutschlandticket gilt es nicht bundesweit.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Ausgabe über BVG und S-Bahn Berlin
KommuneSonstiges

SozialTicket im VRR (meinTicket)

Regional begrenztes Sozialticket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr für den Wohnort oder den Kreis. Im Abonnement kostet es 43,80 Euro pro Monat, als Monatskarte 49,90 Euro. Es gilt rund um die Uhr in der jeweiligen Preisstufe A oder Kreis, aber nicht bundesweit. Wer bundesweit fahren will, wählt stattdessen das DeutschlandTicket Sozial für 53 Euro. Ausgegeben wird das Ticket als eTicket auf der Chipkarte meinTicket im KundenCenter der Verkehrsunternehmen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
LandZuschuss

Deutschlandticket sozial (Nordrhein-Westfalen)

In Nordrhein-Westfalen kostet das Deutschlandticket für Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen 53 Euro pro Monat statt 63 Euro; dieser Preis gilt seit dem 1. Januar 2026. Berechtigt sind unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfuersorge und Wohngeld. Der Berechtigungsnachweis kommt von der zuständigen Behörde; im Verkehrsverbund Rhein-Sieg sind das der Köln-Pass, der MobilPass oder der Bonn-Ausweis, die von der jeweiligen Stadt beziehungsweise dem Kreis ausgestellt werden und meist auch vergünstigte Eintritte in städtische Einrichtungen umfassen. Ohne gültigen Nachweis gibt es keinen ermäßigten Tarif. Die Vertragslaufzeit haengt an der Gültigkeit des Nachweises.

10 Euro bis 10 Euro je Monat
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen und Verkehrsverbünde (VRR, VRS)
LandZuschuss

Hessenpass mobil (ermäßigtes Deutschlandticket Hessen)

Menschen mit geringem Einkommen und Wohnsitz in Hessen bekommen das Deutschlandticket für 44 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Differenz von 19 Euro monatlich trägt das Land Hessen. Berechtigungsnachweis ist der Hessenpass mobil, den das oertlich zuständige Amt in der Regel automatisch zuschickt. Das vergünstigte Abo läuft nach einem Jahr automatisch aus und muss bis zum 10. des Vormonats verlaengert werden.

19 Euro bis 19 Euro je Monat
Hessen
Land Hessen, Ausgabe über RMV, NVV und VRN
BundSonstiges

Freifahrt der Begleitperson bei Merkzeichen B

Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen, faehrt eine Begleitperson im Nahverkehr kostenlos mit. Die Begleitperson braucht kein eigenes Ticket und keine Wertmarke. Der Ausweis ist bei einer Fahrscheinkontrolle vorzuzeigen. Die Freifahrt der Begleitperson gilt unabhängig davon, ob die schwerbehinderte Person selbst eine Wertmarke hat.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde auf Grundlage des SGB IX
BundSonstiges

Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeintraechtigt oder hilflos oder gehoerlos sind, werden im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert. Das betrifft die Merkzeichen G, aG, H, Bl und Gl. Notwendig sind ein Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke, das beim Versorgungsamt des Wohnsitzlandes beantragt wird. Die Wertmarke kostet nach Paragraf 228 Absatz 3 SGB IX 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr. Kostenlos ist sie unter anderem für blinde und hilflose Menschen (Merkzeichen Bl oder H), für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder vergleichbaren Leistungen sowie für bestimmte Kriegsbeschaedigte. Die Freifahrt gilt bundesweit im Nahverkehr, nicht im Fernverkehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Ausgabe von Ausweis und Wertmarke durch die Versorgungsaemter der Länder
BundSonstiges

Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson (Merkzeichen B, Paragraf 228 Absatz 6 und Paragraf 229 Absatz 2 SGB IX)

Ist im Schwerbehindertenausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson eingetragen (Merkzeichen B), wird die Begleitperson unentgeltlich befördert. Die Unentgeltlichkeit selbst regelt Paragraf 228 Absatz 6 Nummer 1 SGB IX und gilt ausdrücklich im Nah- und im Fernverkehr; eine eigene Wertmarke der schwerbehinderten Person ist dafuer nicht erforderlich. Wer zur Mitnahme berechtigt ist, bestimmt Paragraf 229 Absatz 2 SGB IX: schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Unentgeltlich mitgenommen werden nach Paragraf 228 Absatz 6 Nummer 2 SGB IX außerdem Handgepaeck, ein Krankenfahrstuhl, orthopaedische Hilfsmittel sowie Führ- und gekennzeichnete Assistenzhunde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Feststellung durch die Versorgungsaemter der Länder
BundSonstiges

Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr (Paragraf 228 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeintraechtigt, hilflos oder gehoerlos sind, werden im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert. Grundlage ist ein entsprechend gekennzeichneter Ausweis nach Paragraf 152 Absatz 5 SGB IX mit gültiger Wertmarke. Für die Wertmarke ist eine Eigenbeteiligung zu zahlen; Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX nennt als Ausgangsbetrag 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr, dieser Betrag erhöht sich jedoch automatisch mit der Ausgleichsabgabe und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekannt gemacht, zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Den aktuell gültigen Betrag nennt das zuständige Versorgungsamt. Kostenlos ist die Wertmarke nach Paragraf 228 Absatz 4 SGB IX unter anderem für blinde und hilflose Menschen sowie für Beziehende von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, von laufenden Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII und von Leistungen nach dem SGB VIII oder SGB XIV. Wer die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung nach Paragraf 3a Absatz 2 KraftStG nutzt, bekommt keine Wertmarke.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Ausgabe der Wertmarke durch die Versorgungsaemter der Länder
SonstigeSonstiges

Ermäßigte BahnCard für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung erhalten die BahnCard zum ermäßigten Tarif. Die ermäßigte BahnCard 25 kostet 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse, die ermäßigte BahnCard 50 kostet 122 Euro in der 2. Klasse und 241 Euro in der 1. Klasse. Die regulaeren Preise liegen bei 62,90 beziehungsweise 244 Euro in der 2. Klasse. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, die Kuendigungsfrist vier Wochen vor Ablauf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
BundZuschuss

Budget für Ausbildung

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt haetten, können stattdessen eine regulaere betriebliche Ausbildung machen. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung einschließlich des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und der Unfallversicherungsbeiträge sowie die Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung in Betrieb und Berufsschule und die erforderlichen Fahrtkosten. Gefördert wird nur eine erstmalige betriebliche Berufsausbildung, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss. Ein Eingangsverfahren muss nicht durchlaufen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder
BundZuschuss

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt haetten, den Wechsel auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung. Zusätzlich werden die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall. Der Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber ein anderes Beschäftigungsverhältnis beendet hat, um den Zuschuss zu erhalten.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber, die Langzeitleistungsbeziehende einstellen, erhalten zwei Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss: 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr, berechnet auf tarifliche oder ortsübliche Entgelte. Während der gesamten Förderdauer findet ein beschäftigungsbegleitendes Coaching statt. Voraussetzung ist ein Leistungsbezug von mindestens 21 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate. Seit 1. Juli 2026 stellt die Regelung auf den Langzeitleistungsbezug statt auf die Langzeitarbeitslosigkeit ab.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie sehr arbeitsmarktferne Langzeitleistungsbeziehende sozialversicherungspflichtig einstellen. In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns, danach sinkt er jährlich um zehn Prozentpunkte. Gefördert wird bis zu fuenf Jahre. Zusätzlich gibt es eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie bis zu 3.000 Euro je Förderfall für notwendige Qualifizierungen.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BundZuschuss

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Kurzqualifizierungen oder die Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung. Der Gutschein nennt Ziel der Maßnahme, Höchstdauer, Gültigkeitszeitraum und die zulässige Region. Für Teilnehmende entstehen keine Kosten, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter Umständen zusätzlich erstattet werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitgeber können sich die Personalkosten erstatten lassen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung zur Probe beschäftigen. Erstattet werden Lohn- beziehungsweise Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, und zwar für bis zu drei Monate. Voraussetzung ist ein Probearbeitsvertrag und dass die Probebeschäftigung die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung verbessert. Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Ausserbetriebliche Berufsausbildung

Junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, können eine vollqualifizierende Berufsausbildung bei einem Bildungsträger absolvieren. Im Rahmen der Ausbildungsgarantie wurde der Zugang zum 1. August 2024 erweitert: Auch marktbenachteiligte junge Menschen in Regionen mit Unterversorgung an Ausbildungsplätzen können gefördert werden. Ziel ist der Übergang in eine betriebliche Ausbildung, sobald das möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit

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