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Soziale Förderung und Projektmittel

Mittel für soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Inklusion und Teilhabe. Hier geht es um Projekte und Träger, nicht um Ansprüche einzelner Personen.

538 Programme gefunden

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BundSonstiges

Hilfe in sonstigen Lebenslagen (Paragraph 73 SGB XII)

Auffangvorschrift der Sozialhilfe für atypische Bedarfslagen, die in keinem anderen Kapitel des SGB XII geregelt sind. Leistungen können erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen; Geldleistungen sind als Beihilfe oder als Darlehen möglich. Anders als bei den übrigen Kapiteln besteht kein gebundener Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensentscheidung des Sozialamts. In der Praxis werden hierüber etwa Umgangskosten getrennt lebender Eltern oder besondere Einzelfälle abgedeckt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

Existenzsichernde Leistung für Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und weder erwerbsfähig im Sinne des SGB II noch dauerhaft erwerbsgemindert sind. Rechtsanspruch nach Paragraph 27 SGB XII, beantragt beim Sozialamt. Die Leistung umfasst Regelbedarf, Mehrbedarfe, Unterkunft und Heizung sowie Bildung und Teilhabe; die Regelbedarfsstufen werden in einem statistischen Verfahren ermittelt und jährlich fortgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)

Ergänzende Sozialhilfeleistung für pflegebedürftige Menschen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung den pflegerischen Bedarf nicht decken und Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Anspruch besteht nach Paragraph 61 SGB XII, wenn den Betroffenen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die Mittel selbst aufzubringen. Die Hilfe deckt häusliche Pflege, teilstationäre und stationäre Pflege sowie Pflegehilfsmittel ab. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise überörtlicher Träger der Sozialhilfe
KommuneZuschuss

Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII)

Hilfe zur Pflege ist die Sozialhilfeleistung für Pflegebedürftige, deren eigenes Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken. Sie deckt insbesondere die Eigenanteile im Pflegeheim, aber auch ambulante Pflege und Pflegehilfsmittel. Der Anspruch besteht nur, soweit es nicht zumutbar ist, die Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen; bei minderjährigen unverheirateten Personen wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Antrag beim Sozialamt der Wohnsitzkommune.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune beziehungsweise oertlicher Träger der Sozialhilfe
BundZuschuss

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Paragraph 70 SGB XII)

Unterstützung für Personen mit eigenem Haushalt, wenn weder sie selbst noch andere Haushaltsangehörige den Haushalt führen können, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Hilfe umfasst die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen und alle sonstigen zur Haushaltsführung notwendigen Tätigkeiten. Übernommen werden die Kosten für eine haushaltsführende Person, angemessene Beihilfen und Beiträge zur Alterssicherung sowie Kosten einer spezialisierten Haushaltsführung oder Beratung. Sie ist grundsätzlich vorübergehend, kann aber dauerhaft erbracht werden, wenn dadurch eine stationäre Unterbringung vermieden wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
KommuneBeratung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Nach dem achten Kapitel des SGB XII erhalten Menschen Hilfe, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Typische Anlaesse sind Wohnungslosigkeit, Haftentlassung, Gewalterfahrung oder der Verlust der Wohnung. Die Hilfe umfasst Beratung, persönliche Unterstützung, Hilfe zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung sowie Hilfe zur Erlangung von Arbeit. Leistungen nach anderen Vorschriften gehen vor.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Oertliche und überoertliche Träger der Sozialhilfe
BundBeratung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII)

Rechtsanspruch auf Hilfen für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die diese aus eigener Kraft nicht überwinden können, etwa Wohnungslose, Haftentlassene, Menschen mit Gewalterfahrung oder Suchtproblemen. Die Leistungen umfassen alle notwendigen Maßnahmen: Beratung, persönliche Betreuung, Straßensozialarbeit, betreutes Wohnen, Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitsplatzsuche sowie Hilfen zur Erlangung und Sicherung einer Wohnung. Bei Bedarf wird ein Gesamtplan erstellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise überörtlicher Träger der Sozialhilfe, Durchführung oft durch freie Wohlfahrtspflege
BundBeratung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach Paragraf 67 SGB XII (Wohnungslosenhilfe)

Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, haben Anspruch auf Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten. Das ist die zentrale Rechtsgrundlage der Wohnungslosenhilfe und deckt Beratung, persönliche Betreuung, Hilfe bei der Wohnungssuche und Unterstützung beim Erhalt der Wohnung ab. Die Hilfe setzt voraus, dass die Betroffenen die Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können. Leistungen nach anderen Kapiteln des SGB XII oder nach dem SGB VIII und SGB IX gehen vor. Geldbeträge sind im Gesetz nicht festgelegt, es handelt sich um eine Dienstleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Sozialhilfe, Umsetzung meist über freie Träger und Fachstellen
BundBeratung

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Wohnungserhalt und Wohnungsbeschaffung)

Nach den Paragrafen 67 und 68 SGB XII erhalten Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können, Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten. Dazu gehoeren ausdrücklich Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, Beratung und persönliche Betreuung sowie Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitsplatzsuche. Das ist der zentrale Rechtsanspruch für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Dienstleistungen wie Beratung werden ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind. Bei Bedarf ist ein Gesamtplan zu erstellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt bzw. überoertlicher Sozialhilfeträger, meist über Fachberatungsstellen freier Träger
EUZuschuss

Horizont Europa Cluster 2 Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft

Cluster 2 von Horizont Europa fördert Forschung zu Demokratie und Regierungsführung, zum kulturellen Erbe und zur Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zu sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Gefördert werden vor allem geistes- und sozialwissenschaftliche Verbundprojekte, oft zusammen mit Kultureinrichtungen und Kommunen. Antragsteller ist im Regelfall ein Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Die Themen wechseln mit dem Arbeitsprogramm.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
BundZuschuss

Houses of Resources

Das Bundesamt fördert deutschlandweit 20 Houses of Resources. Diese Ressourcenhäuser unterstützen Migrantenorganisationen, andere integrativ wirkende Organisationen und Ehrenamtliche vor Ort. Sie bieten Beratung und Qualifizierung zu Gründung, Organisationsentwicklung, Projektmanagement, Vereins- und Haftungsrecht, Buchhaltung und Öffentlichkeitsarbeit, unterstützen bei der Akquise oder Gewährung von Finanzmitteln für konkrete Maßnahmen, stellen Räume und Technik zur Verfügung und begleiten Projekte praktisch. Außerdem initiieren sie Netzwerke und Kooperationen zwischen lokalen und regionalen Integrationsakteuren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
LandKredit

IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand

Zinsloses Darlehen für Wohnungsgenossenschaften in Berlin für Neubauvorhaben oder den Ankauf von Bestandsgebäuden. Beim Neubau werden bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten und maximal 30.000 Euro je Wohnung gefördert, beim Bestandsankauf bis zu 90 Prozent der Wohnkosten und maximal 3.500 Euro je Quadratmeter.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
LandKredit

IBB Junges Wohnen

Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende und Studierende in Berlin. Gewährt werden ein 30 Jahre zinsloses Baudarlehen bis 3.600 Euro je Quadratmeter und ein Baukostenzuschuss bis 2.200 Euro je Quadratmeter. Zusätzlich gibt es Einmalzuschüsse von 10.000 Euro je barrierefreier Einheit und bis zu 5.000 Euro für Energieeffizienz.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB) und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
LandKredit

IBB Wohnungsneubaufonds

Soziale Wohnraumförderung für den Neubau von Mietwohnungen in Berlin nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen WFB 2026. Gefördert wird mit zinslosen oder zinsguenstigen Baudarlehen bis 5.300 Euro je Quadratmeter sowie Baukostenzuschüssen bis 1.500 Euro je Quadratmeter. Hinzu kommen Einmalzuschüsse, etwa 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohnung und 2.000 Euro je Wohnung für nachhaltiges Bauen.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB) und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
BundZuschuss

Insolvenzgeld

Insolvenzgeld ersetzt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das ausgefallene Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Es ist ein Rechtsanspruch nach Paragraf 165 SGB III und wird einmalig und rückwirkend in der Regel in Höhe des Nettoverdienstes gezahlt, einschließlich Bestandteilen wie Provisionen, Überstundenvergütung oder Weihnachtsgeld. Insolvenzereignis ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse oder die vollständige Betriebseinstellung bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit. Insolvenzgeld ist steuerfrei und wird online oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit beantragt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit
LandZuschuss

Integrationsagenturen Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2007 Integrationsagenturen bei den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Landesweit gibt es 214 Integrationsagenturen mit rund 290 Fachkräften, darunter 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Die vier Arbeitsschwerpunkte sind bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte, interkulturelle Öffnung, sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Die Agenturen führen Sozialraum- und Bedarfsanalysen durch und entwickeln daraus passende Angebote vor Ort. Bewilligungsbehörde ist das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg
BundSonstiges

Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler

Das Bundesverwaltungsamt führt das Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz durch. Als Spaetaussiedler anerkannte Personen erhalten die deutsche Staatsangehoerigkeit. Ehegatten und direkte Nachkommen können auf Antrag gemeinsam aussiedeln, müssen aber Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Wer nach dem 1. Januar 2005 aufgenommen wurde, darf kostenlos einen Integrationskurs besuchen, die Teilnahmeberechtigung wird bereits bei der Einreise ausgegeben. Für schulpflichtige Kinder besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Integrationskurs. Beratung bieten die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit und Jobcenter sowie die Kursträger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesverwaltungsamt für das Aufnahmeverfahren, Bundesamt für Migration und Fluechtlinge für den Integrationskurs
LandZuschuss

Integrationsfonds Berlin - bezirkliches Nachbarschaftsprogramm

Der Integrationsfonds fördert Projekte, die Partizipation, Integration und Migration im Sozialraum unterstützen. Die Projekte ermöglichen Begegnung, erleichtern das Ankommen im Bezirk und stärken das Empowerment von Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Für das Jahr 2026 stehen berlinweit rund 11,12 Millionen Euro zur Verfügung. Grundlage ist Paragraf 16 Abs. 3 Nr. 6 und 7 des Berliner Partizipations- und Migrationsgesetzes. Die Mittel werden auftragsweise an die zwölf Bezirke verteilt, nach einem Schlüssel aus Sockelbetrag sowie Belegung der LAF-Unterkünfte, Zuwanderung aus dem Ausland und Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Bewerbung läuft über den jeweiligen Bezirk.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration, Umsetzung durch die zwölf Berliner Bezirke
LandZuschuss

Integrationsrichtlinie Thüringen

ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Gefördert werden Projekte, die Menschen mit Vermittlungshemmnissen an den Arbeitsmarkt heranführen und ihre Integration in Beschäftigung unterstützen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB) / ESF Plus Thüringen
EUBürgschaft

InvestEU-Fonds

InvestEU bündelt dreizehn zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente unter einem Dach. Mit einer EU-Garantie von 26,2 Milliarden Euro sollen über 372 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden, bis Ende 2025 waren es bereits rund 397 Milliarden Euro. Die Politikbereiche sind Infrastruktur, Innovation und Forschung, Klima und Umwelt, nachhaltige Mobilität, digitale Transformation, soziale Investitionen und Fähigkeiten sowie kritische Rohstoffe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Europäische Investitionsbank (EIB), EIF und nationale Förderbanken
LandZuschuss

Investitionspakt Sportstätten

Programm der Städtebauförderung, das kommunale Sportstätten als Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration fördert. Antragsberechtigt sind Städte, Maerkte und Gemeinden in Bayern. Die Mittelvergabe erfolgt über die Regierungen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / Bund
BundBeratung

Jugendmigrationsdienste (JMD)

Die Jugendmigrationsdienste begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Angeboten werden individuelles Case Management mit Integrationsförderplan, Einzelberatung, Elternarbeit und Gruppenangebote zu Themen wie Bildungssystem, Berufsorientierung, Erziehung sowie Sprach- und Computerkurse. Die Beratung ist jederzeit kostenlos. Bundesweit gibt es laut BAMF über 420 Standorte, die Website jugendmigrationsdienste.de nennt rund 500 Dienste; zu finden über BAMF-NAvI oder jmd4you.de, wo auch anonyme Onlineberatung möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Durchführung durch Caritas, Diakonie, AWO, Internationaler Bund, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Deutsches Rotes Kreuz
BundBeratung

Jugendmigrationsdienste (JMD)

Die Jugendmigrationsdienste beraten und begleiten junge Menschen mit Migrationshintergrund zwischen 12 und 27 Jahren. Sie bieten individuelle Begleitung mit Integrationsförderplan, Einzelfallberatung, Elternarbeit sowie Gruppenangebote und Kurse. Schwerpunkte sind Schule, Ausbildung, Berufsplanung und soziale Teilhabe. Die Beratung ist für die jungen Menschen und ihre Familien kostenlos. Bundesweit gibt es rund 500 Standorte; Träger sind unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaften der Evangelischen und Katholischen Jugendsozialarbeit, die Arbeiterwohlfahrt, der Internationale Bund, der Paritätische Wohlfahrtsverband und das Deutsche Rote Kreuz. Zusätzlich gibt es eine anonyme Online-Beratung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, umgesetzt durch Träger der Jugendsozialarbeit
LandZuschuss

Junges Wohnen Bayern

Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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