Förderprogramme für Soziales in Berlin
Diese Programme fördern Soziales und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
217 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
Existenzsichernde Leistung für Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und weder erwerbsfähig im Sinne des SGB II noch dauerhaft erwerbsgemindert sind. Rechtsanspruch nach Paragraph 27 SGB XII, beantragt beim Sozialamt. Die Leistung umfasst Regelbedarf, Mehrbedarfe, Unterkunft und Heizung sowie Bildung und Teilhabe; die Regelbedarfsstufen werden in einem statistischen Verfahren ermittelt und jährlich fortgeschrieben.
Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)
Ergänzende Sozialhilfeleistung für pflegebedürftige Menschen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung den pflegerischen Bedarf nicht decken und Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Anspruch besteht nach Paragraph 61 SGB XII, wenn den Betroffenen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die Mittel selbst aufzubringen. Die Hilfe deckt häusliche Pflege, teilstationäre und stationäre Pflege sowie Pflegehilfsmittel ab. Antrag beim Sozialamt.
Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII)
Hilfe zur Pflege ist die Sozialhilfeleistung für Pflegebedürftige, deren eigenes Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken. Sie deckt insbesondere die Eigenanteile im Pflegeheim, aber auch ambulante Pflege und Pflegehilfsmittel. Der Anspruch besteht nur, soweit es nicht zumutbar ist, die Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen; bei minderjährigen unverheirateten Personen wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Antrag beim Sozialamt der Wohnsitzkommune.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Paragraph 70 SGB XII)
Unterstützung für Personen mit eigenem Haushalt, wenn weder sie selbst noch andere Haushaltsangehörige den Haushalt führen können, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Hilfe umfasst die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen und alle sonstigen zur Haushaltsführung notwendigen Tätigkeiten. Übernommen werden die Kosten für eine haushaltsführende Person, angemessene Beihilfen und Beiträge zur Alterssicherung sowie Kosten einer spezialisierten Haushaltsführung oder Beratung. Sie ist grundsätzlich vorübergehend, kann aber dauerhaft erbracht werden, wenn dadurch eine stationäre Unterbringung vermieden wird.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII)
Rechtsanspruch auf Hilfen für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die diese aus eigener Kraft nicht überwinden können, etwa Wohnungslose, Haftentlassene, Menschen mit Gewalterfahrung oder Suchtproblemen. Die Leistungen umfassen alle notwendigen Maßnahmen: Beratung, persönliche Betreuung, Straßensozialarbeit, betreutes Wohnen, Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitsplatzsuche sowie Hilfen zur Erlangung und Sicherung einer Wohnung. Bei Bedarf wird ein Gesamtplan erstellt.
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Wohnungserhalt und Wohnungsbeschaffung)
Nach den Paragrafen 67 und 68 SGB XII erhalten Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können, Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten. Dazu gehoeren ausdrücklich Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, Beratung und persönliche Betreuung sowie Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitsplatzsuche. Das ist der zentrale Rechtsanspruch für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Dienstleistungen wie Beratung werden ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind. Bei Bedarf ist ein Gesamtplan zu erstellen.
IBB Altersgerecht Wohnen
Darlehen bis 50.000 Euro je Wohneinheit für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden. Gefördert werden zum Beispiel Aufzugseinbau, Badumbau, barrierefreie Zugaenge und Einbruchschutz. Die IBB gewährt eine Zinssubvention von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr auf die KfW-Konditionen.
IBB Genossenschaftsförderung - Anteilserwerb
Zinsloses Darlehen von 2.000 bis 50.000 Euro je Haushalt für den erstmaligen Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft zur Selbstnutzung in Berlin. Bei Auszahlung werden 15 Prozent der Darlehenssumme erlassen, nach Rückzahlung von 90 Prozent weitere 10 Prozent, sofern die WBS-Berechtigung fortbesteht.
IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand
Zinsloses Darlehen für Wohnungsgenossenschaften in Berlin für Neubauvorhaben oder den Ankauf von Bestandsgebäuden. Beim Neubau werden bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten und maximal 30.000 Euro je Wohnung gefördert, beim Bestandsankauf bis zu 90 Prozent der Wohnkosten und maximal 3.500 Euro je Quadratmeter.
IBB Junges Wohnen
Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende und Studierende in Berlin. Gewährt werden ein 30 Jahre zinsloses Baudarlehen bis 3.600 Euro je Quadratmeter und ein Baukostenzuschuss bis 2.200 Euro je Quadratmeter. Zusätzlich gibt es Einmalzuschüsse von 10.000 Euro je barrierefreier Einheit und bis zu 5.000 Euro für Energieeffizienz.
IBB Soziale Trägerwohnungen
Zuschuss für den Bau oder Erwerb von Trägerwohnungen für soziale Träger in Berlin, insbesondere betreute Wohngemeinschaften und Clusterwohnungen mit 2 bis 10 Bewohnern je Einheit. Gefördert wird pauschal mit 30.000 Euro je Wohnplatz inklusive Gemeinschaftsfläche, 20.000 Euro je Personalraum und zusätzlich 6.500 Euro je rollstuhlgerechter Einheit nach DIN 18040-2R.
IBB Wohnungsneubaufonds
Soziale Wohnraumförderung für den Neubau von Mietwohnungen in Berlin nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen WFB 2026. Gefördert wird mit zinslosen oder zinsguenstigen Baudarlehen bis 5.300 Euro je Quadratmeter sowie Baukostenzuschüssen bis 1.500 Euro je Quadratmeter. Hinzu kommen Einmalzuschüsse, etwa 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohnung und 2.000 Euro je Wohnung für nachhaltiges Bauen.
IGP - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Förderung nichttechnischer Innovationen kleiner und mittlerer Unternehmen. Entscheidend ist die Neuartigkeit der Problemlösung, nicht die Technologie selbst. Gefördert werden zum Beispiel kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups und neue Plattformformate. Das Programm wurde nach einer Pilotphase im Jahr 2023 verstetigt.
IKK - Investitionskredit Kommunen (208)
Zinsgünstiger Basiskredit für kommunale Investitionen von bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Finanziert werden Kindergärten, Schulen, Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Flüchtlingsunterkünfte, auch der Grunderwerb als Teil eines Investitionsvorhabens. Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre.
IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
Zinsgünstiger Kredit für kommunale und soziale Unternehmen von bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben, im Modul Energieversorgung bis zu 100 Millionen Euro. Finanziert werden Kindergärten, Krankenhäuser, Breitbandnetze, Abfallwirtschaft, Einrichtungen gemeinnütziger Organisationen sowie Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsanlagen.
Insolvenzgeld
Insolvenzgeld ersetzt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das ausgefallene Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Es ist ein Rechtsanspruch nach Paragraf 165 SGB III und wird einmalig und rückwirkend in der Regel in Höhe des Nettoverdienstes gezahlt, einschließlich Bestandteilen wie Provisionen, Überstundenvergütung oder Weihnachtsgeld. Insolvenzereignis ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse oder die vollständige Betriebseinstellung bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit. Insolvenzgeld ist steuerfrei und wird online oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler
Das Bundesverwaltungsamt führt das Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz durch. Als Spaetaussiedler anerkannte Personen erhalten die deutsche Staatsangehoerigkeit. Ehegatten und direkte Nachkommen können auf Antrag gemeinsam aussiedeln, müssen aber Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Wer nach dem 1. Januar 2005 aufgenommen wurde, darf kostenlos einen Integrationskurs besuchen, die Teilnahmeberechtigung wird bereits bei der Einreise ausgegeben. Für schulpflichtige Kinder besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Integrationskurs. Beratung bieten die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit und Jobcenter sowie die Kursträger.
InvestEU-Fonds
InvestEU bündelt dreizehn zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente unter einem Dach. Mit einer EU-Garantie von 26,2 Milliarden Euro sollen über 372 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden, bis Ende 2025 waren es bereits rund 397 Milliarden Euro. Die Politikbereiche sind Infrastruktur, Innovation und Forschung, Klima und Umwelt, nachhaltige Mobilität, digitale Transformation, soziale Investitionen und Fähigkeiten sowie kritische Rohstoffe.
Jugendmigrationsdienste (JMD)
Die Jugendmigrationsdienste begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Angeboten werden individuelles Case Management mit Integrationsförderplan, Einzelberatung, Elternarbeit und Gruppenangebote zu Themen wie Bildungssystem, Berufsorientierung, Erziehung sowie Sprach- und Computerkurse. Die Beratung ist jederzeit kostenlos. Bundesweit gibt es laut BAMF über 420 Standorte, die Website jugendmigrationsdienste.de nennt rund 500 Dienste; zu finden über BAMF-NAvI oder jmd4you.de, wo auch anonyme Onlineberatung möglich ist.
Kindergeld
Das Kindergeld beträgt derzeit für alle Kinder jeweils 259 Euro monatlich. Es wird auf Antrag von der Familienkasse gezahlt und ist die zentrale finanzielle Entlastung für Familien. Der Bezug von Kindergeld ist zugleich Voraussetzung für den Kinderzuschlag.
Kinderzuschlag
Zusätzliche Leistung für Familien mit kleinem Einkommen von bis zu 297 Euro monatlich je Kind, inklusive eines Sofortzuschlags von 25 Euro. Wer Kinderzuschlag bekommt, erhält zugleich Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa zum bezuschussten Mittagessen und dem Schulbedarfspaket von 195 Euro.
Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung (Paragraf 38 SGB XI)
Wer den Pflegedienst nur teilweise in Anspruch nimmt, kann für den nicht genutzten Anteil zusätzlich anteiliges Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem Sachleistungen genutzt wurden; wer 40 Prozent des Sachleistungsbudgets verbraucht, bekommt noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Die Entscheidung für eine bestimmte Kombination bindet für sechs Monate. Beantragt wird sie bei der Pflegekasse.
Kommunale Eingliederungsleistungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung)
Nach Paragraf 16a SGB II erbringen die Kommunen vier flankierende Leistungen, wenn sie für die Eingliederung in Arbeit nötig sind: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder und häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung sowie Suchtberatung. Diese Angebote sind kostenfrei und werden über das Jobcenter eingeleitet, das den Kontakt zu den örtlichen Beratungsstellen herstellt. Sie richten sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Grundsicherungsbezug.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)
Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.
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