FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, umgesetzt durch die Bezirksaemter · Berlin

Sachmittelförderung von bis zu 3.500 Euro je Projekt für freiwilliges Engagement in Berliner Nachbarschaften. Gefördert werden Materialkosten für die Aufwertung öffentlicher Infrastruktur durch ehrenamtliche Arbeit, etwa Farben für Renovierungen oder Bepflanzungen an Schulen, Kitas, Senioreneinrichtungen, Sport- und Grünflächen.
Zur Frist: Bezirksspezifische Fristen, in Charlottenburg-Wilmersdorf zuletzt 21. Maerz 2026, in Reinickendorf 31. Maerz 2026
Antrag für FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 9 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Anwohnerinnen und Anwohner, Initiativen oder gemeinnützige Vereine im jeweiligen Bezirk
- Organisationen benoetigen eine Nummer im Transparenzregister
- Projekt wird durch ehrenamtliches Engagement umgesetzt
- Nur Sach- und Materialkosten förderfähig, keine Personal- oder Mietkosten
- Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung
- Fertigstellung und Dokumentation bis 31. Oktober
Was du dafür brauchst
20 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
Objekt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen) ist ein Zuschuss auf Ebene Kommune. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen)
Wer kann FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen) beantragen?
FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen) richtet sich an Vereine und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Anwohnerinnen und Anwohner, Initiativen oder gemeinnützige Vereine im jeweiligen Bezirk
Wie viel Geld gibt es bei FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen)?
Der Höchstbetrag beträgt 3.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen)?
Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen) beantragen?
Bezirksspezifische Fristen, in Charlottenburg-Wilmersdorf zuletzt 21. Maerz 2026, in Reinickendorf 31. Maerz 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen) mit anderen Förderungen kombinieren?
FEIN-Pilotprojekte für größere Vorhaben bis 30.000 Euro Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen)?
Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
Quelle und Stand
Angaben nach land-be, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Förderung von Tierschutzmaßnahmen (Tierheimförderung Baden-Württemberg)
Landesförderung für Tierschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg. Das Programm ist auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum unter Tierschutz und Tiergesundheit als Förderung von Tierschutzmaßnahmen gelistet. Welche Maßnahmen genau gefördert werden, mit welchem Fördersatz und welchem Höchstbetrag, ist über die Übersichtsseite nicht belegt und beim Ministerium zu erfragen.
LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)
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LEADER Förderung der lokalen Entwicklung
Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.
Tierheimförderrichtlinie Brandenburg
Zuschuss für gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder aehnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung, Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren sowie Ausruestung und Ausstattung wie Zwinger, Kaefige oder Geraete. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens 50.000 Euro pro Jahr.
Wir für Sachsen
Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.
100 mal 500 für die Demokratie
Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.