Förderprogramme für Soziales auf Ebene Land
Alle Programme für Soziales auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
211 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Integrationsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Gefördert werden Projekte, die Menschen mit Vermittlungshemmnissen an den Arbeitsmarkt heranführen und ihre Integration in Beschäftigung unterstützen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Investitionspakt Sportstätten
Programm der Städtebauförderung, das kommunale Sportstätten als Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration fördert. Antragsberechtigt sind Städte, Maerkte und Gemeinden in Bayern. Die Mittelvergabe erfolgt über die Regierungen.
Junges Wohnen Bayern
Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.
Kinder- und Jugendförderung Sachsen-Anhalt
Zuschüsse des Landesjugendamts für Jugendarbeit und Jugendbildung, internationale Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendbildungsreferenten und Jugendbildungsstätten, erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, Verwaltungsausgaben der Jugendverbände sowie Kinder- und Jugendfreizeiten. Ergänzend bestehen Landesmodellprogramme wie die Fachkräfteoffensive PiA und das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.
Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen
Das Kommunale Integrationsmanagement ist nach Landesangaben das bislang größte integrationspolitische Förderprogramm Nordrhein-Westfalens. Es läuft seit 2020 in allen Kreisen und kreisfreien Städten und finanziert 192 Koordinierungsstellen; 2021 standen dafür 50 Millionen Euro bereit. Gefördert werden drei Bausteine: die Gesamtkoordination, meist beim Kommunalen Integrationszentrum, das rechtskreisübergreifende KIM-Case-Management sowie zusätzliche Personalstellen in Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Zielgruppe sind geflüchtete und neu eingewanderte Menschen unabhängig vom Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes.
LEADER 2023-2027 Bayern
Regionalentwicklung nach dem LEADER-Ansatz mit Bürgerbeteiligung, Vernetzung und regionaler Wertschöpfung. Für 2023 bis 2027 wurden 70 Lokale Aktionsgruppen anerkannt, das bayerische LEADER-Gebiet umfasst 89 Prozent der Landesfläche. Rund 89 Millionen Euro EU-Mittel stehen zur Verfuegung.
LEADER Saarland 2023-2027
Förderung des LEADER-Ansatzes zur von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im ländlichen Raum des Saarlandes. In fünf Regionen entscheiden lokale Aktionsgruppen selbst darüber, welche innovativen Vorhaben gefördert werden. Anerkannt sind die Regionen KuLanI St. Wendeler Land, Land zum Leben Merzig-Wadern, Warndt-Saargau, Biosphärenregion Bliesgau und Saarmitte.
LEADER-Förderung über die AktivRegionen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein setzt LEADER über 22 anerkannte AktivRegionen um, die als Lokale Aktionsgruppen eigene Entwicklungsstrategien verfolgen und Projekte selbst auswählen. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen 55 Millionen Euro ELER-Mittel bereit, rund 2,5 Millionen Euro je Region, dazu 500.000 Euro Landeskofinanzierung pro Jahr. Die drei Kernthemen sind Klimaschutz und Klimaanpassung, Daseinsvorsorge und Lebensqualität sowie regionale Wertschöpfung. Anträge laufen über das Regionalmanagement der jeweiligen AktivRegion.
Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
Das Landesprogramm 1000x1000 fördert Maßnahmen von Sportvereinen in neun Schwerpunkten und honoriert damit ehrenamtliches Engagement. Die Staatskanzlei stellt die Mittel bereit, der Landessportbund NRW leitet sie auf Antrag an die Vereine weiter. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026 durchgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Schwerpunkt Inklusion, die ersten 250 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom Eingang der übrigen Anträge vorrangig gefördert. Neu ist der Schwerpunkt 9 zur Begleitung der nordrhein-westfälischen Olympiabewerbung.
Landesprogramm Ausbildungsgarantie
Landesprogramm zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze in Bremen und Bremerhaven, seit 2020 im Wesentlichen über zwei regionale Ausbildungsverbünde umgesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen passenden Ausbildungsplatz finden oder ihre Ausbildung nicht selbständig abschließen können; im Land Bremen sind rund 3.000 Jugendliche offiziell arbeitslos gemeldet. Dazu kommt ein einmaliges Begrüßungsgeld von 150 Euro für Neubürgerinnen und Neubürger, die zur Ausbildungsaufnahme nach Bremen oder Bremerhaven ziehen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge für Betriebe nennt die Programmseite nicht.
Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe (Hessen)
Das hessische Landesprogramm WIR bündelt mehrere Förderlinien zur Integrations- und Teilhabepolitik. Gefördert werden WIR-Koordinatorinnen und -Koordinatoren in 32 WIR-Vielfaltszentren, Integrations- und Teilhabeprojekte für Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, Migrantenorganisationen, die Qualifizierung und der Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen sowie die Grundqualifizierung ehrenamtlicher Laiendolmetschender. Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt Kommunen, Vereine und weitere Träger. Alle Anträge werden online über das Programmportal gestellt.
Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Berlin
Seit 2013 fördert Berlin im Landesrahmenprogramm den Einsatz von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Inzwischen sind mehr als 200 Lotsinnen und Lotsen in über 40 Sprachen in der ganzen Stadt tätig. Sie unterstützen Neuzugewanderte, Geflüchtete und länger ansässige Menschen mit Migrationsgeschichte, begleiten bei Beratungen und Anträgen und vermitteln sprachlich und kulturell zwischen Ratsuchenden und Verwaltung. Die Lotsinnen und Lotsen erhalten eine sozialversicherungspflichtige Anstellung; formale Qualifikationen sind nicht erforderlich, entscheidend sind persönliche Eignung und Sprachkenntnisse. Das Programm wird von Trägern der Wohlfahrtspflege und Migrantenorganisationen in allen Bezirken umgesetzt und von einer Fachstelle koordiniert.
Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg
Die Landesstiftung hilft Familien, Alleinerziehenden und werdenden Muettern in Baden-Württemberg, die durch Krankheit, Behinderung, Tod, Arbeitslosigkeit, Trennung oder eine Mehrlingsgeburt in eine schwere Notlage geraten sind. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Notlage und ergänzt gesetzliche Leistungen, ersetzt sie aber nicht. Hilfen kommen nur in Betracht, wenn eigene Mittel und andere Leistungen nicht ausreichen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Stiftung entscheidet nach Ermessen.
Lebenswelten gestalten
Mit Lebenswelten gestalten fördert die Thüringer Ehrenamtsstiftung engagierte Menschen, ihre Ideen, Aktivitäten und Netzwerke vor Ort. Gefördert werden Vorhaben, die das Zusammenleben in Nachbarschaft und Gemeinde stärken. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen in Thüringen. Förderbeträge und Fristen stehen im Förderportal der Stiftung.
Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter
Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.
Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg
Einmalige Landesleistung von 1.700 Euro je Mehrlingskind für Familien mit Drillingen oder mehr Kindern aus einer Geburt. Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll die besonderen Belastungen in den ersten Lebensjahren abfedern.
Mietwohnraumförderung - Neuschaffung (FRL oeff Wohnen NRW)
Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Gefördert werden Miet- und Genossenschaftswohnungen, Gruppenwohnungen, Mieteinfamilienhäuser sowie Gemeinschafts- und Infrastrukturräume. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass von 30 bis 40 Prozent auf das Grunddarlehen.
Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Allgemeine Mietwohnraumförderung)
Gefördert werden Neubau, Änderung und Erweiterung von Gebäuden zu Mietwohnungen sowie der erstmalige Erwerb von Mietwohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Die Förderung besteht aus zunächst zinslosen Darlehen und einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Erfasst sind allgemeiner Mietwohnraum sowie Wohnungen für aeltere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
Mietwohnungsbau - Neubau
Förderung des Neubaus sowie der Umnutzung von Mietwohngebäuden mit Zuschüssen, zinsfreien Darlehen und einem Aufwendungszuschuss. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Ab mittlerer Bezugsfertigkeit kommt ein Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre hinzu, der alle drei Jahre um 0,50 Euro sinkt.
Mietwohnungsfinanzierung BW - Neubau (MW10-, MW15-, MW25-, MW30-Darlehen)
Zinsverbilligte Darlehen für Bau und Ersterwerb neuer Mietwohnungen, auch durch Dachgeschossausbau, Anbau oder Umbau. Die Zinsbindung beträgt wahlweise 10, 15, 25 oder 30 Jahre. Im Gegenzug gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen von 10 bis 40 Jahren, die Wohnungen dürfen nur an Mieter mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg
Förderung des Neubaus bezahlbarer Mietwohnungen sowie von Umbau und Erweiterung für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Kombination aus zinsverbilligtem Darlehen zu 1,25 Prozent, Baukostenzuschuss und laufendem Zuschuss über 30 Jahre. Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt 7,85 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und darf alle zwei Jahre um 4 Prozent steigen.
Mietwohnungsneubau 2. Förderweg
Förderweg der Hamburger Wohnraumförderung für Mietwohnungsneubau mit höheren Einkommensgrenzen als der 1. Förderweg. Die Förderung besteht aus einem langfristigen Darlehen mit vergünstigtem Zins von 1,4 Prozent, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen. Die anfängliche Nettokaltmiete liegt bei 9,99 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und darf alle zwei Jahre um 4 Prozent steigen. Profitieren sollen besonders Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung.
Was Landesförderung bei Soziales bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Soziales auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Soziales. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.