Förderprogramme für Sonstiges
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sonstiges. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
603 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
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- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
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- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Markt International (2026-2028)
Zuschuss für KMU bei der internationalen Ausrichtung und der Erschließung auslaendischer Maerkte. Gefördert wird die aktive Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen und Pitchings mit bis zu 50 Prozent, für Start-ups oder bei erstmaliger Teilnahme mit bis zu 80 Prozent, jeweils maximal 18.000 Euro je Einzelmaßnahme. Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden mit 1.000 Euro je Beratungstag als Festbetrag gefördert, für Start-ups mit 800 Euro.
Sirenenförderprogramm NRW
Zuschuss für Anschaffung, Errichtung und Ertuechtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevoelkerung. Gefördert werden 10.850 Euro für Sirenen in Dach- oder Gebäudemontage, 17.350 Euro für freistehende Mastanlagen und 1.000 Euro für den Ersatz oder die Ergänzung bestehender Sirenenansteuerung.
GAK-Regionalbudget AktivRegion Schlei-Ostsee
Neben der regulären LEADER-Förderung vergibt die AktivRegion Schlei-Ostsee ein GAK-Regionalbudget für Kleinprojekte. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Bruttokosten und höchstens 16.000 Euro, die Projektkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Das Budget wird jährlich neu ausgeschrieben und richtet sich an Vereine, Kommunen und Privatpersonen in der Region. Die Projekte müssen innerhalb des Förderjahres abgeschlossen werden.
Regionalbudget Kleinprojekte LAG Nordvorpommern
Die LAG Nordvorpommern im Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt aus dem Regionalbudget nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 80 Prozent für Kleinprojekte. Das Investitionsvolumen darf 20.000 Euro nicht überschreiten, der Zuschuss beträgt damit höchstens 16.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Bauleistungen, Anschaffungen, Konzepte, Veranstaltungen und Softwareentwicklung, sofern sie zur lokalen LEADER-Strategie beitragen.
Regionalbudget Kleinprojekte LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland
Die Lokale Aktionsgruppe Kulturlandschaft Westmünsterland vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte im ländlichen Raum. Gefördert werden vor allem Vereine und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Der Gesamtkostenrahmen eines Projekts darf 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, mindestens 20 Prozent Eigenmittel sind Pflicht. Pro Jahr stehen der Region maximal 200.000 Euro zur Verfügung.
Regionalbudget LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus
Das LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus fördert Kleinprojekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80 Prozent, mindestens 4.000 und höchstens 16.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Bruttoausgaben müssen zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Kirchgemeinden, Kommunen und Ortschaftsräte, förderfähig sind nur Orte mit bis zu 5.000 Einwohnern. Für 2026 stehen 200.000 Euro bereit, die Umsetzung muss bis 15. August 2026 abgeschlossen sein.
Regionalbudget LEADER-Region Warndt-Saargau
Die LEADER-Region Warndt-Saargau im Saarland fördert Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent Zuschuss, höchstens 16.000 Euro je Projekt. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Finanziert wird das Budget zu 54 Prozent vom Bund, zu 36 Prozent vom Saarland und zu zehn Prozent von der LAG selbst. Die Projekte müssen im Jahr der Antragstellung vollständig umgesetzt und abgerechnet sein.
Regionalbudget LEADER-Region Wetterau Oberhessen
Die LEADER-Region Wetterau Oberhessen fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 16.000 Euro. Die Projektkosten müssen zwischen 1.000 und 20.000 Euro brutto liegen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Kommunalverwaltungen und Privatpersonen, ausgeschlossen sind Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine. Die Förderung läuft im Erstattungsprinzip, die Träger müssen die Kosten vorstrecken.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikberatung
Die Stadt München übernimmt 60 Prozent des Beratungshonorars für qualifizierte Photovoltaikberatung. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro bei kleinen Wohngebäuden mit einer bis zwei Wohneinheiten und maximal 15.000 Euro bei größeren Wohn- und Gewerbegebäuden. Die Beratung muss über die reine Anlagenplanung hinausgehen und Machbarkeit, Speicheroptionen und Wirtschaftlichkeit umfassen.
Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen (Bayern)
Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 10.000 Euro je Trinkbrunnen für Planung, Errichtung, Installation sowie Zu- und geregelte Ableitung neuer Trinkbrunnen im öffentlichen Außenraum. Je Kommune sind maximal zwei Brunnen förderfähig, einschließlich der aus dem Programm von 2021 geförderten. Wichtiger Baustein der Hitzevorsorge.
Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen
Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.
Regionalbudget ILE Donauschleife
Die ILE Donauschleife in Niederbayern vergibt ein Regionalbudget von 75.000 Euro an Kleinprojekte in ihren Mitgliedsgemeinden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, die Mindestförderung liegt bei 500 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, ehrenamtliche Initiativen, Privatpersonen und Unternehmen.
Regionalbudget Kommunale Allianz A7 Franken West
Die Kommunale Allianz A7 Franken West in Mittelfranken fördert aus ihrem Regionalbudget Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Kleinstunternehmen und Privatpersonen aus dem Allianzgebiet. Die Projekte müssen bis 20. September 2026 umgesetzt und abgerechnet sein.
progres.nrw - Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen
Zuschuss für technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation. Gefördert werden bis zu 65 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro. Der förderfähige Tagessatz der Beratungsperson ist auf 1.500 Euro begrenzt.
BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung
Zuschuss von 50 Prozent auf die Kosten energetischer Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Die Förderung ist nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme an der Gebäudehuelle, an der Anlagentechnik ohne Heizung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung möglich. Es muss ein direkter inhaltlicher Bezug zur investiven Maßnahme bestehen.
Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum des Kindes steuerfrei und beträgt 2026 zusammen 6.828 Euro je Kind, also 3.414 Euro je Elternteil. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.928 Euro, so dass insgesamt 9.756 Euro das zu versteuernde Einkommen mindern. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag guenstiger ist. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht noetig, die Anlage Kind in der Steuererklärung genuegt.
Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen
Sachsen bezuschusst die Beratung zu unternehmensrelevanten Fragen sowie unmittelbare Zertifizierungsausgaben. Kleinst- und kleine Unternehmen erhalten 50 Prozent, mittlere Unternehmen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je Zertifikat sind bis zu 8.000 Euro möglich, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Gefördert werden mindestens fünf Tagewerke, maximal 20 Tagewerke in zwölf Monaten. Auf der Programmseite wird auf eine haushaltsbedingte Antragspause hingewiesen, der Förderstand ist vor Antragstellung bei der SAB zu prüfen.
EffCheck – PIUS-Analysen in Rheinland-Pfalz
Der EffCheck fördert Ressourceneffizienzanalysen nach dem Prinzip des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS) in rheinland-pfälzischen Unternehmen mit bis zu 8.000 Euro je Analyse. Ein externer Fachberater untersucht Energie, Material, Wasser, Abfall und Abwasser entlang der Produktionsprozesse und zeigt konkrete Einsparpotenziale auf. Nach Angaben des Landes sparen teilnehmende Betriebe im Schnitt rund 55.000 Euro und etwa 200 Tonnen CO2 pro Jahr bei einer Amortisationszeit von etwa drei Jahren. Einstieg ist ein unverbindliches Erstgespräch, die aktuelle Förderrichtlinie steht im Landesrechtsportal landesrecht.rlp.de.
Potenzialberatung Berlin
Berlin fördert die Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe, den produktionsnahen Dienstleistungen und der digitalen Wirtschaft. Gefördert werden maximal 8.000 Euro für eine Grundberatung und weitere 8.000 Euro für eine anschließende Aufbauberatung. Besonderheit ist der gemeinsame Antrag von Beschäftigtenvertretung und Geschäftsführung. Die Kofinanzierung erfolgt zu 50 Prozent aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau auf Gemeinschaftsständen ausgewählter internationaler Leitmessen in Deutschland. Die ersten zwei Teilnahmen werden mit 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung mit 50 Prozent. Der Zuschuss beträgt maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Hamburg Digital Check
Zuschuss für Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und digitaler Wandel mit dem Ziel eines konkreten Realisierungskonzepts. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das eAntragsportal.
Behinderten-Pauschbetrag (Paragraf 33b EStG)
Menschen mit Behinderung können in der Einkommensteuererklärung einen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung reicht die Staffelung von 384 Euro bei einem GdB von 20 bis 2840 Euro bei einem GdB von 100. Blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7400 Euro jährlich. Geltend gemacht wird der Pauschbetrag in der Steuererklärung oder über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.
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