Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen
Sächsische Aufbaubank (SAB) · Sachsen
Sachsen bezuschusst die Beratung zu unternehmensrelevanten Fragen sowie unmittelbare Zertifizierungsausgaben. Kleinst- und kleine Unternehmen erhalten 50 Prozent, mittlere Unternehmen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je Zertifikat sind bis zu 8.000 Euro möglich, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Gefördert werden mindestens fünf Tagewerke, maximal 20 Tagewerke in zwölf Monaten. Auf der Programmseite wird auf eine haushaltsbedingte Antragspause hingewiesen, der Förderstand ist vor Antragstellung bei der SAB zu prüfen.
Antrag für Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 17 Angaben und 9 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen, einschließlich Handwerk, Handel, Dienstleistung und Landwirtschaft
- Keine personellen oder wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Beratung und Antragsteller
- Mindestens fünf, höchstens 20 Tagewerke je Zwölfmonatszeitraum
- Abschluss der Beratung in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Insolvenz
- Antrag über das Förderportal mit Stellungnahme eines Qualitätssicherers oder geeigneten Beraters
Was du dafür brauchst
17 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen
Wer kann Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen beantragen?
Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen, einschließlich Handwerk, Handel, Dienstleistung und Landwirtschaft
Wie viel Geld gibt es bei Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 8.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen?
Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Welche Unterlagen brauche ich für Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen?
Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Sachsen.
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Quelle und Stand
Angaben nach beratung-coaching, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.
Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung
Damit Parteien nicht bis zur endgültigen Festsetzung im Februar des Folgejahres auf Geld warten müssen, zahlt der Bundestagspraesident nach Paragraf 20 Parteiengesetz vier Abschlaege im Jahr aus. Die Termine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Jeder Abschlag beträgt höchstens 25 Prozent der für das Vorjahr festgesetzten Summe. Überzahlte Beträge sind unverzueglich zurückzuerstatten, notfalls wird eine Sicherheitsleistung verlangt.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.
Anmeldung von Schutzrechten M-V
Zuschuss zu Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen und Recherchen bei internationalen Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ausgaben zur bloßen Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist eine hinreichend konkretisierte Erfindung mit Bezug zu verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen
Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in begünstigte Anlagen einzahlen, etwa in Bausparverträge oder Beteiligungen am Produktivkapital. Die Zulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Bei geförderten Bausparverträgen, die nach dem 31. Oktober 1984 abgeschlossen wurden, beträgt die Sperrfrist sieben Jahre.