Förderprogramme für Sonstiges
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sonstiges. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Regionalbudget ILE Dreiländereck
Die ILE Dreiländereck in Oberfranken vergibt ein Regionalbudget von 40.000 Euro an Kleinprojekte in den Gemeinden Döhlau, Regnitzlosau, Rehau und Schönwald. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro je Projekt. Das Projektvolumen muss zwischen 500 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Regionalbudget LEADER-Region Rheinhessen
Die LEADER-Region Rheinhessen fördert 2026 erstmals Kleinstprojekte aus einem Regionalbudget von rund 66.667 Euro. Die förderfähigen Ausgaben dürfen höchstens 20.000 Euro netto betragen, die Mindestförderung liegt bei 2.000 Euro, die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Der Fördersatz hängt vom Träger ab: 30 bis 40 Prozent für Privatpersonen, 60 bis 70 Prozent für öffentliche Einrichtungen und 50 bis 75 Prozent für gemeinnützige Organisationen. Einzelrechnungen unter 100 Euro sind nicht förderfähig.
Regionalbudget LAG Hunsrück
Die LAG Hunsrück vergibt jährlich ein Regionalbudget für Kleinprojekte im Hunsrück. Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen und Privatpersonen aus dem LEADER-Gebiet. Der Förderaufruf 2026 ist bereits geschlossen, der nächste Aufruf wird für Anfang 2027 erwartet. Die konkreten Fördersätze und Höchstbeträge legt die LAG mit jedem Aufruf neu fest.
GAK-Regionalbudget AktivRegion Schlei-Ostsee
Neben der regulären LEADER-Förderung vergibt die AktivRegion Schlei-Ostsee ein GAK-Regionalbudget für Kleinprojekte. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Bruttokosten und höchstens 16.000 Euro, die Projektkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Das Budget wird jährlich neu ausgeschrieben und richtet sich an Vereine, Kommunen und Privatpersonen in der Region. Die Projekte müssen innerhalb des Förderjahres abgeschlossen werden.
LEADER-Projektförderung AktivRegion Schlei-Ostsee
Die AktivRegion Schlei-Ostsee fördert im LEADER-Programm Projekte mit bis zu 120.000 Euro je Vorhaben. Die Mindestförderung beträgt 10.000 Euro für öffentliche und 5.000 Euro für private Träger. Der Fördersatz hängt vom Kernthema ab: bis zu 70 Prozent bei Klimaschutz und Klimaanpassung, bis zu 55 Prozent bei Daseinsvorsorge, Lebensqualität und regionaler Wertschöpfung. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen rund 2,5 Millionen Euro bereit.
Regionalbudget Kommunale Allianz A7 Franken West
Die Kommunale Allianz A7 Franken West in Mittelfranken fördert aus ihrem Regionalbudget Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Kleinstunternehmen und Privatpersonen aus dem Allianzgebiet. Die Projekte müssen bis 20. September 2026 umgesetzt und abgerechnet sein.
Regionalbudget ILE Donauschleife
Die ILE Donauschleife in Niederbayern vergibt ein Regionalbudget von 75.000 Euro an Kleinprojekte in ihren Mitgliedsgemeinden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, die Mindestförderung liegt bei 500 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, ehrenamtliche Initiativen, Privatpersonen und Unternehmen.
Regionalbudget LEADER-Region Wetterau Oberhessen
Die LEADER-Region Wetterau Oberhessen fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 16.000 Euro. Die Projektkosten müssen zwischen 1.000 und 20.000 Euro brutto liegen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Kommunalverwaltungen und Privatpersonen, ausgeschlossen sind Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine. Die Förderung läuft im Erstattungsprinzip, die Träger müssen die Kosten vorstrecken.
Regionalbudget LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus
Das LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus fördert Kleinprojekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80 Prozent, mindestens 4.000 und höchstens 16.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Bruttoausgaben müssen zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Kirchgemeinden, Kommunen und Ortschaftsräte, förderfähig sind nur Orte mit bis zu 5.000 Einwohnern. Für 2026 stehen 200.000 Euro bereit, die Umsetzung muss bis 15. August 2026 abgeschlossen sein.
Regionalbudget für kleine lokale Initiativen LAG Elbe-Elster
Die LAG Elbe-Elster fördert aus dem Regionalbudget kleine lokale Initiativen mit bis zu 20.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Vereine und lokale Initiativen im Gebiet der LAG im Landkreis Elbe-Elster. Typische Vorhaben sind Begegnungsorte, kleine Infrastruktur und Verschönerungen, die ehrenamtlich umgesetzt werden. Im Jahr 2026 wurden am 19. März elf Projekte aus einem Budget von 200.000 Euro ausgewählt, seit 2016 kamen über 70 Projekte zusammen.
Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu
Die LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu stellt für das Regionalbudget 2026 rund 166.667 Euro bereit, davon 150.000 Euro Landesmittel und der Rest kommunale Beiträge. Gefördert werden Kleinprojekte mit Nettokosten von höchstens 20.000 Euro, etwa zur Dorfentwicklung, zu Infrastrukturmaßnahmen und zur Unterstützung örtlicher Einrichtungen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen, sofern das Projekt dem Gemeinwohl dient. Seit 2019 wurden über 130 Kleinprojekte umgesetzt.
Regionalbudget LEADER-Region Vogelsberg
Die LEADER-Region Vogelsberg vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte, die die Lebensqualität im ländlichen Raum verbessern und das Gemeinwohl stärken. Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Kommunen aus dem Vogelsbergkreis. Die Projekte müssen zur Lokalen Entwicklungsstrategie 2023 bis 2027 passen. Der Aufruf für 2026 ist bereits abgelaufen, die konkreten Fördersätze stehen im jeweiligen Informationsblatt zum Aufruf.
Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens
Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.
Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen
Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.
Regionalbudgets im ländlichen Raum Sachsen
Sachsen stellt seinen 30 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen Regionalbudgets zur Verfügung, aus denen Kleinprojekte mit einem Volumen von bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Empfänger der Zuwendung ist jeweils die LAG, die das Geld an die Endbegunstigten weiterreicht. Der Fördersatz wird im jeweiligen Aufruf des Staatsministeriums festgelegt. Für den achten Aufruf ab 23. Oktober 2025 standen 5,4 Millionen Euro bereit, Anträge gehen an die Landratsämter.
Regionalbudget Spree-Neiße-Land für Kommunen und Kirchgemeinden
Für Kommunen, Kirchen und Kirchenkreise hält die LEADER-Region Spree-Neiße-Land 2026 einen eigenen Topf von 100.000 Euro bereit. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent, zehn Prozent Eigenanteil sind zu tragen. Förderfähig sind Projekte mit einem Volumen zwischen 2.500 und 15.000 Euro, etwa kleinere Baumaßnahmen, Anschaffungen und Veranstaltungen. Voraussetzung ist ein Standort im ländlichen Teil der Region.
Regionalbudget Kleinprojekte LAG Nordvorpommern
Die LAG Nordvorpommern im Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt aus dem Regionalbudget nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 80 Prozent für Kleinprojekte. Das Investitionsvolumen darf 20.000 Euro nicht überschreiten, der Zuschuss beträgt damit höchstens 16.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Bauleistungen, Anschaffungen, Konzepte, Veranstaltungen und Softwareentwicklung, sofern sie zur lokalen LEADER-Strategie beitragen.
Regionalbudget Kleinprojekte LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland
Die Lokale Aktionsgruppe Kulturlandschaft Westmünsterland vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte im ländlichen Raum. Gefördert werden vor allem Vereine und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Der Gesamtkostenrahmen eines Projekts darf 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, mindestens 20 Prozent Eigenmittel sind Pflicht. Pro Jahr stehen der Region maximal 200.000 Euro zur Verfügung.
Landesbürgschaften Bremen
Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen buergt die BAB im eigenen Namen für Kredite an vertrauenswuerdige Kreditnehmer. Voraussetzung sind tragfähige Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Bremen liegen. Es handelt sich um Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag, für Wirtschaftsunternehmen werden maximal 80 Prozent verbuergt. Die Laufzeit richtet sich nach dem Finanzierungszweck und beträgt maximal 15 Jahre. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, freiberuflich Taetige, Idealvereine und nicht gewerblich taetige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen.
IB-Nachfolgedarlehen für KMU Sachsen-Anhalt
Darlehen zur Finanzierung von Nachfolgelösungen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Freiberuflern in Sachsen-Anhalt. Finanziert werden der Erwerb einer taetigen Beteiligung, der Erwerb von Anlage- und Umlaufvermögen sowie der Erwerb immaterieller Gegenstände. Die Laufzeit beträgt wahlweise 5, 10, 15 oder 20 Jahre bei einer Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren, möglich sind bis zu zwei tilgungsfreie Jahre. Der Zinssatz richtet sich nach der Ratingklasse des Unternehmens. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens in Sachsen-Anhalt liegt.
IB-Mittelstandsdarlehen Sachsen-Anhalt
Darlehen für bestehende kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Sachsen-Anhalt zur Finanzierung betrieblicher Investitionen, von Betriebsmitteln und von Auftragsvorfinanzierungen. Das Programm zielt auf Wachstum, Expansion, Stärkung von Aktivitäten, Umsetzung neuer Projekte und Erschließung neuer Maerkte. Der Darlehensbetrag reicht von 25.000 bis 3 Millionen Euro und kann bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs ausgereicht werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei. Nicht finanziert werden Betriebsmittel, die nur der Verbesserung der betrieblichen Liquidität dienen, sowie die Ablösung bestehender Darlehen.
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Mit Landesbürgschaften unterstützt Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswuerdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Verbuergt werden Investitionskredite sowie ausdrücklich auch Betriebsmittel- und Avalkredite. Bürgschaften werden grundsaetzlich nur übernommen, wenn die Maßnahme sonst nicht durchgeführt werden könnte, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind und andere Bürgschaften nicht erreichbar sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehoerige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbuergten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft Nordrhein-Westfalen
Investitionszuschuss aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für gewerbliche Unternehmen einschließlich des Tourismusgewerbes in den strukturschwachen C- und D-Fördergebieten des Landes. Das Programm hiess bis zur neuen Förderrichtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP NRW). Gefördert werden Investitionen, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, etwa die Errichtung einer neuen Betriebsstätte. Die Förderhöhe haengt von Vorhaben, Unternehmensgröße und Investitionsort ab, C-Fördergebiete werden stärker gefördert als D-Gebiete und kleine Unternehmen stärker als mittlere. Bei nicht investiven Vorhaben sind für Schulungen bis zu 40 Prozent in C-Gebieten und bis zu 35 Prozent in D-Gebieten bei maximal 50.000 Euro möglich, für die Markteinführung innovativer Produkte 50 Prozent bei maximal 400.000 Euro.
nexxt-change Unternehmensboerse
Bundesweite Unternehmensboerse für die Unternehmensnachfolge, getragen vom Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit KfW, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbänden. Übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer können kostenfrei ein Verkaufsangebot einstellen, Übernahmeinteressierte ein Gesuch. Alle Inserate werden von regionalen Ansprechpartnern der Kammern und Verbände geprüft und begleitet. Die Boerse ist kein Förderprogramm mit Geldleistung, sondern die zentrale öffentliche Matching-Plattform für Betriebsübernahmen im Handwerk und Mittelstand.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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