Die LAG Hunsrück vergibt jährlich ein Regionalbudget für Kleinprojekte im Hunsrück. Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen und Privatpersonen aus dem -Gebiet. Der Förderaufruf 2026 ist bereits geschlossen, der nächste Aufruf wird für Anfang 2027 erwartet. Die konkreten und Höchstbeträge legt die LAG mit jedem Aufruf neu fest.
Antrag für Regionalbudget LAG Hunsrück vorbereiten
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 16 Angaben und 9 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Projektstandort im -Gebiet Hunsrück
- Passung zur Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG
- Antragstellung innerhalb des jeweiligen Aufrufs
Was du dafür brauchst
16 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Regionalbudget LAG Hunsrück ist ein Zuschuss auf Ebene Kommune. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Regionalbudget LAG Hunsrück
Wer kann Regionalbudget LAG Hunsrück beantragen?
Regionalbudget LAG Hunsrück richtet sich an Vereine, Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Projektstandort im LEADER-Gebiet Hunsrück
Wo gilt Regionalbudget LAG Hunsrück?
Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Regionalbudget LAG Hunsrück vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Regionalbudget LAG Hunsrück beantragen?
Aufruf 2026 geschlossen, nächster Aufruf voraussichtlich Anfang 2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Regionalbudget LAG Hunsrück?
Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für VereineVereine finanzieren Vorhaben oft aus mehreren Quellen: Zuschüssen der Kommune, Programmen des Landes, Mitteln...
- BundeslandFörderung in Rheinland-PfalzProgramme, Stellen und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
- Thema und LandVereine in Rheinland-PfalzLandesprogramme in Rheinland-Pfalz und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonVerwendungsnachweisDer Verwendungsnachweis ist der Beleg dafür, dass du die Fördermittel wie bewilligt eingesetzt hast.
- RatgeberWallbox fördern lassen: privat und gewerblichFür private Ladepunkte fördern vor allem Länder, Kommunen und Stadtwerke, oft nur zusammen mit Photovoltaik...
- ThemaFörderung für KulturKulturförderung ist stark dezentral, denn Kultur ist in Deutschland vor allem Sache der Länder und Kommunen.
- Thema und LandKultur in Rheinland-PfalzLandesprogramme in Rheinland-Pfalz und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonZweckbindungsfristDie Zweckbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein geförderter Gegenstand für den bewilligten Zweck genutzt...
- ThemaFörderung für KommunenKommunen sind bei vielen Programmen ausdrücklich antragsberechtigt, oft mit eigenen Förderlinien.
- LexikonBagatellgrenzeDie Bagatellgrenze ist der Mindestbetrag, ab dem ein Förderantrag überhaupt bearbeitet wird.
Quelle und Stand
Angaben nach kommunal-landkreise, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
GAK-Regionalbudget AktivRegion Schlei-Ostsee
Neben der regulären LEADER-Förderung vergibt die AktivRegion Schlei-Ostsee ein GAK-Regionalbudget für Kleinprojekte. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Bruttokosten und höchstens 16.000 Euro, die Projektkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Das Budget wird jährlich neu ausgeschrieben und richtet sich an Vereine, Kommunen und Privatpersonen in der Region. Die Projekte müssen innerhalb des Förderjahres abgeschlossen werden.
LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)
LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.
LEADER Förderung der lokalen Entwicklung
Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.
Regionalbudget AktivRegion Alsterland
Die AktivRegion Alsterland in Schleswig-Holstein fördert Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bruttogesamtkosten müssen zwischen 2.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürger, deren Projekte zu den Zielen der AktivRegion passen. Für 2026 stehen rund 200.000 Euro bereit, seit 2019 wurden über 100 Projekte gefördert.
Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen
Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.
Regionalbudget Kleinprojekte LAG Nordvorpommern
Die LAG Nordvorpommern im Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt aus dem Regionalbudget nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 80 Prozent für Kleinprojekte. Das Investitionsvolumen darf 20.000 Euro nicht überschreiten, der Zuschuss beträgt damit höchstens 16.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Bauleistungen, Anschaffungen, Konzepte, Veranstaltungen und Softwareentwicklung, sofern sie zur lokalen LEADER-Strategie beitragen.