Förderprogramme für Sonstiges
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sonstiges. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
603 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
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- Familie269
- Natur und Umwelt423
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Allgemeines Förderprogramm Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz
Zuschuss von bis zu 90 Prozent für kommunale wasserwirtschaftliche Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an die Klimafolgen. Gefördert werden unter anderem Gewässerentwicklung im Rahmen der Aktion Blau Plus, Hochwasserschutz, Energieeffizienz auf Kläranlagen, Trinkwasserversorgung und Grundwasserschutz. Ergänzend läuft das Programm 100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz.
Anmeldung von Schutzrechten M-V
Zuschuss zu Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen und Recherchen bei internationalen Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ausgaben zur bloßen Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist eine hinreichend konkretisierte Erfindung mit Bezug zu verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen
Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in begünstigte Anlagen einzahlen, etwa in Bausparverträge oder Beteiligungen am Produktivkapital. Die Zulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Bei geförderten Bausparverträgen, die nach dem 31. Oktober 1984 abgeschlossen wurden, beträgt die Sperrfrist sieben Jahre.
Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Vermieter und Mieter. Nach Paragraf 5 ermittelt der Vermieter jährlich den Kohlendioxidausstoss des Gebäudes in Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr und ordnet den Wert in die Stufentabelle der Anlage ein; daraus ergibt sich der prozentuale Anteil beider Seiten. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. Paragraf 6 begrenzt die Umlagefähigkeit und gibt Mietern einen Erstattungsanspruch, wenn der Vermieter die Aufteilung nicht vornimmt. Für Nichtwohngebäude gilt Paragraf 8, für Mieter mit eigener Energieversorgung übernimmt der Mieter die Berechnung.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen
Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.
Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, Menschen mit bestimmten Behinderungen erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Weder Befreiung noch Ermäßigung werden automatisch gewährt, es braucht immer einen Antrag mit Nachweis, etwa dem Leistungsbescheid oder dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Wer bereits angemeldet ist, benoetigt für den Antrag seine Beitragsnummer.
Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.
Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen
Sachsen bezuschusst die Beratung zu unternehmensrelevanten Fragen sowie unmittelbare Zertifizierungsausgaben. Kleinst- und kleine Unternehmen erhalten 50 Prozent, mittlere Unternehmen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je Zertifikat sind bis zu 8.000 Euro möglich, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Gefördert werden mindestens fünf Tagewerke, maximal 20 Tagewerke in zwölf Monaten. Auf der Programmseite wird auf eine haushaltsbedingte Antragspause hingewiesen, der Förderstand ist vor Antragstellung bei der SAB zu prüfen.
Beratungsförderung im Handwerk Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert rund 110 Beratungsfachkräfte bei den Handwerkskammern und Innungen. Beraten wird zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und Innovation. Handwerksbetriebe und Gründungswillige erhalten die Beratung über ihre zuständige Kammer oder Innung. Konkrete Fördersätze oder Zuschussbeträge für die Betriebe werden auf der Landesseite nicht ausgewiesen, da das Land die Beratungsstellen und nicht die einzelnen Beratungen finanziert.
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland
Garantieübernahme von bis zu 70 Prozent für stille Beteiligungen der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG). Damit sollen innovative Vorhaben nicht an fehlendem Eigenkapital scheitern. Das Beteiligungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Saarland.
Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg
Die Handwerkskammer Hamburg bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern kostenfreie betriebswirtschaftliche Beratung an. Beraten wird unter anderem zu Betriebserweiterung, Nachfolge, Krisenprävention und organisatorischen Veränderungen. Die Beratung ist vertraulich und wird individuell auf den Betrieb zugeschnitten. Finanziert wird das Angebot auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Ein eigener Zuschussbetrag wird nicht ausgezahlt, die Beratungsleistung selbst ist die Förderung.
Betriebsberatung der Handwerkskammer des Saarlandes
Die Handwerkskammer des Saarlandes berät ihre Mitgliedsbetriebe in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragen sowie zur Außenwirtschaft und zu Bau- und Immobilienthemen. Weitere Schwerpunkte sind Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberatung, Innovations- und Technologieberatung über das Angebot DIGI-BIT sowie Denkmalpflege und Gestaltung. Konkrete Fördersätze oder Zuschusshöhen für die Betriebe sind auf der Beratungsseite nicht ausgewiesen. Die Beratung wird als Kammerleistung erbracht.
Betriebsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern im Handwerk kostenlose Betriebsberatung an. Beraten wird vor Ort, online oder telefonisch, ergänzt um kostenlose Kurzseminare für Gründende und regelmäßige Sprechtage in 18 Außenstellen. Schwerpunkte sind Existenzgründung, Unternehmensführung, Betriebsnachfolge, Kassenführung und betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Angebot wird durch EU-, Bundes- und Landesprogramme finanziert. Ein direkter Zuschuss an den Betrieb wird nicht ausgezahlt.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 5 Transformationspläne
Zuschuss für die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Wesentlicher Bestandteil eines Transformationsplans ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich gesenkt werden. Anders als bei den übrigen Modulen läuft die Antragstellung nicht über das BAFA, sondern über den Projektträger des Förderwettbewerbs Energieeffizienz. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge sind auf der BAFA-Übersichtsseite nicht ausgewiesen.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 2 CCU und CCS
Zweites Modul der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz. Gefördert werden Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Das Modul besteht aus zwei Teilmodulen und richtet sich an Unternehmen, die CO2 abscheiden, nutzen oder speichern wollen. Projektträger ist der Projektträger Juelich. Die Themen Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2 sind in einer gemeinsamen Förderrichtlinie mit Modul 1 zusammengefasst.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 5: Transformationspläne
Zuschuss für die Erstellung betrieblicher Transformationspläne, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen. Wesentlicher Bestandteil ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich gesenkt werden können. Der Transformationsplan ist häufig die Voraussetzung, um anschließend Investitionen in Elektrifizierung, Abwärmenutzung, Power-to-Heat oder Wasserstoff über Modul 4 Premium oder die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz zu beantragen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der Richtlinie und dem Merkblatt zu entnehmen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 5: Transformationspläne
Modul 5 der EEW-Richtlinie fördert die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen den eigenen Weg zur Treibhausgasneutralität planen und die dafür nötigen Energie-, Material- und Ressourcenmaßnahmen ableiten. Anders als die übrigen EEW-Module wird dieses Modul nicht vom BAFA, sondern vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH über die Plattform wettbewerb-energieeffizienz.de abgewickelt. Fördersatz und Höchstbetrag stehen dort und nicht auf der BAFA-Seite.
Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)
Mecklenburg-Vorpommern war 2016 das erste Land mit einer gesetzlichen Beteiligungspflicht. Vorhabenträger von Windenergieanlagen müssen Gemeinden und Anwohnenden im Umkreis von 5 Kilometern die Wahl zwischen einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und einer Ausgleichsabgabe lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 2022 bestätigt. Seit 2026 gilt die Beteiligungspflicht zusätzlich für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 1 Megawatt installierter Leistung. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA MV und das Landesförderinstitut MV begleiten die Umsetzung.
Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen
Das Bürgerenergiegesetz NRW von Dezember 2023 verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, mit den Standortgemeinden eine Beteiligungsvereinbarung zu schließen. Beteiligungsberechtigt sind Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern sowie deren Einwohnerinnen und Einwohner. Kommt keine Vereinbarung zustande, greift die gesetzliche Auffangregelung: Der Betreiber muss entweder 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Gemeinden zahlen oder Investitionsangebote in Form von Nachrangdarlehen in Höhe von 90.000 Euro je Megawatt installierter Leistung unterbreiten. Damit hat NRW die bundesrechtlich freiwillige Regelung des Paragrafen 6 EEG verbindlich gemacht.
Bürgschaft ohne Bank der Bürgschaftsbank Saarland
Die Bürgschaftsbank Saarland sagt Gründern und Unternehmen eine Ausfallbürgschaft zu, bevor die Hausbank feststeht. Mit dieser befristeten Zusage lässt sich anschließend eine finanzierende Bank finden. Verbürgt werden bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, die Förderhöhe beträgt laut Merkblatt maximal 150.000 Euro. Kosten sind 1 Prozent einmalige Bearbeitungsgebühr (mindestens 200 Euro) und 1,5 Prozent Provision pro Jahr.
Circular Economy – CircularCities.NRW
Förderaufruf für kommunal getragene Circular-Economy-Vorhaben in Nordrhein-Westfalen mit vier Themenbereichen: Innovationsvorhaben, Investitionsvorhaben, die Einstellung von Circular-Economy-Beauftragten in Kommunen sowie Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. In der vierten Runde wurden ausdrücklich auch innovative Vorhaben zur Wiederverwendung und zum Recycling von Elektronik gefördert. Antragsberechtigt sind KMU, Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Förderquote und Höchstbetrag stehen in der jeweiligen Förderbekanntmachung.
DBU Green Start-up Programm
Sonderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt für junge Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell, also auch für Gründungen rund um Reparatur, Wiederverwendung, Sharing und Kreislaufwirtschaft. In fünf Jahren wurden 75 junge Unternehmen mit insgesamt 9,1 Millionen Euro gefördert. Wichtigste Auswahlkriterien sind nach Aussage des Jurymitglieds Prof. Dr. Klaus Fichter die Umweltentlastung und der Innovationsgrad. Das Programm richtet sich an Gründungen mit doppeltem Auftrag, die wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischem und sozialem Beitrag verbinden und für klassische Investoren oft zu früh oder zu riskant sind. Konkrete Förderhöchstbeträge nennt die verlinkte Programmseite nicht.
Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm
Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wie der Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Die Fördersaetze haengen von der Finanzkraft der Gemeinde ab und liegen zwischen 25 und 70 Prozent, im Schnitt bei rund 50 Prozent. Für die ELER-kofinanzierte Auswahlrunde standen zuletzt bayernweit rund 25 Mio. Euro bereit.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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