Förderprogramme für Sonstiges in Bayern
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
242 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
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- Bildung695
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- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern (BayWiVG)
Bayern hat durch eine Neufassung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) zum 1. Januar 2026 eine verbindliche Beteiligungspflicht geschaffen. Gemeinden, deren Gebiet zumindest teilweise im Umkreis von 2.500 Metern um die Windenergieanlage liegt, müssen im Wert von mindestens 0,2 bis etwa 0,3 Cent je Kilowattstunde beteiligt werden. Wird die Pflicht nicht erfüllt, droht eine Ausgleichsabgabe von insgesamt 0,3 Cent je Kilowattstunde. Vorhabenträger können direkte Zahlungen oder andere Beteiligungsmodelle vereinbaren, solange die Wertspanne eingehalten wird; die Beteiligung muss für mindestens 20 Jahre erfolgen. Das Wirtschaftsministerium rechnet bei einer 7-Megawatt-Anlage mit 2.000 Volllaststunden mit 28.000 bis 42.000 Euro jährlich.
WIR! - Wandel durch Innovation in der Region
Programmlinie für breit angelegte regionale Bündnisse in strukturschwachen Regionen Deutschlands, die gemeinsam ein Innovationsfeld identifizieren und einen innovationsbasierten Strukturwandel anstoßen. Der Förderansatz ist bewusst themenoffen und umfasst technologische Entwicklungen, Produktinnovationen, neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen.
Wasserstoff-Kernnetz nach § 28q EnWG
Kein Zuschussprogramm, sondern der regulatorische Rahmen für den Aufbau des deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetzes. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber am 22. Oktober 2024 mit Änderungen genehmigt: 9.040 Kilometer Leitungslänge, davon rund 56 Prozent Umstellungen bestehender Erdgasleitungen, erwartete Investitionskosten 18,9 Milliarden Euro. Aufgenommen werden nur Infrastrukturen mit geplanter Inbetriebnahme bis zum 31.12.2032, die große Industrienachfrager, Wasserstoffkraftwerke, Wasserstoffspeicher, Elektrolyseure oder Importpunkte anbinden. Genehmigte Projekte gelten als energiewirtschaftlich notwendig und im überragenden öffentlichen Interesse.
Werbungskostenabzug bei Vermietung und Verpachtung (§§ 9 und 21 EStG)
Wer vermietet, kann alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen abziehen. Dazu gehören ausdrücklich Schuldzinsen für die Finanzierung, Grundsteuer und andere öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge sowie Abschreibungen, Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen. Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, mindert der Verlust die übrigen Einkünfte. Der Haken: Nur der Zinsanteil der Rate ist abziehbar, die Tilgung nicht. Kosten für die eigene Wohnung im selben Haus müssen herausgerechnet werden, und das Finanzamt verlangt eine nachvollziehbare Aufteilung.
Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG)
Wer internationalen Schutz erhält oder erstmals eine Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitaeren Gründen bekommt, ist für drei Jahre verpflichtet, den Wohnsitz in dem zugewiesenen Bundesland zu nehmen. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Person mindestens 15 Stunden woechentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und dabei mindestens den monatlichen Regelsatz einer Einzelperson verdient, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt oder einen Integrationskurs, Berufssprachkurs oder eine mindestens dreimonatige Qualifizierungsmaßnahme besucht, die am zugewiesenen Ort nicht möglich ist. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder in familiaerer Lebensgemeinschaft. Die Aufhebung beantragt man bei der zuständigen Behörde.
ZIM - Innovationsnetzwerke
Förderung von Netzwerkmanagementleistungen für nationale und internationale Innovationsnetzwerke sowie der im Netzwerk initiierten FuE-Projekte. Ziel ist der Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Wichtig: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt erst die ZIM-Richtlinie.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: FuE-Einzelprojekte
Themenoffener Zuschuss für einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen. Gefördert werden Personal- und Sachkosten für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen. Die Förderung ist technologie- und branchenoffen. Wichtig: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp, derzeit können keine neuen Anträge gestellt werden. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der jeweils gültigen ZIM-Richtlinie zu entnehmen.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: FuE-Kooperationsprojekte
Zuschuss für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mindestens zwei Unternehmen oder von mindestens einem Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung. Dies ist die am stärksten genutzte ZIM-Projektform. Auch transnationale Kooperationen mit ausländischen Partnern sind möglich.
ZIM International / IraSME - Transnationale FuE-Kooperationen
ZIM-Kooperationsprojekte können auch mit ausländischen Partnern durchgeführt werden. Das von der AiF Projekt GmbH koordinierte Netzwerk IraSME führt jährlich zwei Ausschreibungsrunden durch, ergänzt um bilaterale Vereinbarungen mit einzelnen Partnerländern.
Zukunftscluster-Initiative Clusters4Future
Mit der Zukunftscluster-Initiative unterstützt das BMFTR die nächste Generation regionaler Innovationsnetzwerke in Deutschland. Unter dem Motto Clusters4Future werden seit 2019 insgesamt 14 starke Netzwerke in zukunftsweisenden Innovationsfeldern gefördert, die aus einer gemeinsamen Vision zügig marktreife Produkte und Geschäftsmodelle entwickeln.
nexxt-change Unternehmensboerse
Bundesweite Unternehmensboerse für die Unternehmensnachfolge, getragen vom Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit KfW, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbänden. Übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer können kostenfrei ein Verkaufsangebot einstellen, Übernahmeinteressierte ein Gesuch. Alle Inserate werden von regionalen Ansprechpartnern der Kammern und Verbände geprüft und begleitet. Die Boerse ist kein Förderprogramm mit Geldleistung, sondern die zentrale öffentliche Matching-Plattform für Betriebsübernahmen im Handwerk und Mittelstand.
nexxt-change Unternehmensnachfolgebörse
Kostenlose und anonyme Nachfolgebörse des Bundes für Betriebsinhaber, die einen Nachfolger suchen, und für Übernahmeinteressierte. Seit 2006 wurden nach Angaben der Plattform 22.300 Vermittlungen erreicht, 431 regionale Partner wie Kammern und Banken begleiten die Inserate kostenfrei.
Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)
Die BayKompV regelt das Ökokonto als Maßnahmenpool oder Flächenpool. Flächen werden in das Ökoflächenkataster Teil Ökokonto eingetragen, die untere Naturschutzbehörde bestätigt Ausgangszustand und Wertpunkte. Bei Abbuchung gibt es für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen Realisierung einen Zuschlag von drei Prozent der festgestellten Aufwertung ohne Zinseszins für höchstens zehn Jahre. Wertpunkte sind auf Dritte übertragbar.
Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG
Wer freiwillig und ohne öffentliche Fördermittel Naturschutzmaßnahmen auf eigenen Flächen umsetzt, kann diese vorab als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anerkennen lassen und in einem Ökokonto bevorraten. Die entstehenden Ökopunkte lassen sich später für eigene Eingriffe verrechnen oder an Vorhabenträger verkaufen. Erfassung, Bewertung, Buchung, Genehmigungsbedürftigkeit und Handelbarkeit richten sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.
Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG)
Verkauft ein Betrieb Grund und Boden oder Gebäude mit hohem Buchgewinn, kann der Gewinn auf neue Investitionen übertragen werden, statt ihn sofort zu versteuern. Bis zur Reinvestition darf eine gewinnmindernde Rücklage gebildet werden. Voraussetzung ist, dass das verkaufte Wirtschaftsgut mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört hat. Die Reinvestition muss grundsätzlich innerhalb von vier Jahren erfolgen, bei neu hergestellten Gebäuden innerhalb von sechs Jahren, wenn der Bau in den ersten vier Jahren begonnen wurde. Der Haken: Wird nicht rechtzeitig reinvestiert, wird die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst und zusätzlich mit einem Zuschlag belastet. Für private Vermieter ohne Betriebsvermögen gilt die Regelung nicht.
Energiekostendaempfungsprogramm (EKDP)
Das Programm entlastete energieintensive Unternehmen mit Zuschüssen zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen sowie zum Wärme- und Kältebezug. Gefördert wurde der Zeitraum Februar bis Dezember 2022, Wärme und Kälte nur für November und Dezember 2022. Der Zuschuss war auf 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt, ausgezahlt wurde zunächst ein Abschlag von 80 Prozent.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
Strukturförderung für den Journalismus des Bundes
Bundesprogramm zur Stärkung der Strukturen des unabhängigen Journalismus. Gefördert wurden Exilprogramme für verfolgte Journalisten, Schulungen für Sicherheitskräfte zu Presserechten, Beratung für von SLAPP-Klagen bedrohte Medienschaffende, Fortbildungen zu digitaler Sicherheit und Diversitätsprogramme. Journalistische Inhalte, einzelne Medien oder einzelne Medienschaffende waren ausdrücklich nicht förderfähig. Mindestantragssumme 200.000 Euro, Förderanteil höchstens 80 Prozent, in Ausnahmefaellen 100 Prozent. Das Programm läuft mit Abschluss der derzeit laufenden Projektförderungen aus.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Reine Landesförderung für den Gigabitausbau in bayerischen Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum stellt ausdrücklich fest: Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, eine Förderantragstellung ist daher nicht mehr möglich. Die Seite führt sie unter den bisherigen Förderprogrammen. Für neue Vorhaben kommt die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zur Bundesförderung in Betracht.
COSME - Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU
COSME war das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU von 2014 bis 2020 mit einem Budget von 2,3 Milliarden Euro. Gefördert wurden der Finanzierungszugang über Garantien, Darlehen und Eigenkapital, der Marktzugang über das Enterprise Europe Network und IPR-Helpdesks, Unternehmertum sowie bessere Rahmenbedingungen. Das Programm erhält keine weiteren EU-Mittel, Nachfolger ist im Finanzierungsbereich InvestEU.
ERP-Regionalförderprogramm (062/072)
Zinsverbilligter Investitionskredit für Vorhaben in den deutschen Regionalfördergebieten. Gefördert wurden Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in strukturschwachen Regionen, um dort Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Das Programm kann nicht mehr beantragt werden, die KfW führt bestehende Darlehensverhältnisse weiter und stellt Merkblaetter und Formulare für Darlehensnehmer bereit. Als Nachfolgeprodukte nennt die KfW den ERP-Förderkredit KMU (365/366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376), die den Standortvorteil in Regionalfördergebieten über einen guenstigeren Zinssatz abbilden.
Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen
Der zweistufige Förderaufruf vom 6. März 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und förderte Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs, inklusive Nutzung leerstehender Räume im Bahnhofsumfeld und der Anbindung an das Radwegenetz. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro bereit, damit werden 32 Maßnahmen gefördert. Ein weiterer Förderaufruf ist derzeit nicht vorgesehen.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung
Der FKG-Baustein zur Förderung von Energieberatungen wurde zum 18. Januar 2024 für neue Anträge geschlossen. Für Photovoltaik besteht weiterhin der eigene Baustein Photovoltaikberatung, für Quartiere der Baustein Beratungs- und Vorplanungsleistungen.
KfW-Unternehmerkredit (037/047)
Klassischer Förderkredit für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt waren, zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. In der Corona-Zeit wurde das Programm als KfW-Corona-Hilfe mit erweiterten Konditionen eingesetzt. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden, bestehende Darlehensnehmer finden weiterhin Merkblaetter, Formulare und Verwendungsnachweise bei der KfW. Als Nachfolge verweist die KfW auf den ERP-Förderkredit KMU (365/366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376).
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