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Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG)

Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt · bundesweit

Verkauft ein Betrieb Grund und Boden oder Gebäude mit hohem Buchgewinn, kann der Gewinn auf neue Investitionen übertragen werden, statt ihn sofort zu versteuern. Bis zur Reinvestition darf eine gewinnmindernde Rücklage gebildet werden. Voraussetzung ist, dass das verkaufte Wirtschaftsgut mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört hat. Die Reinvestition muss grundsätzlich innerhalb von vier Jahren erfolgen, bei neu hergestellten Gebäuden innerhalb von sechs Jahren, wenn der Bau in den ersten vier Jahren begonnen wurde. Der Haken: Wird nicht rechtzeitig reinvestiert, wird die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst und zusätzlich mit einem Zuschlag belastet. Für private Vermieter ohne Betriebsvermögen gilt die Regelung nicht.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend

Antrag für Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 16 Angaben und 10 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeLandwirtschaft

Was du erfüllen musst

  • Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs, Gebäuden oder Binnenschiffen aus dem Anlagevermögen
  • Sechs Jahre ununterbrochene Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte
  • Reinvestition innerhalb von vier Jahren, bei neu hergestellten Gebäuden innerhalb von sechs Jahren
  • Bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen verkürzte Vorbesitzzeit und verlängerte Fristen
  • Gewinn wird im Betriebsvermögen erzielt, nicht im Privatvermögen

Was du dafür brauchst

16 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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So läuft der Antrag ab

Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG)

Wer kann Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG) beantragen?

Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs, Gebäuden oder Binnenschiffen aus dem Anlagevermögen

Wo gilt Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG)?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach immobilie-steuer, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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