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Förderung als Zuschuss für Sonstiges in Sachsen

Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Sachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

119 Programme gefunden

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BundZuschuss

Deutscher Filmförderfonds DFFF I

Produktionskostenzuschuss für Kinofilme: 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten, höchstens 5 Mio. Euro pro Film. Mindestherstellungskosten 1 Mio. Euro bei Spielfilmen, 200.000 Euro bei Dokumentarfilmen, 2 Mio. Euro bei Animationsfilmen. Mindestens 25 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden, bei Kosten über 20 Mio. Euro mindestens 20 Prozent. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galten 20 bzw. 25 Prozent und maximal 4 Mio. Euro.

bis 30 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Deutscher Filmförderfonds DFFF II

Zuschuss für Produktionsdienstleister wie Studios und VFX-Häuser, die an internationalen Kinoproduktionen mitarbeiten: 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, höchstens 25 Mio. Euro pro Projekt. Der Film muss Gesamtherstellungskosten von mindestens 20 Mio. Euro haben, die deutschen Kosten beim Dienstleister mindestens 8 Mio. Euro betragen, bei Animationsfilmen mindestens 2 Mio. Euro. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galt ein Satz von 25 Prozent.

bis 30 Prozent, maximal 25 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

EEW Modul 1 - Querschnittstechnologien

Gefördert werden Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf insgesamt 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Basisförderung

Die Basisförderung ermöglicht KMU eine pauschale Förderung für den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen ohne aufwendiges Einsparkonzept. Kleine Unternehmen erhalten pauschal 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Nachzuweisen ist eine Senkung des Endenergiebedarfs um mindestens 15 Prozent.

bis 15 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Premiumförderung

Die technologieoffene Premiumförderung unterstützt Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs auf Basis eines Einsparkonzepts. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere bis zu 35 Prozent und größere Unternehmen bis zu 25 Prozent. Für Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.

bis 45 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen

Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 1: Querschnittstechnologien

Zuschuss für den Erwerb und die Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger, für Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen, für Frequenzumrichter zur Nachruestung und für Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro je Maßnahme betragen, der Zuschuss ist auf 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 4: Basisförderung

Pauschale Förderung für den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen bestimmter Anlagenkategorien, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erstellt werden muss. Kleine Unternehmen erhalten 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro je Maßnahme betragen. Für die Antragstellung ist der Nachweis erforderlich, dass der Endenergiebedarf durch den Anlagenaustausch um mindestens 15 Prozent sinkt.

bis 15 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 4: Premiumförderung mit Dekarbonisierungsbonus

Weitgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Einsparkonzept Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachweist.

bis 45 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen mit Erdgas-, Kohle- oder Mineraloelbetrieb durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen ersetzen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die Umruestung von Bestandsanlagen auf elektrischen Betrieb. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen darf über Modul 6 insgesamt maximal ein Zuschuss von 200.000 Euro beantragt werden.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
LandZuschuss

FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen

Zuschuss für sächsische Kommunen zur Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, die Industrie- und Gewerbeansiedlungen ermöglichen. Gefördert werden auch Energie- und Wärmekonzepte sowie Landschafts- und Grünordnungsplanung. Die Fördersätze sinken im Zeitverlauf und liegen 2026 bei 70 Prozent für Großflächen ab 50 Hektar sowie 30 Prozent für die übrigen Kategorien.

bis 70 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
BundZuschuss

Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege

Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen. Förderfähig sind auch der Umbau von Kreuzungspunkten und die Sicherheitsausstattung einschließlich Beleuchtung. Interessierte Gemeinden stellen den Antrag beim jeweiligen Land, das dann die Bundesförderung beantragt. Für 2026 sind im Klima- und Transformationsfonds 58,487 Millionen Euro für Radschnellwege veranschlagt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, ausgereicht über die Länder
EUZuschuss

Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)

Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen
Europäische Kommission und Landesbehörden
KommuneZuschuss

Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)

Leipzig bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung mit ökologischer Aufwertung. Bei Dachbegrünung beträgt der Basiszuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis 60.000 Euro, kombinierbar mit Boni für Intensivgründach (80 Euro je Quadratmeter, bis 40.000 Euro), Solar-Gründach, Biodiversitäts- und Retentionsgründach (je 60 Euro je Quadratmeter, bis 20.000 Euro) sowie Bewässerung (50 Prozent, bis 5.000 Euro); insgesamt maximal 100.000 Euro. Fassadenbegrünung ist auf 20.000 Euro, Entsiegelung auf 50.000 Euro je Vorhaben begrenzt.

bis 50 Prozent, maximal 100.000 Euro
Leipzig
Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz
LandZuschuss

Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)

Zuschuss für den Aufbau und Ausbau von Akzeleratoren in Sachsen sowie für Startups, die an einem geförderten Akzeleratorprogramm teilnehmen. Bestehende Akzeleratoren erhalten bis zu 600.000 EUR bei 50 Prozent Kofinanzierung, Startups bis zu 30.000 EUR Anschubfinanzierung bei 90 Prozent Fördersatz. Gefördert werden Personalkosten, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Betriebsausgaben.

bis 50 Prozent, maximal 600.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz

Zuschuss für Vorhaben der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz in Sachsen. Gefördert werden abfallarme Produktionsverfahren, Recyclinginfrastruktur, nicht investive Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geförderten Investitionen. Der Fördersatz liegt je nach Maßnahme, Antragstellergröße und Beihilferecht zwischen 10 und 90 Prozent.

bis 90 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
BundZuschuss

Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)

Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.

bis 70 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
BAFA
KommuneZuschuss

Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE)

Klein- und Kleinstunternehmen aus den Dresdner Fördergebieten Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 sowie Dresden Südwest/Cottaer Bogen können Investitionszuschüsse beim Amt für Wirtschaftsförderung beantragen. Die Zuwendung ist auf maximal 40 Prozent des zuwendungsfähigen Betrages begrenzt und beträgt höchstens 50.000 Euro, mindestens 2.500 Euro. Bis 2027 fließen Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Eigenmittel der Landeshauptstadt in Höhe von knapp 28 Millionen Euro in die Stadtteile.

bis 40 Prozent, maximal 50.000 Euro
Dresden
Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung
BundZuschuss

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationaeren Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählen Kälteerzeugungseinheiten, Rückkühlsysteme, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung, die Nachruestung von Trockenkühlern sowie Speicher, Rohrleitungen und Regelungstechnik. Die genaue Förderhöhe ermittelt der Förderrechner des BAFA.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
LandZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (RL pHWEV)

Zuschuss zur Verringerung des Hochwasserrisikos an Wohngebäuden in Sachsen. Gefördert wird die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, die das gebäudespezifische Hochwasserrisiko ermitteln und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent, der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.200 EUR je Gebäude.

bis 80 Prozent, maximal 1.200 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
BundZuschuss

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe erhalten einen Zuschuss zum Honorar einer externen Unternehmensberatung. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) werden 80 Prozent bezuschusst, höchstens 2.800 Euro; in den alten Bundesländern (mit Berlin und der Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle begonnen werden.

bis 2.800 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Geld- und Sachleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages

Fraktionen des Bundestages haben nach Paragraf 58 Abgeordnetengesetz Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Die Geldleistungen bestehen aus einem Grundbetrag je Fraktion, einem Betrag je Mitglied und einem Oppositionszuschlag für Fraktionen, die die Bundesregierung nicht tragen. Die Höhe legt der Bundestag jährlich fest, der Praesident berichtet dazu bis zum 30. September. Die Mittel dürfen ausschließlich für parlamentarische Aufgaben verwendet werden, eine Verwendung für Parteiaufgaben ist unzulässig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutscher Bundestag
LandZuschuss

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA)

Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen in Sachsen, die dauerhafte Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Gefördert werden Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens, Lohnkosten neu eingestellter Mitarbeitender über 24 Monate sowie Umwelt- und Energieeffizienzinvestitionen. Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent.

bis 45 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
BundZuschuss

German Motion Picture Fund (GMPF)

Förderung für hochwertige Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden: bis zu 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal 5 Mio. Euro pro Film und 20 Mio. Euro pro Serienstaffel. Seit Februar 2025 sind die Zuwendungen nicht rückzahlbar. Bei Bewilligung müssen 65 Prozent der Finanzierung gesichert sein, die Finanzierung ist binnen fuenf Monaten zu schließen, der Dreh binnen sechs Monaten zu beginnen. Ein Beratungsgespraech vor Antragstellung ist Pflicht.

bis 30 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

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