Förderprogramme für Sonstiges auf Ebene Land
Alle Programme für Sonstiges auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
357 Programme gefunden
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Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen für Unternehmen
Billigkeitsleistung zur Beseitigung von Schäden aus Starkregen und Hochwasser im Juli 2021. Gefördert wurden Sachschäden und Einkommenseinbussen mit bis zu 80 Prozent, in Haertefaellen bis zu 100 Prozent, sowie Gutachtenkosten zu 100 Prozent. Die Frist für die Antragstellung ist am 30.06.2026 abgelaufen.
Brachflächenrevitalisierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 Prozent für die Sanierung altlastenverdaechtiger Brachflächen in Niedersachsen, einschließlich Detailplanung, Monitoring und Gebäudeabbruch, sofern dessen Kosten die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300.000 Euro betragen. Der letzte Antragsstichtag war der 31. Dezember 2025.
Zuwendungen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe an der Ostseeküste (Soforthilfe Flutkatastrophe Ostsee)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 75 Prozent der anerkannten Ausgaben für den Wiederaufbau nach der Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 an der Ostseeküste. Gefördert wurden touristische Infrastruktur und Strandwiederherstellung, kommunale gewerbliche Häfen und Bootsanleger sowie kommunale Gebäude, Straßen und Gehwege. Der Mindestbetrag lag bei 10.000 Euro je Einzelfall und 40.000 Euro je Empfänger.
Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Energiemanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert wurden Personalkosten für einen Energiemanager für maximal drei Jahre oder externe Beratungskosten zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Das Programm ist ausgelaufen, ein Nachfolgeprogramm besteht im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027.
Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153)
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe in den GRW-Fördergebieten von Rheinland-Pfalz. Der Fördersatz liegt bei 10 bis 30 Prozent, in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz zusätzlich 5 Prozentpunkte. Für Investitionen über 10 Millionen Euro gilt für den übersteigenden Teil ein Satz von 5 Prozent.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Reine Landesförderung für den Gigabitausbau in bayerischen Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum stellt ausdrücklich fest: Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, eine Förderantragstellung ist daher nicht mehr möglich. Die Seite führt sie unter den bisherigen Förderprogrammen. Für neue Vorhaben kommt die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zur Bundesförderung in Betracht.
Beratung für den Mittelstand Rheinland-Pfalz (Zuschuss 136)
Das frühere Mittelstandsberatungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusste betriebswirtschaftliche Beratungen mit maximal 500 Euro je Tagewerk. Es ist Ende 2025 ausgelaufen und ging im neuen Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz auf. Anträge nach der alten Verwaltungsvorschrift sind nicht mehr möglich. Bestehende Unternehmen beantragen die Beratungsförderung seit Dezember 2025 über das Nachfolgeprogramm.
Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021
Billigkeitsleistung zum nachhaltigen Wiederaufbau von Gebäuden, baulichen Anlagen, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 unmittelbar geschädigt wurden. Das Programm wird von der SAB im Bereich Krisenbewältigung und Elementarschäden geführt.
Bremisches Messeförderungsprogramm
Früherer Pauschalzuschuss für kleine Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven bei der Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen. Achtung: Die BIS Bremerhaven weist auf der Programmseite ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine Messeförderung zur Verfügung steht, und die BAB führt das Programm nicht mehr in ihrer Programmübersicht. Die früher kursierenden Pauschalen von 3.500 bis 5.500 Euro je nach Messeort lassen sich an keiner aktuellen amtlichen Quelle mehr belegen und sind deshalb hier nicht als Förderbeträge hinterlegt. Vor einer Antragsplanung unbedingt bei BAB oder BIS nachfragen.
Coaching BONUS Berlin
Der Coaching BONUS bezuschusste Berliner Unternehmen für Management- und Gründungscoachings durch qualifizierte Coaches. Zielgruppe waren Gründerinnen und Gründer mit Unterstützungsbedarf in der Startphase sowie etablierte Unternehmen, die eine internationale Markterschließung planten. Die Investitionsbank Berlin weist auf der Programmseite ausdrücklich darauf hin, dass das Programm nicht fortgeführt wird und eine Antragstellung nicht mehr möglich ist. Konkrete frühere Fördersätze und Coachingtage sind dort nicht mehr dokumentiert.
Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen Land Bremen
Pandemiebedingte Hilfsprogramme des Landes Bremen und des Bundes, abgewickelt über die BAB. Dazu zählten Soforthilfen mit Antragsfrist 31. Mai 2020, Überbrückungshilfen I bis IV mit letzter Frist 30. Juni 2022, Neustarthilfe, Härtefallhilfen, das Aufstockungsprogramm Corona sowie der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen und der Corona Mittelstandsfonds. Alle Antragsfristen sind abgelaufen, seit November 2024 läuft das Rückmeldeverfahren für die Soforthilfen.
Corona-Überbrückungshilfe und Neustarthilfe M-V
Bund-Länder-Programm zur Abfederung von Umsatzrückgängen während der Corona-Krise. Die Überbrückungshilfe bezuschusste Fixkosten von KMU, Selbstständigen und gemeinnützigen Organisationen, die Neustarthilfe gewährte Solo-Selbstständigen einen einmaligen Zuschuss von 50 Prozent des Referenzumsatzes. Neue Anträge sind nicht mehr möglich, das Programm befindet sich in der Schlussabrechnung.
Härtefallhilfe Energie Saarland
Während der Energiekrise aufgelegte Härtefallhilfe des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe, die 2022 durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen waren. Das Programm wird auf dem Energiekrisen-Portal des Wirtschaftsministeriums nur noch als Rückblick geführt. Das Antragsverfahren ist beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Ko-Finanzierung zu Klimaschutzprojekten, die bereits eine Förderzusage aus einem Bundesförderprogramm haben. Aufgrund des Eckwertbeschlusses 2026/2027 des Senats vom 17.06.2025 werden bis auf weiteres keine neuen Förderanträge angenommen. Laufende Verfahren werden weiter bearbeitet.
Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus
Zuschuss für digitale touristische Investitionsvorhaben und Maßnahmen des herausragenden Tourismusmarketings zur Gewinnung von In- und Auslandsgaesten. Die Laufzeit der Richtlinie endete am 31. Dezember 2022, die Richtlinie wird überarbeitet. Aktuell besteht keine Antragsmöglichkeit.
Mobilfunkförderprogramm Bayern (Mobilfunkinitiative Bayern)
Das bayerische Mobilfunkförderprogramm unterstützte Kommunen beim Bau von Mobilfunkmasten in Gebieten, die marktwirtschaftlich nicht erschlossen werden. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Eine Neuauflage scheiterte im Juli 2024 an Auflagen der EU-Kommission zum Infrastructure Sharing, seither konzentriert sich Bayern auf Messkampagnen zur Netzqualität.
Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen II (ResA II)
Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Die Förderrichtlinie ist am 30.06.2023 außer Kraft getreten. Nachfolgeprogramm ist Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW) mit erweiterten Förderbereichen zu Hochwasserschutz, Klimaanpassung und Spurenstoffelimination.
SAB Sachsenkredit "Gründen und Wachsen"
Finanzierungslösung für Gründende, wachsende Unternehmen und freiberuflich Tätige in Sachsen. Das Programm wird auf der Sachsenkredit-Übersicht der SAB geführt, die Fördermittel sind wegen hoher Nachfrage jedoch ausgeschöpft. Interessenten sollten auf den Sachsenkredit Universal oder das Mikrodarlehen ausweichen.
Sachsen-Anhalt KLIMA III
Zuschuss für kommunale Klimawandelanpassung sowie Starkregen- und Hochwasserschutz. Gefördert werden Konzepte und Planungen ebenso wie Investitionen in Begrünung, Entsiegelung, Gebäudekühlung, Baumpflanzungen, technische Schutzanlagen, Rückhaltebecken und mobile Hochwasserschutzsysteme. Der letzte Aufruf hatte ein Volumen von 11 Millionen Euro.
Sonderprogramm Gaststätten
Zuschussprogramm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum Hessens bei dringend erforderlichen Investitionen. Es können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden, eine Neuauflage wurde in Aussicht gestellt.
Verpflichtende Umsetzung des Paragrafen 6 EEG in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat bislang kein eigenes Beteiligungsgesetz für Windenergie. Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 kündigt an, Kommunen verbindlich an den Erträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik zu beteiligen und dazu Paragraf 6 EEG im Land verpflichtend umzusetzen. Bis zur Verabschiedung eines Landesgesetzes gilt in Baden-Württemberg weiterhin nur die freiwillige Bundesregelung mit 0,2 Cent je Kilowattstunde. Wer heute plant, sollte die Beteiligung vertraglich regeln und die kommende Landesregelung im Blick behalten.
Was Landesförderung bei Sonstiges bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Sonstiges auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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