Früherer Pauschalzuschuss für kleine Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven bei der Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen. Achtung: Die BIS Bremerhaven weist auf der Programmseite ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine Messeförderung zur Verfügung steht, und die BAB führt das Programm nicht mehr in ihrer Programmübersicht. Die früher kursierenden Pauschalen von 3.500 bis 5.500 Euro je nach Messeort lassen sich an keiner aktuellen amtlichen Quelle mehr belegen und sind deshalb hier nicht als Förderbeträge hinterlegt. Vor einer Antragsplanung unbedingt bei BAB oder BIS nachfragen.
Zur Frist: Derzeit keine Messeförderung verfügbar (Hinweis der BIS Bremerhaven), Wiederauflage offen
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach EU--Definition
- Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Messe muss den Schlüsselinnovationsfeldern und Schlüsselbranchen der Innovationsstrategie Land Bremen 2030 zuzuordnen sein
- Derzeit keine Antragstellung möglich, Beträge und Detailbedingungen der früheren Programmfassung sind nicht mehr amtlich belegbar
Was du dafür brauchst
19 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
Bremisches Messeförderungsprogramm ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Bremisches Messeförderungsprogramm
Wer kann Bremisches Messeförderungsprogramm beantragen?
Bremisches Messeförderungsprogramm richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach EU-KMU-Definition
Wo gilt Bremisches Messeförderungsprogramm?
Das Programm gilt in Bremen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Bremisches Messeförderungsprogramm vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Bremisches Messeförderungsprogramm beantragen?
Derzeit keine Messeförderung verfügbar (Hinweis der BIS Bremerhaven), Wiederauflage offen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Bremisches Messeförderungsprogramm mit anderen Förderungen kombinieren?
Alternativ Teilnahme an Gemeinschaftsständen der WFB auf Leitmessen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Bremisches Messeförderungsprogramm?
Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Gibt es Bremisches Messeförderungsprogramm noch?
Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-hb, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleDiese Angaben sind nicht vollständig verifiziert. Gegenprüfen beim Fördergeber ist Pflicht.
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Auftragsgarantien der LfA
Die LfA übernimmt bis zu 50 Prozent des Risikos für Avale und Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen, maximal 5 Mio. Euro je Garantie. Damit lassen sich Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfuellungsbürgschaften darstellen. Offen für Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz.
Auslandsmesseprogramm des Bundes
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Auslandsmesseprogramm des Bundes
Das Programm unterstützt deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen durch German Pavilions, also Gemeinschaftsstände unter der Marke made in Germany. Die Förderung wirkt indirekt: Teilnehmende Unternehmen zahlen nur einen reduzierten Beteiligungspreis für Standfläche, Standbau und Betreuung, direkte Zahlungen an Aussteller gibt es nicht.
Beratungen für den Mittelstand Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe werden Kurzberatungen von bis zu zwei Tagewerken bezuschusst. Handwerksbetriebe erhalten bis zu vier Tagewerke überwiegend kostenfreie Beratung durch Kammer- und Innungsberater. Auch Sonderthemen wie Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft sind abgedeckt. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Branchenorganisationen, für die Industrie über das RKW, für den Handel über die Handelsverbände und für das Handwerk über die Handwerkskammern.
Beratungsgutscheine Afrika
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika. Förderbar sind Beratungen zu länder- und branchenspezifischen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Business-Case-Analysen und Finanzierungsoptionen. Die Tageshonorare sind auf 864, 1.080 beziehungsweise 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema gedeckelt, pro Gutschein sind maximal 15 Beratertage förderfähig.
Beratungsgutscheine Afrika
Zuschuss von 85 Prozent zu externen Beratungsleistungen für KMU der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk, die wirtschaftliche Vorhaben in Afrika planen. Pro Beratertag sind je nach Beratungsanliegen bis zu 864, 1.080 oder 1.296 Euro netto förderfähig, maximal 15 Beratertage pro Beratung. Pro Kalenderjahr sind höchstens drei Gutscheine à maximal 16.524 Euro möglich, also bis zu 49.572 Euro.