Förderprogramme für Sonstiges in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Land
Alle Programme für Sonstiges auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
47 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz
Ratendarlehen zum Sollzins von 0,25 Prozent für alle Laufzeiten ohne Höchstbetragsgrenze, für Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen: wasserbaulicher Hochwasserschutz, naturnaher Gewässerausbau sowie Untersuchungen und Planungen von überregionaler Bedeutung.
NRW.BANK.Universalkredit
Breit einsetzbares Förderdarlehen der NRW.BANK für Investitionen und Betriebsmittel, angeboten als Ratendarlehen und als endfälliges Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel, ein Mindest- oder Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Investitionsdarlehen laufen je nach Variante 3 bis 20 Jahre mit bis zu zwei Tilgungsfreijahren, Betriebsmitteldarlehen bis zu 10 Jahre. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Unternehmen, die mit Veränderungen im Betrieb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten über einen Klima-Bonus besonders guenstige Zinsen.
progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität
Zuschuss für Umsetzungskonzepte zur Elektrifizierung von Fuhrpark und Ladeinfrastruktur. Unternehmen erhalten 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, Kommunen 90 Prozent bis maximal 40.000 Euro. Das Konzept muss Bezug zu mindestens fünf N1-Fahrzeugen, zu zehn AC- oder vier DC-Ladepunkten an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3- oder Sonderfahrzeug haben.
Sirenenförderprogramm NRW
Zuschuss für Anschaffung, Errichtung und Ertuechtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevoelkerung. Gefördert werden 10.850 Euro für Sirenen in Dach- oder Gebäudemontage, 17.350 Euro für freistehende Mastanlagen und 1.000 Euro für den Ersatz oder die Ergänzung bestehender Sirenenansteuerung.
NRW.BANK.Infrastruktur
Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 50 Millionen Euro für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sport- und Begegnungsstätten, OEPNV, kommunale Straßen, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.
NRW.BANK.Kommunal Invest
Zinsguenstige langfristige Finanzierung für kommunale Investitionen mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren. Bis 2 Millionen Euro sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzierbar, darueber maximal 50 Prozent, die restlichen 50 Prozent über NRW.BANK.Kommunal. Für die Varianten Kommunal Invest Plus und Kommunal Invest Klimaschutz können keine Anträge mehr gestellt werden.
NRW.BANK.Kommunal
Zinsguenstiges Darlehen bis 150 Millionen Euro pro Jahr für alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Verwaltungsgebäude, Feuerwehr und Polizei, Verkehrsinfrastruktur, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, soziale Infrastruktur, OEPNV, Stadt- und Dorfentwicklung, Kulturpflege sowie regionale Sportstätten.
Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023
Zuschuss für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in den Programmlinien Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden in der Regel 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit Zu- und Abschlaegen von jeweils 10 Prozent je nach Arbeitslosenzahlen und Finanzkraft der Gemeinde.
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027
Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.
ZukunftBIO.NRW
Zuschuss für Vorhaben, die innovative Ideen aus den Biowissenschaften beschleunigen und in Richtung Marktreife bringen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 60 Prozent, größere Unternehmen bis zu 50 Prozent, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im nicht wirtschaftlichen Bereich bis zu 90 Prozent. Die Förderdauer beträgt 24 Monate.
Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK.NRW)
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte von Kommunen zugunsten der in ihrer Gebietskörperschaft ansässigen Unternehmen. Die Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung muss durch qualifizierte Beratende nach einem vom Umweltministerium anerkannten Prozess erfolgen.
OEKOPROFIT NRW
Modular aufgebautes Beratungs- und Qualifizierungsprogramm zur Senkung von Betriebskosten durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Antragsteller sind die durchführenden Kommunen, teilnahmeberechtigt sind Betriebe aller Branchen und Größen von Handwerksbetrieben bis Kliniken.
NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation
Landesbürgschaft über maximal 80 Prozent der Kreditsumme für Kredite von 2,5 bis 25 Millionen Euro. Gefördert werden Maßnahmen zum Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft, etwa Kapazitäten und Infrastruktur für klimaneutrale Energieträger wie Grünstrom und Wasserstoff.
ExpressBürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ausfallbürgschaft im Schnellverfahren über maximal 80 Prozent des Kreditbetrags für Kredite bis 500.000 Euro, Bürgschaftshöhe maximal 250.000 Euro. Die Bürgschaftsentscheidung fällt in der Regel innerhalb von 72 Stunden.
Bürgschaft ohne Bank der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ausfallbürgschaft von maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bis zu einer Bürgschaftshöhe von 250.000 Euro, die direkt bei der Bürgschaftsbank beantragt wird. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen mit der Hausbank.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ausfallbürgschaft über 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer maximalen Bürgschaftshöhe von 2 Millionen Euro. Damit lassen sich Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und Betriebsmittelfinanzierungen besichern. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 15 Jahre.
NRW.BANK.Mittelstandsfonds
Eigenkapitalfinanzierung von 1 bis 7 Millionen Euro als Mezzanine-Finanzierung oder offene Beteiligung für etablierte mittelständische Unternehmen. Typische Anlaesse sind Akquisitionsfinanzierung, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO und MBI sowie Produktionserweiterungen. Laufzeit in der Regel fuenf bis sieben Jahre.
NRW.BANK.Universal Direkt
Direktdarlehen der NRW.BANK bis 1 Million Euro für mittelständische Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind. Finanziert werden gewerbliche Baukosten, Grunderwerb zur Eigennutzung, technische Anlagen und Maschinen, Betriebsmittel, Warenlager, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Zuschuss zu Beratungen rund um Gründung, Betriebsübernahme und den Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb. Gefördert werden in der Regel 50 Prozent eines Tagewerksatzes, maximal 510 Euro je Beratertag. Ergänzend sind Spezialberatungen etwa zu Migration, Behinderung, Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf förderfähig.
progres.nrw - Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen
Zuschuss für technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation. Gefördert werden bis zu 65 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro. Der förderfähige Tagessatz der Beratungsperson ist auf 1.500 Euro begrenzt.
progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik
Zuschüsse für Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik, Wasserkraft, Wärmepumpen mit Geothermie, Wärmerückgewinnung, Gebäude- und Quartiersmaßnahmen sowie Qualifizierung von Fachkräften. Der Programmbereich buendelt zahlreiche Einzelbausteine mit jeweils eigenen Fördersaetzen.
Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen II (ResA II)
Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Die Förderrichtlinie ist am 30.06.2023 außer Kraft getreten. Nachfolgeprogramm ist Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW) mit erweiterten Förderbereichen zu Hochwasserschutz, Klimaanpassung und Spurenstoffelimination.
Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen für Unternehmen
Billigkeitsleistung zur Beseitigung von Schäden aus Starkregen und Hochwasser im Juli 2021. Gefördert wurden Sachschäden und Einkommenseinbussen mit bis zu 80 Prozent, in Haertefaellen bis zu 100 Prozent, sowie Gutachtenkosten zu 100 Prozent. Die Frist für die Antragstellung ist am 30.06.2026 abgelaufen.
Was Landesförderung bei Sonstiges bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Sonstiges auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Sonstiges. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.