Förderprogramme für Sanierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Schallschutzfensterprogramm Nürnberg
Die Stadt Nürnberg fördert Schallschutzmaßnahmen in bestehenden Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen mit erhöhten Lärmwerten. Förderfähig sind der Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmten Rollladenkästen und elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüftern. Aufgrund der Haushaltssperre ist im Jahr 2026 keine Förderung mehr möglich.
Sozialer Klimafonds (Social Climate Fund)
Der Soziale Klimafonds startet 2026 mit ersten Zahlungen an die EU-Länder und läuft bis Ende 2032, finanziert aus dem ETS2 und nationalen Beiträgen. Insgesamt stehen 86,7 Milliarden Euro bereit. Unterstützt werden Haushalte, die ihre Wohnung nicht ausreichend heizen können, Menschen ohne bezahlbare Mobilität sowie kleine Familienbetriebe und Kleinstunternehmen mit hohen Energie- und Transportkosten. Gefördert werden Sanierung, effiziente Heizsysteme, Solaranlagen, emissionsfreie Mobilität und direkte finanzielle Hilfen.
Stadtumbau (Stadtumbau Ost und Stadtumbau West)
Programm der Städtebauförderung von 2002 bis 2019 zur Stärkung der Innenstädte, Vermeidung zersplitterter Siedlungsstrukturen, Schaffung nachfragegerechten Wohnraums, Revitalisierung von Brachflächen und Erhalt intakter Gemeinwesen. Die ursprünglich getrennten Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West wurden 2017 zu einem Programm zusammengeführt. Bis 2019 wurden 2.011 Maßnahmen in rund 1.120 Kommunen gefördert. Seit 2020 werden die Ziele im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung fortgeführt, neue Anträge im Stadtumbau sind nicht mehr möglich.
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Aeltestes Programm der Städtebauförderung, das von 1971 bis 2012 rund 3.900 Maßnahmen mit etwa 8 Milliarden Euro Bundesfinanzhilfen unterstützte. Gefördert wurden foermlich festgelegte Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsbereiche nach BauGB. Neue Förderanträge sind seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Das allgemeine Sanierungsrecht nach den Paragrafen 136 ff. BauGB gilt unabhängig vom Förderprogramm weiter und ist Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung nach Paragraf 7h EStG.
Städtebaulicher Denkmalschutz (Bundesprogramm)
Eigenständiges Bundesprogramm zur Erhaltung historischer Stadtkerne und Quartiere als lebendige Orte für Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit. In Ostdeutschland lief das Programm von 1991 bis 2019 mit 361 Maßnahmen in 257 Städten, in Westdeutschland von 2009 bis 2019 mit 343 Maßnahmen in 322 Städten. Seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung 2020 gibt es das Programm nicht mehr eigenständig; der Denkmalschutz ist als Querschnittsthema in alle drei Programme übergegangen, schwerpunktmäßig in Lebendige Zentren. Neue Anträge sind seit dem Programmjahr 2020 nicht mehr möglich.
Zukunft Stadtgrün
Programm der Städtebauförderung für die Anlage, Sanierung und Qualifizierung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiräume in Städten und Gemeinden. Ziele waren lebenswerte Quartiere, Klimaanpassung und Umweltgerechtigkeit. Der Bund stellte von 2017 bis 2019 jährlich 50 Millionen Euro bereit, insgesamt 150 Millionen Euro. Das Programm endete 2019. Seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung 2020 sind Klimaschutz und Klimaanpassung durch grüne Infrastruktur verpflichtender Bestandteil aller laufenden Gesamtmaßnahmen statt eines eigenen Programms.
progres.nrw - Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern vor PV-Installation
Zuschuss für die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt, weil die Förderung nicht weitergeführt werden kann.
progres.nrw - Förderung von Fassaden-Photovoltaik
Zuschuss für die Errichtung fassadenintegrierter Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt, weil die Förderung nicht weitergeführt werden kann.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Fassaden-Photovoltaik
Nordrhein-Westfalen förderte im Programmbereich Klimaschutztechnik die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Gebäudefassaden. Die Bezirksregierung Arnsberg weist auf der Programmseite darauf hin, dass die Förderung für diesen Fördergegenstand derzeit nicht weitergeführt werden kann und die Antragstellung deshalb ausgesetzt werden muss. Ob und wann sie wieder aufgenommen wird, ist offen. Rechtsgrundlage des Programmbereichs ist die Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026. Für Fassaden-Photovoltaik in Berlin steht weiterhin SolarPLUS L offen.
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