Förderprogramme für Sanierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
488 Programme gefunden
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Förderung von Bauprojekten durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk
Investive Förderung von Neubau, Umbau und Erwerb sozialer Einrichtungen. Förderfähig sind unter anderem Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser und neue Formen organisierten Wohnens. Die Auszahlung richtet sich nach dem Baufortschritt. Hinweis: Fördersatz und Höchstbetrag konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden und sind vor einer Bewerbung direkt bei der Stiftung zu erfragen.
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)
Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung im selbst genutzten oder vermieteten Bestandswohngebäude. Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und der Anschluss an ein Wärmenetz. Grundförderung 30 Prozent, dazu Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte auf 0) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die KfW nennt eine Obergrenze von 70 Prozent, für die unterste Einkommensstufe (zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 30.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Der hier ausgewiesene Höchstbetrag ist bewusst auf die 70-Prozent-Obergrenze gerechnet, den genauen Fördersatz bitte vor Antragstellung bei der KfW prüfen.
Saarlaendische Wohnraumförderung (Eigentum, Mietwohnungsbau, Besondere Wohnformen, Junges Wohnen)
Die SIKB wickelt die Wohnraumförderung des Saarlandes ab und führt dazu die Förderlinien Eigentumsförderung, Mietwohnungsbau, Besondere Wohnformen und Junges Wohnen. Daneben leitet sie die KfW-Programme 159 Altersgerecht Umbauen, 261 Wohngebäude sowie 358/359 Ergänzungskredit durch. Zinssaetze, Darlehenshöchstbeträge und Einkommensgrenzen sind auf den abgerufenen Seiten nicht beziffert und stehen in den Merkblaettern der jeweiligen Förderlinie. Auskunft gibt die SIKB unter 0681 3033-333 oder wohnungsbau@sikb.de. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Merkblaetter geprüft werden.
Sachsen-Anhalt ENERGIE Unternehmen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EFRE- und Landesmitteln für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent für kleine, bis zu 35 Prozent für mittlere und bis zu 20 Prozent für große Unternehmen. Wichtig: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen oder Speichern ist nicht möglich.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Förderaufrufe mit vorgeschalteter Projektskizze. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge je Wohneinheit sind der jeweils geltenden Richtlinie zu entnehmen.
Wohneigentum in Innenstädten - Anschubfinanzierung für Investoren (Brandenburg)
Programm des Landes Brandenburg, das Investoren eine Anschubfinanzierung für die Schaffung von Wohneigentum in Innenstädten gibt. Es zielt auf die Belebung von Ortskernen und die Wiedernutzung innerstädtischer Bausubstanz. Förderhöhe, Zinssatz und Voraussetzungen sind auf der Übersicht der ILB-Wohnungsbauprogramme nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen abgefragt werden.
10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern)
Bayerisches Landesprogramm für Eigentümer selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser mit den drei Bausteinen Heizungstausch Plus (2015 bis 2017), EnergieSystemHaus (2015 bis 2020) und PV-Speicher-Programm (2019 bis 2022). Das Programm wurde am 24.04.2022 eingestellt, eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Neuanträge sind nicht mehr möglich.
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Programm der Städtebauförderung für zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen, gerichtet auf Innenstädte größerer Städte, Stadtteilzentren und Grund- und Nahversorgungszentren kleinerer Gemeinden. Ziel war die Erhaltung der baulichen Eigenart, der städtebaulichen Funktion sowie der sozialen und kulturellen Bedeutung der Zentren. Von 2009 bis 2019 wurden 868 Gesamtmaßnahmen in 750 Städten und Gemeinden gefördert. Seit 2020 sind die Ziele im Programm Lebendige Zentren aufgegangen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung Investitionszuschuss (455-B)
Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten im Wohnungsbestand, etwa Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen, Raumgeometrie, Badumbau, Orientierungshilfen und Gemeinschaftsräume. Der Zuschuss kann derzeit nicht beantragt werden, weil die Mittel wegen hoher Nachfrage erschöpft sind. Eine erneute Antragstellung ist erst möglich, wenn der Bund neue Mittel bereitstellt.
Aufzugsprogramm 2024 Sachsen-Anhalt
Zuschussprogramm für den nachträglichen Einbau von Aufzügen in Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt. Gefördert wurden 50 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, höchstens 120.000 Euro je Aufzug, als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit Auszahlung im Jahr 2024. Im Gegenzug mussten die geförderten Wohnungen 15 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden, die Miete durfte in den ersten vier Jahren 6,50 Euro je Quadratmeter in Magdeburg und Halle beziehungsweise 6,00 Euro in den übrigen Gemeinden nicht überschreiten. Die Förderung galt als De-minimis-Beihilfe. Anträge werden nicht mehr angenommen, die Investitionsbank weist das Programm als geschlossen aus.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Bundesförderung Serielle Sanierung
Das Programm förderte Durchführbarkeitsstudien für serielle Sanierungen (Modul I, 50 bis 60 Prozent, maximal 90.000 Euro), Forschung, Entwicklung und Erprobung von Komponenten in Pilotprojekten (Modul II) sowie den Aufbau von Produktionskapazitäten für Fassaden- und Dachelemente (Modul III, 10 bis 20 Prozent, maximal 2 Millionen Euro). Die Richtlinie ist seit 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist nicht möglich.
Bundesförderung Serielles Sanieren
Das Programm förderte die energetische Sanierung bestehender Gebäude mit abseits der Baustelle vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen einschließlich der zugehoerigen Anlagentechnik, aufgeteilt in Durchführbarkeitsstudien, Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten sowie Markteinführung. Die ursprüngliche Förderrichtlinie vom 23. April 2021 ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist seither nicht mehr möglich. Dem BAFA liegen nach eigener Aussage keine Informationen vor, ob und wann die Richtlinie fortgesetzt wird. Serielle Sanierung wird weiterhin über die Tilgungszuschuss-Boni der Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (262)
Ehemaliger KfW-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Neuanträge sind nicht mehr möglich, die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 für Komplettsanierungen und auf die Heizungsförderung sowie den Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. Bestehende Zusagen werden weiter abgewickelt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Zuschuss (461)
Früherer BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 und die Heizungsförderung 458 als Alternativen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude Zuschuss (KfW 461)
Der direkte Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Wer heute zum Effizienzhaus sanieren will, nutzt stattdessen den Förderkredit Wohngebäude Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Für bereits bewilligte Vorhaben stehen weiterhin das Infoblatt zur Antragstellung und die Vollmacht zur Antragstellung im Zuschussportal bereit.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Das Programm SJK hat von 2016 bis 2023 die Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mitfinanziert, insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro für über 1.100 Projekte. Zuletzt lag der Schwerpunkt auf energetischer Sanierung und der Senkung von Treibhausgasemissionen. Das Programm wurde 2025 eingestellt und durch das rein sportbezogene Programm Sanierung kommunaler Sportstätten ersetzt. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten - Förderrunde Schwimmbäder
Eigene Förderrunde des Bundesprogramms SKS ausschließlich für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder. Der Bundestag hat dafür 250 Millionen Euro bereitgestellt, der Projektaufruf erschien am 20. März 2026. Auf das Interessenbekundungsverfahren gingen rund 950 Projektskizzen mit einem Förderbedarf von etwa 3,2 Milliarden Euro ein. Antragsberechtigt sind allein Kommunen, gefördert werden Hallen- und Freibäder.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Bundesprogramm zur Rettung national bedeutsamer Kulturdenkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 wurden rund 547 Millionen Euro investiert und über 3.000 Denkmale gefördert. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, der Rest muss von Träger, Land oder Dritten kommen; für die Programmrunde 2026 hat der Bundestag 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Effiziente GebäudePLUS
Landesprogramm für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden in Berlin mit fuenf Modulen. Gefördert wurden Wärmeschutz der Gebäudehuelle, Energieberatung und Planung, Heizungs- und Kühlsysteme, digitale Systeme sowie die Zertifizierung als Effizienzhaus. Die Antragstellung ist seit dem 19. Dezember 2023 nicht mehr möglich.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Früherer Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, ergänzend zur BAFA-Förderung. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere den Wohngebäude-Kredit 261 und den Ergänzungskredit 358/359.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.
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