Förderprogramme für Sanierung auf Ebene Land
Alle Programme für Sanierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
196 Programme gefunden
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- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung)
Barer Zuschuss für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende im Saarland. Die Auszahlung erfolgt in Raten über mehrere Jahre im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Alternative zur Kreditvariante der saarländischen Wohnraumförderung.
Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung)
Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins und bis zu 30 Jahren Laufzeit für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Mietwohnraum im Saarland. Der Fördersatz beträgt 3.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb sowie 2.850 Euro bei wesentlichem Bauaufwand. Zuschläge gibt es für Barrierefreiheit, Holzbauweise und wiederverwendete Bauteile.
Saarländische Wohnraumförderung - Wohnraum in besonderen Wohnformen
Förderung der Schaffung von Gruppenwohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit sonstigem Unterstützungsbedarf im Saarland. Die Förderung steht sowohl als zinsverbilligtes Darlehen mit 1,0 Prozent Festzins als auch als barer Zuschuss zur Verfügung. Ziel ist eine bedarfsgerechte Wohnversorgung für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Förderaufrufe mit vorgeschalteter Projektskizze. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge je Wohneinheit sind der jeweils geltenden Richtlinie zu entnehmen.
Sachsen-Anhalt MODERN
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen aus dem Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt für die Modernisierung von Wohngebäuden. Es gibt drei Konditionslinien: altersgerechtes Umbauen, energieeffizientes Sanieren und allgemeine Modernisierung, jeweils mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, private Vermieter sowie gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen.
Sachsen-Anhalt OEFFIZIENZ
Zuschuss für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, darunter Kitas, Schulen, Sportstätten, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude. Antragsberechtigt sind Kommunen, Schulträger, Träger von Kultureinrichtungen, anerkannte Träger der Erwachsenenbildung und Wissenschaftseinrichtungen. Das Programm ist mit rund 51 Millionen Euro ausgestattet.
Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen (EFRE Bayern)
Zuschuss aus EFRE-Mitteln für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die den Endenergieverbrauch deutlich senken. Gefördert werden technische Anlagen, energetische Gebäudesanierung und energieeffizienter Neubau. Die Förderung erfolgt vollständig aus EFRE-Mitteln.
Soziale Wohnraumförderung im Saarland (Wohnraumförderungsprogramm WFP SL 2025)
Rahmenrichtlinie der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes, die früher getrennte Einzelregelungen zu einer Förderrichtlinie zusammenfasst. Gefördert wird die Schaffung von Mietwohnraum und selbst genutztem Wohneigentum durch ein zinsvergünstigtes Baudarlehen, das durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann, oder durch einen verlorenen Zuschuss zur Teilfinanzierung. Zielgruppen sind Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierende und Wohnungslose.
Sportförderung der Sportplanungskommission des Saarlandes (Sporttotomittel)
Zuschüsse zur Förderung des Sports im Saarland auf Basis des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages und der Richtlinien über die Verwendung von Sporttotomitteln. Gefördert werden insbesondere Baumaßnahmen an kommunalen und vereinseigenen Sportanlagen wie Sporthallen, Freisportanlagen und Trainingsplätzen. Die Sportplanungskommission entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Sportstättenbau der Vereine (Bayern)
Investitionszuschüsse für bayerische Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten bauen oder sanieren. Grundlage ist die bayerische Sportförderrichtlinie. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband als beliehener Unternehmer die Förderung ab, Anträge von Schützenvereinen laufen über den Bayerischen Sportschützenbund beziehungsweise den Oberpfälzer Schützenbund und die zuständige Regierung. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt das Ministerium nur in der Sportförderrichtlinie selbst.
Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsmitten als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Zielgebiete sind Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Förderung läuft über die Regierungen im Rahmen des jährlichen Städtebauförderungsprogramms.
Städtebauförderung Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zum Erhalt und zur Entwicklung von Orts- und Stadtkernen. Gefördert werden Stadterneuerung, Belebung der Innenstädte, Klimaanpassung und Infrastrukturverbesserungen. 2025 standen rund 32,1 Millionen Euro zur Verfuegung, die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.
Städtebauförderung M-V
Finanzhilfen für die drei Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden Anpassung der Infrastruktur, Modernisierung von Wohnraum, Aufwertung öffentlicher Räume, Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen und grüne Infrastruktur. Antragsteller sind Städte und Gemeinden, private Bauherren reichen Einzelmaßnahmen bei der Kommune oder deren Sanierungsträger ein.
Städtebauförderung Sozialer Zusammenhalt
Bund-Länder-Programm zur Stärkung des Zusammenlebens im Quartier. Gefördert werden Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung benachteiligter Stadtteile, Gemeinbedarfseinrichtungen und die Aufwertung des Wohnumfelds. 2025 standen rund 21,7 Millionen Euro bereit.
Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Bund-Länder-Programm zur Gestaltung lebenswerter Quartiere. Gefördert werden nachhaltige Stadterneuerung, Anpassung an den Klimawandel, Rückbau und die Aufwertung von Wohnquartieren. 2025 standen rund 37,5 Millionen Euro zur Verfuegung.
Städtebauförderung des Saarlandes
Finanzhilfen von Bund und Land für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung saarländischer Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Grundlage sind das Baugesetzbuch, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie die Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes.
Städtebauliche Erneuerung Baden-Württemberg (Städtebauförderung)
Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung von Innenstädten und Ortszentren in Baden-Württemberg. Ziele sind der Erhalt des Wohnbestands, die Reaktivierung von Brachflächen, bessere Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen sowie die Attraktivität der Ortszentren. Die L-Bank übernimmt Teile der Mittelabwicklung.
Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. B) 1. Förderweg
Förderung aus zinsvergünstigtem Darlehen zu 1,25 Prozent, laufenden Zuschüssen und optionalen Einmalzuschüssen für die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen im 1. Förderweg der Hamburger Wohnraumförderung. Das Programm ist modular aufgebaut, ergänzend gibt es die Variante Mod. B Klima für energetische Modernisierungen. Im Gegenzug gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. C) 2. Förderweg
Förderung aus Darlehen und Zuschuss für die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen im 2. Förderweg mit höheren Einkommensgrenzen als im 1. Förderweg. Zielgruppe sind Haushalte mit mittleren Einkommen.
Wohnraumförderung Modernisierung und Instandsetzung Sachsen-Anhalt
Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Förderfähig sind Gebäude mit mindestens drei Wohnungen. Nach der Maßnahme gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Wohnraumförderungsprogramm des Landes Bremen 2026
Neues Landeswohnraumförderungsprogramm mit drei Fördersäulen: Neubau in zwei Mietstufen inklusive der Option Junges Wohnen, Modernisierung im Bestand sowie Bindungsankauf durch Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen. Das Programm wurde am 30. Juni 2026 beschlossen und tritt Mitte August 2026 in Kraft. Die Programme bis einschließlich 2025 sind bereits ausgebucht.
Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG)
Zuschuss für die energetische Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle, etwa Außendämmung, Dachsanierung und Fensteraustausch. Abgerechnet wird über Festbeträge je Quadratmeter, zum Beispiel 43,40 Euro für Außenwanddämmung, 44,80 Euro für Steildachdämmung und 168 Euro für Fensteraustausch. Ein Modernisierungsbonus erhöht den Zuschuss um 20 Prozent bei drei und um 30 Prozent bei vier oder mehr Maßnahmen aus verschiedenen Bauteilgruppen.
Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG)
Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle mit festen Beträgen je Quadratmeter: Außendämmung der Außenwände 43,40 Euro pro Quadratmeter, Steildachdämmung 44,80 Euro pro Quadratmeter und Fensteraustausch 168 Euro pro Quadratmeter. Werden mehrere Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt, gibt es einen Modernisierungsbonus von 20 Prozent bei drei und 30 Prozent ab vier Maßnahmen.
Zukunftsenergieprogramm kommunal Sanierung (ZEP-kom SAN)
Klimaschutz-Förderprogramm des Saarlandes für Kommunen, Landkreise, kommunale Eigenbetriebe, Kirchengemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung der CO2-Emissionen. Abgerechnet wird über vereinfachte Kostenoptionen, so dass keine Einzelrechnungen mehr geprüft werden müssen.
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