Förderprogramme für Sanierung auf Ebene Land
Alle Programme für Sanierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
285 Programme gefunden
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- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Beratung der IB.SH Energieagentur
Initialberatung der IB.SH Energieagentur für kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein. Bewertet werden die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit von Energie-, Klima- und Umweltschutzprojekten sowie Fördermöglichkeiten. Ergänzend gibt es Unterstützung bei integrierter Quartiersentwicklung, Projektentwicklung und Finanzierung.
Brachflächenbeseitigung Sachsen
Landesprogramm des Freistaats Sachsen, das ergänzend zur Bund-Länder-Städtebauförderung die Beseitigung von Brachflächen fördert. Ziel ist die Wiedernutzbarmachung ungenutzter, oft ruinoeser Flächen und Gebäude in Städten und Gemeinden, um Innenentwicklung zu ermöglichen und den Flächenverbrauch im Außenbereich zu senken. Antragsberechtigt sind Kommunen. Das Programm wird neben dem Landesprogramm Wohngebäuderückbau als reines Landesprogramm geführt und ergänzt die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung.
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Zinsverbilligter Kredit der ILB für den altersgerechten Umbau von Wohnraum in Brandenburg. Das Programm ergänzt den KfW-Kredit 159 um eine zusätzliche Landesverbilligung. Kredithöhe, Zinssatz und Laufzeit sind auf der abgerufenen Programmseite nicht ausgewiesen und stehen im Merkblatt beziehungsweise in der Konditionenuebersicht der ILB. Der Antrag läuft im Hausbankverfahren. Vor der Antragstellung sollten die aktuellen Konditionen bei der ILB abgefragt werden.
Denkmalförderung Berlin
Das Landesdenkmalamt Berlin fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Erhaltung, Instandsetzung und Restaurierung von Denkmalen. Die Zuschüsse sind darauf ausgerichtet, den denkmalbedingten Mehraufwand auszugleichen. Zuständig ist das Referat Bau- und Kunstdenkmalpflege, das Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer zu den individuellen Fördermöglichkeiten beraet. Zusätzlich fördert das Landesdenkmalamt bürgerschaftliches Engagement in der Denkmalpflege durch Austausch, Beratung und finanzielle Unterstützung. Weitere öffentliche Einrichtungen und Stiftungen gewähren ergänzend Zuschüsse zu Denkmalsanierungen.
Denkmalförderung Thüringen
Landesförderung für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturdenkmalen in Thüringen. Gefördert werden unter anderem Kirchenorgeln, Fassaden und Fachwerk, Daecher, Fenster und Verglasungen sowie Kunstobjekte. Zu den Zuwendungsempfängern gehoeren Kirchengemeinden und Kirchenverbände, private Eigentümer historischer Gebäude, Städte und Gemeinden, Stiftungen sowie Vereine und Verbände. Die veröffentlichten Zuwendungen ab 2025 reichen von 1.000 Euro bis 350.000 Euro; die höchste Einzelförderung entfiel auf den zweiten Bauabschnitt der Turmhaubensanierung der evangelischen Kirchengemeinde Bad Langensalza. Antragsfristen und Verfahrensdetails erfragt man beim Landesamt.
Denkmalhilfe Brandenburg
Mit der Denkmalhilfe unterstützt Brandenburg den Erhalt von Kultur- und Baudenkmalen im Land. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Träger von Denkmalen. Für die Denkmalhilfe ist keine feste Antragsfrist angegeben. Die konkrete Förderhöhe ergibt sich aus dem Einzelfall.
Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Zuschuss für Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen nach Paragraf 20 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes des Landes. Antragsformulare bestehen getrennt für Gebietskörperschaften und sonstige Antragsteller wie Privatpersonen, Vereine und Stiftungen. Bevorzugt werden Vorhaben, die akute Gefahren abwenden, eine nachhaltige Nutzung ermöglichen oder Modellcharakter haben.
Der Bremer Förderlotse
Kostenfreies Beratungsangebot zu allen Förderprogrammen rund um Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum im Land Bremen. Der Förderlotse hilft beim Finden des passenden Programms, nennt technische Berater und Antragsstellen und begleitet von der Antragstellung bis zum Abschluss.
Dorfentwicklung Hessen
Landesprogramm zur Entwicklung hessischer Doerfer als attraktiver Lebensraum, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und Energieeffizienz. Gefördert werden Planungen und Dienstleistungen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Umnutzung, Sanierung und Neubau in Ortskernen sowie Freiflächen und Ortsbild. Private können auch Förderung für städtebaulich verträglichen Rückbau erhalten, wenn ihre Immobilie in einem anerkannten Förderschwerpunkt liegt. Maßnahmen setzen ein kommunales Entwicklungskonzept sowie ortstypische Bauweise und Gestaltungsempfehlungen voraus. Im Juli 2026 wurden 12 weitere Kommunen anerkannt, sodass 97 Kommunen mit 703 Ortsteilen im Programm sind. Bewerbungen für 2027 sind bis zum 1. Februar 2027 möglich.
Dorfentwicklung Hessen
Zuschussprogramm zur Entwicklung ländlich geprägter Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern. Gefördert werden Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen, bürgerschaftliches Engagement, Gebäudesanierungen, Infrastruktureinrichtungen und Grünflächenentwicklung. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)
Zuschuss für umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohnungen im Rahmen des Hamburger Klimaschutzprogramms. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche gewährt, ergänzt um Bonusmodule für nachhaltige Dämmstoffe, Klinkerfassadenerhalt und Innendämmung.
Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)
Kostenfreies Beratungsangebot des Landes für Kommunen und kommunale Akteure zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende. Angeboten werden Fördermittel- und Finanzierungsoptimierung, Workshops und Begleitung bei Quartiersentwicklung. Umgesetzt wird die Initiative durch die IB.SH Energieagentur.
Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern
Sondervermögen des Freistaats Bayern, das je zur Haelfte vom Land und von den Kommunen gespeist wird und derzeit jährlich 32 Millionen Euro für die Denkmalpflege bereitstellt. Gefördert werden vorrangig umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern von überregionaler Bedeutung und akuter Gefaehrdung, darunter Wohngebäude, Kirchen, Schloesser, Industriebauten und Freizeitanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, als Darlehen oder in Kombination. Voraussetzung ist, dass dem Eigentümer die volle Übernahme der Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zumutbar ist; dies wird individuell geprüft. Anträge laufen über die untere Denkmalschutzbehörde.
Förderprogramm gebundener Mietwohnraum Sachsen (RL gMW)
Sachsen fördert die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums mit einem Zuschuss, den die Kommunen an Eigentümer weiterreichen. Bis 2023 gab es bis zu 4,80 Euro je Quadratmeter und Monat als Baukostenzuschuss, seit 2024 orientiert sich die Förderung an der prognostizierten Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit und beträgt 45 Prozent im ersten Förderweg (Einkommensgrenzen nach Paragraf 1 der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung) und 35 Prozent im zweiten Förderweg (Paragraf 2). Die Bindung läuft 15 bis 20 Jahre und gilt für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung mit mindestens 600 Euro je Quadratmeter Investition und der Erwerb leerstehender Wohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Empfänger sind zunächst Dresden und Leipzig, weitere Kommunen können bei angespanntem Wohnungsmarkt hinzukommen; die Kommunen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragen.
Förderung des Sportstättenbaus Niedersachsen
Die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus unterstützt Vereine in Niedersachsen bei Investitionen in ihre Sportanlagen. Erfasst sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Solaranlagen. Der Landessportbund stellt dazu Fachinformationen zu Themen wie LED-Beleuchtung, Kunstrasen, Laermschutz und barrierefreiem Bauen bereit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Ergänzend gibt es den NBank-Investkredit Sport in Niedersachsen für Vereinssportstätten.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus
Investitionszuwendungen des Freistaats für Sportvereine, die Sportstätten in eigener Initiative errichten und erhalten. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die sportliche Nutzung erforderlich sind. Anträge von BLSV-Mitgliedsvereinen laufen über den BLSV als beliehenen Träger, Schützenvereine gehen über BSSB oder OSB an die zuständige Regierung.
Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen Mecklenburg-Vorpommern
Gefördert werden Modernisierung und Instandsetzung vereinseigener Sportstätten, Neubau, Erweiterung und Umbau von Sportanlagen sowie die Ausstattung mit Sportgeraeten. Vereine müssen Eigentümer oder Paechter mit einer Restlaufzeit von mindestens 25 Jahren sein, bei Zuwendungen unter 10.000 Euro genuegen zehn Jahre. Baumaßnahmen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald werden aus Landesmitteln gefördert, in allen anderen Städten und Gemeinden aus ELER-Mitteln der EU. Die Hauptfrist ist der 31. August des Vorjahres über den Kreis- oder Stadtsportbund.
Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
Bayern fördert den Bau und Umbau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Staatsministerium nennt ein Staatsdarlehen zu 2,5 Prozent Zinsen, einen Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie ergänzende Zuschüsse von bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss ausser dem Erdgeschoss für einen Aufzug. Hinzu kommen laufende Mietzuschüsse, die die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete ausgleichen; die zumutbare Miete der Einkommensstufe I liegt je nach oertlichem Mietniveau zwischen 5 und 10 Euro je Quadratmeter. Verlangt werden eine Bindung von 35 Jahren, mindestens 15 Prozent Eigenkapital und eine angemessene Wohnfläche je Haushaltsgröße. Die Bewerbung für das Jahresbauprogramm 2027 ist bis zum 15. Oktober 2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen; die genannten Konditionen stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der neuen Förderrichtlinie.
Goldener Plan Brandenburg
Mit dem Goldenen Plan Brandenburg fördert das Land Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Bis 2029 stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg bereit. In der vorangegangenen Förderperiode 2021 bis 2024 wurden 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt. Der Fokus liegt auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.
Hamburger Heizungsförderung
Zuschussprogramm der IFB Hamburg für den Umstieg auf erneuerbare Wärme im Gebäudebestand. Gefördert werden Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher sowie der Anschluss an bestehende oder neue Wärmenetze; daneben werden Machbarkeitsstudien und Fachplanung gefördert. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze sind seit August 2023 ausgesetzt, aktuell bis 31.12.2026. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Programmseite nicht ausgewiesen und müssen der jeweils gültigen Förderrichtlinie entnommen werden.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Erneuerbare Wärme
Das Modul Erneuerbare Wärme der Hamburger Heizungsförderung bezuschusst Maßnahmen, die den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung im Gebäude erhöhen. Gefördert werden insbesondere Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher sowie die Mehrfachnutzung von Flächen durch erneuerbare Energien. Statt des Zuschusses kann bei Erfüllung der Anforderungen auch das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen genutzt werden. Die Antragstellung läuft über das eAntragsportal der IFB Hamburg.
Heimat-Zeugnis
Größter Baustein des Heimat-Förderprogramms mit anteiliger Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die historische Orte und Bauten erhalten und ihre Bedeutung zeitgemäß vermitteln, etwa Museumsausstellungen, die Instandsetzung historischer Stätten oder der Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.
IB.SH Förderberatung Sportvereine
Kostenfreie Beratung für gemeinnützige Sportvereine zur Identifikation passender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU. Geprüft wird die Förderfähigkeit von Baumaßnahmen wie Dämmung, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Barrierefreiheit und Neubau sowie von Energieberatung. Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail, Telefon oder Formular.
IB.SH Immofix
Immobiliendarlehen der IB.SH mit fester Zinsbindung über zehn oder fünfzehn Jahre für Neubau, Kauf oder Modernisierung selbst genutzter Immobilien in Schleswig-Holstein. Die Sollzinsen lagen zuletzt zwischen 4,66 und 5,25 Prozent je nach Laufzeit und Tilgungsvariante. Auch eine Kombination mit Bausparvertrag ist möglich.
Was Landesförderung bei Sanierung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Sanierung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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