Förderprogramme für Sanierung auf Ebene Land
Alle Programme für Sanierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
285 Programme gefunden
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Hamburger Heizungsförderung
Zuschussprogramm der IFB Hamburg für den Umstieg auf erneuerbare Wärme im Gebäudebestand. Gefördert werden Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher sowie der Anschluss an bestehende oder neue Wärmenetze; daneben werden Machbarkeitsstudien und Fachplanung gefördert. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze sind seit August 2023 ausgesetzt, aktuell bis 31.12.2026. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Programmseite nicht ausgewiesen und müssen der jeweils gültigen Förderrichtlinie entnommen werden.
IB-Wohneigentumsprogramm
Zinsguenstiges Darlehen von 20.000 bis 100.000 Euro für Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum in Sachsen-Anhalt bauen oder kaufen. Der Zinssatz ist zehn Jahre festgeschrieben, die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr. Gefördert werden Erwerb, Modernisierung, Grundstückskauf, Außenanlagen und Nebenkosten.
ISB Kredit 553 - Modernisierung von Mietwohnraum (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für die Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent jährlich, die Mindesttilgung bei 2,00 Prozent, zusätzlich sind Tilgungszuschüsse möglich. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mietwohnungen. Wird der Effizienzhausstandard 85 oder besser angestrebt, muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Die konkreten Höchstbeträge und Zuschusssaetze stehen in der Förderrichtlinie auf der Produktseite.
ISB Kredit 710 - Wohneigentum universell (Rheinland-Pfalz)
Darlehen der ISB zwischen 25.000 und 100.000 Euro für selbst genutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz, mit 20 Jahren Zinsbindung. Anders als bei den Programmen der sozialen Wohnraumförderung gelten hier keine Einkommens- und Flächengrenzen. Vorausgesetzt werden 10 Prozent Eigenkapital und ein zweiter Finanzierungspartner, der den restlichen Teil der Finanzierung stellt. Damit richtet sich das Programm an Haushalte, die über den Einkommensgrenzen der Sozialförderung liegen. Der Antrag läuft über die Hausbank beziehungsweise den Finanzierungspartner.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur
Investitionsförderung für Kultureinrichtungen in Bremen, laut Kulturressort ausgeschrieben als Kommunales Investitionsprogramm Kultur 2026 für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung. Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die den Betrieb von Kultureinrichtungen sichern und energetisch verbessern. Fördersätze und Höchstbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau
Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau Brandenburg
Neben dem Goldenen Plan bietet der Landessportbund Brandenburg mit der Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau eine eigene Unterstützung bei Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen. Zuwendungen sind als Kombination aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen oder ausschließlich als Darlehen möglich. Damit können auch kleinere Vorhaben finanziert werden, die nicht in die großen Landesprogramme passen.
LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein
Der Landessportverband Schleswig-Holstein fördert Bau- und Sanierungsvorhaben von Sportvereinen über die LSV-Investitionsförderung. Ergänzend informiert der Verband über Fördermittel von Bund, Land und EU sowie über Stiftungsmittel und Spendenprogramme. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und Verbände des LSV Schleswig-Holstein. Die Beratung läuft über das Haus des Sports in Kiel. Konkrete Förderhöhen und Fristen ergeben sich aus den jeweiligen Programmunterlagen.
Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesprogramm soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten erhöhen. Mit Zuschüssen wird die barrierearme Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt sowie von selbst bewohnten Mietwohnungen, wenn der Mieter selbst den Antrag stellt. Damit ist es eines der wenigen Landesprogramme, bei denen Mieterinnen und Mieter direkt antragsberechtigt sind. Ergänzend gibt es das Darlehensprogramm Modernisierung von Wohnraum für die nachfragegerechte Sanierung von Wohnungsbeständen, mit Schwerpunkt auf barrierearmer und barrierefreier Anpassung. Konkrete Zuschusshöhen nennt die Übersichtsseite des LFI nicht.
Mietwohnungen modernisieren Hamburg
Die IFB Hamburg buendelt mehrere Programme für die Modernisierung von Mietwohnungen. Dazu gehoeren die umfassende Modernisierung in den Varianten B und C, eigene Wege für Studierendenwohnungen und für Gebiete der integrierten Stadtteilentwicklung, die energetische Modernisierung mit Zuschüssen für Wärmedämmung und geringinvestive Maßnahmen sowie das Hamburger Heizungsförderprogramm. Für den barrierefreien Umbau gibt es Pauschalzuschüsse, die die KfW-Förderung ergänzen. Sondermaßnahmen umfassen Gründachförderung, Denkmalschutz, Regenwasserzisternen und Entsiegelung über die RISA-Förderung. Die konkreten Konditionen und Bindungen unterscheiden sich je Teilprogramm und sind auf den jeweiligen Programmseiten hinterlegt.
Mietwohnungsbau Brandenburg (Neubau, Modernisierung, Aufzüge)
Brandenburg fördert Mietwohnungsbau in drei Linien: Neubau und Neuschaffung, Modernisierung und Instandsetzung sowie den nachträglichen Einbau von Aufzügen. In allen drei Faellen gibt es Darlehen und Zuschüsse der ILB. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte. Thematisch ordnet die ILB die Programme dem Stadtumbau, der Generationengerechtigkeit und der Barrierefreiheit zu. Ergänzend bietet die Bank Brandenburg-Kredite mit Tilgungszuschuss für energieeffizientes Bauen, altersgerechte Anpassung und Mietwohnungsbau sowie ein eigenes Programm Junges Wohnen für Wohnheime an. Beratung läuft über das Infotelefon Wohnungsbau 0331 660-1322.
Moderne Sportstätte NRW
Nach dem weitgehend ausgeschöpften Programm Moderne Sportstätte 2022 mit 300 Millionen Euro hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Nachfolgeprogramm für Modernisierung, Sanierung und Neubau von Sportstätten aufgelegt. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Kommunen im Land. Für das Vorgaengerprogramm läuft die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise bis zum 30. Juni 2027. Konkrete Förderquoten und Höchstbeträge stehen in der jeweiligen Programmrichtlinie.
Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen in Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE). Das Programm ergänzt die allgemeinen Modernisierungsprogramme der Hamburger Wohnraumförderung in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf.
Modernisierung von Wohnungen im Bestand M-V (Darlehen)
Zinsgünstige Landesdarlehen für die Modernisierung von Wohnungen im Bestand, insbesondere Miet- und Genossenschaftswohnungen. Ziel ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung und die Unterstützung von Stadtumbauprozessen. Für die Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus-Standard 85 nach Buchstabe B der Modernisierungsrichtlinie besteht seit dem 18.12.2023 ein Antragsannahmestopp. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge stehen nicht auf der Programmseite, sondern in der Bekanntmachung der zuwendungsfähigen Ausgaben und Höchstbeträge vom 23.03.2026.
Neubau- und Modernisierungskredite für Mietwohnungen Bremen
Bremen fördert Mietwohnungen über zinsguenstige Kredite mit Zuschüssen. Die Neubaukredite gelten für energieeffiziente Mietwohngebäude ab drei Wohneinheiten und sind an Miet- und Belegungsbindungen geknuepft. Die Modernisierungskredite unterstützen energetische und barrierefreie Aufwertungen im Mehrfamilienhaus- und Reihenhausbestand, ebenfalls mit Bindungen zur Sicherung bezahlbarer Mieten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es ein eigenes Programm mit zinsguenstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Kostenlose Orientierung bietet der Bremer Förderlotse unter förderlotse@bab-bremen.de.
Niedersachsen - Klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Niedersachsen fördert die klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Darlehen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen die Energieeffizienzklasse nach dem Gebäudeenergiegesetz um mindestens zwei Klassen verbessern. Der Austausch der Heizung ist dabei einer der wirksamsten Hebel. Gefördert werden Investoren, die Mietwohnungen modernisieren, die vor dem 08.12.2004 fertiggestellt wurden. Höhe von Darlehen und Zuschuss richten sich nach Einkommensgruppe sowie den zuwendungsfähigen Herstellungs- und Grundstückskosten.
Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)
Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.
Sachsen-Anhalt MODERN
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen aus dem Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt für die Modernisierung von Wohngebäuden. Es gibt drei Konditionslinien: altersgerechtes Umbauen, energieeffizientes Sanieren und allgemeine Modernisierung, jeweils mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, private Vermieter sowie gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen.
Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen
Zuschuss von bis zu 40 Prozent für Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen von 10.500 bis 100.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit rund 40.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt jährlich über die regionalen Sportbünde, die Bewilligung im März oder April des Folgejahres.
Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsbau Niedersachsen
Niedersachsen fördert den Bau von Mietwohnungen mit Belegungsbindungen über zinsguenstige Darlehen der NBank, ergänzt um Tilgungsnachlaesse und Zuschüsse. Die NBank nennt ausdrücklich einen verbesserten Tilgungsnachlass und Zuschüsse beim Erwerb von Miet- und Belegungsbindungen im Bestand. Zielgruppen der spaeteren Vermietung sind unter anderem Studierende, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner. Antragsteller sind Investoren, die Wohnraum mit Bindung schaffen wollen. Die konkreten Konditionen stehen auf den einzelnen Programmseiten der NBank, telefonische Beratung läuft über 0511 30031-9333.
Sportstättenbau der Vereine (Bayern)
Investitionszuschüsse für bayerische Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten bauen oder sanieren. Grundlage ist die bayerische Sportförderrichtlinie. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband als beliehener Unternehmer die Förderung ab, Anträge von Schützenvereinen laufen über den Bayerischen Sportschützenbund beziehungsweise den Oberpfälzer Schützenbund und die zuständige Regierung. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt das Ministerium nur in der Sportförderrichtlinie selbst.
Sportstättenbauförderung des Landessportbunds Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen fördert den vereinseigenen Sportstättenbau nach einer eigenen Förderrichtlinie. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB, die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal. Ergänzend verweist der LSB auf Bundesmittel wie die Kommunalrichtlinie für Klimaschutzinvestitionen. Förderquoten und Höchstbeträge stehen in der LSB-Förderrichtlinie.
Städtebauförderung M-V
Finanzhilfen für die drei Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden Anpassung der Infrastruktur, Modernisierung von Wohnraum, Aufwertung öffentlicher Räume, Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen und grüne Infrastruktur. Antragsteller sind Städte und Gemeinden, private Bauherren reichen Einzelmaßnahmen bei der Kommune oder deren Sanierungsträger ein.
Städtebauförderung des Saarlandes
Finanzhilfen von Bund und Land für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung saarländischer Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Grundlage sind das Baugesetzbuch, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie die Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes.
Was Landesförderung bei Sanierung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Sanierung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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Eine Liste zeigt alles zu Sanierung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.