Förderprogramme für Natur und Umwelt auf Ebene Land
Alle Programme für Natur und Umwelt auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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ZukunftUmweltwirtschaft.NRW
Gefördert wird die Neu- oder Weiterentwicklung umweltschonender und ressourceneffizienter Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in der Umweltwirtschaft, ausdrücklich auch in der Kreislaufwirtschaft, daneben in erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Wasserwirtschaft, nachhaltiger Mobilität und Umweltschutztechnologien. Antragsberechtigt sind KMU als Einzelvorhaben oder in Kooperation, Hochschulen, Kammern, Vereine und Stiftungen nur in Kooperation mit einem KMU. Das Verfahren ist zweistufig über das EFRE.NRW.Online-Portal. Förderquote und Höchstbetrag nennt die Programmseite nicht, die Innovationsförderagentur NRW berät dazu.
Circular Economy – CircularCities.NRW
Förderaufruf für kommunal getragene Circular-Economy-Vorhaben in Nordrhein-Westfalen mit vier Themenbereichen: Innovationsvorhaben, Investitionsvorhaben, die Einstellung von Circular-Economy-Beauftragten in Kommunen sowie Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. In der vierten Runde wurden ausdrücklich auch innovative Vorhaben zur Wiederverwendung und zum Recycling von Elektronik gefördert. Antragsberechtigt sind KMU, Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Förderquote und Höchstbetrag stehen in der jeweiligen Förderbekanntmachung.
Ressource.NRW
Investitionszuschuss für KMU in Nordrhein-Westfalen für innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die die Ressourceneffizienz deutlich verbessern oder den Übergang in die Circular Economy voranbringen. Förderfähig sind die Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs nach Artikel 47 AGVO, der Ersatz primärer durch sekundäre und recycelte Rohstoffe, Abfallvermeidung und Recycling sowie Sammel- und Sortiertechnik zur Wiederverwendung, jeweils in Technik, die noch nicht großtechnisch angewendet wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, der Höchstbetrag 4 Millionen Euro je Vorhaben, das Programmbudget liegt bei 31,4 Millionen Euro.
Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)
Hamburger Programm für betrieblichen Ressourcenschutz mit drei Bausteinen. EffizienzChecks, also Machbarkeitsuntersuchungen durch externe Ingenieurbüros, werden mit 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Die Investitionsförderung erfolgt als Festbetrag je vermiedener Tonne CO2 oder CO2-Äquivalent und beträgt je nach Art der Effizienzmaßnahme und Unternehmensgröße bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Dazu kommt eine Betriebskostenförderung über fünf Jahre für klimaneutrale Energieträger. Gefördert werden Energie- und Materialeinsparungen, Trinkwassereinsparungen je Kubikmeter, die Nutzung unvermeidbarer Abwärme sowie neu die Umstellung auf Wasserstoff.
L-Bank Umweltfinanzierung
Zinsgünstiger Förderkredit von 10.000 Euro bis 5 Millionen Euro, in Kombinationsvarianten bis 25 Millionen Euro, für Investitionen in Baden-Württemberg. Ein eigener Förderschwerpunkt ist die Kreislaufwirtschaft mit Ressourceneffizienz, Materialeinsparung und kreislauforientierter Produktion sowie Abfallvermeidung und Wassereinsparung, der zweite Schwerpunkt ist der Umweltschutz mit Luftreinhaltung, Lärmminderung und Klimaanpassung. Finanziert werden Maschinen und Anlagen, gewerbliche Baumaßnahmen, immaterielle Investitionen und Beratungsleistungen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Laufzeiten von 5, 10, 15 oder 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsverbilligung gestaffelt nach Unternehmensgröße.
Imkereiförderung Thüringen
Thüringen fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Zucht gesunder Bienenvoelker. Gefördert werden die Verbesserung von Aus- und Weiterbildung, der Ausbau imkerlichen Fachwissens, Maßnahmen zur Bienengesundheit, bessere Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenprodukte sowie angewandte Forschung zu Honigqualität und widerstandsfähigen Bienenrassen. Anders als in vielen anderen Ländern stehen Hobbyimkerinnen und Hobbyimker ausdrücklich im Vordergrund. Das Programm läuft seit dem 1. Januar 2023 im Rahmen des deutschen GAP-Strategieplans.
Förderung des ökologischen Landbaus Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus als eigene Maßnahme im Landesprogramm ländlicher Raum. Betriebe verpflichten sich, ihren gesamten Betrieb nach der EU-Ökoverordnung zu bewirtschaften und einen Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle abzuschließen. Die Prämien sind nach Nutzungsart gestaffelt und in den Maßnahmenblaettern des Landes hinterlegt. Ansprechpartner ist das Landwirtschaftsministerium.
Vertragsnaturschutz und Natura-2000-Prämie Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum den Vertragsnaturschutz sowie eine eigene Natura-2000-Prämie. Landwirtinnen und Landwirte verpflichten sich freiwillig zu naturschutzgerechter Bewirtschaftung, etwa mit spaeteren Mahdterminen, extensiver Beweidung oder Verzicht auf Duengung. Die Natura-2000-Prämie gleicht die zusätzlichen Auflagen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten aus. Ergänzend werden Maßnahmen zur Gewässerentwicklung gefördert, die Koordination liegt beim Umweltministerium.
Landesprogramm ländlicher Raum Schleswig-Holstein 2023 bis 2027
Das Landesprogramm ländlicher Raum buendelt die ELER-Förderung Schleswig-Holsteins für die Periode 2023 bis 2027. Es umfasst rund 546 Millionen Euro, davon 420 Millionen Euro aus dem ELER und 109 Millionen Euro nationale Kofinanzierung. Gefördert werden Bildungsangebote, Nahversorgung, ländliche Verkehrsinfrastruktur, Tierwohl und eine nachhaltige Landbewirtschaftung. Die einzelnen Maßnahmen von der Agrarinvestitionsförderung bis zum Vertragsnaturschutz sind in einer Übersicht der ELER-Fördermaßnahmen mit jeweils eigenen Ansprechpartnern hinterlegt.
GrünDachPLUS Berlin - Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
GrünDachPLUS fördert die Begrünung von Bestandsgebäuden in innerstädtischen Berliner Gebieten mit schlechter Freiraumversorgung. Gefördert werden Dachbegrünungen ab 100 Quadratmetern je Gebäude, bodengebundene Fassadenbegrünungen ab 50 Quadratmetern und wandgebundene Fassadenbegrünungen ab 10 Quadratmetern. Förderfähig sind Wohngebäude, Buero- und Gewerbegebäude sowie Garagen- und Carportdaecher. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Verfuegungsberechtigte und Erbbauberechtigte, mit Genehmigung auch Vereine, Initiativgruppen und Seniorenheime. Der Antrag wird postalisch beim IBB Business Team eingereicht, die aktuelle Förderrichtlinie trägt die Jahreszahl 2026.
Sommerweiderichtlinie Mecklenburg-Vorpommern
Die Sommerweiderichtlinie fördert die Weidehaltung von Rindern in Mecklenburg-Vorpommern. Betriebe verpflichten sich, ihre Tiere während der Vegetationszeit auf der Weide zu halten statt im Stall. Das verbessert das Tierwohl und erhält gleichzeitig das Dauergrünland als Lebensraum. Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2016 und wird über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.
Förderung von Besucherinformationszentren in Großschutzgebieten Brandenburg
Brandenburg fördert den Aufbau und Betrieb von Besucherinformationszentren in Nationalparks, Biosphaerenreservaten und Naturparks. Sie vermitteln Wissen über die Schutzgebiete und lenken Besucherstroeme, was Konflikte zwischen Erholungsnutzung und Naturschutz verringert. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen und Vereine als Träger der Einrichtungen. Die zugehoerige Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Praeventionsmaßnahmen Wolfsschutz und Schadensausgleich Brandenburg
Brandenburg fördert Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf Nutztiere, etwa wolfsabweisende Zaeune und Herdenschutzhunde. Die zugehoerige Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2027. Ergänzend gibt es einen Ausgleich für wolfsverursachte Schäden, ebenfalls bis Ende 2027, sowie eine eigene Regelung zur Praevention von Biberschäden, die bis Ende 2026 gilt. Ansprechpartner für die fachliche Beratung ist das Landesamt für Umwelt.
Vertragsnaturschutz im Wald Brandenburg
Neben dem Offenland fördert Brandenburg auch den Vertragsnaturschutz im Wald. Waldbesitzende verpflichten sich freiwillig zu naturschutzgerechter Bewirtschaftung, etwa zum Erhalt von Alt- und Totholz oder zum Verzicht auf Nutzung in besonders sensiblen Bereichen. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift läuft bis zum 31. Dezember 2029. Die Förderung ergänzt den Vertragsnaturschutz im Offenland und die übrigen Naturschutzprogramme des Landes.
Vertragsnaturschutz im Offenland Brandenburg
Brandenburg fördert über eine eigene Verwaltungsvorschrift den Vertragsnaturschutz im Offenland. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verpflichten sich, Grünland und andere Offenlandflächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben zu nutzen, etwa mit spaeteren Mahdterminen oder reduzierter Duengung. Die Vorschrift läuft bis zum 31. Dezember 2030. Ergänzend gibt es eine eigene Regelung für den Vertragsnaturschutz im Wald, die bis Ende 2029 gilt.
Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) Sachsen
Die sächsische Waldrichtlinie fördert den Waldumbau hin zu klimastabilen Beständen, die Erstaufforstung, Waldschutzmaßnahmen nach Extremwetterereignissen, den Waldwegebau, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, bodenschonende Holzernte sowie Waldbrandfrüherkennung und Löschwasserentnahmestellen. Die meisten Maßnahmen werden als Festbetragsfinanzierung je Hektar, je Pflanze oder je Kilogramm Saatgut gefördert, der Wegebau als Anteilfinanzierung. Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Bund und Land sind ausgeschlossen. Die Waldschutzförderung ist 2026 nicht aktiviert, weil die Schadenslage sie nicht ausloest.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen
Die Richtlinie Natürliches Erbe fördert Naturschutzmaßnahmen in Sachsen. Dazu gehoeren ab 2026 neu die Anlage von Strukturelementen in der Agrarlandschaft, außerdem Biotopgestaltung und Artenschutz, Jungbaumpflege bei Obstgehoelzen, Praevention von Wildtierschäden durch Wolf, Luchs und Biber, naturschutzfachliche Planungen, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sowie Naturschutzberatung. Bei den Strukturelementen liegt die maximale Zuwendung bei 200.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen. Für einen Teil der Maßnahmen gilt seit Maerz 2025 ein Antragsstopp bei den ELER-Maßnahmen, andere sind seit September 2025 wieder antragsfähig.
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen
Die sächsische AUK-Richtlinie fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Ackerland, Grünland und in der Biotoppflege. Die Maßnahmen sind in die Teile A und B mit fuenfjähriger Verpflichtung und Teil C mit einjähriger Verpflichtung gegliedert, für 2025 erstmals beantragte Maßnahmen gilt eine vierjährige Bindung. Der Verpflichtungszeitraum beginnt jeweils am 1. Januar nach der Bewilligung, der jährliche Auszahlungsantrag ist bis 15. Mai zu stellen. Ab 2026 können Neueinsteiger direkt mit dem Frühjahrssammelantrag beantragen, ein vorgelagerter Teilnahmeantrag entfällt. Für die Biotoppflegemaßnahmen des Teils B sind allerdings keine Neuzugaenge mehr möglich.
EULLE - Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernaehrung Rheinland-Pfalz
EULLE ist das Dachprogramm für die ländliche Förderung in Rheinland-Pfalz und stützt sich auf drei Säulen: Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz einschließlich Vertragsnaturschutz und Ökolandbau, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft mit Agrarinvestitionen, Tierwohl und Direktvermarktung sowie die ländliche Entwicklung über den LEADER-Ansatz. Insgesamt fliessen rund 840 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in die rheinland-pfaelzische Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die konkreten Prämien stehen in den einzelnen Teilrichtlinien.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Niedersachsen
Niedersachsen hat mit Beginn der Förderperiode 2023 alle Fördermaßnahmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wasserschutz, Naturschutz und Klimaschutz in einer einzigen AUKM-Richtlinie zusammengefasst. Darunter fallen unter anderem Maßnahmen im Ackerbau, auf dem Dauergrünland, im Vertragsnaturschutz und im ökologischen Landbau. Die Maßnahmen sind mehrjährig und werden über das Antragssystem des Landes beantragt. Detaillierte Maßnahmenbeschreibungen und Prämien stehen in den Maßnahmenblaettern für den Zeitraum 2023 bis 2027.
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gegen den Wolf in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen fördert Praeventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild vor Wolfsuebergriffen. Gefördert werden die Optimierung bestehender Zaeune, neue wolfsabweisende Schutzanlagen sowie Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde, jeweils mit 100 Prozent der Kosten bei einer Bagatellgrenze von 200 Euro. In der Region Westmuensterland ist bis zum 31. Dezember 2026 zusätzlich die Optimierung von Standardzaeunen für Kleinpferde bis 148 Zentimeter Stockmass, Stuten mit Fohlen und Jungpferde bis drei Jahre förderfähig. Vor der Antragstellung ist eine fachliche Bewertung durch die Herdenschutzberatung verpflichtend. Die Richtlinie gilt in der Fassung vom 13. August 2025.
Förderung von Landschaftspflegeverbänden Hessen
Hessen fördert gemeinnützige Landschaftspflegeverbände, die nach dem Drittelparitätsprinzip aus Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunalpolitik besetzt sind. Sie organisieren kooperativen Naturschutz vor Ort und setzen unter anderem Natura-2000-Maßnahmen um. Typische Arbeitsfelder sind die naturschutzgerechte Grünlandnutzung, die Pflege von Gehoelzen und die Anlage von Bluehflächen. Die Förderung deckt Personal- und Sachkosten der Geschäftsstellen ab und läuft über die Regierungspraesidien.
Investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft Hessen (GAK)
Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Kuestenschutz fördert Hessen investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft, etwa die Schaffung von Biotopen oder den Erwerb von Flächen für den Naturschutz. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Gemeinden 90 Prozent mit einem Eigenanteil von 10 Prozent. Die Mindestfördersumme liegt bei 25.000 Euro. Zielgruppe sind Landwirtinnen und Landwirte, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen, Anträge laufen über die Regierungspraesidien.
Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen
Hessen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht und Haltung von Honigbienen. Dazu zählen Aus- und Fortbildung, Vortragsveranstaltungen und Imkertage, Investitionen des Landesverbands Hessischer Imker und erwerbsmäßiger Imkereien, Honig-, Wachs- und Pollenanalysen, die Anlage von Koenigin- und Drohnenvoelkern an staatlich anerkannten Belegstellen sowie Forschungsvorhaben der Bieneninstitute. Gefördert wird als Projektförderung in Form der Anteil- oder Festbetragsfinanzierung. Einzelne Imkerinnen und Imker stellen ihre Anträge über den Landesverband, erwerbsmäßige Imkereien ab mehr als 25 Voelkern können direkt gefördert werden.
Was Landesförderung bei Natur und Umwelt bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Natur und Umwelt auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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Eine Liste zeigt alles zu Natur und Umwelt. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.