Förderprogramme für Mobilität in Bayern
Diese Programme fördern Mobilität und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
330 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge sind nach Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt zehn Jahre ab der erstmaligen Zulassung, wenn diese im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2030 erfolgt, laengstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Auch nachträglich zu reinen Elektrofahrzeugen umgeruestete Fahrzeuge sind erfasst, wenn die Umruestung zwischen dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2030 stattfindet; die Befreiung beginnt dann mit dem Tag der behördlichen Feststellung. Zeiten der Ausserbetriebsetzung oder ein Saisonkennzeichen unterbrechen die Befreiung nicht. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.
Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge sind nach Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung wurde um fuenf Jahre verlaengert und wird laengstens bis zum 31. Dezember 2035 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Die Begünstigung bleibt bei einem Halterwechsel erhalten, solange die Gesamtfrist nicht überschritten wird. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als Reichweitenverlaengerer sind ausgenommen.
Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge nach Paragraf 3d KraftStG
Reine Elektrofahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, verkuendet am 22. Dezember 2025 und in Kraft seit 1. Januar 2026, wurde die Befreiung um fuenf Jahre verlaengert. Begünstigt sind Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgeruestet werden. Die Befreiung wird laengstens bis zum 31. Dezember 2035 gewährt. Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2025 erhalten die vollen zehn Jahre, ein gesonderter Antrag ist dafuer nicht noetig.
Kinder fahren kostenlos mit (Deutsche Bahn)
Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahren reisen innerhalb Deutschlands immer kostenfrei. Kinder von 6 bis 14 Jahren fahren im Fernverkehr kostenfrei mit, wenn eine mindestens 15 Jahre alte Person sie begleitet; bis zu vier Kinder können auf einem Ticket mitgenommen werden. Eine Verwandtschaft ist nicht erforderlich. Allein reisende Kinder von 6 bis 14 Jahren erhalten 50 Prozent Rabatt.
Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge in Bayern
Seit dem 1. April 2025 dürfen Elektrofahrzeuge in Bayern bayernweit einheitlich bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen stehen; das gilt auch in München, Nürnberg und Augsburg. Erfasst sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, erkennbar am E am Ende des Kennzeichens. Die Befreiung gilt nur für öffentliche Parkflächen mit blauem Verkehrszeichen P, nicht für private Parkplätze oder Parkhäuser. Wie der Nachweis läuft, gestalten die Kommunen selbst: über Parkscheibe, umgestellte Parkautomaten oder Park-Apps. Die zulässige Höchstparkdauer ist weiterhin zu beachten und kann unter drei Stunden liegen. Ein Enddatum ist nicht genannt.
Kostenfreiheit des Schulwegs in Bayern
Der Schulweg mit dem öffentlichen Nahverkehr ist in Bayern gesetzlich geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ab einer Mindestentfernung zur Schule oder im Rahmen einer Sozialklausel, kann beim zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt, gibt der Kostenträger einen Autorisierungscode aus, mit dem das Schuelerticket kostenlos bestellt wird. Im MVV-Gebiet ist das das 365-Euro-Ticket MVV als Chipkarte. Die genauen Entfernungsgrenzen legt der jeweilige Kostenträger fest.
Kostenloses Parken und kostenfreies Über-Nacht-Parken für E-Fahrzeuge in München
Muenchner Umsetzung der bayernweiten Regelung: Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen seit dem 1. April 2025 bis zu drei Stunden kostenlos auf bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen stehen, in der Regel werktags von 9 bis 23 Uhr. München-spezifisch kommt das kostenfreie Über-Nacht-Parken von 20 bis 8 Uhr an den öffentlichen E-Ladesäulen im Stadtgebiet hinzu. Beides gilt nur auf öffentlichen Flächen, nicht in Parkhäusern oder auf Park-and-Ride-Anlagen. Nachgewiesen wird die Parkdauer mit Parkscheibe oder Handyparken-App; die zulässige Höchstparkdauer kann kuerzer als drei Stunden sein.
Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten
Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebshoefen (LIS E-Lkw)
Der Bund fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf eigenen Betriebsgelaenden, Logistikzentren und Umschlagpunkten. Gefördert werden Ladepunkte samt Netzanschluss, Batteriespeicher und Lademanagement. Für das Programm stehen insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, davon 200 Millionen Euro für die ersten Förderaufrufe 2026. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und wird nach Eingangsreihenfolge bewilligt, Aufruf B steht allen Unternehmen offen und wird im Wettbewerb nach Fördereuro je Kilowatt entschieden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine und Stiftungen.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität in saemtlichen Anwendungsbereichen. Die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und loest die früheren bayerischen Ladeinfrastrukturprogramme ab. Die Umsetzung erfolgt nicht laufend, sondern über einzelne Förderaufrufe. Förderziele, Fördersaetze, technische Anforderungen und Umweltstandards werden regelmäßig überprüft und in den jeweiligen Aufrufen konkretisiert, konkrete Beträge stehen deshalb erst mit dem jeweiligen Aufruf fest. Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums ist derzeit kein laufender Förderaufruf benannt, aktuelle Aufrufe führt die Kompetenzstelle eMobilität Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH.
Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge, sowohl im eigenen Depot als auch für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre steht insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Das Programm setzt einen zentralen Baustein des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ersetzt unter anderem das eingestellte Landesprogramm TruckCharge@BW. Die Umsetzung erfolgt über mehrere Förderaufrufe an unterschiedliche Zielgruppen. Wichtig: die Frist des ersten Förderaufrufs endete am 07.07.2026, die Förderrichtlinie läuft aber bis 30.06.2027 und weitere Aufrufe sind angekuendigt.
Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2
Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm fördert Forschung und Technologieentwicklung für klimaneutrale, umweltfreundliche, leisere, effizientere und sicherere Luftfahrt an deutschen Standorten. Der Aufruf LuFo VII-2 wurde am 13. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und setzt Schwerpunkte auf innovative Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
MVV Abo 65 (Seniorenticket München)
Vergünstigtes Monatsabo für Personen ab 65 Jahren im MVV. Der Preis richtet sich nach den gewählten Zonen; die MVG nennt auf ihrer Seite zum MVV Abo 65 keinen Preis, deshalb ist hier kein Betrag hinterlegt. Das Abo erlaubt beliebig viele Fahrten in den gebuchten Zonen. Mehrere Personen ab 65 Jahren können die Karte abwechselnd nutzen. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate, das Abo beginnt zum Ersten eines Kalendermonats. Eine kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist nicht enthalten. Anders als das Deutschlandticket gilt es nur im MVV-Gebiet.
MarLEN – Maritime Low Emission Network, transnationaler Aufruf der CSA ZEWT unter Horizont Europa
MarLEN ist ein transnationaler Förderaufruf für emissionsfreien Wasserverkehr in sechs Themenfeldern: nachhaltige alternative Kraftstoffe, Elektrifizierung, Energieeffizienz, Design und Retrofitting, digitale grüne Lösungen sowie Häfen. Gefördert werden Vorhaben von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung und Demonstration bis zur Umsetzung. Am Aufruf 2026 beteiligen sich unter anderem Belgien, Deutschland, Norwegen, Rumänien und die Türkei.
Maritimes Forschungsprogramm
Das Maritime Forschungsprogramm fördert Forschung und Entwicklung in Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritimer Produktion. Die fünf Schwerpunkte sind MARITIME.zeroGHG für klimaneutrale Schiffe, MARITIME.green für maritimen Umweltschutz, MARITIME.smart für Digitalisierung, MARITIME.safe für maritime Sicherheit und MARITIME.value für maritime Ressourcen. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist eingereicht werden.
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und loeste den Masterplan Ladeinfrastruktur II ab. Er ist selbst kein Förderprogramm, sondern der Rahmen, aus dem die einzelnen Bundesprogramme abgeleitet werden. Aus ihm stammen unter anderem Maßnahme 3 'Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern', umgesetzt seit April 2026, und das Programm für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Milliarde Euro. Wer nach konkretem Geld sucht, sollte direkt in diese Einzelprogramme schauen.
Mautbefreiung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge
Emissionsfreie Nutzfahrzeuge sind von der Lkw-Maut befreit. Fahrzeuge mit mehr als 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse bleiben bis zum 30. Juni 2031 mautbefreit, Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen dauerhaft. Als emissionsfrei gilt ein schweres Nutzfahrzeug ohne Verbrennungsmotor sowie ein Fahrzeug, dessen Emissionen unter 1 Gramm CO2 je Kilowattstunde beziehungsweise je Kilometer liegen. Auch die CO2-Abgabe entfällt für diese Fahrzeuge. Der Einsatz CO2-neutraler Kraftstoffe aendert dagegen nichts an der CO2-Emissionsklasse und damit nichts an der Maut.
Mitarbeiterladepunkte auf Betriebsgeländen als öffentliche Ladepunkte
Ladepunkte, die ausschließlich Mitarbeitern eines oder mehrerer Unternehmen offenstehen, sind nicht öffentlich zugänglich, weil der Personenkreis namentlich bestimmt ist. Sie können deshalb nicht nach Paragraf 6 der 38. BImSchV mengenbasiert gemeldet werden. Ladepunkte auf Kunden- oder Geschäftshausparkplätzen gelten dagegen als öffentlich zugänglich, weil dort alle Kunden fahren dürfen. Eine Registrierungspflicht steht der Öffentlichkeit nicht entgegen.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende
Teil der Ausbildungsgarantie: Wer für eine betriebliche Ausbildung weit weg vom Wohnort zieht, kann im ersten Ausbildungsjahr einen Mobilitätszuschuss bekommen. Bezuschusst werden die Fahrtkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat. Die Regelung gilt seit dem 1. April 2024. Ein fester Eurobetrag ist nicht ausgewiesen, die Höhe richtet sich nach den erforderlichen Fahrtkosten.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende (Paragraf 73a SGB III)
Wer eine wohnortferne Ausbildung aufnimmt, kann im ersten Ausbildungsjahr Fahrtkosten für zwei fiktive Familienheimfahrten pro Monat erstattet bekommen. Der Zuschuss ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.
Monats- und Jahreskarten im Abo der Deutschen Bahn
Streckenzeitkarten im Abo für Pendlerinnen und Pendler. Bei Monatskarten im Abo faehrt man zwölf Monate und zahlt zehn Monate, bei Jahreskarten im Abo zahlt man 9,5 Monate. Die Zahlung ist nur per Lastschrift möglich, der Geltungsbeginn frei wählbar. Vor dem ersten Geltungstag sind Rückgabe und Umtausch kostenlos, danach fallen 19 Euro im Fernverkehr und 17,50 Euro im Nahverkehr an.
Monatskarte S (Sozialticket) im MVV
Die Monatskarte S ist das Sozialticket im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund für Menschen, die staatliche Unterstützungsleistungen erhalten. Dazu zählen Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Bürgergeld nach SGB II und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Ticket gilt nur zusammen mit einem gültigen München-Pass, Rosenheim-Pass oder LandkreisPass eines Verbundlandkreises und wird immer für einen Kalendermonat ausgegeben. Wer einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet, nutzt stattdessen das Bayerische Ermäßigungsticket.
Niedrigerer THG-Wert für direkt eingespeisten Wind- und Solarstrom an Ladepunkten (Paragraf 5 Absatz 5 der 38. BImSchV)
Wird ein öffentlicher Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus Wind oder Sonne beliefert, der nicht aus dem Netz stammt, sondern direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, rechnet das UBA mit deutlich niedrigeren Emissionswerten: für 2026 sind das 15,7 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bei Photovoltaik, 4,9 bei Wind an Land und 2,7 bei Wind auf See statt 119 kg beim deutschen Strommix. Das erhöht die anrechenbare Minderung um ein Vielfaches.
Mehr zu Mobilität
- ThemaFörderung für die WallboxLadepunkte zu Hause und im Betrieb werden vor allem von Ländern, Kommunen und Stadtwerken gefördert, häufig...
- AntragMobilität: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandMobilität in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonTHG-QuoteDie THG-Quote verpflichtet Kraftstoffanbieter, ihre Treibhausgasemissionen zu senken, und macht die...
- ThemaTHG-Quote für ElektrofahrzeugeDie THG-Quote ist keine klassische Förderung, sondern ein Handel mit eingesparten Treibhausgasen.
- AntragMobilität: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandMobilität in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonUmweltbonusDer Umweltbonus war die Kaufprämie des Bundes für Elektrofahrzeuge, bestehend aus einem staatlichen und einem...
- ThemaFörderung für KommunenKommunen sind bei vielen Programmen ausdrücklich antragsberechtigt, oft mit eigenen Förderlinien.
- AntragMobilität: Höhe der FörderungWie viel Förderung ist drin und wovon hängt der Betrag ab?
Eine Liste zeigt alles zu Mobilität. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.