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Förderprogramme für Mobilität in Bayern

Diese Programme fördern Mobilität und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

330 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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BundZuschussausgelaufen

KfW 442 Solarstrom für Elektroautos (ausgelaufen)

Das Programm förderte die Kombination aus Elektroauto, Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation am selbst bewohnten Wohngebäude. Es ist beendet, die KfW schreibt ausdrücklich, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Grund war die Haushaltskonsolidierung und die Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024, wodurch Förderprogramme des Bundesverkehrsministeriums nicht im geplanten Umfang fortgeführt werden konnten. Das Budget war bereits am ersten Antragstag im September 2023 vollständig ausgeschöpft. Wer damals eine Zusage erhalten hat, behaelt seinen reservierten Zuschuss. Konkrete Förderbeträge nennt die KfW auf der Programmseite nicht mehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos

Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Mit der KsNI-Richtlinie förderte der Bund die Anschaffung klimaschonender schwerer Nutzfahrzeuge sowie die dazugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Es gab zwei Förderaufrufe: vom 16. August bis 27. September 2021 sowie einen zweiten Aufruf mit Sonderaufruf vom 29. Juni bis 24. August 2022. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die bewilligten Vorhaben werden auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert, Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfuegung. Als Nachfolger dient die Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschussausgelaufen

KsNI - Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

KsNI förderte die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben sowie die zugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Das Programm ist ausgelaufen: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds vom 15.11.2023 stehen laut BALM keine Mittel für einen neuen Förderaufruf mehr zur Verfuegung, bewilligte Vorhaben werden nur noch auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert. Es gab lediglich zwei Förderaufrufe, vom 16.08. bis 27.09.2021 sowie vom 29.06. bis 24.08.2022 samt Sonderaufruf. Wer heute Ladeinfrastruktur für E-Lkw plant, nutzt stattdessen die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw des BMV, für die Fahrzeuge selbst gibt es seither keine Bundesförderung mehr, sondern nur noch die steuerlichen Instrumente.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschussausgelaufen

KsNI Förderung klimaschonender Nutzfahrzeuge (ausgelaufen)

Die Richtlinie förderte die Anschaffung batterieelektrischer, plug-in-hybrider und brennstoffzellenbetriebener Nutzfahrzeuge sowie die zugehoerige Lade- und Tankinfrastruktur. Sie ist beendet: Das Programm endete zum 31. Dezember 2024, Förderaufrufe gab es 2021 und 2022, danach wurde die Annahmephase geschlossen. Insgesamt wurden rund eine Milliarde Euro bewilligt, über 1.000 Unternehmen profitierten, gefördert wurden etwa 8.500 klimafreundliche Lkw und rund 3.000 Ladesäulen. Eine abschließende Evaluation wurde am 14. April 2025 veröffentlicht. Für Flottenbetreiber gibt es aktuell keine vergleichbare Bundesförderung; regional bestehen Landesprogramme.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschussausgelaufen

Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW 440)

Zuschussprogramm für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 11 kW Normalladeleistung an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungsbesitzende sowie mietende und vermietende Personen und Vermietungsgesellschaften. Das Programm ist abgeschlossen, Nachfolger ist die BMV-Förderung Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen und Kommunen

Gefördert wurden Erwerb und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive Netzanschluss an Parkflächen für Beschäftigten- und Flottenfahrzeuge. Anträge waren bis Ende 2022 möglich. Bewilligt wurden rund 255.000 Ladepunkte mit 229 Millionen Euro Fördervolumen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), umgesetzt über die KfW
BundSonstigesausgelaufen

Landstrom für Schiffe als Erfüllungsoption der THG-Quote

Landstrom für Seeschiffe und Binnenschiffe ist keine Erfüllungsoption der deutschen THG-Quote. Der abschließende Katalog in Paragraf 37a Absatz 5 BImSchG nennt Biokraftstoffe, Strom für Straßenfahrzeuge, bis 2026 Upstream-Emissionsminderungen, erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, ab 2031 kohlenstoffarmen Wasserstoff und ab 2027 wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe. Schiffsstrom kommt darin nicht vor, die 38. BImSchV beschränkt die Stromanrechnung ausdrücklich auf Straßenfahrzeuge.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber
KommuneZuschussausgelaufen

Lastenradförderung Nürnberg

Die Stadt Nürnberg unterstützte in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von 258 Lastenrädern mit insgesamt 220.000 Euro. Die finanzielle Förderung der Anschaffung wurde eingestellt, weil sich Lastenräder im Stadtbild etabliert haben. Als Alternative verweist die Stadt auf Leihangebote wie Lastenrad für Alle und die VAG Lastenräder.

Höhe je nach Vorhaben
Nuernberg
Stadt Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit
KommuneZuschussausgelaufen

Lastenradförderung der Stadt Nürnberg

Eingestellt seit 2021. Nürnberg förderte 2019 und 2020 die Anschaffung von 258 Lastenrädern mit insgesamt 220.000 Euro. Die Stadt hat die finanzielle Förderung danach eingestellt, weil Lastenräder aus ihrer Sicht inzwischen weit verbreitet sind. Konkrete Fördersaetze nennt die städtische Seite nicht mehr. Statt eines Kaufzuschusses verweist die Stadt auf Verleihangebote wie Lastenrad für Alle und die VAG-Lastenräder. Gewerbliche Kaeufer können weiterhin die BAFA-Förderung des Bundes für E-Lastenräder nutzen.

Höhe je nach Vorhaben
Nuernberg
Stadt Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit
BundPrämieausgelaufen

Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen

Auch wer eine geeichte private Wallbox mit eigenem Zähler betreibt, kann die tatsächlich geladene Strommenge nicht abrechnen. Nach derzeitiger Rechtslage ist für nicht öffentliches Laden ausschließlich der pauschale Schätzwert je Fahrzeug und Jahr anrechenbar. Wer mehr als 2.000 kWh im Jahr zu Hause lädt, bekommt trotzdem nur den Pauschalwert. Der einzige Weg zu mengenbasierter Vergütung ist ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundZuschussausgelaufen

Nachruestung öffentlicher Ladeinfrastruktur

Zweiter Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, ausgestattet mit 90 Millionen Euro speziell für die Nachruestung bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Kontingentverteilung erfolgte bedarfsgerecht auf Basis des StandortTOOL, das den Ladeinfrastrukturbedarf bis 2030 berechnet. Die Antragsfrist endete am 27.01.2022, die übergeordnete Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf für die Nachruestung besteht seitdem nicht; für neue öffentliche Ladepunkte bleiben die Landesprogramme wie Charge@BW und progres.nrw.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussgeplant

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation

Forschungs- und Entwicklungssäule des NIP II (Regierungsprogramm 2016 bis 2026). Gefördert werden F&E-Vorhaben und seit Juli 2020 auch Durchführbarkeitsstudien zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in Straßenverkehr, Schiene, Schiff- und Luftfahrt sowie Intralogistik, mit Fokus auf Schlüsselkomponenten wie Brennstoffzellen-Stacks und Tanksysteme. Die erste NIP-Phase ab 2006 hatte ein Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Stand 26.01.2026 ist keine Einreichung von Förderskizzen möglich, ein zielgerichteter Förderaufruf wird geprüft.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) und BMWE, koordiniert durch die NOW GmbH
LandZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Förderung der Beschaffung und Errichtung stationaerer, nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte inklusive Netzanschluss und Montage, gegliedert in vier Faelle: Laden an touristischen Betrieben, kommunales Laden mit maximal neun Ladepunkten je nicht gewerblich taetiger Kommune, Flottenladen im Mischflotteneinsatz mit mindestens einem Schnellladepunkt und das Laden von Dienstfahrzeugen am Wohnort der Mitarbeitenden. Der letzte Punkt ist die seltene Konstellation, in der eine Wallbox beim Beschäftigten zu Hause gefördert wurde. Anträge waren nur vom 13. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022 möglich, das Programm ist ausgelaufen. Seit dem 01.01.2026 gilt in Bayern die neue Richtlinie 'Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern', die über einzelne Förderaufrufe umgesetzt wird.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung über Bayern Innovativ
LandZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengueterverkehr in Bayern

Förderung von Beschaffung, Errichtung oder Modernisierung stationaerer, nicht öffentlich zugänglicher DC-Schnellladepunkte für E-Guetertransportfahrzeuge inklusive Netzanschluss und Montage. Antragsberechtigt waren wirtschaftlich taetige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, die im Guetertransport taetig sind. Gefordert waren CCS-Stecker oder leistungsstärkere Standards mit EU-Norm. Das Programm ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Für schwere Nutzfahrzeuge steht seitdem das Bundesprogramm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' zur Verfuegung.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung über Bayern Innovativ
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Unternehmen und Kommunen

Mit diesem Programm förderte der Bund 2022 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten und in Kommunen. Insgesamt wurden 229 Millionen Euro für rund 255.000 Ladepunkte gebunden. Die Antragsfrist endete Ende 2022, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Abwicklung erfolgte über die KfW als Programm 441. Als Nachfolger dienen die Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus und die Richtlinie für Elektro-Lkw-Ladeinfrastruktur.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan

Die Richtlinie förderte nicht-investive Modellprojekte zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans. Antragsberechtigt waren Länder, Kommunen, Hochschulen sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, gilt aber weiter für Projekte, die bis 2025 bewilligt wurden. Konkrete Fördersaetze nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs

Das Programm förderte die Verbesserung der Energieeffizienz im elektrischen Eisenbahnbetrieb über einen Zuschuss je Tonnenkilometer und Personenkilometer. Die Fördersätze wurden jährlich festgelegt, zum Beispiel 0,00110646 Euro je tkm und pkm für 2021 und 0,00137281 Euro für 2020. Die Geltungsdauer wurde vom 31.12.2023 auf den 31.12.2022 verkürzt, das Programm ist beendet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr (Anlagenpreisförderung, APF)

Die Anlagenpreisförderung finanzierte Entgelte für die Nutzung von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr mit Schwerpunkt Einzelwagenverkehr anteilig mit, um den Einzelwagenverkehr wettbewerbsfähig zu halten. Das Programm ist ausgelaufen. Für Betriebskosten im Einzelwagenverkehr besteht weiterhin die Richtlinie BK-EWV beim Eisenbahn-Bundesamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundPrämieausgelaufen

Rückwirkende Meldung von Strommengen aus früheren Verpflichtungsjahren

Eine Nachmeldung für zurückliegende Jahre ist nicht möglich. Die Fristen des Paragrafen 8 Absatz 1 der 38. BImSchV, also der 15. November des Verpflichtungsjahres für Fahrzeuge und der 28. Februar des Folgejahres für öffentliche Ladepunkte, sind gesetzliche Fristen und stehen nicht zur Disposition. Wer die Prämie für ein Jahr vergessen hat, kann sie nicht nachholen, sondern erst im laufenden Jahr wieder beantragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundZuschussausgelaufen

Solarstrom für Elektroautos (442)

Investitionszuschuss für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden eines eigenen Elektroautos am selbst bewohnten Wohngebäude. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltskonsolidierung des Bundes und die Prioritätensetzung im Haushalt 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
EUZuschussgeplant

Sozialer Klimafonds (Social Climate Fund)

Der Soziale Klimafonds startet 2026 mit ersten Zahlungen an die EU-Länder und läuft bis Ende 2032, finanziert aus dem ETS2 und nationalen Beiträgen. Insgesamt stehen 86,7 Milliarden Euro bereit. Unterstützt werden Haushalte, die ihre Wohnung nicht ausreichend heizen können, Menschen ohne bezahlbare Mobilität sowie kleine Familienbetriebe und Kleinstunternehmen mit hohen Energie- und Transportkosten. Gefördert werden Sanierung, effiziente Heizsysteme, Solaranlagen, emissionsfreie Mobilität und direkte finanzielle Hilfen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Umsetzung über nationale Sozialklimapläne der Mitgliedstaaten
BundPrämieausgelaufen

THG-Prämie für Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoff-Pkw)

Das Elektromobilitätsgesetz unterscheidet in Paragraf 2 zwischen reinem Batterieelektrofahrzeug (Nummer 2) und Brennstoffzellenfahrzeug (Nummer 4). Der pauschale Schätzwert nach Paragraf 7 der 38. BImSchV gilt nur für reine Batterieelektrofahrzeuge, weshalb Halter von Wasserstoffautos wie Toyota Mirai oder Hyundai Nexo keine THG-Prämie für ihr Fahrzeug erhalten. Grüner Wasserstoff wird stattdessen beim Inverkehrbringer angerechnet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämieausgelaufen

THG-Prämie für Plug-in-Hybride (PHEV)

Halter von Plug-in-Hybriden bekommen keine THG-Prämie. Paragraf 7 der 38. BImSchV lässt den pauschalen Schätzwert ausdrücklich nur für reine Batterieelektrofahrzeuge zu. Von außen aufladbare Hybride der Klassen M1 und N1 gelten zwar nach Paragraf 2 Absatz 2 als Straßenfahrzeug mit Elektroantrieb, ihr Ladestrom ist aber nur über gemessene öffentliche Ladepunkte anrechenbar und kommt dort dem Ladepunktbetreiber zugute, nicht dem Fahrzeughalter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt

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