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Förderprogramme für Mobilität in Berlin

Diese Programme fördern Mobilität und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

318 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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BundZuschuss

Förderrichtlinie TSI Lärm+

Förderung besonders leiser Güterwagen: Bezuschusst werden Neubeschaffungen, die mindestens 5 dB(A) unter dem geltenden TSI-Lärm-Grenzwert liegen, sowie Umrüstungen vorhandener Güterwagen mit mindestens 3 dB(A) Unterschreitung. Geförderte Fahrzeuge müssen in den ersten acht Jahren nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte ihrer Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
EUZuschuss

Horizont Europa Cluster 5 Klima, Energie und Mobilität

Cluster 5 von Horizont Europa fördert Forschung und Innovation für Klimaschutz, Energieversorgung und Verkehr. Dazu zählen Klimawissenschaft, erneuerbare Energien, Energiesysteme und Netze, Gebäude und Industrie in der Energiewende, Batterien, Wasserstoff sowie sauberer Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr. Antragsteller sind europäische Verbünde aus Industrie, Forschung und öffentlicher Hand. Die konkreten Themen und Fristen stehen im jeweiligen Arbeitsprogramm.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
BundBeratung

HyLand – HyStarter

Einstiegskategorie des Wettbewerbs HyLand für Regionen ohne Wasserstoff-Vorerfahrung. Die Gewinnerregionen erhalten ausdrücklich keine finanzielle Förderung, sondern ein Jahr lang fachliche und organisatorische Begleitung durch ein Expertenkonsortium (Spilett, Choice, Becker-Büttner-Held Consulting, EE ENERGY ENGINEERS, Reiner-Lemoine-Institut). In sechs aufeinander aufbauenden Fachdialogen wird mit regionalen Stakeholdern ein individuelles Wasserstoffkonzept für Verkehr, Wärme, Strom und Speicher entwickelt. HyLand I: 9 Regionen aus 138 Bewerbungen, HyLand II: 15 Regionen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert durch die NOW GmbH
BundZuschuss

Innovationsförderung im Schiffbau (Innovativer Schiffbau)

Gefördert wird die industrielle Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren im Schiffbau, die gegenüber dem Stand der Technik in der EU technisch neu sind und ein technisches oder industrielles Risiko tragen. Förderfähig sind Schiffbau, Schiffsreparatur und Schiffsumbau bei gewerblichen selbstfahrenden Schiffen und Offshore-Strukturen. Anträge gehen an das BAFA, Kontakt schiffbau@bafa.bund.de.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge, sowohl im eigenen Depot als auch für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre steht insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Das Programm setzt einen zentralen Baustein des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ersetzt unter anderem das eingestellte Landesprogramm TruckCharge@BW. Die Umsetzung erfolgt über mehrere Förderaufrufe an unterschiedliche Zielgruppen. Wichtig: die Frist des ersten Förderaufrufs endete am 07.07.2026, die Förderrichtlinie läuft aber bis 30.06.2027 und weitere Aufrufe sind angekuendigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger Juelich
EUZuschuss

MarLEN – Maritime Low Emission Network, transnationaler Aufruf der CSA ZEWT unter Horizont Europa

MarLEN ist ein transnationaler Förderaufruf für emissionsfreien Wasserverkehr in sechs Themenfeldern: nachhaltige alternative Kraftstoffe, Elektrifizierung, Energieeffizienz, Design und Retrofitting, digitale grüne Lösungen sowie Häfen. Gefördert werden Vorhaben von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung und Demonstration bis zur Umsetzung. Am Aufruf 2026 beteiligen sich unter anderem Belgien, Deutschland, Norwegen, Rumänien und die Türkei.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission (Horizont Europa) gemeinsam mit dem BMWE und 13 europäischen Ministerien und Förderorganisationen, Koordination Projektträger Jülich
BundSonstiges

Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und loeste den Masterplan Ladeinfrastruktur II ab. Er ist selbst kein Förderprogramm, sondern der Rahmen, aus dem die einzelnen Bundesprogramme abgeleitet werden. Aus ihm stammen unter anderem Maßnahme 3 'Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern', umgesetzt seit April 2026, und das Programm für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Milliarde Euro. Wer nach konkretem Geld sucht, sollte direkt in diese Einzelprogramme schauen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
BundZuschuss

Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Teil der Ausbildungsgarantie: Wer für eine betriebliche Ausbildung weit weg vom Wohnort zieht, kann im ersten Ausbildungsjahr einen Mobilitätszuschuss bekommen. Bezuschusst werden die Fahrtkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat. Die Regelung gilt seit dem 1. April 2024. Ein fester Eurobetrag ist nicht ausgewiesen, die Höhe richtet sich nach den erforderlichen Fahrtkosten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSteuervorteil

Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG)

Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die nicht in Geld bestehen, kann der Zuwendende pauschal mit 30 Prozent versteuern. Der Weg wird in der Praxis genutzt, wenn ein Mobilitätsbudget die 50-Euro-Freigrenze übersteigt und nicht unter die Jobticket-Regeln fällt. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder je einzelne Zuwendung 10.000 Euro übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer.

bis 30 Prozent, maximal 10.000 Euro
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundZuschuss

PioDAK – Förderprogramm Digitale Automatische Kupplung

Das Programm PioDAK fördert die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr. Bezuschusst werden Umrüstung von Güterwagen und Lokomotiven, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Studien rund um die DAK. Antragstellung und Abwicklung laufen über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschuss

Radnetz Deutschland

Der Bund fördert die qualitative Verbesserung und Bekanntheit der D-Routen, also des rund 12.000 Kilometer langen Netzes der Radfernwege. Gefördert werden unter anderem Verbreiterungen, Neubauabschnitte, Sicherheitsverbesserungen, Fahrradabstellanlagen und Rastplätze. Derzeit werden etwa 91 Projekte mit rund 49 Millionen Euro unterstützt. Einzelne Fördersaetze nennt das Ministerium auf der Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundSteuervorteil

Steuerliche Behandlung der THG-Prämie bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen

Gehört das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen, zählt die THG-Prämie zu den Betriebseinnahmen und unterliegt der Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer. Anders als bei Privatpersonen gibt es hier keine Freigrenze. Bei Flotten mit E-Transportern, E-Lkw oder E-Bussen summieren sich die Prämien zu erheblichen Beträgen, die vollständig zu erfassen sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Steuerliche Behandlung der THG-Prämie bei Privatpersonen

Bei Privatpersonen ist die THG-Prämie für ein Fahrzeug im Privatvermögen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale in der Regel steuerfrei. Steuerpflicht kann nur über sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 EStG entstehen, wenn die dortige Freigrenze überschritten wird. Da eine übliche Pkw-Prämie deutlich darunter liegt, bleibt sie im Normalfall ohne Folgen in der Einkommensteuererklärung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Finanzverwaltung, Grundlage Paragraf 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz
BundPrämie

THG-Prämie für schwere Vierradmobile der Klasse L7e

Vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse L7e sind in der Aufzählung der zulassungsfreien Fahrzeuge in Paragraf 3 Absatz 3 FZV nicht enthalten, dort steht nur die Klasse L6e. Sie werden regulär zugelassen und erhalten eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Damit fallen sie im UBA-Formular unter die Auswahl Andere und bekommen den allgemeinen Schätzwert von 2.000 kWh bescheinigt, sofern sie rein batterieelektrisch sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
SonstigePrämie

THG-Prämie wirkaufendeinethg.de für E-Fahrzeuge und Ladestationen

Garantierte Prämien 2026: 165 Euro für E-Autos der Klasse M1, 165 Euro für zulassungspflichtige E-Krafträder, 247,50 Euro für E-Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie 5.940 Euro für E-Busse der Klasse M3. Eingetragene öffentliche Ladestationen wurden für 2025 mit 35 Euro je MWh vergütet. Für Neukunden nennt der Anbieter ein befristetes Einführungsangebot von 215 Euro für das erste Fahrzeug.

165 Euro bis 5.940 Euro
bundesweit
wirkaufendeinethg.de
BundPrämie

THG-Quote für Elektro-Krafträder und E-Motorräder

Auch rein elektrische Krafträder mit eigener Zulassungsbescheinigung können an der Treibhausgasminderungsquote teilnehmen. Der ADAC weist darauf hin, dass E-Motorräder mit Zulassungsbescheinigung dieselbe Prämie erhalten wie ein E-Pkw. Voraussetzung ist ein rein batterieelektrischer Antrieb und eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Fahrzeuge ohne Zulassung, etwa E-Bikes oder Pedelecs, sind ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)
BundPrämie

THG-Quote für Vereine und gemeinnützige Organisationen

Vereine, Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Träger können für ihre Elektrofahrzeuge dieselben pauschalen Schaetzwerte geltend machen wie Unternehmen, da es für die Berechtigung nicht darauf ankommt, ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder juristische Person zugelassen ist. Praktisch relevant ist das vor allem für E-Transporter im Fahrdienst oder in der Essensausgabe, die als Klasse N1 mit 3.000 kWh angesetzt werden. Erforderlich ist je Fahrzeug eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, aus der der Verein als Halter hervorgeht, und die Meldung bis zum 15. November des Verpflichtungsjahres. Die steuerliche Behandlung haengt davon ab, ob das Fahrzeug einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder dem ideellen Bereich zuzuordnen ist; das sollte vor der Meldung mit der Steuerberatung geklaert werden, weil die veröffentlichte Verwaltungsauffassung nur zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen unterscheidet. Für Anträge ab dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt eine Gebühr von mindestens 94,60 Euro, die bei kleinen Fahrzeugzahlen die Prämie aufzehren kann; wer über einen Pooling-Dienstleister meldet, ist selbst nicht Antragsteller beim UBA.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für landwirtschaftliche Betriebe

Landwirtschaftliche Betriebe können die THG-Quote für ihre zugelassenen Elektrofahrzeuge nutzen, typischerweise für E-Pkw, E-Transporter der Klasse N1 und elektrische Lkw. Entscheidend ist die Zulassungspflicht: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen ohne Zulassungsbescheinigung Teil I sind ausgeschlossen, weil für zulassungsfreie Fahrzeuge bisher kein Schaetzwert bekanntgegeben wurde. Besonders interessant ist die Kombination mit einer eigenen Photovoltaik- oder Windanlage: Wird ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt hinter demselben Netzverknuepfungspunkt direkt aus der Anlage versorgt, darf der niedrigere Emissionswert der erneuerbaren Quelle angesetzt werden. Ohne öffentliche Zugänglichkeit bleibt es beim pauschalen Schaetzwert je Fahrzeug. Da die Fahrzeuge im Betriebsvermögen stehen, ist die Prämie Betriebseinnahme und bei Zuordnung zum Unternehmensvermögen umsatzsteuerpflichtig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundZuschuss

Umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen. Damit sollen Dieselgeneratoren während der Hafenliegezeit ersetzt und Luftschadstoffemissionen gesenkt werden. Anträge werden seit dem 1. Januar 2023 über das Portal easy-Online entgegengenommen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundSonstiges

Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr (Paragraf 228 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeintraechtigt, hilflos oder gehoerlos sind, werden im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert. Grundlage ist ein entsprechend gekennzeichneter Ausweis nach Paragraf 152 Absatz 5 SGB IX mit gültiger Wertmarke. Für die Wertmarke ist eine Eigenbeteiligung zu zahlen; Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX nennt als Ausgangsbetrag 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr, dieser Betrag erhöht sich jedoch automatisch mit der Ausgleichsabgabe und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekannt gemacht, zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Den aktuell gültigen Betrag nennt das zuständige Versorgungsamt. Kostenlos ist die Wertmarke nach Paragraf 228 Absatz 4 SGB IX unter anderem für blinde und hilflose Menschen sowie für Beziehende von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, von laufenden Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII und von Leistungen nach dem SGB VIII oder SGB XIV. Wer die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung nach Paragraf 3a Absatz 2 KraftStG nutzt, bekommt keine Wertmarke.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Ausgabe der Wertmarke durch die Versorgungsaemter der Länder
LandZuschuss

WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität

WELMO fördert die Anschaffung batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge (keine Plug-in-Hybride), darunter E-Transporter, Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder und Taxis, jeweils als Neufahrzeug, Gebrauchtfahrzeug oder Leasing ab 12 Monaten. Außerdem werden stationäre Ladepunkte auf privatem Grund sowie Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bezuschusst.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin
SonstigePrämie

smartificate THG-Quote (EnBW)

smartificate ist einer der größeren THG-Quoten-Vermarkter und wickelt die Registrierung, die Meldung an das Umweltbundesamt und den Verkauf der Quote für den Halter ab. Der Anbieter nimmt Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw), N1, N2 und N3 (Nutzfahrzeuge), M3 (Busse) sowie sonstige Fahrzeuge wie Motorräder an. Nach eigenen Angaben wurden bereits über 50.000 Kunden abgewickelt. Der Halter muss lediglich das Fahrzeug registrieren und die Zulassungsbescheinigung hochladen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
smartificate (EnBW-Gruppe)
BundSonstigesausgelaufen

9-Euro-Ticket

Das 9-Euro-Ticket war ein befristetes bundesweites Monatsticket für den Nahverkehr zum Preis von 9 Euro pro Kalendermonat. Es galt ausschließlich in den Monaten Juni, Juli und August 2022 als einmaliges Sonderangebot des Bundes im Entlastungspaket und ist seit dem 1. September 2022 ausgelaufen. Rund 52 Millionen Tickets wurden verkauft. Nachfolger ist das Deutschlandticket, das seit dem 1. Mai 2023 dauerhaft angeboten wird und seit dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat kostet. Ein Neukauf des 9-Euro-Tickets ist nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund im Rahmen des Entlastungspakets 2022
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (HRS-Nfz 2026)

Kombinierte Förderung aus Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Umfang von insgesamt 220 Millionen Euro. Öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert von der NOW GmbH, umgesetzt vom Projektträger Jülich

Mehr zu Mobilität

Eine Liste zeigt alles zu Mobilität. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.