Förderung als Zuschuss für Mobilität
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Deutschland-Ticket für Senioren aus Mecklenburg-Vorpommern
Wer das 65. Lebensjahr erreicht hat und seinen ständigen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat, zahlt für das Deutschlandticket 43 Euro statt 63 Euro im Monat. Das Land übernimmt die Differenz von 20 Euro. Im Jahr summiert sich der Abopreis auf 516 Euro. Das Ticket ist ausschließlich im Abonnement erhältlich, wird online bestellt und als Handyticket in die VVW-App geladen. Ein bestehendes regulaeres Deutschlandticket-Abo muss vorher gekuendigt werden.
Deutschland-Ticket für Azubis in Mecklenburg-Vorpommern
Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwaerterinnen und Beamtenanwaerter in Mecklenburg-Vorpommern zahlen für das Deutschlandticket 43 Euro statt 63 Euro im Monat. Die Differenz von 20 Euro übernimmt das Land. Das Ticket gilt bundesweit im Nahverkehr und wird online als Abo bestellt. Es richtet sich an Privatpersonen; eine Bestellung oder Bezahlung über den Ausbildungsbetrieb ist nicht möglich.
hvv Deutschlandticket Azubi
Vergünstigtes Deutschlandticket für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende im hvv. Zum 1. Januar 2026 wurde der monatliche Zuschuss auf 25,20 Euro erhöht, das Ticket kostet damit 37,80 Euro pro Monat. Bei dualer Ausbildung kommt der Zuschuss ausschließlich vom Arbeitgeber im Rahmen des hvv Jobtickets, bei vollschulischer Ausbildung von der Stadt Hamburg oder dem Umlandkreis. Der Sozialrabatt kann zusätzlich kombiniert werden.
hvv Deutschlandticket für Seniorinnen und Senioren
Hamburgerinnen und Hamburger ab 67 Jahren bekommen das hvv Deutschlandticket für 49 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Altersgrenze orientiert sich an der künftigen Regelaltersgrenze, ein individueller Antrag auf Rentenbezug ist nicht noetig. Das Ticket gilt bundesweit im Regional- und Nahverkehr der 2. Klasse und ist monatlich bis zum 10. des Monats kuendbar. Es ist personengebunden, eine Begleitperson ist nicht enthalten.
hvv Sozialrabatt (ermäßigtes Deutschlandticket Hamburg)
Freiwillige Leistung der Stadt Hamburg für Menschen mit geringem Einkommen. Der Rabatt beträgt 35,50 Euro pro Monat, das hvv Deutschlandticket kostet damit noch 27,50 Euro Eigenanteil. Der Rabatt gilt auch für Monatstickets und Jobtickets. Schuelerinnen und Schueler mit Wohnort Hamburg erhalten ein kostenloses hvv Deutschlandticket. Der Rabatt kann rückwirkend für drei Monate oder im Voraus für zwei Monate beantragt werden und endet mit dem Leistungsbezug.
Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung (Berlin und Brandenburg)
Vergünstigtes Deutschlandticket für Auszubildende in vollschulischer Ausbildung in Berlin und Brandenburg zum Preis von 37,80 Euro pro Monat. Den Zuschuss tragen die Länder Berlin und Brandenburg. Im Land Berlin ist das Ticket ab dem 1. Juni 2026 bestellbar mit Gültigkeit ab dem 1. Juli 2026, in Brandenburg ab dem 1. Juli 2026. Auszubildende in dualer Ausbildung nach BBiG oder HWO haben keinen Anspruch; sie können stattdessen das Deutschlandticket Job über den Ausbildungsbetrieb beziehen.
Bayerisches Ermäßigungsticket (ermäßigtes Deutschlandticket)
Vergünstigtes Deutschlandticket in Bayern für 43 Euro pro Monat statt 63 Euro. Berechtigt sind Auszubildende, die eine Berufsschule in Bayern besuchen oder ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, Studierende mit Studienort in Bayern, Freiwilligendienstleistende mit Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern sowie Beamtenanwaerterinnen und Beamtenanwaerter mit Dienstort in Bayern. Es ist ein persönliches Abo, monatlich kuendbar, und nicht übertragbar. Gast- und Seniorenstudierende sind ausgeschlossen.
D-Ticket JugendBW
Vergünstigtes Deutschlandticket für junge Menschen in Baden-Württemberg. Es kostet 540 Euro pro Jahr, umgerechnet 45 Euro im Monat, und gilt bundesweit im Nah- und Regionalverkehr. Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und Schuelerinnen und Schueler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs sowie Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Voraussetzung ist Wohnsitz in Baden-Württemberg oder der Besuch einer Schule oder Hochschule im Land. Es ist ein Jahresabo, nach dem ersten Jahr monatlich kuendbar.
SchokoTicket
Regionales Schuelerticket im VRR für alle Schuelerinnen und Schueler unter 25 Jahren von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II. Als Selbstzahlerticket kostet es 47,25 Euro im Monat. Bei Anspruch auf Fahrtkostenübernahme gelten die in der Schuelerfahrkostenverordnung NRW festgelegten Eigenanteile von 14 Euro für das erste und 7 Euro für das zweite Kind. Selbstzahlende Familien erhalten für das dritte Kind 50 Prozent Geschwisterrabatt, ab dem vierten Vertrag ist das Ticket kostenlos.
DeutschlandTicket Schule (Nordrhein-Westfalen)
Schuelerticket auf Basis des Deutschlandtickets für Schuelerinnen und Schueler von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II mit Wohnort oder Schulstandort im VRR. Als Selbstzahlerticket kostet es 43 Euro im Monat. Besteht Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger, zahlen Familien nur einen Eigenanteil von 14 Euro für das erste und 7 Euro für das zweite Kind pro Monat. Ab dem dritten Kind und für Kinder, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet wird, fällt kein Eigenanteil an. Ob eine Schule das DeutschlandTicket Schule oder das SchokoTicket ausgibt, entscheidet der Schulträger.
Deutschlandticket sozial (Nordrhein-Westfalen)
In Nordrhein-Westfalen kostet das Deutschlandticket für Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen 53 Euro pro Monat statt 63 Euro; dieser Preis gilt seit dem 1. Januar 2026. Berechtigt sind unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfuersorge und Wohngeld. Der Berechtigungsnachweis kommt von der zuständigen Behörde; im Verkehrsverbund Rhein-Sieg sind das der Köln-Pass, der MobilPass oder der Bonn-Ausweis, die von der jeweiligen Stadt beziehungsweise dem Kreis ausgestellt werden und meist auch vergünstigte Eintritte in städtische Einrichtungen umfassen. Ohne gültigen Nachweis gibt es keinen ermäßigten Tarif. Die Vertragslaufzeit haengt an der Gültigkeit des Nachweises.
Hessenpass mobil (ermäßigtes Deutschlandticket Hessen)
Menschen mit geringem Einkommen und Wohnsitz in Hessen bekommen das Deutschlandticket für 44 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Differenz von 19 Euro monatlich trägt das Land Hessen. Berechtigungsnachweis ist der Hessenpass mobil, den das oertlich zuständige Amt in der Regel automatisch zuschickt. Das vergünstigte Abo läuft nach einem Jahr automatisch aus und muss bis zum 10. des Vormonats verlaengert werden.
DeutschlandJobTicket für Beschäftigte des Bundes
Beschäftigte des Bundes und dem Bund nahestehender Arbeitgeber können das Deutschlandticket als DeutschlandJobTicket (DJT) beziehen. Das BADV hat dafuer gesonderte Vereinbarungen mit den Verkehrsverbünden abgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 kostet das DJT 59,85 Euro pro Monat, das sind 5 Prozent Rabatt auf den regulaeren Preis von 63 Euro. Der Arbeitgeber muss mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises zuschiessen, also 15,75 Euro; der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 23,28 Euro im Monat. Die Mitnahmemöglichkeiten sind gegenueber regionalen Jobtickets eingeschraenkt: mitfahren dürfen nur Kinder unter sechs Jahren, eine bundesweite Hunde- oder Fahrradmitnahme ist nicht enthalten. Die Bestellung läuft über die jeweilige Dienststelle.
Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II)
Für Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag werden die tatsaechlichen Aufwendungen für die Schuelerbeförderung übernommen, soweit sie nicht von Dritten getragen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind auf die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs angewiesen ist. Dazu zählen auch Schulen mit besonderem Profil, bilinguale und Ganztagsschulen. Das Gesetz nennt keinen Pauschbetrag, massgeblich sind die tatsaechlichen Kosten.
Deutschlandticket JobTicket
Variante des Deutschlandtickets für Beschäftigte, deren Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt. Zahlt der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises von 63 Euro, also mindestens 15,75 Euro im Monat, gewährt das Verkehrsunternehmen zusätzlich einen Rabatt von 5 Prozent (3,15 Euro). Beschäftigte zahlen dadurch höchstens 44,10 Euro pro Monat, bei höherem Arbeitgeberzuschuss entsprechend weniger. Voraussetzung ist eine Firmenticketvereinbarung des Arbeitgebers mit dem Verkehrsunternehmen.
Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Bau und Ausbau von Radverkehrsanlagen, Fussverkehrsnetzen, Fahrradabstellanlagen und Bike-and-Ride-Anlagen. Der Fördersatz beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Klimabonus bis zu 75 Prozent. Fahrradparken wird über Pauschalen je nach Anlagentyp finanziert. Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsunternehmen und bei Verknuepfungsanlagen auch bestimmte private Unternehmen. Anmeldeschluss bei den Regierungspraesidien ist jährlich der 31. Oktober.
Förderaufruf Junge Generation Fahrrad, aktiv mobil
Der Förderaufruf stärkt die aktive Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis 25 Jahre. Für beide Förderlinien stehen zusammen bis zu 145 Millionen Euro bereit. Förderlinie 1 sucht im Wettbewerb bis zu 30 Modellkommunen mit Projektlaufzeiten bis 2031 und fördert 1,5 bis 6 Millionen Euro je Projekt. Förderlinie 2 fördert schnell umsetzbare Maßnahmen zum Lueckenschluss rund um Bildungs- und Jugendeinrichtungen mit Laufzeiten bis 2027 und 250.000 bis 1,5 Millionen Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Der Aufruf 2026 wurde am 30. April 2026 veröffentlicht; die Einreichungsfristen dieser Runde sind bereits abgelaufen. Eine Förderquote nennt der Aufruf auf der Übersichtsseite nicht.
Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement
Der Bund fördert das Management nachhaltiger Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen mit drei Schwerpunkten: Innovationsförderung für Konzepte mit Demonstrationscharakter, Breitenförderung für Standardmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen und Initialförderung mit standortspezifischen Konzepten durch einen Beraterpool. Die Richtlinie ist nicht ausgelaufen: Im Januar 2026 wurden neun Innovationsprojekte mit rund 4,4 Millionen Euro für 2026 und 2027 bewilligt. Neue Anträge sind derzeit aber nicht möglich. Die Skizzenfrist der Innovationsförderung endete am 11. August 2025, und für Breiten- und Initialförderung ist das Antragsportal seit dem 26. Maerz 2026 geschlossen, weil die beantragten Mittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Neue Förderaufrufe werden angekuendigt.
E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhaengern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und öffentliche Körperschaften wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.
Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
Die Kommunalrichtlinie fördert Mobilitätsstationen, stationaere Radverkehrsinfrastruktur, die Bike+Ride-Offensive an Bahnhoefen und aktive Radinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 65 Prozent, bei Bike+Ride an Bahnhoefen 70 Prozent beziehungsweise 85 Prozent; Fokuskonzepte Mobilität werden mit 60 beziehungsweise 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen, ihre rechtlich selbständigen Betriebe, Zweckverbände, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Vereine und Religionsgemeinschaften. Die Richtlinie vom 10. Oktober 2024 ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027; Anträge können ganzjährig bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.
Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken
Wenn Kreuzungsbauwerke an Eisenbahnstrecken erneuert werden, kann der Bund einen Zuschlag für den Radweganteil geben, sodass Radwege im Zuge des Neubaus mitgebaut werden. Damit lassen sich Luecken im regionalen Radnetz schließen. Kommunen können Anträge beim Ministerium stellen. Die Finanzierung teilen sich in der Regel DB InfraGO AG, Kommune, Land und Bund. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung haengt von den Haushaltsmitteln ab. Details regeln die Eisenbahnkreuzungsrichtlinien 2024.
Radnetz Deutschland
Der Bund fördert die qualitative Verbesserung und Bekanntheit der D-Routen, also des rund 12.000 Kilometer langen Netzes der Radfernwege. Gefördert werden unter anderem Verbreiterungen, Neubauabschnitte, Sicherheitsverbesserungen, Fahrradabstellanlagen und Rastplätze. Derzeit werden etwa 91 Projekte mit rund 49 Millionen Euro unterstützt. Einzelne Fördersaetze nennt das Ministerium auf der Programmseite nicht.
Bundesförderung von Radschnellwegen
Der Bund fördert Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen von 2017 bis 2030. Der Fördersatz liegt bei rund 75 Prozent der Kosten, förderfähig sind Planung, Bau, Knotenpunktumbauten sowie Sicherheitsmaßnahmen einschließlich Beleuchtung. Für 2025 standen über 22 Millionen Euro bereit. Förderfähige Strecken sind in der Regel laenger als zehn Kilometer, mindestens drei Meter breit und auf etwa 2.000 Radfahrten pro Tag ausgelegt.
Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)
Größtes Bundesprogramm für flächendeckende Radinfrastruktur in Stadt und Land. Gefördert werden eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Brückenbauwerke, Abstellanlagen und Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses wie getrennte Ampelphasen. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, in finanzschwachen oder strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Anträge stellen Länder und Gemeinden über die Bundesländer. Das Programm läuft bis 2030 mit rund 1,9 Milliarden Euro.
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