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Förderung als Zuschuss für Mobilität

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

367 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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LandZuschuss

Hessenpass mobil (ermäßigtes Deutschlandticket Hessen)

Menschen mit geringem Einkommen und Wohnsitz in Hessen bekommen das Deutschlandticket für 44 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Differenz von 19 Euro monatlich trägt das Land Hessen. Berechtigungsnachweis ist der Hessenpass mobil, den das oertlich zuständige Amt in der Regel automatisch zuschickt. Das vergünstigte Abo läuft nach einem Jahr automatisch aus und muss bis zum 10. des Vormonats verlaengert werden.

19 Euro bis 19 Euro je Monat
Hessen
Land Hessen, Ausgabe über RMV, NVV und VRN
BundZuschuss

HyLand – HyExperts

Mittlere Kategorie des HyLand-Wettbewerbs für Regionen, die bereits Akteure, Netzwerke und erste Projektideen zu Wasserstoff haben. In HyLand I erhielten 13 von 28 Bewerberregionen jeweils 300.000 Euro, in HyLand II wurden 15 Regionen mit jeweils bis zu 400.000 Euro gefördert. Mit dem Geld beauftragen die Gebietskörperschaften Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen. Ziel ist ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft, das anschließend in die Umsetzung gehen kann.

bis 400.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert durch die NOW GmbH
BundZuschuss

HyLand – HyPerformer

Umsetzungskategorie des HyLand-Wettbewerbs für regionale Projektkonsortien mit fertigen Feinkonzepten. In HyLand I erhielten drei Regionen (Landshut, Metropolregion Nordwest, Metropolregion Rhein-Neckar) jeweils 20 Millionen Euro Investitionszuschuss bei einem Gesamtprojektvolumen von 195 Millionen Euro. In HyLand II wurden im April 2023 drei weitere Regionen (H2Rügen-Stralsund, HyPerformer Rhein-Ruhr, TH2ECO_Mobility Erfurt) mit jeweils bis zu 15 Millionen Euro ausgezeichnet, Gesamtvolumen 131 Millionen Euro. Gefördert wird die gesamte Wertschöpfungskette von Erzeugung über Speicher- und Betankungsinfrastruktur bis zu Bussen, Lkw und kommunalen Nutzfahrzeugen.

bis 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert durch die NOW GmbH
LandZuschuss

Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Bau und Ausbau von Radverkehrsanlagen, Fussverkehrsnetzen, Fahrradabstellanlagen und Bike-and-Ride-Anlagen. Der Fördersatz beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Klimabonus bis zu 75 Prozent. Fahrradparken wird über Pauschalen je nach Anlagentyp finanziert. Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsunternehmen und bei Verknuepfungsanlagen auch bestimmte private Unternehmen. Anmeldeschluss bei den Regierungspraesidien ist jährlich der 31. Oktober.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr, Bewilligung durch die Regierungspraesidien
LandZuschuss

InnovationFocus Green Aviation Technologies (GATE III)

Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Dekarbonisierung der Luftfahrt. Themen sind nachhaltige Flugzeugsysteme und Fertigungsprozesse, Wasserstofftechnologie, effiziente Kabinensysteme, digitalisierte Wartungsprozesse, nachhaltige Flughafenbetriebskonzepte und Wasserstoff-Forschungsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 500.000 Euro, Kooperationsprojekte bis 2 Millionen Euro.

bis 60 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
Hamburg
IFB Hamburg / Innovationsagentur
EUZuschuss

Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung

Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission und Programmpartner, deutsche Begleitung über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
LandZuschuss

Investitionsförderung für Bürgerbusse in Baden-Württemberg

Das Land fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Beschaffung von Bürgerbussen und unterstützt damit lokal organisierte, ehrenamtlich getragene Verkehrsangebote. Gefördert werden Kleinbusse mit sechs bis acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz in niederfluriger oder barrierefreier Ausführung. Das Fahrzeug muss überwiegend im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden. Die Förderung ist nach Antriebsart differenziert, emissionsfreie Batterie- und Brennstoffzellenbusse werden bevorzugt.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Investitionsoffensive für Hessen

Reines Zuschussprogramm für kommunale Investitionen in acht Infrastrukturbereiche: Gesundheit und Pflege, Mobilität und Wohnungsbau, Digitales, Bildung, Betreuung, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Sport. Die Kontingente werden nach einem Verteilschlüssel festgelegt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium der Finanzen / WIBank
KommuneZuschuss

Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam

Potsdam fördert mit dem Klimaschutzförderprogramm Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Mobilität, Sanieren und Bauen, erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung, Biodiversität und Konsum. Die Anschaffung eines E-Lastenrades wird mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst. Neu aufgenommen wurden Steckersolar-Geräte mit Stromspeichern sowie wieder die Förderung von Großgerätereparaturen. Ab dem 18. Mai 2026 ist die Antragstellung erneut möglich.

bis 1.000 Euro
Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam
KommuneZuschuss

Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam, E-Lastenrad

Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt im Rahmen ihrer Klimaschutzförderrichtlinie die Anschaffung eines E-Lastenrads mit bis zu 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass für das Laden der Akkus zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien mit einem anerkannten Ökostrom-Label wie OK-Power, EKOenergie, Grüner Strom-Label oder TÜV-Zertifikat verwendet wird. Maßgeblich ist die Fassung der Richtlinie ab dem 26. März 2026, die Förderung von Vereinen ist in diesem Jahr nicht mehr möglich.

bis 1.000 Euro
Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam, Koordinierungsstelle Klimaschutz
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Bike+Ride-Offensive

Zuschuss von 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere) für sichere Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Überdachung und Beleuchtung. Für Abstellanlagen an Bahnhöfen gilt im Rahmen der Bike+Ride-Offensive ein erhöhter Satz von 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen 85 Prozent.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Fokuskonzept Mobilität

Förderung der Erstellung eines kommunalen Fokuskonzepts Mobilität durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent der Ausgaben. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren beträgt die Förderquote 80 Prozent.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Mobilitätsstationen

Zuschuss von 50 Prozent für den Ausbau von Mobilitätsstationen, die den Wechsel zwischen klimafreundlichen Verkehrsmitteln erleichtern. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur

Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität

Die Kommunalrichtlinie fördert Mobilitätsstationen, stationaere Radverkehrsinfrastruktur, die Bike+Ride-Offensive an Bahnhoefen und aktive Radinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 65 Prozent, bei Bike+Ride an Bahnhoefen 70 Prozent beziehungsweise 85 Prozent; Fokuskonzepte Mobilität werden mit 60 beziehungsweise 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen, ihre rechtlich selbständigen Betriebe, Zweckverbände, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Vereine und Religionsgemeinschaften. Die Richtlinie vom 10. Oktober 2024 ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027; Anträge können ganzjährig bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Nationale Klimaschutzinitiative, Umsetzung über die Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation

Wer wegen einer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert wird die Beschaffung bis zum Kaufpreis, höchstens bis zu einem Bemessungsbetrag von 22.000 Euro; in besonderen Faellen kann ein höherer Betrag zugrunde gelegt werden. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt bis zu 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Fahrerlaubniskosten werden gesondert gefördert.

bis 100 Prozent, maximal 22.000 Euro
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsaemter
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)

Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Bike-and-Ride-Anlagen

Das Land bezuschusst Planung, Bau und Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen sowie den dafür nötigen Grunderwerb. Gefördert werden unter anderem Sammelgaragen und Fahrradparkhäuser, Fahrradboxen an Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen, Fahrradstationen, Bügelständer und nachträgliche Überdachungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale von 20 Prozent. In Kombination mit Bundesmitteln sind bis zu 90 Prozent erreichbar.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Fußverkehr

Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Kommunen, die die Verkehrsverhältnisse für Zufußgehende verbessern wollen. Förderfähig sind zum Beispiel Fußgängerüberwege, Elemente zur Verringerung der Kfz-Geschwindigkeit, Sitzbänke und öffentliche Toilettenanlagen. Maßnahmen können in die Programmbereiche Rad- und Fußverkehr oder Kommunaler Straßenbau fallen. Auch getrennte Fuß- und Radwege sowie zusätzliche Qürungsstellen zählen zu den Beispielen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Quartiersgaragen

Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Errichtung von Quartiersgaragen, damit Kommunen Parkplätze aus dem Straßenraum verlagern und Platz für Rad- und Fußverkehr gewinnen. In den Garagen können Stellplätze mit Ladeinfrastruktur gebündelt und verschiedene Mobilitätsformen vernetzt werden. Förderfähig sind auch Fahrradabstellplätze sowie Car- und Bikesharing-Stellplätze innerhalb der Anlage. Damit wird der ruhende Verkehr aus dem öffentlichen Raum genommen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Radabstellanlagen an Schulen

Baden-Württemberg fördert Fahrradabstellanlagen auf Schulgeländen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, damit mehr Kinder und Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Förderfähig sind unter anderem Bügelständer, Überdachungen von Abstellplätzen und Fahrradboxen. Das Land trägt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale. Kleine Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze können gebündelt beantragt werden.

bis 75 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg

Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Maßnahmen zur Führung des Radverkehrs, darunter Schutz- und Radfahrstreifen, baulich getrennte Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege, Qürungen, Fahrradampeln, Wegweisung, Zählstellen und Fahrradabstellanlagen. Das Land trägt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 20 Prozent. Besonders klimafreundliche Maßnahmen wie der Umbau von Fahrspuren und Parkplätzen zu Radverkehrsanlagen werden mit bis zu 75 Prozent gefördert. In Kombination mit Bundesprogrammen sind bis zu 90 Prozent möglich.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten

Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Juelich

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