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Förderung als Zuschuss für Mobilität

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

367 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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Förderprogramm Austausch von noch in Betrieb befindlichen alten Dieselmotoren für Gütermotorschiffe

Gefördert wurden der vorzeitige freiwillige Austausch noch funktionsfähiger Dieselmotoren auf Gütermotorschiffen sowie der Einbau von Abgasnachbehandlungssystemen an bestehenden Motoren. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Nachfolgeangebote sind die Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen und die Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe von Binnenschiffen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
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Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement (mobil gewinnt)

Das Programm förderte betriebliches Mobilitätsmanagement in drei Säulen: Initialförderung für standortspezifische Konzepte durch Berater eines vorausgewählten Pools, Breitenförderung für Standardmaßnahmen einschließlich der Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten, und Innovationsförderung für neuartige Konzepte. Initial- und Breitenförderung richteten sich ausschließlich an KMU. Achtung: Das BALM hat am 26. Maerz 2026 mitgeteilt, dass die beantragten Fördermittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Das Antragsportal für Breiten- und Initialförderung ist seitdem geschlossen, neue Anträge werden nicht angenommen. Eine Fortsetzung ist möglich, aber nicht zugesagt. Für die Umstellung des Fuhrparks bleiben bis dahin die steuerlichen Instrumente des Bundes sowie die Landesprogramme, etwa WELMO in Berlin oder progres.nrw in Nordrhein-Westfalen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Bewilligung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
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Förderprogramm Drohnen und Flugtaxis (Innovative Luftmobilität)

Gefördert wurden Forschung, Entwicklung und Nutzung ziviler unbemannter Luftfahrtsysteme, darunter Logistikanwendungen, autonome Flugsteuerung, Verkehrsmanagementsysteme sowie Einsätze im Rettungs- und Katastrophenschutz. Studien wurden mit bis zu 100.000 Euro gefördert, schnell umsetzbare Vorhaben mit bis zu 500.000 Euro und Praxisanwendungen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten mit bis zu 3 Millionen Euro. Die Antragstellung ist beendet.

bis 3 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
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Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien

Ausgelaufen zum 31. Dezember 2025. Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro Grundförderung. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus hinzu, wenn im Haushalt kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde, zusammen also bis zu 1.100 Euro. Die soziale Komponente erhöhte den Zuschuss um maximal 2.000 Euro mit Bonuscard plus Kultur und maximal 1.300 Euro mit FamilienCard, jeweils zuzueglich der 600 Euro Grundförderung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die Auszahlung bereits bewilligter Förderungen und der Nachhaltigkeitsboni kann weiterhin beantragt werden. Für gewerblich genutzte E-Lastenräder verweist die Stadt auf die BAFA-Förderung des Bundes.

600 Euro bis 2.600 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
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Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg

Ausgelaufener Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro, für neue Elektrolastenräder und elektrische Lastenanhänger inklusive notwendigem Zubehör. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.

bis 25 Prozent, maximal 2.500 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
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Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bezuschusste Kauf oder Leasing neuer Elektrolastenräder der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e beziehungsweise mit höchstens 25 km/h sowie neuer Elektrolastenanhänger mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Gefördert wurde nur gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung, maximal 100 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen, Anträge sind nicht mehr möglich.

bis 25 Prozent, maximal 2.500 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, abgewickelt durch die L-Bank
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Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen

Der zweistufige Förderaufruf vom 6. März 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und förderte Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs, inklusive Nutzung leerstehender Räume im Bahnhofsumfeld und der Anbindung an das Radwegenetz. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro bereit, damit werden 32 Maßnahmen gefördert. Ein weiterer Förderaufruf ist derzeit nicht vorgesehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
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Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe

München bezuschusste mit diesem Programm Lastenräder, Fahrradanhaenger, Elektroleichtfahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen. Lastenräder wurden mit 25 Prozent der Nettokosten bis 500 Euro gefördert, Lastenpedelecs bis 750 Euro, Ladepunkte mit 40 Prozent bis 500 Euro und Schnellladestationen bis 10.000 Euro je Ladepunkt. Der Stadtrat hat das Programm zum 2. Juli 2025 beendet, seitdem können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits bewilligte Anträge werden weiter abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
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Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe - Ladeinfrastruktur

Beendet. München bezuschusste den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit 40 Prozent der Nettokosten: bis 1.000 Euro je vorgeruestetem Stellplatz, bis 500 Euro je Normalladepunkt und bis 10.000 Euro je Schnellladepunkt. Beratungsleistungen wurden mit 80 Prozent bis 4.500 Euro gefördert. Der Stadtrat hat das Programm zum 2. Juli 2025 beendet, neue Anträge sind seither nicht mehr möglich. Ein Ersatz fehlt: Der Bundeszuschuss KfW 442 für private Wallboxen ist ebenfalls ausgelaufen, sodass in München derzeit weder Stadt noch Bund private Ladepunkte fördern.

bis 40 Prozent, maximal 10.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
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Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe - Lastenräder und Elektroleichtfahrzeuge

Beendet. Die Stadt München bezuschusste den Kauf von Lastenrädern, Fahrradanhaengern und Elektroleichtfahrzeugen mit 25 Prozent der Nettokosten. Die Höchstbeträge lagen bei 250 Euro für Fahrradanhaenger, 500 Euro für Lastenräder, 750 Euro für Lastenpedelecs, 750 Euro für zwei- und dreiraedrige und 3.000 Euro für drei- und vierraedrige Elektroleichtfahrzeuge. Der Muenchner Stadtrat hat das Ende des Programms zum 2. Juli 2025 beschlossen, seither können keine Anträge mehr gestellt werden. Einen kommunalen Ersatz gibt es in München nicht. Als Alternative bleibt für gewerblich genutzte E-Lastenräder die BAFA-Richtlinie des Bundes; Privatpersonen gehen derzeit leer aus.

bis 25 Prozent, maximal 3.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
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Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe München

Die Landeshauptstadt München förderte mit dem Programm Klimaneutrale Antriebe die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs, Fahrradanhaengern und Elektroleichtfahrzeugen sowie Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen mit 25 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt waren Personen mit Wohn- oder Firmensitz in München. Das Programm lief vom 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2025; der Stadtrat beschloss das Ende zum 2. Juli 2025, seitdem können keine Anträge mehr gestellt werden.

bis 25 Prozent der Kosten
Muenchen
Landeshauptstadt München
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Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe München (ausgelaufen)

München förderte Lastenräder, elektrische Leichtfahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Die Saetze lagen bei 25 Prozent, höchstens 500 Euro für ein Lastenrad ohne Motor, 750 Euro für ein E-Lastenrad, 750 Euro für zwei- und dreiraedrige E-Fahrzeuge der Klassen L1e bis L4e und 3.000 Euro für drei- und vierraedrige E-Fahrzeuge der Klassen L5e bis L7e. Normale E-Bikes und Pedelecs waren ausdrücklich ausgeschlossen. Inhaber des München-Passes erhielten doppelte Fördersaetze und Höchstbeträge. Das Programm ist beendet: Der Muenchner Stadtrat hat das Ende zum 2. Juli 2025 beschlossen, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Bereits bewilligte Anträge werden weiter ausgezahlt.

bis 25 Prozent, maximal 3.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München
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Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe der Landeshauptstadt München

München förderte Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratung: Fahrradanhänger mit 25 Prozent bis 250 Euro, Lastenräder bis 500 Euro, Lastenpedelecs bis 750 Euro, zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L4e bis 750 Euro und drei- und vierrädrige der Klassen L5e bis L7e bis 3.000 Euro. Normale Pedelecs und E-Bikes waren ausgeschlossen. Für Inhaberinnen und Inhaber des München Pass verdoppelten sich Quote und Höchstbeträge. Der Stadtrat hat das Programm zum 2. Juli 2025 beendet.

bis 25 Prozent, maximal 10.000 Euro
München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
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Förderprogramm Radverkehr der Stadt Landau in der Pfalz

Die Stadt Landau in der Pfalz hat über ihr Klimaschutzportal ein Förderprogramm Radverkehr angeboten und damit die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne Elektroantrieb sowie von Fahrradanhängern bezuschusst. Das Programm richtete sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Landau. Die Fördermittel sind inzwischen aufgebraucht, eine weitere Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits eingegangene Anträge werden noch bearbeitet, Fragen beantwortet die Klimastabsstelle der Stadtverwaltung.

Höhe je nach Vorhaben
Landau in der Pfalz
Stadt Landau in der Pfalz
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Förderprogramm für (E-)Lastenräder und Fahrradanhänger der Stadt Mannheim

Von Juli 2020 bis Ende 2024 bezuschusste die Stadt Mannheim den Kauf von (E-)Lastenrädern und Fahrradanhängern für Privatpersonen und steuerbegünstigte Körperschaften, da das Land Baden-Württemberg bereits die gewerbliche Nutzung förderte. Im Zuge der Etatberatungen für den Haushalt 2025/2026 hat der Gemeinderat den städtischen Zuschuss beendet. Bereits gedruckte Gutscheine im Familienpass 2025 sind ungültig. Als Alternative verweist die Stadt auf den kostenlosen Verleih des Vereins LaMa Dein Lastenvelo Mannheim.

Höhe je nach Vorhaben
Mannheim
Stadt Mannheim
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Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhaenger Braunschweig

Runde 2026 geschlossen. Braunschweig hatte für 2026 einen Fördertopf von 50.000 Euro für die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhaengern bereitgestellt. Antragsberechtigt waren Privatpersonen und Organisationen. Die Antragstellung über das Serviceportal wurde am 30. April 2026 geschlossen; seit dem Start am 16. Februar 2026 gingen mehr als 120 Anträge ein, womit der Fördertopf bereits ausgeschöpft ist. Nicht bewilligte Anträge kommen auf eine Warteliste für 2026. Konkrete Fördersaetze je Antrag nennt die Übersichtsseite nicht. Wer jetzt einsteigen will, muss auf eine mögliche Neuauflage 2027 warten; gewerblichen Kaeufern bleibt die BAFA-Förderung des Bundes.

Höhe je nach Vorhaben
Braunschweig
Stadt Braunschweig
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Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen

Gefördert wurden mobile und stationäre Bodenstromanlagen (Ground Power Units) und Pre-Conditioned-Air-Systeme an Flughäfen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben dazu. Investive Vorhaben wurden mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, bauliche Infrastruktur maximal 6 Millionen Euro je Flughafenanlage. FuE-Vorhaben erhielten bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung ist beendet.

bis 70 Prozent, maximal 15 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
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Förderrichtlinie Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Von August 2021 bis Ende 2023 wurden Beschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Batterie oder Brennstoffzelle, die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien gefördert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde die Richtlinie eingestellt.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert von der NOW GmbH
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Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort

Gefördert wurde der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Standorten wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen, jeweils mindestens ein fest installierter Ladepunkt einschließlich Netzanschluss. Antragsberechtigt waren KMU, Gebietskörperschaften und natürliche Personen. Das Programm ist abgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
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Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Gefördert wurden Schienenfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellentechnologie im Personen- und Güterverkehr, die zugehörige Lade- und Tankinfrastruktur, Elektrolyseure sowie Studien. Die Fördersätze betrugen 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten gegenüber Dieselfahrzeugen, bis zu 50 Prozent für Infrastruktur, 45 Prozent für Elektrolyseure und 50 Prozent für Studien, mit KMU-Aufschlag von 10 bzw. 20 Prozentpunkten. Für 2021 bis 2026 standen 412 Millionen Euro bereit.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV, vormals BMDV), Projektträger Jülich (PtJ)
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Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (2021 bis 2025)

Fördersätze von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte. Die Vergabe erfolgte nach einem Ranking nach Wirtschaftlichkeit und nach Kontingentregionen. Antragsberechtigt waren juristische und natürliche Personen. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)

Anteilsfinanzierung für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Kleine und mittlere Unternehmen erhielten 40 Prozent, Großunternehmen 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt richteten sich nach der Ladeleistung. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Förderung von Fahrradparkhäusern an Bahnhoefen

Gefördert wurden Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhoefen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs sowie deren Anbindung an das Radwegenetz. Der zweistufige Förderaufruf vom 6. Maerz 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und ist abgeschlossen. Für 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro für 32 Maßnahmen bereit. Ein weiterer Förderaufruf ist laut Ministerium derzeit nicht vorgesehen. Abstellanlagen an Bahnhoefen sind aber weiter über das Sonderprogramm Stadt und Land und über die Kommunalrichtlinie förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
LandZuschussausgelaufen

Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt)

Sachsen förderte fabrikneue Lastenfahrräder mit 500 Euro und Lastenpedelecs mit 1.500 Euro, bis zu fuenf Räder je Antragsteller und Jahr. Antragsberechtigt waren Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände. Die Fahrzeuge durften höchstens einen Kubikmeter Transportvolumen haben, die Lastenzuladung musste zwischen 40 und 150 Kilogramm ohne Fahrer liegen. Das Programm ist derzeit nicht nutzbar: Nach dem Landeshaushalt vom 26. Juni 2025 stehen für 2025 und 2026 keine Mittel zur Verfuegung, die Förderung ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Frühestens 2027 oder 2028 sollen wieder Anträge möglich sein. Bis dahin bleibt für Unternehmen die bundesweite E-Lastenfahrrad-Richtlinie des BAFA.

500 Euro bis 1.500 Euro
Sachsen
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen

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