Förderung als Zuschuss für Mobilität in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Mobilität und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz
Letzter Förderaufruf der Connecting Europe Facility 2 für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge am TEN-T-Netz. Für AFIF-relevante Themen stehen 130 Millionen Euro bereit, der maximale EU-Beitrag liegt bei 20 Millionen Euro für Projekte in einem Mitgliedstaat und 40 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte.
HyLand – HyPerformer
Umsetzungskategorie des HyLand-Wettbewerbs für regionale Projektkonsortien mit fertigen Feinkonzepten. In HyLand I erhielten drei Regionen (Landshut, Metropolregion Nordwest, Metropolregion Rhein-Neckar) jeweils 20 Millionen Euro Investitionszuschuss bei einem Gesamtprojektvolumen von 195 Millionen Euro. In HyLand II wurden im April 2023 drei weitere Regionen (H2Rügen-Stralsund, HyPerformer Rhein-Ruhr, TH2ECO_Mobility Erfurt) mit jeweils bis zu 15 Millionen Euro ausgezeichnet, Gesamtvolumen 131 Millionen Euro. Gefördert wird die gesamte Wertschöpfungskette von Erzeugung über Speicher- und Betankungsinfrastruktur bis zu Bussen, Lkw und kommunalen Nutzfahrzeugen.
Förderaufruf Junge Generation Fahrrad, aktiv mobil
Der Förderaufruf stärkt die aktive Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis 25 Jahre. Für beide Förderlinien stehen zusammen bis zu 145 Millionen Euro bereit. Förderlinie 1 sucht im Wettbewerb bis zu 30 Modellkommunen mit Projektlaufzeiten bis 2031 und fördert 1,5 bis 6 Millionen Euro je Projekt. Förderlinie 2 fördert schnell umsetzbare Maßnahmen zum Lueckenschluss rund um Bildungs- und Jugendeinrichtungen mit Laufzeiten bis 2027 und 250.000 bis 1,5 Millionen Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Der Aufruf 2026 wurde am 30. April 2026 veröffentlicht; die Einreichungsfristen dieser Runde sind bereits abgelaufen. Eine Förderquote nennt der Aufruf auf der Übersichtsseite nicht.
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße
Gefördert werden Digitalisierungs- und Automatisierungssysteme, hydrodynamische Verbesserungen und Propulsionsoptimierungen, Niedrigwasseroptimierungen und bauliche Anpassungen an Gütermotorschiffen, um Verkehr von der Straße auf die Wasserstraße zu verlagern. Die Zuwendung beträgt für große Unternehmen bis zu 60 Prozent, für mittlere bis zu 70 Prozent und für kleine und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Zuschuss für emissionsfreie Antriebe, saubere Antriebe und Energieeffizienzmaßnahmen an Binnenschiffen. Innerhalb eines Förderaufrufs sind für emissionsfreie Schiffe bis zu 100 Prozent bei der Ausrüstung von Neubauten und bis zu 80 Prozent bei der Umrüstung möglich, für saubere Schiffe bis zu 70 Prozent, für Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 80 Prozent. Außerhalb von Aufrufen gelten niedrigere, nach Unternehmensgröße gestaffelte Sätze. Die Zuwendung ist auf 4,5 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt.
progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Zuschüsse für den Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Ladeinfrastruktur, reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte sowie Umsetzungskonzepte zur Elektromobilität. Maximal 500.000 Euro je Antragsteller.
HyLand – HyExperts
Mittlere Kategorie des HyLand-Wettbewerbs für Regionen, die bereits Akteure, Netzwerke und erste Projektideen zu Wasserstoff haben. In HyLand I erhielten 13 von 28 Bewerberregionen jeweils 300.000 Euro, in HyLand II wurden 15 Regionen mit jeweils bis zu 400.000 Euro gefördert. Mit dem Geld beauftragen die Gebietskörperschaften Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen. Ziel ist ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft, das anschließend in die Umsetzung gehen kann.
Förderrichtlinie Traditionsschifffahrt
Gefördert werden Maßnahmen, die für die technische Verkehrszulassung von Traditionsschiffen unter deutscher Flagge nach der Schiffssicherheitsverordnung nötig sind, also Restaurierung und Nachrüstung bestehender sowie neu registrierter Traditionsschiffe. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, höchstens 300.000 Euro je Antragsteller in drei Jahren nach De-minimis-Regel. Das Programmvolumen liegt bei 10 Millionen Euro.
Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen
Zuschuss für die Nachrüstung von Binnenschiffen mit Abgasnachbehandlungssystemen und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen. Gefördert werden große Unternehmen mit bis zu 60 Prozent, mittlere mit bis zu 70 Prozent und kleine sowie Kleinstunternehmen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen liegt bei 300.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren.
progres.nrw – Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Zuschuss von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 70.000 Euro für die Erstellung von Standortkonzepten für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Gefördert wird die Planungsleistung, nicht die Hardware, dafuer aber mit einem der höchsten Fördersaetze im gesamten Bereich Ladeinfrastruktur.
Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur
Die Stadt Aachen fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit festen Beträgen je Ladepunkt: 1.250 Euro für AC-Wallboxen bis 22 kW, 2.500 Euro für AC-Ladesäulen bis 22 kW, 20.000 Euro für DC-Ladesäulen ab 50 bis unter 150 kW und 50.000 Euro für HPC-Ladesäulen ab 150 kW. Die Gesamtförderung aller Fördergeber darf 80 Prozent der Netto-Gesamtkosten nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Träger mit Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen, die öffentlich zugängliche Flächen bereitstellen, sowie solche, die Ladeinfrastruktur für die eigene Flotte ab vier Fahrzeugen aufbauen. Betreiber von Ladeinfrastruktur sind grundsaetzlich ausgeschlossen. Bis 2030 stehen jährlich 990.000 Euro bereit; seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
progres.nrw - Förderung von Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro, für die Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen. Förderfähig sind Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Anschlüsse, Tiefbau, Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Zähler und Sicherungselemente.
progres.nrw – Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro für die Grundinstallation, also die Vorbereitung von Garagen- und Stellplatzkomplexen auf spaetere Ladepunkte. Zuwendungsfähig sind Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Netzanschluss und dessen Ertuechtigung, Tiefbau, Fundament, Montage und Kommunikationssysteme. Der Komplex muss oertlich zusammenhaengen, mindestens zehn Stellplätze und mindestens zwei Jahre Alter haben, und die Grundinstallation ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen förderfähig. Wichtige Einschränkung: eine Antragstellung ist derzeit nur möglich, wenn bereits ein Antrag auf Ladeinfrastruktur nach dieser Richtlinie gestellt wurde, weil der zugehoerige Baustein für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen seit dem 25.03.2026 ausgesetzt ist.
progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität
Zuschuss für Umsetzungskonzepte zur Elektrifizierung von Fuhrpark und Ladeinfrastruktur. Unternehmen erhalten 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, Kommunen 90 Prozent bis maximal 40.000 Euro. Das Konzept muss Bezug zu mindestens fünf N1-Fahrzeugen, zu zehn AC- oder vier DC-Ladepunkten an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3- oder Sonderfahrzeug haben.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation
Wer wegen einer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert wird die Beschaffung bis zum Kaufpreis, höchstens bis zu einem Bemessungsbetrag von 22.000 Euro; in besonderen Faellen kann ein höherer Betrag zugrunde gelegt werden. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt bis zu 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Fahrerlaubniskosten werden gesondert gefördert.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)
Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.
E-Auto-Förderung 2026 (Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen)
Nachfolgeprogramm des Umweltbonus für Privatpersonen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 werden mit 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender mit 1.500 bis 4.500 Euro. Dazu kommen 500 Euro je Kind (maximal zwei Kinder) und eine soziale Staffelung von je 1.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro.
progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1
Das Land fördert Kauf, Leasing oder Langzeitmiete batterieelektrischer und brennstoffzellenbetriebener Nutzfahrzeuge der Klasse N1 einschließlich Sonderfahrzeugen mit maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 8.000 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Verbände und Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen, die mit den Fahrzeugen keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts ausueben. Die Fahrzeuge müssen ausschließlich für nicht wirtschaftliche Zwecke der Daseinsvorsorge eingesetzt werden. Die vorgesehene Halte- oder Leasingdauer beträgt fuenf Jahre, bei kuerzerer Dauer sinkt die Förderung, mindestens ein Jahr ist erforderlich. Die Antragstellung läuft vollständig digital, die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.
progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen
Zuschuss für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1 durch Kommunen. Gefördert werden bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro je Fahrzeug.
E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)
Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.
E-Auto-Förderung 2026 (Kaufprämie für Elektrofahrzeuge)
Der Bund fördert seit 2026 wieder den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs der Klasse M1 durch Privatpersonen. Die Prämie ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: Für batterieelektrische Fahrzeuge liegt sie zwischen 1.500 und 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Förderfähig sind ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge mit batterieelektrischem, Range-Extender-, Plug-in-Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 digital über das Antragsportal möglich, rückwirkend für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Grundlage ist die Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3).
E-Auto-Förderung 2026 (Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)
Nachfolgeprogramm des 2023 beendeten Umweltbonus. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro Basisförderung für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Je Kind unter 18 Jahren kommen 500 Euro dazu, bei Einkommen unter 60.000 Euro weitere 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.
E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufprämie)
Nachfolger des Umweltbonus und aktuell die zentrale Kaufprämie für Privatpersonen. Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der Klasse M1, das dem Privatvermögen zugeordnet ist. Die Höhe haengt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab: reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten 5.000 Euro bis 45.000 Euro Einkommen, 4.000 Euro bis 60.000 Euro und 3.000 Euro bis 80.000 Euro, jeweils zuzueglich 500 Euro je förderrelevantem Kind bis maximal 6.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range-Extender bekommen die halben Saetze, höchstens 4.500 Euro, und nur bei Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027. Wichtigste Bedingung ist die Einkommensgrenze von 80.000 Euro, die sich um 5.000 Euro je Kind auf höchstens 90.000 Euro erhöht. Eine Kaufpreisgrenze enthält die Richtlinie nicht.
E-Auto-Förderung 2026 des Bundes
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine Kaufprämie des Bundes für Elektrofahrzeuge, diesmal einkommensabhängig und beschränkt auf Privatpersonen. Gefördert werden Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1, das seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurde; das Antragsportal ist am 20. Mai 2026 freigeschaltet worden, Anträge sind rückwirkend möglich. Für reine Elektroautos liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro und steigt mit sozialer Staffelung und Kinderzuschlag auf bis zu 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender von 1.500 auf bis zu 4.500 Euro. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro; die Grenze steigt je Kind um 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern. Unterhalb von 60.000 Euro Einkommen kommen 1.000 Euro hinzu, unterhalb von 45.000 Euro weitere 1.000 Euro, dazu 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Das Verfahren läuft vollständig digital über die Förderzentrale des Bundes und setzt ein BundID-Konto voraus, eine Bevollmaechtigung Dritter ist möglich; finanziert werden drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für geschaetzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Die Prämie ist zusätzlich zur jährlichen THG-Quote nutzbar, weil beide auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.
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