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Förderung als Zuschuss für Mobilität in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Mobilität und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

194 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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LandZuschussausgelaufen

Basisladenetz für öffentliches Laden von E-Lkw im regionalen Straßennetz (BASE BW)

Zuschuss für Bau und Installation öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 inklusive Netzanschluss. Die Förderhöhe wurde in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Antragsfrist ist am 31. Januar 2026 abgelaufen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (HRS-Nfz 2026)

Kombinierte Förderung aus Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Umfang von insgesamt 220 Millionen Euro. Öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert von der NOW GmbH, umgesetzt vom Projektträger Jülich
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Mit dieser Förderrichtlinie unterstützte der Bund den Aufbau und die Modernisierung öffentlich zugänglicher Ladepunkte einschließlich Netzanschluss und Batteriespeicher. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 Kilowatt und Schnellladepunkte über 22 Kilowatt in Gleichstromtechnik. Für die Förderperiode 2021 bis 2025 standen 500 Millionen Euro aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität bereit. Aus den Vorlaeuferprogrammen 2017 bis 2021 mit 300 Millionen Euro wurden rund 30.000 Ladepunkte bewilligt, darunter knapp 10.000 Schnellladepunkte. Neue Förderaufrufe unter dieser Richtlinie werden derzeit nicht veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschussausgelaufen

E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative)

Vorgängerprogramm der heutigen E-Lastenfahrrad-Richtlinie: Von 1. März 2021 bis 29. Februar 2024 förderte der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Anders als heute waren auch Kommunen sowie Vereine und Verbände antragsberechtigt. Nachfolger ist die seit 1. Oktober 2024 geltende E-Lastenfahrrad-Richtlinie mit maximal 3.500 Euro.

bis 25 Prozent, maximal 2.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, umgesetzt durch das BAFA
KommuneZuschussausgelaufen

E-Lastenräder für Stuttgarter Familien (ausgelaufen)

Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz in der Stadt und mindestens einem Kind unter 18 Jahren beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus dazu, wenn im Haushalt in dieser Zeit kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und danach mindestens drei Jahre kein weiteres Auto angemeldet wurde. Familien mit Stuttgarter FamilienCard oder Bonuscard plus Kultur erhielten eine höhere Förderung. Je Haushalt wurde nur ein E-Lastenrad gefördert. Das Programm ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Auszahlungen und Nachhaltigkeitsboni aus bereits bewilligten Anträgen können weiterhin beantragt werden.

600 Euro bis 1.100 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschussausgelaufen

E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen)

Stuttgart förderte mobilitätseingeschraenkte Personen beim Kauf oder Leasing eines Elektro-Dreirads mit 1.500 Euro, höchstens jedoch 50 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten. Zusätzlich gab es auf Antrag frühestens drei Jahre nach der Beschaffung 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus, wenn im Haushalt in dieser Zeit kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde. Das geförderte E-Trike musste mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt genutzt werden. Der Gemeinderat hatte die Richtlinie nur bis einschließlich 2025 beschlossen; das Programm ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen und nimmt keine neuen Anträge mehr an. Auszahlungen aus bereits bewilligten Anträgen laufen weiter.

bis 50 Prozent, maximal 2.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
LandZuschussausgelaufen

Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen)

Baden-Württemberg förderte die Anschaffung von Elektrolastenrädern für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten und höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug; maximal 100 Fahrzeuge je Antragsteller waren möglich. Das Programm ist beendet: Die L-Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass es zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen ist und keine Anträge mehr gestellt werden können. Geförderte Räder mussten mindestens drei Jahre genutzt werden, bei Leasing während der gesamten Leasingdauer von höchstens 36 Monaten. Unternehmen in Baden-Württemberg können stattdessen die bundesweite E-Lastenfahrrad-Richtlinie des BAFA nutzen.

bis 25 Prozent, maximal 2.500 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank Baden-Württemberg im Auftrag des Landes
LandZuschussausgelaufen

Elektrolastenräder Baden-Württemberg

Das Land bezuschusste Kauf oder Leasing neuer Elektrolastenräder und Elektrolastenanhaenger für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug und höchstens 100 Fahrzeuge je Antragsteller. Achtung: Das Förderprogramm Elektrolastenrad ist zum 31.12.2024 ausgelaufen, Anträge sind nach Angabe der L-Bank nicht mehr möglich. Betriebe in Baden-Württemberg können für E-Lastenräder stattdessen die Bundesförderung des BAFA nutzen, die 25 Prozent und bis zu 3.500 Euro je Fahrzeug gewährt.

bis 25 Prozent, maximal 2.500 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung über die L-Bank
BundZuschussausgelaufen

Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW)

Gefördert wurden digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen: Infrastruktur wie Fernsteuerzentralen, das Zusammenspiel digitaler Schifffahrtszeichen mit Bordsystemen, Testschiffe, Automatisierung von Navigation, Manöver und Schleusendurchfahrt, Assistenzsysteme, Sensorik, Software sowie rechtliche Bewertungen des autonomen Schiffsbetriebs. Die Förderintensitäten richteten sich nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO. Die Antragstellung ist beendet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Kommunen

Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafuer noetigen Ladeinfrastruktur in Kommunen. Gefördert wurden Fahrzeuge der Klasse M1 und Leichtfahrzeuge sowie die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Die Förderquote lag bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten, Vorhaben zwischen 25.000 und 500.000 Euro brutto je Kommune waren förderfähig. Die Antragsfrist endete am 28.07.2022, die Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Für kommunale Ladepunkte gibt es seitdem kein Bundesprogramm mehr; einschlaegig sind progres.nrw für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.

bis 90 Prozent, maximal 500.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine

Förderung der Investitionsmehrkosten beim Kauf batterieelektrischer Pkw der Klasse M1 und von Leichtfahrzeugen sowie der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur als Serienprodukt. Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Der Aufruf lief vom 10. Maerz bis 08. Mai 2023, die Antragsfrist ist abgelaufen. Die übergeordnete Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes besteht seitdem nicht; betriebliche Ladepunkte fördern weiterhin Landesprogramme wie progres.nrw für Beschäftigte und WELMO in Berlin.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Austausch von noch in Betrieb befindlichen alten Dieselmotoren für Gütermotorschiffe

Gefördert wurden der vorzeitige freiwillige Austausch noch funktionsfähiger Dieselmotoren auf Gütermotorschiffen sowie der Einbau von Abgasnachbehandlungssystemen an bestehenden Motoren. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Nachfolgeangebote sind die Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen und die Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe von Binnenschiffen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement (mobil gewinnt)

Das Programm förderte betriebliches Mobilitätsmanagement in drei Säulen: Initialförderung für standortspezifische Konzepte durch Berater eines vorausgewählten Pools, Breitenförderung für Standardmaßnahmen einschließlich der Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten, und Innovationsförderung für neuartige Konzepte. Initial- und Breitenförderung richteten sich ausschließlich an KMU. Achtung: Das BALM hat am 26. Maerz 2026 mitgeteilt, dass die beantragten Fördermittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Das Antragsportal für Breiten- und Initialförderung ist seitdem geschlossen, neue Anträge werden nicht angenommen. Eine Fortsetzung ist möglich, aber nicht zugesagt. Für die Umstellung des Fuhrparks bleiben bis dahin die steuerlichen Instrumente des Bundes sowie die Landesprogramme, etwa WELMO in Berlin oder progres.nrw in Nordrhein-Westfalen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Bewilligung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Drohnen und Flugtaxis (Innovative Luftmobilität)

Gefördert wurden Forschung, Entwicklung und Nutzung ziviler unbemannter Luftfahrtsysteme, darunter Logistikanwendungen, autonome Flugsteuerung, Verkehrsmanagementsysteme sowie Einsätze im Rettungs- und Katastrophenschutz. Studien wurden mit bis zu 100.000 Euro gefördert, schnell umsetzbare Vorhaben mit bis zu 500.000 Euro und Praxisanwendungen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten mit bis zu 3 Millionen Euro. Die Antragstellung ist beendet.

bis 3 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien

Ausgelaufen zum 31. Dezember 2025. Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro Grundförderung. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus hinzu, wenn im Haushalt kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde, zusammen also bis zu 1.100 Euro. Die soziale Komponente erhöhte den Zuschuss um maximal 2.000 Euro mit Bonuscard plus Kultur und maximal 1.300 Euro mit FamilienCard, jeweils zuzueglich der 600 Euro Grundförderung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die Auszahlung bereits bewilligter Förderungen und der Nachhaltigkeitsboni kann weiterhin beantragt werden. Für gewerblich genutzte E-Lastenräder verweist die Stadt auf die BAFA-Förderung des Bundes.

600 Euro bis 2.600 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
LandZuschussausgelaufen

Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg

Ausgelaufener Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro, für neue Elektrolastenräder und elektrische Lastenanhänger inklusive notwendigem Zubehör. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.

bis 25 Prozent, maximal 2.500 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
LandZuschussausgelaufen

Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bezuschusste Kauf oder Leasing neuer Elektrolastenräder der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e beziehungsweise mit höchstens 25 km/h sowie neuer Elektrolastenanhänger mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Gefördert wurde nur gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung, maximal 100 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen, Anträge sind nicht mehr möglich.

bis 25 Prozent, maximal 2.500 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, abgewickelt durch die L-Bank
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen

Der zweistufige Förderaufruf vom 6. März 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und förderte Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs, inklusive Nutzung leerstehender Räume im Bahnhofsumfeld und der Anbindung an das Radwegenetz. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro bereit, damit werden 32 Maßnahmen gefördert. Ein weiterer Förderaufruf ist derzeit nicht vorgesehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm für (E-)Lastenräder und Fahrradanhänger der Stadt Mannheim

Von Juli 2020 bis Ende 2024 bezuschusste die Stadt Mannheim den Kauf von (E-)Lastenrädern und Fahrradanhängern für Privatpersonen und steuerbegünstigte Körperschaften, da das Land Baden-Württemberg bereits die gewerbliche Nutzung förderte. Im Zuge der Etatberatungen für den Haushalt 2025/2026 hat der Gemeinderat den städtischen Zuschuss beendet. Bereits gedruckte Gutscheine im Familienpass 2025 sind ungültig. Als Alternative verweist die Stadt auf den kostenlosen Verleih des Vereins LaMa Dein Lastenvelo Mannheim.

Höhe je nach Vorhaben
Mannheim
Stadt Mannheim
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen

Gefördert wurden mobile und stationäre Bodenstromanlagen (Ground Power Units) und Pre-Conditioned-Air-Systeme an Flughäfen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben dazu. Investive Vorhaben wurden mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, bauliche Infrastruktur maximal 6 Millionen Euro je Flughafenanlage. FuE-Vorhaben erhielten bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung ist beendet.

bis 70 Prozent, maximal 15 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Von August 2021 bis Ende 2023 wurden Beschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Batterie oder Brennstoffzelle, die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien gefördert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde die Richtlinie eingestellt.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert von der NOW GmbH
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort

Gefördert wurde der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Standorten wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen, jeweils mindestens ein fest installierter Ladepunkt einschließlich Netzanschluss. Antragsberechtigt waren KMU, Gebietskörperschaften und natürliche Personen. Das Programm ist abgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Gefördert wurden Schienenfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellentechnologie im Personen- und Güterverkehr, die zugehörige Lade- und Tankinfrastruktur, Elektrolyseure sowie Studien. Die Fördersätze betrugen 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten gegenüber Dieselfahrzeugen, bis zu 50 Prozent für Infrastruktur, 45 Prozent für Elektrolyseure und 50 Prozent für Studien, mit KMU-Aufschlag von 10 bzw. 20 Prozentpunkten. Für 2021 bis 2026 standen 412 Millionen Euro bereit.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV, vormals BMDV), Projektträger Jülich (PtJ)
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (2021 bis 2025)

Fördersätze von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte. Die Vergabe erfolgte nach einem Ranking nach Wirtschaftlichkeit und nach Kontingentregionen. Antragsberechtigt waren juristische und natürliche Personen. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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