Förderprogramme für Mobilität auf Ebene Land
Alle Programme für Mobilität auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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LastenradPLUS Berlin
Berlin bezuschusste Unternehmen, Vereine, Verbände und Selbständige beim Kauf von Lastenrädern für den Wirtschaftsverkehr: bis zu 2.000 Euro je E-Lastenrad, bis zu 1.000 Euro je konventionellem Lastenrad und bis zu 500 Euro je Lastenanhänger, jeweils als Festbetragsfinanzierung und für höchstens zehn Fahrzeuge je Antragsteller. Die Richtlinie war befristet und das Programm wurde zum 31. Dezember 2021 planmäßig beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Lastenräder Niedersachsen
Zuschuss von 400 Euro für neue Lastenräder und 800 Euro für E-Lastenräder oder Lasten-S-Pedelecs, die in kostenfreien Verleihsystemen eingesetzt werden. Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen mit Hauptsitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen. Das Programm ist ausgelaufen.
NRW-Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Klasse N3
Nordrhein-Westfalen förderte über einen befristeten Aufruf die Anschaffung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3. Der Aufruf ist abgeschlossen, eine Antragstellung ist nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg nicht mehr möglich. Das Rankingverfahren wurde beendet, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel konnten in der Reihenfolge der geringsten Förderausgaben je emissionsfreiem Fahrzeug 227 Zuwendungsbescheide erteilt werden. Nicht berücksichtigte Antragsteller wurden benachrichtigt. Für die Fahrzeuge selbst gibt es derzeit keinen Nachfolger, es bleiben die degressive Abschreibung nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG und die Mautbefreiung. Für Ladeinfrastruktur bestehen die NRW-Programme für öffentliche und nicht öffentliche Ladepunkte sowie die Bundes-Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw weiter.
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Förderung der Beschaffung und Errichtung stationaerer, nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte inklusive Netzanschluss und Montage, gegliedert in vier Faelle: Laden an touristischen Betrieben, kommunales Laden mit maximal neun Ladepunkten je nicht gewerblich taetiger Kommune, Flottenladen im Mischflotteneinsatz mit mindestens einem Schnellladepunkt und das Laden von Dienstfahrzeugen am Wohnort der Mitarbeitenden. Der letzte Punkt ist die seltene Konstellation, in der eine Wallbox beim Beschäftigten zu Hause gefördert wurde. Anträge waren nur vom 13. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022 möglich, das Programm ist ausgelaufen. Seit dem 01.01.2026 gilt in Bayern die neue Richtlinie 'Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern', die über einzelne Förderaufrufe umgesetzt wird.
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengueterverkehr in Bayern
Förderung von Beschaffung, Errichtung oder Modernisierung stationaerer, nicht öffentlich zugänglicher DC-Schnellladepunkte für E-Guetertransportfahrzeuge inklusive Netzanschluss und Montage. Antragsberechtigt waren wirtschaftlich taetige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, die im Guetertransport taetig sind. Gefordert waren CCS-Stecker oder leistungsstärkere Standards mit EU-Norm. Das Programm ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Für schwere Nutzfahrzeuge steht seitdem das Bundesprogramm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' zur Verfuegung.
Pilotprojekt modulares Fahrradparken im Land Brandenburg
Über einen Teilnahmewettbewerb waren alle Städte und Gemeinden Brandenburgs aufgerufen, Standorte für kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und wichtigen Quellen und Zielen des ÖPNV zu benennen. Umgesetzt werden sollten die Anlagen mit dem Planungs- und Gestaltungskonzept des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Ziel war ein Beitrag zur Verkehrswende durch besseres Fahrradparken am ÖPNV. Die Einreichungsfrist endete am 30. Juni 2023, seitdem ist keine Bewerbung mehr möglich.
TruckCharge@BW - Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw
Zuschuss für Neubeschaffung und Installation nicht öffentlicher und öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte für E-Lkw der Klassen N2 und N3 in Baden-Württemberg, inklusive Netzanschluss. Kleine Unternehmen erhielten bis zu 50 Prozent, mittlere 40 Prozent und große Unternehmen 20 Prozent, maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und 150.000 Euro für den Netzanschluss. Das Land hat das Programm zum 05.05.2026 eingestellt und verweist auf die vergleichbare Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge
TruckCharge@BW förderte Ladestationen für Elektro-Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 auf Betriebsgelaenden, an Umschlagpunkten und in Lade-Hubs in Baden-Württemberg, mit bis zu 50.000 Euro je Ladepunkt und bis zu 150.000 Euro für den Netzanschluss. Achtung: Das Programm ist zum 5. Mai 2026 eingestellt worden. Die L-Bank verweist ausdrücklich auf das vergleichbare Bundesprogramm, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw vom 27. April 2026. Wer heute Depot- oder Hub-Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg plant, beantragt dort.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektronutzfahrzeuge
Baden-Württemberg förderte mit TruckCharge@BW ab dem 1. November 2024 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 an öffentlichen und nicht öffentlichen Standorten. Der Fördersatz lag bei 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen, mit maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und maximal 150.000 Euro für den Netzanschluss. Die Mindestprojektgröße betrug 25.000 Euro, die Inbetriebnahme musste innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen und die Anlage mindestens drei Jahre am angegebenen Standort betrieben werden. Das Programm wurde zum 5. Mai 2026 eingestellt, Antragsteller werden auf das vergleichbare Bundesprogramm verwiesen.
Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Errichtung von Lade- und H2-Tankinfrastruktur
Zuschuss für die Errichtung von Lade- und Wasserstoff-Tankinfrastruktur sowie für Ausrüstung und Werkzeuge zur Wartung der Straßenfahrzeuge. Die Standardförderung beträgt bis zu 20 Prozent, bei wettbewerblicher Ausschreibung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Ladeinfrastruktur gelten maximal 1.000 Euro je kW installierter Leistung, für den Netzanschluss maximal 250.000 Euro je Standort.
progres.NRW emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N3 (Aufruf abgeschlossen)
Nordrhein-Westfalen hatte einen gesonderten Förderaufruf für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N3, also Elektro-Lkw. Der Aufruf ist abgeschlossen: Das Rankingverfahren ist beendet, und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel konnten in der Reihenfolge der geringsten Förderausgaben je emissionsfreiem Fahrzeug 227 Zuwendungsbescheide erteilt werden. Alle Antragsteller wurden über Bewilligung oder Ablehnung informiert. Neue Anträge sind nicht möglich. Ob ein weiterer Aufruf folgt, ist offen. Für Elektro-Lkw gibt es derzeit auch auf Bundesebene keine Anschlussförderung, nachdem die KsNI-Richtlinie Ende 2024 endete.
progres.nrw - Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Klasse N3
Förderaufruf für die Beschaffung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge der Klasse N3. Die Antragstellung ist beendet, das Rankingverfahren nach den geringsten Förderausgaben je emissionsfreiem Fahrzeug ist abgeschlossen. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wurden 227 Zuwendungsbescheide erteilt.
progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Lastenfahrrad-Förderung für Privatpersonen
Nordrhein-Westfalen förderte ab Februar 2019 elektrische Lastenräder in stark schadstoffbelasteten Städten. Mehr als 3.000 Lastenräder wurden gefördert, drei Viertel davon für Privatleute. Die Landesregierung beendete die Förderung für Privatpersonen zum 31. März 2020 mit der Begründung, der Anschub sei geleistet. Für Unternehmen und Kommunen lief die Förderung zunächst weiter. Heute enthält progres.nrw Emissionsarme Mobilität keine Lastenradförderung mehr, für Gewerbetreibende gilt die Bundesförderung des BAFA.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen
Förderbaustein für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist seit dem 25.03.2026 ausgesetzt, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Das Land begründet das mit der starken Nachfrage und damit, dass das neue Bundesprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' diese Förderbausteine ersetzt. Wer eine Wallbox am Mietshaus oder in der Wohnungseigentümergemeinschaft plant, beantragt daher jetzt beim Bund und nicht mehr beim Land.
progres.nrw – Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
Förderung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt in Nordrhein-Westfalen, damit Schiffe im Hafen statt mit Dieselgeneratoren mit Strom vom Ufer versorgt werden. Die Förderung wurde am 31.12.2024 eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Der Baustein gehoerte zum Förderbereich Lademöglichkeiten von progres.nrw und ist hier der Vollständigkeit halber aufgeführt, betrifft aber Schiffe und nicht Elektroautos. Ein Nachfolgebaustein des Landes besteht nicht.
progres.nrw – Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche und kommunale Nutzfahrzeuge
Förderbaustein für Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist seit dem 25.03.2026 ausgesetzt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Hintergrund ist die starke Nachfrage nach der Landesförderung und das neue Bundesprogramm, das die Förderbausteine ersetzt. Für schwere Nutzfahrzeuge steht das Bundesprogramm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' zur Verfuegung.
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
Förderung der Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäulen inklusive Netzanschluss und Montage in Bayern. Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen einschließlich Kommunen. Voraussetzung waren öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte, Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien, eine Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren und die Einhaltung der Ladesäulenverordnung. Das Programm ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Nachfolger ist die Richtlinie 'Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern', die seit 01.01.2026 gilt und über Förderaufrufe umgesetzt wird.
Öffentlicher Personennahverkehr M-V (ÖPNV-Investitionsförderung)
Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit, Klimabilanz oder Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs. Dazu gehörten Neu-, Um- und Ausbau von ÖPNV-Haltepunkten wie Bushaltestellen und Omnibusbahnhöfen. Wegen der ausgelaufenen EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 können keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden.
Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, etwa getrennt geführte Radwege, Fahrradzonen, Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen, verkehrliche Optimierungen und Radverkehrskonzepte. Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 Prozent. Mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten, maximal 10 Millionen Euro Zuschuss.
Wasserstoffrichtlinie Niedersachsen
Zuschüsse von bis zu 8 Millionen Euro je Vorhaben für Pilot- und Demonstrationsprojekte rund um grünen Wasserstoff, einschließlich Forschung und experimenteller Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in Umweltschutz und erneuerbare Energien. Das Programm ist ausgelaufen.
progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge an Betriebsstätten. Wegen der angekündigten Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur ist die Antragstellung seit dem 25.03.2026 ausgesetzt.
Was Landesförderung bei Mobilität bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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