Förderprogramme für Mobilität auf Ebene Land
Alle Programme für Mobilität auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
NMOB alternative Antriebe
Einzelrichtlinie des Richtlinienpakets Nachhaltige Mobilität zur Förderung alternativer Antriebe im saarländischen öffentlichen Personennahverkehr. Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur emissionsfreier Straßenfahrzeuge, Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung, Grundstücke für Infrastruktur sowie Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität
WELMO fördert die Anschaffung batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge (keine Plug-in-Hybride), darunter E-Transporter, Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder und Taxis, jeweils als Neufahrzeug, Gebrauchtfahrzeug oder Leasing ab 12 Monaten. Außerdem werden stationäre Ladepunkte auf privatem Grund sowie Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bezuschusst.
BW-e-Gutschein
Ausgelaufener Zuschuss zu Betriebs- und Wartungskosten rein elektrischer Fahrzeuge, die in Baden-Württemberg zugelassen sind. Beim Kauf gab es pauschal 1.000 Euro, beim Leasing 333,33 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 30. November 2021 eingestellt, Nachfolger war der BW-e-Solar-Gutschein.
BW-e-Nutzfahrzeuge
Ausgelaufener Zuschuss zu Betriebs- und Wartungskosten elektrischer Nutzfahrzeuge und selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Es gab 4.000 Euro für Klasse N1, 30.000 Euro für N2 und 60.000 Euro für N3, jeweils reduziert bei bereits erhaltener Bundesförderung. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31. Oktober 2024 eingestellt.
BW-e-Solar-Gutschein
Ausgelaufener Zuschuss für Halter einer Photovoltaikanlage, die ein rein elektrisches Fahrzeug angeschafft haben. Es gab 1.000 Euro beim Kauf beziehungsweise 333,33 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre beim Leasing sowie 500 Euro je Wallbox. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31. Dezember 2023 eingestellt.
BW-e-Solar-Gutschein
Landeszuschuss für den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs in Verbindung mit einer eigenen Photovoltaikanlage. Es gab 1.000 Euro pauschal beim Kauf, 333,33 Euro pro Jahr beim Leasing für maximal drei Jahre und zusätzlich 500 Euro für eine Wallbox. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt.
Basisladenetz für öffentliches Laden von E-Lkw im regionalen Straßennetz (BASE BW)
Zuschuss für Bau und Installation öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 inklusive Netzanschluss. Die Förderhöhe wurde in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Antragsfrist ist am 31. Januar 2026 abgelaufen.
Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg
Ausgelaufener Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro, für neue Elektrolastenräder und elektrische Lastenanhänger inklusive notwendigem Zubehör. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
250 Millionen Euro schweres Landesprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. 180 Millionen Euro werden pauschal an Kommunen ausgeschüttet, rund 43,83 Euro je Einwohner, 60 Millionen Euro laufen über Wettbewerbsverfahren. Eine kommunale Kofinanzierung ist nicht erforderlich, die Antragsphase ist abgeschlossen und das Programm in der Umsetzung.
Lastenräder Niedersachsen
Zuschuss von 400 Euro für neue Lastenräder und 800 Euro für E-Lastenräder oder Lasten-S-Pedelecs, die in kostenfreien Verleihsystemen eingesetzt werden. Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen mit Hauptsitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen. Das Programm ist ausgelaufen.
TruckCharge@BW - Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw
Zuschuss für Neubeschaffung und Installation nicht öffentlicher und öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte für E-Lkw der Klassen N2 und N3 in Baden-Württemberg, inklusive Netzanschluss. Kleine Unternehmen erhielten bis zu 50 Prozent, mittlere 40 Prozent und große Unternehmen 20 Prozent, maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und 150.000 Euro für den Netzanschluss. Das Land hat das Programm zum 05.05.2026 eingestellt und verweist auf die vergleichbare Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur.
Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Errichtung von Lade- und H2-Tankinfrastruktur
Zuschuss für die Errichtung von Lade- und Wasserstoff-Tankinfrastruktur sowie für Ausrüstung und Werkzeuge zur Wartung der Straßenfahrzeuge. Die Standardförderung beträgt bis zu 20 Prozent, bei wettbewerblicher Ausschreibung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Ladeinfrastruktur gelten maximal 1.000 Euro je kW installierter Leistung, für den Netzanschluss maximal 250.000 Euro je Standort.
progres.nrw - Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Klasse N3
Förderaufruf für die Beschaffung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge der Klasse N3. Die Antragstellung ist beendet, das Rankingverfahren nach den geringsten Förderausgaben je emissionsfreiem Fahrzeug ist abgeschlossen. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wurden 227 Zuwendungsbescheide erteilt.
progres.nrw - Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen
Zuschuss für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist seit dem 25.03.2026 ausgesetzt, weil ein neues Bundesprogramm die Förderbausteine ersetzt. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich.
Öffentlicher Personennahverkehr M-V (ÖPNV-Investitionsförderung)
Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit, Klimabilanz oder Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs. Dazu gehörten Neu-, Um- und Ausbau von ÖPNV-Haltepunkten wie Bushaltestellen und Omnibusbahnhöfen. Wegen der ausgelaufenen EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 können keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden.
Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, etwa getrennt geführte Radwege, Fahrradzonen, Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen, verkehrliche Optimierungen und Radverkehrskonzepte. Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 Prozent. Mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten, maximal 10 Millionen Euro Zuschuss.
Wasserstoffrichtlinie Niedersachsen
Zuschüsse von bis zu 8 Millionen Euro je Vorhaben für Pilot- und Demonstrationsprojekte rund um grünen Wasserstoff, einschließlich Forschung und experimenteller Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in Umweltschutz und erneuerbare Energien. Das Programm ist ausgelaufen.
progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge an Betriebsstätten. Wegen der angekündigten Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur ist die Antragstellung seit dem 25.03.2026 ausgesetzt.
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