Förderung als Zuschuss für Mobilität in Saarland auf Ebene Bund
Alle Programme für Mobilität auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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HyLand – HyPerformer
Umsetzungskategorie des HyLand-Wettbewerbs für regionale Projektkonsortien mit fertigen Feinkonzepten. In HyLand I erhielten drei Regionen (Landshut, Metropolregion Nordwest, Metropolregion Rhein-Neckar) jeweils 20 Millionen Euro Investitionszuschuss bei einem Gesamtprojektvolumen von 195 Millionen Euro. In HyLand II wurden im April 2023 drei weitere Regionen (H2Rügen-Stralsund, HyPerformer Rhein-Ruhr, TH2ECO_Mobility Erfurt) mit jeweils bis zu 15 Millionen Euro ausgezeichnet, Gesamtvolumen 131 Millionen Euro. Gefördert wird die gesamte Wertschöpfungskette von Erzeugung über Speicher- und Betankungsinfrastruktur bis zu Bussen, Lkw und kommunalen Nutzfahrzeugen.
Förderaufruf Junge Generation Fahrrad, aktiv mobil
Der Förderaufruf stärkt die aktive Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis 25 Jahre. Für beide Förderlinien stehen zusammen bis zu 145 Millionen Euro bereit. Förderlinie 1 sucht im Wettbewerb bis zu 30 Modellkommunen mit Projektlaufzeiten bis 2031 und fördert 1,5 bis 6 Millionen Euro je Projekt. Förderlinie 2 fördert schnell umsetzbare Maßnahmen zum Lueckenschluss rund um Bildungs- und Jugendeinrichtungen mit Laufzeiten bis 2027 und 250.000 bis 1,5 Millionen Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Der Aufruf 2026 wurde am 30. April 2026 veröffentlicht; die Einreichungsfristen dieser Runde sind bereits abgelaufen. Eine Förderquote nennt der Aufruf auf der Übersichtsseite nicht.
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße
Gefördert werden Digitalisierungs- und Automatisierungssysteme, hydrodynamische Verbesserungen und Propulsionsoptimierungen, Niedrigwasseroptimierungen und bauliche Anpassungen an Gütermotorschiffen, um Verkehr von der Straße auf die Wasserstraße zu verlagern. Die Zuwendung beträgt für große Unternehmen bis zu 60 Prozent, für mittlere bis zu 70 Prozent und für kleine und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Zuschuss für emissionsfreie Antriebe, saubere Antriebe und Energieeffizienzmaßnahmen an Binnenschiffen. Innerhalb eines Förderaufrufs sind für emissionsfreie Schiffe bis zu 100 Prozent bei der Ausrüstung von Neubauten und bis zu 80 Prozent bei der Umrüstung möglich, für saubere Schiffe bis zu 70 Prozent, für Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 80 Prozent. Außerhalb von Aufrufen gelten niedrigere, nach Unternehmensgröße gestaffelte Sätze. Die Zuwendung ist auf 4,5 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt.
HyLand – HyExperts
Mittlere Kategorie des HyLand-Wettbewerbs für Regionen, die bereits Akteure, Netzwerke und erste Projektideen zu Wasserstoff haben. In HyLand I erhielten 13 von 28 Bewerberregionen jeweils 300.000 Euro, in HyLand II wurden 15 Regionen mit jeweils bis zu 400.000 Euro gefördert. Mit dem Geld beauftragen die Gebietskörperschaften Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen. Ziel ist ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft, das anschließend in die Umsetzung gehen kann.
Förderrichtlinie Traditionsschifffahrt
Gefördert werden Maßnahmen, die für die technische Verkehrszulassung von Traditionsschiffen unter deutscher Flagge nach der Schiffssicherheitsverordnung nötig sind, also Restaurierung und Nachrüstung bestehender sowie neu registrierter Traditionsschiffe. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, höchstens 300.000 Euro je Antragsteller in drei Jahren nach De-minimis-Regel. Das Programmvolumen liegt bei 10 Millionen Euro.
Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen
Zuschuss für die Nachrüstung von Binnenschiffen mit Abgasnachbehandlungssystemen und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen. Gefördert werden große Unternehmen mit bis zu 60 Prozent, mittlere mit bis zu 70 Prozent und kleine sowie Kleinstunternehmen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen liegt bei 300.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation
Wer wegen einer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert wird die Beschaffung bis zum Kaufpreis, höchstens bis zu einem Bemessungsbetrag von 22.000 Euro; in besonderen Faellen kann ein höherer Betrag zugrunde gelegt werden. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt bis zu 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Fahrerlaubniskosten werden gesondert gefördert.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)
Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.
E-Auto-Förderung 2026 (Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen)
Nachfolgeprogramm des Umweltbonus für Privatpersonen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 werden mit 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender mit 1.500 bis 4.500 Euro. Dazu kommen 500 Euro je Kind (maximal zwei Kinder) und eine soziale Staffelung von je 1.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro.
E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)
Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.
E-Auto-Förderung 2026 (Kaufprämie für Elektrofahrzeuge)
Der Bund fördert seit 2026 wieder den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs der Klasse M1 durch Privatpersonen. Die Prämie ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: Für batterieelektrische Fahrzeuge liegt sie zwischen 1.500 und 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Förderfähig sind ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge mit batterieelektrischem, Range-Extender-, Plug-in-Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 digital über das Antragsportal möglich, rückwirkend für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Grundlage ist die Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3).
E-Auto-Förderung 2026 (Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)
Nachfolgeprogramm des 2023 beendeten Umweltbonus. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro Basisförderung für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Je Kind unter 18 Jahren kommen 500 Euro dazu, bei Einkommen unter 60.000 Euro weitere 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.
E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufprämie)
Nachfolger des Umweltbonus und aktuell die zentrale Kaufprämie für Privatpersonen. Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der Klasse M1, das dem Privatvermögen zugeordnet ist. Die Höhe haengt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab: reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten 5.000 Euro bis 45.000 Euro Einkommen, 4.000 Euro bis 60.000 Euro und 3.000 Euro bis 80.000 Euro, jeweils zuzueglich 500 Euro je förderrelevantem Kind bis maximal 6.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range-Extender bekommen die halben Saetze, höchstens 4.500 Euro, und nur bei Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027. Wichtigste Bedingung ist die Einkommensgrenze von 80.000 Euro, die sich um 5.000 Euro je Kind auf höchstens 90.000 Euro erhöht. Eine Kaufpreisgrenze enthält die Richtlinie nicht.
E-Auto-Förderung 2026 des Bundes
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine Kaufprämie des Bundes für Elektrofahrzeuge, diesmal einkommensabhängig und beschränkt auf Privatpersonen. Gefördert werden Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1, das seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurde; das Antragsportal ist am 20. Mai 2026 freigeschaltet worden, Anträge sind rückwirkend möglich. Für reine Elektroautos liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro und steigt mit sozialer Staffelung und Kinderzuschlag auf bis zu 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender von 1.500 auf bis zu 4.500 Euro. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro; die Grenze steigt je Kind um 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern. Unterhalb von 60.000 Euro Einkommen kommen 1.000 Euro hinzu, unterhalb von 45.000 Euro weitere 1.000 Euro, dazu 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Das Verfahren läuft vollständig digital über die Förderzentrale des Bundes und setzt ein BundID-Konto voraus, eine Bevollmaechtigung Dritter ist möglich; finanziert werden drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für geschaetzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Die Prämie ist zusätzlich zur jährlichen THG-Quote nutzbar, weil beide auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr
Das BAFA fördert den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den gewerblichen Guetertransport in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, höchstens 3.500 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform einschließlich Freiberuflern sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Wichtigste Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor der Bestellung beim Haendler gestellt werden, eine Bestellbestätigung vor dem Zuwendungsbescheid führt in der Regel zur Ablehnung.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Das BAFA bezuschusst den Kauf fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen inklusive freiberuflich Tätiger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Antragstellung ist seit dem 1. Oktober 2024 möglich und muss zwingend vor der Bestellung erfolgen.
E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhaengern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und öffentliche Körperschaften wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.
E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je fabrikneuem E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger für den gewerblichen Einsatz. Das Rad muss mindestens 170 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben und deutlich mehr Transportkapazität bieten als ein normales Fahrrad. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen. Anträge laufen elektronisch über das BAFA-Portal, eine feste Einreichungsfrist gibt es nicht.
Förderung von E-Lastenfahrrädern für Unternehmen
Der Bund fördert seit dem 1. Oktober 2024 die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den gewerblichen Lastentransport mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 3.500 Euro je Rad oder Anhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; Kommunen, Landkreise und Vereine sind ausgeschlossen. Das Rad muss ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm haben, fest verbundene Transportmöglichkeiten bieten und mit höchstens 250 Watt bis 25 km/h unterstützen. Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt werden.
Förderung von E-Lastenfahrrädern in der Wirtschaft (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Der Bund fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Hochschulen. Kommunen und Vereine sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die wichtigste Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor der Beauftragung, also vor der Bestellung beim Haendler oder Hersteller, gestellt werden. Anträge sind seit dem 1. Oktober 2024 möglich. Das ist derzeit die einzige bundesweite Lastenradförderung, nachdem viele Landes- und Stadtprogramme ausgelaufen sind.
Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.
Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus
Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Gefördert werden Vorverkabelung, an die Vorverkabelung angeschlossene Ladepunkte, Netzanschlüsse, Bauarbeiten und technische Ausruestung mit bis zu 2.000 Euro je elektrifiziertem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder, private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Stellplatzeigentümer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen. Für das Programm stehen rund 500 Millionen Euro bereit. Eine Kernbedingung ist die Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.
Was Bundesförderung bei Mobilität bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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