Leistungen für Zuwanderung und Integration
Integrationskurse, Sprachförderung, Asylbewerberleistungen und Hilfen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Zuständig sind BAMF, Ausländerbehörden und die Sozialämter.
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Willkommenslotsen (Modul 2 der Förderrichtlinie Passgenaue Besetzung)
Das Programm fördert den Einsatz von Beraterinnen und Beratern an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 2 Willkommenslotsen richtet sich gezielt auf Ausbildungssuchende aus dem Ausland und mit Fluchthintergrund, Modul 1 Passgenaue Besetzung auf Jugendliche aus dem Inland. Rund 140 geförderte Beraterinnen und Berater ermitteln den betrieblichen Bedarf, erstellen Anforderungsprofile, suchen Kandidatinnen und Kandidaten und begleiten die Auswahl. Antragsberechtigt sind die in der Förderrichtlinie genannten Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die auch beide Module anteilig anbieten können. Für die beratenen Betriebe ist das Angebot kostenfrei.
Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)
Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizuegigkeitsgesetz EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz, ein Aufenthaltsrecht nach voelkerrechtlichem Abkommen, eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder den Status heimatloser Ausländer besitzen. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG, mit Chancenkarte nach § 20a AufenthG, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e AufenthG oder für den europäischen Freiwilligendienst nach § 19e AufenthG. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt.
Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG)
Wer internationalen Schutz erhält oder erstmals eine Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitaeren Gründen bekommt, ist für drei Jahre verpflichtet, den Wohnsitz in dem zugewiesenen Bundesland zu nehmen. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Person mindestens 15 Stunden woechentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und dabei mindestens den monatlichen Regelsatz einer Einzelperson verdient, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt oder einen Integrationskurs, Berufssprachkurs oder eine mindestens dreimonatige Qualifizierungsmaßnahme besucht, die am zugewiesenen Ort nicht möglich ist. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder in familiaerer Lebensgemeinschaft. Die Aufhebung beantragt man bei der zuständigen Behörde.
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Die ZSBA wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen und ist die zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte, die noch im Ausland leben und ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen. Sie informiert über Verfahren und Fristen, hilft beim Bestimmen des passenden Referenzberufs, beraet zur Wahl des Bundeslands, unterstützt beim Zusammenstellen der Unterlagen und prüft diese vorab auf Vollständigkeit. Die ZSBA ist selbst keine zuständige Stelle und trifft keine Anerkennungsentscheidung. Die Kontaktaufnahme läuft über die Onlineregistrierung der Bundesagentur für Arbeit.
ESF Plus Bremen 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus im Land Bremen für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 13. September 2022 genehmigt. Gefördert werden unter anderem Alphabetisierung, Grundbildung und Sprachförderung, die Beschäftigungsförderung für Arbeitslose mit besonderem Blick auf Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte sowie Ausbildung und der Übergang von der Schule in den Beruf für junge Menschen. Das Programm gilt für Bremen und Bremerhaven.
ESF Plus Hamburg 2021 bis 2027
Hamburger Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Hamburg investiert in die Bereiche Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität, Bildung sowie soziale Inklusion. Die geförderten Projekte richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, darunter junge Menschen, Frauen, Langzeitarbeitslose, Geflüchtete, Menschen mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung sowie Erwerbstätige und Selbstständige, die sich beruflich weiterentwickeln wollen. Zum 1. Januar 2025 begann die zweite Förderphase.
ESF Plus Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus in Nordrhein-Westfalen für die Förderperiode 2021 bis 2027. Die Förderthemen sind Arbeit, Integration und Inklusion. Das Programm verbindet ESF-Plus-Mittel mit Mitteln des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und wird durch Landesmittel ergänzt. Der ESF Plus fördert landesweit, der JTF-Anteil ist auf zwei Regionen begrenzt: das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet.
Frühpaedagogik-Berufssprachkurs
Der Frühpaedagogik-BSK ist ein seit Juni 2024 laufender Modellkurs für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten oder arbeiten wollen. Es gibt drei Varianten: Frühpaedagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne Zertifikatsprüfung, Frühpaedagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf B2 sowie Frühpaedagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf C1. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, Lernmaterialien sind kostenfrei.
Förderung der Integration von Geflüchteten durch Sport Sachsen
Der Landessportbund Sachsen fördert Sportvereine, die Geflüchtete in den Vereinssport einbinden. Unterstützt werden Angebote, die Teilhabe ermöglichen und den Zugang zu Sportgruppen erleichtern, etwa Schnupperangebote, Sprachmittlung oder die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen. Das Programm ergänzt die allgemeine Sportförderung des Landessportbundes und das Bundesprogramm Integration durch Sport. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen.
Jugendintegrationskurs
Der Jugendintegrationskurs richtet sich an zugewanderte Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, und an junge Erwachsene bis 27 Jahre. Er vermittelt Deutschkenntnisse altersgerecht und bereitet auf Ausbildung und Beruf vor. Zusätzlich fördern die Bundesländer zugewanderte Kinder und Jugendliche in der Schule über Förder- und Sprachlernklassen, in denen speziell qualifizierte Lehrkräfte unterrichten. In manchen Bundesländern ist die Teilnahme an schulischen Deutschförderangeboten bei festgestelltem Förderbedarf verpflichtend.
Kofinanzierung von AMIF-Projekten durch das BAMF
Das Bundesamt kofinanziert seit 2015 Projekte, die aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union gefördert werden. Die Förderquote für AMIF-Projekte liegt in der Förderperiode 2021 bis 2027 zwischen 75 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine nationale Kofinanzierung ist grundsätzlich möglich für Projekte, die dem spezifischen Ziel 2 des AMIF zuzuordnen sind, also der Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen sowie der Vorintegration. Nicht förderfähig sind unter anderem Maßnahmen in Landes- oder Kommunalzuständigkeit, Sprachförderung, sozialpädagogische Begleitung und Baumaßnahmen. Kofinanzierungen können nur gebunden an eine Ausschreibung beantragt werden; derzeit ist keine Ausschreibung geplant.
Sport integriert Stuttgart
Mit der Richtlinie zur Förderung von Sport integriert unterstützt die Stadt Stuttgart Sportvereine bei Projekten, die Menschen mit Migrationsgeschichte den Zugang zum Vereinssport eröffnen. Das Programm kennt eine Projektförderung und eine Mikroförderung für kleinere Vorhaben. Anträge und Richtlinie stellt das Amt für Sport und Bewegung bereit. Das Angebot ergänzt das Bundesprogramm Integration durch Sport auf kommunaler Ebene.
Sport schafft Heimat
Mit Sport schafft Heimat fördert Bayern seit 2016 jährlich Projekte, die Gefluechtete und Menschen mit Migrationsgeschichte über den Sport einbinden. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Verbände im Freistaat. Die Förderhöhe ist auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht beziffert. Das Programm läuft weiter.
Stipendienprogramm zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Hamburg
Das Hamburger Stipendienprogramm unterstützt Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen bei den Kosten des Anerkennungsverfahrens und beim Lebensunterhalt während der Anerkennung. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Hamburg. Beratung und Antragstellung laufen über die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung bei der Diakonie Hamburg. Das Programm ergänzt den bundesweiten Anerkennungszuschuss und die Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Wie bei allen Anerkennungsförderungen gilt, dass zuerst der Antrag auf finanzielle Förderung und erst danach der Antrag auf Anerkennung gestellt werden muss.
Zeugnisbewertung für auslaendische Hochschulqualifikationen der ZAB
Die Zeugnisbewertung ist eine behördliche Bescheinigung der Zentralstelle für auslaendisches Bildungswesen, die einen auslaendischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem einordnet und seine Vergleichbarkeit bescheinigt. Sie wird für Hochschulabschlüsse aus aller Welt ausgestellt und hilft bei der Jobsuche, bei Visum- und Blaue-Karte-Anträgen sowie bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst. Der Antrag wird vollständig digital über ein persönliches Benutzerkonto gestellt, inklusive Dokumentenupload und Onlinebezahlung. Die Gebühr wird auf der Seite in einem eigenen Gebührenbereich ausgewiesen.
EHRENAMT HILFT GEMEINSAM
Das Programm unterstützte gemeinnützige Organisationen, die Gefluechtete aus der Ukraine mit ehrenamtlichem Engagement begleiteten. Einzelinitiativen konnten bis zu 50.000 Euro erhalten, Organisationen mit Weiterleitungsfunktion bis zu 250.000 Euro. Das Gesamtvolumen lag bei 15 Millionen Euro. Gefördert wurden der Aufbau ehrenamtlicher Strukturen, soziale Innovationen sowie multilaterale Hilfsnetzwerke. Anträge waren bis zum 1. September 2022 möglich, seitdem ist das Programm abgeschlossen.
Hochschulprogramm der Otto Benecke Stiftung mit Betreuerstudierenden
Im Hochschulprogramm unterstützte die Otto Benecke Stiftung gemeinsam mit Betreuerstudierenden an bundesweit 26 Hochschulen Studieninteressierte und Studierende mit internationalem Hintergrund. Die Angebote umfassten Hilfen beim Studieneinstieg, bei der Organisation des Studienalltags und beim Ankommen in einer neuen Stadt sowie Hochschul- und Bibliotheksführungen, Lerngruppen und kulturelle Veranstaltungen. An einigen Standorten arbeiteten die Betreuerstudierenden mit Vertrauensdozentinnen und -dozenten zusammen. Nach Angaben der Stiftung wird das Hochschulprogramm im Jahr 2026 vorerst nicht angeboten.
Studienvorbereitendes Seminarprogramm der Otto Benecke Stiftung
Seit mehr als 20 Jahren bot die Otto Benecke Stiftung studienvorbereitende Seminare an, die jungen zugewanderten Menschen den Einstieg in ein Studium in Deutschland erleichtern sollten. Es gab elf Formate, überwiegend zu fächerübergreifenden Schlüsselqualifikationen, ergänzt um fachspezifische Seminare, jeweils in Präsenz und online. Nach Angaben der Stiftung wird das Seminarprogramm im Jahr 2026 vorerst nicht angeboten. Interessierte werden an die zuständige Ansprechperson der Stiftung verwiesen.
Sprachförderung MitSprache - Deutsch4U (Hessen)
Mit dem Sprachförderprogramm Deutsch4U fördert Hessen Deutschkurse für Zugewanderte und Geflüchtete, ergänzt um Kinderbetreuung während der Kurszeiten. Grundlage waren die Förderrichtlinie sowie eine eigene Kurskonzeption. Die Landesförderrichtlinie ist nach Angaben des Landes nur bis zum 31. August 2025 gültig; Förderanträge konnten nur für Sprachfördermaßnahmen bis zu diesem Datum gestellt werden. Für Deutsch4U-Kurse ab dem 1. September 2025 erfolgt die Förderung über einen Förderaufruf im Rahmen eines Vorhabens aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union.
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