Antragio

Förderprogramme für Landwirtschaft in Bayern

Diese Programme fördern Landwirtschaft und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

111 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die Landwirtschaft

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LandZuschuss

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern

Das bayerische Kulturlandschaftsprogramm fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Acker- und Grünland. Beispiele für Prämien sind 125 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 100 Euro je Hektar für Heumilch, 450 bis 650 Euro je Hektar für Steilhangwiesen sowie 400 bis 1.100 Euro je Hektar für Bluehflächen und 800 Euro je Hektar für Erosionsschutzstreifen. Hinzu kommen investive Maßnahmen wie Heckenanlage mit 3,80 Euro je Quadratmeter, Agroforstsysteme mit bis zu 5.271 Euro je Hektar und Steinmauern mit 100 Euro je Quadratmeter. Die Antragstellung läuft ausschließlich über das Portal iBALIS, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar.

100 Euro bis 1.100 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene Maßnahmen

Bayerns Agrarumweltprogramm seit 1988 mit Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftung auf Grünland, Acker und in Sonderbereichen. Beispiele: extensive Grünlandnutzung 125 Euro je Hektar, Schnittzeitpunkt 1. Juli 370 Euro, Erosionsschutz- und Biodiversitätsstreifen je 800 Euro, mehrjährige Bluehflächen 400 bis 1.100 Euro je nach Ertragsmesszahl, Streuobst erschwerte Bewirtschaftung 12 Euro je Baum. Investive KULAP-Maßnahmen fördern zudem die Erneuerung von Hecken mit 3,80 Euro je Quadratmeter und die Einrichtung von Agroforstsystemen mit 65 Prozent der Ausgaben. Die bayerische Ökolandbauförderung O10 zahlt bei Umstellung 423 Euro je Hektar Grünland und Acker, 630 Euro Gemuese und 1.300 Euro Dauerkulturen.

30 Euro bis 4.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
BundKredit

LR-Förderkredit für Energieunternehmen – Investitionen in Windenergie (Programm 256)

Zinsgünstiger Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Bau und Modernisierung von Windenergieanlagen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Der Kredit läuft unter der Produktnummer 256 (Leasing: 301) zu den Konditionen der Kategorie LR-Energie. Antragsberechtigt sind Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern (mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile bei Land- und Forstwirten), Energieunternehmen mit agrarnahen Inhabern (ebenfalls mindestens 50 Prozent), Energieunternehmen mit Kommunen oder kommunalen Unternehmen als Inhaber sowie Energieunternehmen mit sonstigen Inhabern im ländlichen Raum. Der Antrag läuft über die Hausbank.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank
BundKredit

LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank vergibt zinsguenstige Förderkredite an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus. Finanziert werden Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Lebensmittelerzeugung, mit besonderem Gewicht auf nachhaltigen Investitionen, erneuerbaren Energien und Innovationen. Die Zinsbindung reicht bis zu zwanzig Jahre bei Gesamtlaufzeiten von bis zu fuenfzig Jahren, wahlweise auch als Leasingvariante. Antragstellung und Kreditvergabe laufen immer über die Hausbank, eine direkte Antragstellung bei der Rentenbank ist nicht möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank, Antragstellung über die Hausbank
BundKredit

LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)

Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank, Antrag über die Hausbank
BundSonstiges

Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe nach Anlage 1 der 38. BImSchV

Verpflichtete müssen einen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen aus den Rohstoffen der Anlage 1 in Verkehr bringen: 0,4 Prozent ab 2024 für größere Unternehmen, 0,7 Prozent ab 2025, 2 Prozent ab 2026, 3 Prozent ab 2027 und ansteigend bis 9 Prozent ab 2040. Zulässige Rohstoffe sind unter anderem Stroh, Gülle, Klärschlamm, Bioabfall, Tallölpech, Rohglyzerin, Bagasse und lignozellulosehaltiges Material. Die Abgabe bei Fehlmenge beträgt 45 Euro je Gigajoule.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
LandZuschuss

Moorbauernprogramm Bayern

Das bayerische Moorbauernprogramm ist Teil des KULAP und fördert die klimaschonende Bewirtschaftung von Moorboeden. Für die Umwandlung von Acker in Dauergrünland auf Moorstandorten werden bis zu 3.300 Euro je Hektar gezahlt. Damit sollen die hohen Treibhausgasemissionen entwaesserter Moorboeden gesenkt werden, ohne dass die Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung fallen. Die Antragstellung erfolgt über iBALIS zusammen mit den übrigen KULAP-Maßnahmen.

bis 3.300 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
BundZuschuss

Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK

Zuschuss für investive Naturschutzmaßnahmen ohne Produktionsbezug, etwa die Anlage und Wiederherstellung von Biotopen, Nistmöglichkeiten wie Weissstorchhorsten und Fledermausquartieren sowie den Grunderwerb für Naturschutzzwecke. Eigenleistungen können bis zu 60 Prozent des Vergabewerts angerechnet werden. Eng verwandt ist die investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehoelzen und Baumreihen sowie von Erwerb und Neuanlage von Streuobstbeständen, die bis zu 100 Prozent und bei Gemeinden bis zu 90 Prozent gefördert wird.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundSonstiges

Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen

Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen oder Mais sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 4,4 Prozent ab 2022 anrechenbar. Ab 2026 steigt die Grenze auf 4,9 Prozent, sinkt 2028 auf 4,6 Prozent und steigt danach schrittweise auf 5,8 Prozent ab 2033. Übersteigende Mengen werden mit dem Basiswert angesetzt und bringen keine Minderung mehr. Das ist die zentrale Bremse für klassischen Biodiesel und Bioethanol.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Obergrenze für Biokraftstoffe aus tierischen Fetten der Kategorie 3

Paragraf 13c der 38. BImSchV begrenzt die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen, die vollständig oder teilweise aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 3 nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hergestellt wurden, auf einen energetischen Anteil von 0,3 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert zugrunde gelegt. Damit soll die Konkurrenz zur stofflichen Verwertung in der Futtermittel- und Oleochemie begrenzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundZuschuss

Palu – Förderrichtlinie Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden

Zuschüsse von bis zu 100 Prozent je Maßnahme für Konzipierung, Planung und Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung sowie für die Unterstützung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung wiedervernässter Flächen. Vier Module mit gestaffelten Interessenbekundungsfenstern.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUKN)
BundZuschuss

Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK

Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.

bis 100 Prozent, maximal 30.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundSonstiges

Verflüssigtes Biomethan (Bio-LNG) als Erfüllungsoption

Paragraf 12a der 38. BImSchV erlaubt die Erfüllung der Quote durch Inverkehrbringen von versteuertem verflüssigtem Biomethan, das ganz oder anteilig aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung hergestellt wurde und die Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoff erfüllt. Anteilig aus Biomasse hergestelltes Bio-LNG gilt in Höhe dieses Anteils als Biokraftstoff. Für den Schwerlastverkehr ist das die wichtigste gasförmige Option.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundZuschuss

Vertragsnaturschutz nach GAK-Förderbereich 4

Zuschuss für die Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Flächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben. Die Prämienhöhe bemisst sich nach den durch die Auflagen entstehenden Einkommensverlusten und Mehrkosten. Antragsberechtigt sind auch Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden der Länder
LandZuschuss

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Bayern

Das Vertragsnaturschutzprogramm fördert die extensive Bewirtschaftung von Aeckern, Wiesen, Weiden und Teichen, um ökologisch wertvolle Lebensräume zu erhalten, zu entwickeln oder zu verbessern. Es enthält auch den Erschwernisausgleich für Flächen mit besonderen naturschutzrechtlichen Auflagen. Anders als das KULAP setzt das VNP an konkreten naturschutzfachlichen Zielen an und wird mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Antragstellung läuft über iBALIS im gleichen Zeitfenster wie das KULAP, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar. Ab 2026 gelten neue Richtlinien für den Verpflichtungszeitraum 2026 bis 2030.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP) inklusive Erschwernisausgleich

Vertragliche Naturschutzleistungen auf Acker, Wiesen, Weiden und Teichen mit Grund- und Zusatzleistungen. Beispiele: extensive Ackernutzung für Feldbrueter 530 Euro je Hektar, Brachlegung auf Acker 500 bis 750 Euro, extensive Maehnutzung je nach Schnittzeitpunkt 260 bis 450 Euro, extensive Weidenutzung 440 Euro, Beweidung durch Ziegen 590 Euro, Erhalt von Streuobstbaeumen 12 Euro je Baum, Handmahd 700 Euro je Hektar.

20 Euro bis 750 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten
BundZuschuss

Waldumbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung nach GAK

Zuschuss für den Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände. Gefördert werden Saat, Pflanzung und Naturverjuengung einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren mit bis zu 75 Prozent, bei ausschließlich standortheimischen Baumarten bis zu 85 Prozent.

bis 85 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder
BundKredit

Zinsbonus Klimabilanz der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Landwirtschaftliche Primaerproduzenten, die eine betriebliche Klimabilanz vorlegen können, erhalten bei ausgewählten Rentenbank-Programmen einen zusätzlichen Zinsabschlag. Die Klimabilanz muss nach dem Greenhouse Gas Protocol mit Agriculture Guidance oder nach dem Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen erstellt sein, mindestens Scope-1-Emissionen umfassen und darf bei Darlehensbeantragung nicht aelter als drei Jahre sein. Die Höhe des Bonus steht im jeweils aktuellen Konditionenrundschreiben, im Rundschreiben Nr. 19/2026 sind bis zu 0,15 Prozentpunkte pro Jahr genannt. Beantragt wird der Bonus vom Finanzierungspartner zusammen mit dem Darlehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank, Antragstellung über die Hausbank
BundPrämie

Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland

Wer über die Pflichtstilllegung hinaus Ackerflächen aus der Produktion nimmt und der Selbstbegrünung überlaesst, erhält eine jährliche Prämie je Hektar. Die Prämie ist gestuft und beträgt in der ersten Stufe 1.300 Euro je Hektar. Die Flächen dürfen nicht gemaeht oder beweidet werden, damit Insekten und Feldvoegel Rückzugsraum finden. Die Öko-Regelung wird jährlich neu beantragt, es besteht keine mehrjährige Verpflichtung.

bis 1.300 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)

Prämie für die freiwillige Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland. Gestaffelte Einheitsbeträge 2026: 1.300 Euro je Hektar für das erste Prozent, 500 Euro für das zweite Prozent und 300 Euro für bis zu sechs weitere Prozent der förderfähigen Ackerfläche.

300 Euro bis 1.300 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundPrämie

Öko-Regelung 1b und 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland und in Dauerkulturen

Gefördert wird die Anlage von Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland (Öko-Regelung 1b) sowie in Dauerkulturen wie Obst- und Weinbau (Öko-Regelung 1c). Die Prämie beträgt jeweils 200 Euro je Hektar zusätzlich zur Grundprämie der nichtproduktiven Flächen. Die Flächen müssen mit einer zugelassenen Saatgutmischung angelegt werden und dienen Bestaeubern und anderen Insekten als Nahrungsquelle. Beantragt wird jährlich mit dem Sammelantrag.

bis 200 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 1b: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland

Zusatzprämie von 200 Euro je Hektar für die Anlage von Bluehstreifen oder Bluehflächen auf Ackerland, das der Betrieb bereits nach Öko-Regelung 1a bereitstellt. Sie wird zusätzlich zur Prämie der Öko-Regelung 1a gezahlt.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Öko-Regelung 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen in Dauerkulturen

Prämie von 200 Euro je Hektar für Bluehstreifen und Bluehflächen in förderfähigen Dauerkulturen, zum Beispiel in Obstanlagen und Weinbergen. Anders als bei Öko-Regelung 1b gilt keine Mindestgröße von 0,1 Hektar und die Streifen dürfen schmaler als fuenf Meter sein.

200 Euro bis 200 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden

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