Förderprogramme für Landwirtschaft in Baden-Württemberg auf Ebene EU
Alle Programme für Landwirtschaft auf Ebene EU. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)
Prämie für die freiwillige Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland. Gestaffelte Einheitsbeträge 2026: 1.300 Euro je Hektar für das erste Prozent, 500 Euro für das zweite Prozent und 300 Euro für bis zu sechs weitere Prozent der förderfähigen Ackerfläche.
Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen und Altgrasflächen in Dauergrünland
Prämie für stehen gelassene Altgrasstreifen im Dauergrünland. Ab 2026 wurde die erste Prämienstufe von 900 auf 1.000 Euro je Hektar und die zweite von 400 auf 450 Euro je Hektar angehoben, die dritte Stufe beträgt 200 Euro je Hektar.
Öko-Regelung 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (Agroforst)
Prämie je Hektar Gehoelzfläche für die Beibehaltung eines Agroforstsystems auf Ackerland oder Dauergrünland. Zum Antragsjahr 2026 wird die Prämie von 200 auf 600 Euro je Hektar Gehoelzfläche angehoben.
Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland (Kennarten)
Ergebnisorientierte Honorierung artenreichen Grünlands. Förderfähig sind Dauergrünlandflächen mit mindestens vier Pflanzenarten aus der Kennartenliste des jeweiligen Bundeslandes. Der geplante Einheitsbetrag sinkt von 240 Euro je Hektar in 2023 und 2024 auf 225 Euro in 2025 und 210 Euro in 2026.
Öko-Regelung 1b: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland
Zusatzprämie von 200 Euro je Hektar für die Anlage von Bluehstreifen oder Bluehflächen auf Ackerland, das der Betrieb bereits nach Öko-Regelung 1a bereitstellt. Sie wird zusätzlich zur Prämie der Öko-Regelung 1a gezahlt.
Öko-Regelung 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen in Dauerkulturen
Prämie von 200 Euro je Hektar für Bluehstreifen und Bluehflächen in förderfähigen Dauerkulturen, zum Beispiel in Obstanlagen und Weinbergen. Anders als bei Öko-Regelung 1b gilt keine Mindestgröße von 0,1 Hektar und die Streifen dürfen schmaler als fuenf Meter sein.
Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
Prämie für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf ausgewählten Acker- und Dauerkulturflächen. Stufe 1 beträgt 150 Euro je Hektar, Stufe 2 liegt bei 50 Euro je Hektar.
Öko-Regelung 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes
Prämie von 100 Euro je Hektar für die extensive Bewirtschaftung des gesamten betrieblichen Dauergrünlands. Der Viehbesatz ist auf 0,3 bis 1,4 raufutterfressende Großvieheinheiten je Hektar begrenzt, Duengung ist beschränkt und Pfluegen verboten.
Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen mit mindestens fuenf Hauptfruchtarten
Prämie von 60 Euro je Hektar für eine vielfaeltige Fruchtfolge. Gefordert sind mindestens fuenf Hauptfruchtarten mit einem Leguminosenanteil von mindestens zehn Prozent, was Humusaufbau, Stickstofffixierung und Bodenfruchtbarkeit fördert.
Öko-Regelung 7: Landbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten
Prämie von 40 Euro je Hektar für landwirtschaftliche Flächen in FFH- und Vogelschutzgebieten. Voraussetzung ist der Verzicht auf zusätzliche Entwaesserung sowie auf Auffuellungen, Aufschuettungen und Abgrabungen.
EMFAF - Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Der EMFAF unterstützt den European Green Deal mit Maßnahmen in den Bereichen Meerespolitik, Gemeinsame Fischereipolitik und internationale Ozean-Governance und fördert eine nachhaltige blaue Wirtschaft. Adressiert werden EU-Mitgliedstaaten, die Aquakulturbranche, Forschungs- und Innovationsprojekte sowie maritime Sektoren. Neben direkt verwalteten Ausschreibungen läuft ein Großteil der Mittel über nationale Programme.
EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)
Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.
EU-Missionen in Horizont Europa
Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS)
Basiszahlung der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie wird als entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger landwirtschaftlicher Fläche gewährt und sichert Einkommen und Risikotragfähigkeit der Betriebe ab. Voraussetzung ist die Einhaltung der Konditionalität.
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.
Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES)
Zusatzzahlung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Sie wird für die ersten 60 Hektar gewährt, wobei der Satz für die ersten 40 Hektar höher ist als für die folgenden 20 Hektar.
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)
Der EMFAF ist für 2021 bis 2027 mit 6,108 Milliarden Euro ausgestattet, davon 5,311 Milliarden Euro in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme und 797 Millionen Euro in direkter Verwaltung durch die Kommission. Gefördert werden nachhaltige Fischerei, der Schutz der Meeresbiodiversität und der Ecosysteme, nachhaltige Aquakultur und Verarbeitung sowie die Entwicklung von Kuestenregionen. In Deutschland läuft die Förderung über das nationale Programm, Ansprechpartner sind die zuständige Bundesbehörde und die Länder. Der Fonds ist auf das Nachhaltigkeitsziel 14 und den europäischen Grünen Deal ausgerichtet.
GAP-Strategieplan und ELER-Förderung für ländliche Entwicklung
Die Gemeinsame Agrarpolitik wird seit dem 01.01.2023 über nationale GAP-Strategiepläne umgesetzt, insgesamt gibt es 28 genehmigte Pläne mit rund 2500 geplanten Interventionen. Der deutsche Plan buendelt Direktzahlungen, Öko-Regelungen und die zweite Säule mit den ELER-Mitteln für ländliche Entwicklung. Aus dem ELER werden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, ökologischer Landbau, Investitionen in Betriebe und Verarbeitung, Ausgleichszulagen, Dorfentwicklung und LEADER finanziert. Anträge stellen Betriebe und Träger bei den Bewilligungsstellen der Bundesländer, die Förderrichtlinien unterscheiden sich je Land.
Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Mutterziegen
Gekoppelte Zahlung je Muttertier für Mutterkuehe in Betrieben ohne Milchproduktion sowie für Mutterschafe und Mutterziegen. Begründet wird sie mit der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte. Beide Sektoren sind im GAP-Strategieplan als eigene Maßnahmen geführt.
Horizont Europa Cluster 6 Lebensmittel, Bio-Wirtschaft, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Cluster 6 von Horizont Europa fördert Forschung zu Ernaehrungssystemen, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität, Boden, Wasser, Meeren und der biobasierten Wirtschaft. Gefördert werden Verbundprojekte, die den Umbau hin zu nachhaltigen Produktions- und Konsummustern voranbringen. Beteiligt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Verbände aus mehreren Mitgliedstaaten. Zugang und Fristen laufen über das Funding-and-Tenders-Portal.
Horizont Europa – Cluster 6: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Forschungs- und Innovationscluster von Horizont Europa mit sieben Interventionsbereichen, darunter ausdrücklich Circular systems, also Kreislaufsysteme, sowie biobasierte Innovationssysteme, Biodiversität und natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Meere und Binnengewässer, Ernährungssysteme und Umweltbeobachtung. Die Arbeiten stützen den europäischen Grünen Deal, die Biodiversitätsstrategie 2030 und die Farm-to-Fork-Strategie. Die Ausschreibungen laufen über das EU Funding & Tenders Portal, maßgeblich ist das Arbeitsprogramm 2026/27, das auf der Kommissionsseite als PDF steht. Typisch sind transnationale Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen.
LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)
LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.
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