Förderprogramme für Kultur
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Kultur. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Heimat-Förderprogramm Nordrhein-Westfalen
Mit dem Heimat-Förderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen ehrenamtliches Engagement für die Identität vor Ort. Das Programm besteht aus mehreren Bausteinen für kleine Projekte, Preise, Bauvorhaben und größere Vorhaben. Antragsberechtigt sind je nach Baustein Vereine, Initiativen und Kommunen im Land. Die konkreten Beträge und Fristen stehen in den Förderrichtlinien der einzelnen Bausteine.
Horizont Europa Cluster 2 Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Cluster 2 von Horizont Europa fördert Forschung zu Demokratie und Regierungsführung, zum kulturellen Erbe und zur Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zu sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Gefördert werden vor allem geistes- und sozialwissenschaftliche Verbundprojekte, oft zusammen mit Kultureinrichtungen und Kommunen. Antragsteller ist im Regelfall ein Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Die Themen wechseln mit dem Arbeitsprogramm.
INK - Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland
Bundesprogramm zur Förderung investiver Maßnahmen an national bedeutsamen Kultureinrichtungen, darunter zahlreiche Baudenkmäler. Das Programm verfuegt über ein jährliches Budget von rund 20 Millionen Euro. Der Bundesanteil beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine entsprechende Kofinanzierung durch Land, Kommune oder Träger erforderlich ist. Das Programm wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet und ist auf Einrichtungen mit gesamtstaatlicher kultureller Bedeutung ausgerichtet.
Innovationsfonds Kunst Baden-Württemberg
Mit dem Innovationsfonds Kunst fördert Baden-Württemberg neue künstlerische Formate und Vorhaben, die über das Übliche hinausgehen. Der Fonds wird jährlich mit wechselnden Schwerpunkten ausgeschrieben, zuletzt für das Jahr 2026. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende im Land. Die Ausschreibungsunterlagen nennen die jeweils geltenden Beträge und Fristen.
Interreg Bayern-Oesterreich
Interreg Bayern-Oesterreich fördert die grenzueberschreitende Zusammenarbeit zwischen bayerischen und oesterreichischen Regionen. Gefördert werden Vorhaben in Forschung und Innovation, Umwelt und Klimaanpassung, Tourismus und Kultur sowie in der institutionellen Zusammenarbeit über die Grenze. Antragsteller sind Kommunen, Hochschulen, Verbände und Unternehmen, die gemeinsam mit einem Partner auf der jeweils anderen Seite der Grenze arbeiten. Zusätzlich gibt es einen Kleinprojektefonds für Begegnungsvorhaben.
Kommunales Bürgerbudget Landkreis Bautzen
Neben dem Ehrenamtsbudget vergibt der Landkreis Bautzen ein kommunales Bürgerbudget, aus dem Projektideen aus der Bevölkerung finanziert werden. Hinweise zur Förderung und die Antragsformulare stehen als Download auf der Seite des Landratsamts bereit, die Antragstellung läuft online über das sächsische E-Government-Portal. Ansprechpartnerin ist die Ehrenamtsbeauftragte des Kreises. Die genauen Förderhöhen legt der Landkreis mit jedem Aufruf fest.
Kommunales Ehrenamtsbudget Landkreis Bautzen
Der Landkreis Bautzen fördert aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget Vereine und Initiativen, die sich bürgerschaftlich engagieren. Grundlage ist die Richtlinie zur Ehrenamtsförderung des Landkreises. Die Antragstellung läuft über ein Onlineformular im sächsischen E-Government-Portal, Hinweise und Formulare stehen auf der Kreisseite bereit. Ansprechpartnerin ist die Ehrenamtsbeauftragte des Landratsamts.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur
Investitionsförderung für Kultureinrichtungen in Bremen, laut Kulturressort ausgeschrieben als Kommunales Investitionsprogramm Kultur 2026 für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung. Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die den Betrieb von Kultureinrichtungen sichern und energetisch verbessern. Fördersätze und Höchstbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
Kultur macht stark. Buendnisse für Bildung
Kultur macht stark fördert ausserschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit, in denen Vereine eine tragende Rolle spielen. Die Antragstellung läuft nicht direkt beim Ministerium, sondern über bundesweite Programmpartner mit eigenen Förderkonzepten. Die aktuelle Förderrichtlinie deckt den Zeitraum 2023 bis 2027 ab. Anträge werden über das Online-Portal der Programmpartner eingereicht.
KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz
Förderprogramm des Kulturstaatsministers seit 2022 für investive Kulturmaßnahmen an Kulturdenkmälern von gesamtstaatlicher Relevanz. Der Bundesanteil liegt zwischen 500.000 Euro und 20 Millionen Euro und beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die übrigen Mittel müssen von Land, Kommune, Träger oder Dritten aufgebracht werden. Die Antragsfristen werden jährlich neu bekanntgegeben; die Frist des Jahrgangs 2024 endete im Juni. Das Programm richtet sich an Vorhaben mit erheblicher Größenordnung und überregionaler Bedeutung.
Kulturelle Projektförderung Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert Kulturprojekte nach einem Drei-Säulen-Modell mit dem Ziel verlaesslicher Förderung und weniger Buerokratie. Vorgesehen sind vereinfachte Antragsverfahren und die Möglichkeit laengerer Förderzeiträume. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende im Land. Konkrete Beträge und Fristen stehen in den Programmseiten des Ministeriums.
Kulturfonds Bayern
Der Kulturfonds Bayern ist das zentrale Instrument der allgemeinen Kulturförderung des Freistaats. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kunst, Musik, Theater, Literatur und Denkmalpflege sowie nichtstaatliche Theater und Museen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Kultureinrichtungen in Bayern. Konkrete Förderbeträge und Fristen sind auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht ausgewiesen.
Kulturförderung Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert Kultur von Bibliotheken über Museen und Ausstellungen bis zu Theatern, Konzerten und Großveranstaltungen. Zuständig sind das Bildungs- und Wissenschaftsministerium sowie die Staatskanzlei. Eigene Förderlinien bestehen unter anderem für Archaeologie und Denkmalschutz, Archive und Bibliotheken, Gedenkstätten sowie für nationale Minderheiten und die niederdeutsche Sprache. Konkrete Beträge und Fristen stehen in den jeweiligen Förderrichtlinien.
Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Projekt- und institutionelle Förderung für private und öffentliche Träger sowie Einzelpersonen in den Bereichen Bildende Kunst und Künstlerförderung, Musik und Musikschulen, Theater und Orchester, Museen, Bibliotheken, Literatur, Soziokultur, Kinder- und Jugendkultur, Heimatpflege, internationaler Kulturaustausch und Digitalisierung. Die Förderdetails sind je Programmbereich in eigenen Richtlinien geregelt.
Künstlerstipendien Mecklenburg-Vorpommern
Das Land vergibt Stipendien für Aufenthalte, Arbeitsvorhaben und Reisen in bildender Kunst, darstellender Kunst, Musik, Literatur und interdisziplinaeren Feldern. Ergänzend gibt es das Nachwuchskünstlerförderwerk für besonders begabte junge Menschen. Antragsberechtigt sind Kunstschaffende mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern. Die Höhe der Stipendien ist auf der Übersichtsseite nicht beziffert.
LEADER M-V 2024 bis 2029
Flexibles ELER-Förderinstrument für die lokale Entwicklung im ländlichen Raum. Partner aus verschiedenen sozio-ökonomischen Bereichen schließen sich in Lokalen Aktionsgruppen zusammen und fördern innovative Projekte auf Basis einer regionalen Entwicklungsstrategie. Handlungsfelder sind unter anderem demografischer Wandel, Kulturerbe und Naturschutz.
LOKAL - Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes
LOKAL ist ein Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes für Kulturakteure in kleineren Städten und ländlich gepraegten Regionen. Gefördert werden langfristig angelegte Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen und lokalen Partnern, die das kulturelle Angebot vor Ort dauerhaft stärken. Das Programm gehoert zu den laufenden Förderprogrammen der Stiftung. Konkrete Förderbeträge werden auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.
Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume
Bürgschaften für Kredite zum Erwerb oder Neubau künstlerischer Arbeitsräume zur Eigennutzung. Dazu zählen Ateliers, Uebungsräume für die Darstellenden Kuenste und Theatergruppen, Musikuebungsräume und Bueros für Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Eine Bürgschaftsquote oder Höchstsumme weist die IBB auf der Programmseite nicht aus.
Landeskulturförderung Niedersachsen
Niedersachsen fördert Kulturprojekte über ein zentrales Antragsverfahren des Wissenschafts- und Kulturministeriums. Anträge werden digital über das Online-Antragsverfahren des MWK gestellt. Ergänzend gibt es die regionale Kulturförderung über die Landschaften und Landschaftsverbände sowie EFRE-Mittel im Kulturbereich. Konkrete Beträge und Fristen richten sich nach dem jeweiligen Förderbereich.
MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt
Mikroförderung von 100 bis 1.000 Euro für kleine Kultur- und Heimatprojekte von Vereinen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird vom Landesheimatbund verwaltet, Anträge sind laufend möglich.
Pilotprogramm der Mitteldeutschen Medienförderung (Nachwuchsförderung)
Nachwuchsprogramm der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Mitteldeutsche Kreative realisieren Microbudget-Filme, werden von erfahrenen Tutorinnen und Tutoren betreut und erhalten bis zu 250.000 Euro Zuschuss. Ergänzend bietet die MDM mit dem Fifty-Fifty-Programm und dem Fokus-Programm weitere Nachwuchsschienen sowie Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung mitteldeutscher Filmschaffender und für die Praesentation von Filmen auf wichtigen Festivals.
Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)
Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.
Radnetz Deutschland
Der Bund fördert die qualitative Verbesserung und Bekanntheit der D-Routen, also des rund 12.000 Kilometer langen Netzes der Radfernwege. Gefördert werden unter anderem Verbreiterungen, Neubauabschnitte, Sicherheitsverbesserungen, Fahrradabstellanlagen und Rastplätze. Derzeit werden etwa 91 Projekte mit rund 49 Millionen Euro unterstützt. Einzelne Fördersaetze nennt das Ministerium auf der Programmseite nicht.
Regionalbudget Kleinprojekte LAG Nordvorpommern
Die LAG Nordvorpommern im Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt aus dem Regionalbudget nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 80 Prozent für Kleinprojekte. Das Investitionsvolumen darf 20.000 Euro nicht überschreiten, der Zuschuss beträgt damit höchstens 16.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Bauleistungen, Anschaffungen, Konzepte, Veranstaltungen und Softwareentwicklung, sofern sie zur lokalen LEADER-Strategie beitragen.
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