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Förderprogramme für Heizung in Niedersachsen

Diese Programme fördern Heizung und sind in Niedersachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

128 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die neue Heizung

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BundKredit

Erneuerbare Energien Standard (270)

Zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, darunter Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasse. Ebenfalls finanziert werden Batteriespeicher, Stromspeicher, Wärme- und Kältenetze sowie Mess-, Steuerungs- und Lastmanagementsysteme. Finanzierung bis 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro je Vorhaben.

bis 150 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295)

Kreditvariante der EEW mit Tilgungszuschuss, bis zu 100 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Modul 2 fördert die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich Geothermie, Biomasse, Wärmepumpen und KWK-Anlagen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen, jeweils höchstens 20 Millionen Euro. Für Biomasse gelten etwas niedrigere Sätze. Modul 1 Querschnittstechnologien ist auf 200.000 Euro Zuschuss begrenzt.

bis 60 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die BEW fördert den Neubau von Wärmenetzen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 2 Millionen Euro je Antrag. Modul 2 fördert die systemische Umsetzung mit 40 Prozent und bis zu 100 Millionen Euro je Antrag, Voraussetzung sind mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien oder Abwärme. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen ebenfalls mit 40 Prozent und bis zu 100 Millionen Euro. Modul 4 ist eine Betriebskostenförderung für Solarthermie-, PVT-Anlagen und strombetriebene Wärmepumpen.

bis 50 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 2 - Systemische Förderung

Modul 2 fördert den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsnetzen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate und kann einmalig um bis zu 24 Monate verlängert werden. Erfasst sind Planungen der Leistungsphasen 5 bis 8, Wärmequellen, Infrastruktur, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie Umfeldmaßnahmen.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 3 - Einzelmaßnahmen im Bestandsnetz

Modul 3 fördert einzelne Maßnahmen in bestehenden Wärmenetzen mit 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 100 Millionen Euro pro Antrag. Förderfähig sind Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss erneuerbarer Erzeuger und die Integration von Abwärme sowie Wärmeübergabestationen. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Ohne Transformationsplan für das Bestandsnetz ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 2: Systemische Förderung

Investitionszuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme sowie für die Transformation von Bestandsnetzen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Gefördert werden Erzeugungsanlagen, Wärmeverteilung, Übergabe, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie Planungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag und ist auf die nachgewiesene Wirtschaftlichkeitsluecke begrenzt. Voraussetzung ist eine Machbarkeitsstudie beim Neubau oder ein Transformationsplan beim Bestandsnetz.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 3: Einzelmaßnahmen

Zuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen zum Anschluss erneuerbarer Erzeuger und zur Integration von Abwärme sowie Wärmeuebergabestationen. Die Maßnahmen müssen sich auf Wärmenetzsysteme mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten beziehen. Ohne vorliegenden Transformationsplan ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig. Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag und ist auf die Wirtschaftlichkeitsluecke begrenzt.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 2 Systemische Förderung

Gefördert werden Neubau und Transformation bestehender Wärmenetze mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Die Förderquote beträgt 40 Prozent, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitsluecke, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate und ist um 24 Monate verlaengerbar.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 3 Einzelmaßnahmen

Für bestehende Wärmenetze fördert Modul 3 einzelne Komponenten wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomassekessel mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und ist um 12 Monate verlaengerbar.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

Investitionszuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag, für den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme sowie für die Transformation von Bestandsnetzen zur Treibhausgasneutralität. Förderfähig sind Erzeugungsanlagen einschließlich Großwärmepumpen und Wärmespeichern, Verteilung, Übergabe, Digitalisierung und Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Die Förderung ist auf die nachzuweisende Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt. Bewilligungszeitraum 48 Monate, einmalig um bis zu 24 Monate verlängerbar.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Modul 3: Einzelmaßnahmen

40 Prozent Zuschuss, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag, für Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen zum Anschluss von Erneuerbaren-Erzeugern und zur Abwärmeintegration sowie Wärmeübergabestationen. Für Netze mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten. Ohne vorliegenden Transformationsplan ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig; auch die anschließende Betriebskostenförderung nach Modul 4 setzt einen Transformationsplan voraus. Bewilligungszeitraum 24 Monate, einmalig um bis zu zwölf Monate verlängerbar.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundKredit

KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548)

Kredit für Investitionen in die leitungsgebundene Wärme- und Kälteversorgung sowie den Ausbau der Stromverteilnetze, mit bis zu 100 Millionen Euro je Projekt bei einem Mindestvolumen von über 3 Millionen Euro. Förderfähig sind Bau und Erweiterung von Wärme- und Kältenetzen, Erzeugungsanlagen auf Basis von Geothermie, Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen, Abwärmenutzung und KWK sowie Wärmespeicher. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahren mit bis zu zehn Jahren Zinsbindung und ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren; die KfW übernimmt 50 Prozent des Kreditrisikos.

3 Mio. Euro bis 100 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe
BundZuschuss

KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze

Der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen wird nach dem KWKG mit einem Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten gefördert, maximal 50 Millionen Euro pro Projekt. Ziel ist die Erschließung neuer Wärmesenken, um die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen.

bis 40 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

KWKG-Zuschlag für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

Betreiber neuer oder ausgebauter Wärmenetze erhalten einen Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten, höchstens 50 Millionen Euro je Projekt. Ansatzfähig sind nur tatsächlich angefallene Kosten für Leistungen Dritter; Gebühren, interne Planungskosten, kalkulatorische Kosten sowie Grundstücks-, Versicherungs- und Finanzierungskosten zählen nicht. Bis Ende 2027 müssen mindestens 75 Prozent der Wärme aus KWK-Anlagen oder aus einer Kombination von KWK-Wärme, erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme stammen, ab 2028 mindestens 80 Prozent aus hocheffizienter KWK.

bis 40 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Auszahlung über den Übertragungsnetzbetreiber
BundZuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie

Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz fördert Investitionsvorhaben, die die direkten Treibhausgasemissionen einer Anlage oder eines Prozessschritts um mindestens 40 Prozent senken. Die Förderintensität beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, bei vollständiger Vermeidung der direkten Emissionen bis zu 50 Prozent. Die Förderhöhe ist auf 30 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt, Forschungsvorhaben auf 35 Millionen Euro. Für die industrielle Wärmeerzeugung ist das Programm der zentrale Weg zur Umstellung von Prozesswärme auf klimaneutrale Verfahren.

bis 40 Prozent, maximal 30 Mio. Euro
bundesweit
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 572 Förderkredit Geothermie

Der Förderkredit Geothermie finanziert Projekte kommunaler und privater Unternehmen zur Erschließung von Wärme aus tiefer und mitteltiefer Geothermie mit bis zu 25 Millionen Euro pro Bohrprojekt. Gefördert werden Bohrungen ab 400 Metern, große Erdwärmesonden und Maßnahmen zur Sicherung des Bohrerfolgs. Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Das Produkt richtet sich an Wärmenetzbetreiber und Stadtwerke, die ihre Fernwärme auf erneuerbare Quellen umstellen wollen.

bis 25 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe
BundKredit

KfW-Förderkredit Geothermie (572) mit Absicherung des Fündigkeitsrisikos

Das zentrale Bundesinstrument gegen das Fündigkeitsrisiko der Tiefengeothermie. Finanziert werden Tiefbohrungen ab 400 Metern, große Erdwärmesonden und Maßnahmen zur Sicherung des Bohrerfolgs wie Säuerungen oder Reservoir-Stimulationen, mit bis zu 25 Millionen Euro je Bohrprojekt und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Munich Re versichert 30 bis 70 Prozent des Kreditbetrags, der Rest wird über eine Bundesgarantie abgesichert. Bleibt die Bohrung hinter dem Ziel zurück, greift ein Teilschulderlass, der Kreditnehmer und Institut anteilig von der Rückzahlung befreit.

bis 25 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes, Rückversicherung durch Munich Re und Bundesgarantie
BundZuschuss

Bundesförderung EEW - Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen und Biomassefeuerungsanlagen zur Erzeugung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Zuschuss für Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen mit erneuerbarem Strom, Anlagen zur Nutzung oberflächennaher und tiefer Geothermie, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Die erzeugte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersaetze.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen und Biomassefeuerungsanlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Wärmepumpen müssen ausschließlich mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Fördersätze: 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen; für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Sätze. Maximal 20 Millionen Euro Zuschuss für zusammenhängende Maßnahmen. Die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit dem Kreditprogramm KfW 295.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (Zuschuss)

Modul 2 der EEW fördert Anschaffung und Installation von Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Solarkollektoranlagen, ausschließlich mit erneuerbarem Strom betriebene Wärmepumpen, oberflächennahe und tiefe Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen sowie KWK-Anlagen auf Basis von Biomasse, Solarenergie oder Geothermie. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen, für Biomasseanlagen gelten reduzierte Sätze. Die Förderung ist auf 20 Millionen Euro je Vorhabenzusammenhang begrenzt.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen und KWK-Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Saetze. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen gedeckelt.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung und KWK-Anlagen auf Basis fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersaetze. Die mit den Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundKredit

KfW 295 Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Modul 2 des KfW-Kredits 295 fördert die Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dazu zählen Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Anlagen zur Nutzung von Geothermie sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen, maximal 20 Millionen Euro. Bei Biomasse-Feuerungsanlagen liegen die Sätze bei 40, 30 und 20 Prozent.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

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