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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie

Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) im Auftrag des Bundes · bundesweit

Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz fördert Investitionsvorhaben, die die direkten Treibhausgasemissionen einer Anlage oder eines Prozessschritts um mindestens 40 Prozent senken. Die Förderintensität beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, bei vollständiger Vermeidung der direkten Emissionen bis zu 50 Prozent. Die Förderhöhe ist auf 30 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt, Forschungsvorhaben auf 35 Millionen Euro. Für die industrielle Wärmeerzeugung ist das Programm der zentrale Weg zur Umstellung von Prozesswärme auf klimaneutrale Verfahren.

Förderhöhe
bis 30 Mio. Euro
Fördersatz
bis 40 Prozent
Frist
laufend

Antrag für Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie vorbereiten

11 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 27 Angaben und 14 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Unternehmen

Was du erfüllen musst

  • Unternehmen plant oder betreibt Anlagen zur Durchführung industrieller Prozesse mit Betriebsstätte in Deutschland
  • Gesamtinvestitionskosten über 500.000 Euro bei kleinen und mittleren Unternehmen, über 1 Million Euro bei anderen
  • Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent
  • Ab 15 Millionen Euro Fördervolumen ist eine Kofinanzierung des Landes von 30 Prozent erforderlich

Was du dafür brauchst

27 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Vergleichsangebote

11 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Nicht kombinierbar mit einer Förderung nach dem oder KWKG, nach der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft oder mit Klimaschutzverträgen für dasselbe Vorhaben. Wärmenetze sind ausgenommen, soweit sie nicht der Versorgung der Produktionsanlagen dienen.
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So läuft der Antrag ab

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie

Wer kann Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie beantragen?

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Unternehmen plant oder betreibt Anlagen zur Durchführung industrieller Prozesse mit Betriebsstätte in Deutschland

Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 30.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht kombinierbar mit einer Förderung nach dem EEG oder KWKG, nach der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft oder mit Klimaschutzverträgen für dasselbe Vorhaben. Wärmenetze sind ausgenommen, soweit sie nicht der Versorgung der Produktionsanlagen dienen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach heizung-waerme-detail, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Modul 1 der BEW fördert Machbarkeitsstudien für neu zu errichtende Wärmenetzsysteme und Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate und kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Seit dem 01.04.2026 ist die Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 nicht mehr möglich.

bis 50 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
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bis 80 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
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Hamburger Heizungsförderung - Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen

Dieses Modul fördert Machbarkeitsuntersuchungen für Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren, gemeinschaftliche Lärmgutachten sowie die Auslegung und Fachplanung für gemeinschaftliche zentrale Wärmelösungen. Damit unterstützt Hamburg die Vorphase nachbarschaftlicher Wärmeprojekte, in der Eigentümer klären, ob sich ein gemeinsames Netz technisch und wirtschaftlich lohnt. Lärmgutachten sind bei Luft-Wasser-Wärmepumpen in dichter Bebauung ein häufiger Stolperstein und werden hier ausdrücklich als förderfähig genannt.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte

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Höhe je nach Vorhaben
Hessen
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KfW 295 Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Modul 2 des KfW-Kredits 295 fördert die Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dazu zählen Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Anlagen zur Nutzung von Geothermie sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen, maximal 20 Millionen Euro. Bei Biomasse-Feuerungsanlagen liegen die Sätze bei 40, 30 und 20 Prozent.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
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KfW 572 Förderkredit Geothermie

Der Förderkredit Geothermie finanziert Projekte kommunaler und privater Unternehmen zur Erschließung von Wärme aus tiefer und mitteltiefer Geothermie mit bis zu 25 Millionen Euro pro Bohrprojekt. Gefördert werden Bohrungen ab 400 Metern, große Erdwärmesonden und Maßnahmen zur Sicherung des Bohrerfolgs. Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Das Produkt richtet sich an Wärmenetzbetreiber und Stadtwerke, die ihre Fernwärme auf erneuerbare Quellen umstellen wollen.

bis 25 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe