KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295)
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes · bundesweit

Kreditvariante der EEW mit , bis zu 100 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Modul 2 fördert die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich Geothermie, Biomasse, und KWK-Anlagen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen, jeweils höchstens 20 Millionen Euro. Für Biomasse gelten etwas niedrigere Sätze. Modul 1 Querschnittstechnologien ist auf 200.000 Euro begrenzt.
Antrag für KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 25 Angaben und 15 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, Freiberufler sowie gemeinnützige wirtschaftlich tätige Antragsteller mit Betriebsstätte in Deutschland
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW
- Bei Modul 4 Nachweis der Treibhausgaseinsparung über ein Einsparkonzept
- Laufzeiten bis 5, 10 oder 20 Jahre mit ein bis drei tilgungsfreien Anlaufjahren
Was du dafür brauchst
25 Angaben und 15 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
Erfahrungen anderer
Zu KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295) hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295) ist ein Kredit auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
- 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.
Häufige Fragen zu KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295)
Wer kann KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295) beantragen?
KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, Freiberufler sowie gemeinnützige wirtschaftlich tätige Antragsteller mit Betriebsstätte in Deutschland
Wie viel Geld gibt es bei KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 100.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295) beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295) mit anderen Förderungen kombinieren?
Alternative zur Zuschussvariante beim BAFA; keine Doppelförderung derselben Kosten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für KfW-Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295)?
Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- LexikonZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht...
- RatgeberHeizungsförderung 2026: wer bekommt wie vielDie Förderung für eine neue Heizung ist modular aufgebaut: ein Grundbetrag und mehrere Boni, die addiert...
- LexikonTilgungszuschussEin Tilgungszuschuss ist ein Teil eines Förderkredits, den du am Ende nicht zurückzahlen musst.
- FormularHeizungsförderung: Angaben, die die KfW im Antrag verlangtWir stellen den Antrag nicht für dich und haben keinen Zugang zum Zuschussportal. Diese Seite sortiert nur...
- LexikonEffizienzhausEffizienzhaus ist der Standard, mit dem der Bund den Energiebedarf eines Wohngebäudes im Vergleich zu einem...
- LexikoniSFPDer iSFP ist der individuelle Sanierungsfahrplan, ein von einer Energieberatung erstelltes Dokument mit einer...
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
- ÜbersichtWissen zum FörderantragWie Anträge ablaufen und woran sie typischerweise scheitern.
Quelle und Stand
Angaben nach bioenergie-wasser-geothermie, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme (iKWK)
Innovative KWK-Systeme koppeln eine KWK-Anlage mit einer Komponente zur Bereitstellung innovativer erneuerbarer Wärme, typischerweise Geothermie, Solarthermie oder einer Großwärmepumpe, und einem elektrischen Wärmeerzeuger. Die Förderhöhe wird in eigenen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt, der Höchstwert liegt bei 12,0 Cent je Kilowattstunde KWK-Strom. Von den 100 Megawatt Ausschreibungsvolumen je Gebotstermin entfielen in den Jahren 2018 bis 2025 jährlich 50 Megawatt auf innovative KWK-Systeme.
BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze
Das BAFA fördert die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie den Anschluss daran mit einem Grundfördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 01.02.2027 sinkt die Höchstgrenze der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 01.08.2030.
BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung
Der Einbau von Anlagentechnik ausserhalb der Heizung wird mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen - Emissionsminderung bei Biomasseheizungen
Für Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung und Systeme zur vollautomatischen Verbrennungsregelung sowie die Staubemissionsmessungen vor und nach der Maßnahme. Die Anlage muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt haben und älter als zwei Jahre sein. Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgenommen. Es muss eine Staubminderung von mindestens 80 Prozent erreicht werden.
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze
Gefördert werden Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen mit 30 Prozent. Der Anschluss an ein Gebäudenetz ist beim BAFA nur im Zusammenhang mit Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes förderfähig, die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung und der reine Netzanschluss laufen über die KfW. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Heizungsanlagen oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 8.400 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung
Gefördert werden hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperatur-Heizkoerper, Mess- und Regelungstechnik sowie die Umruestung auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen 50 Prozent. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist nicht Teil dieses Fördergegenstands.