Förderung als Zuschuss für Heizung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Heizung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Förderung von Quartierswärmemanagement
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein Quartierswärmemanagement, das Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wärmewende aktiv begleitet. Gefördert werden Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring mit bis zu 225.000 Euro für drei Jahre, bei Verlängerung bis zu 375.000 Euro. Voraussetzung ist eine abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für das Quartier.
Bürgerenergiefonds NRW
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Bürgerenergiegesellschaften in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung von Strom aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeprojekte und energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Die förderfähigen Ausgaben werden bis 300.000 Euro vollständig erstattet.
progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie
Kaskadenförderung zur Absicherung des Risikos bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie. Gefördert werden Vorstudie bis 25.000 Euro (35.000 Euro bei interkommunalem Ansatz), Machbarkeitsstudie bis 65.000 Euro (100.000 Euro interkommunal), 2D-Seismik bis 1 Million Euro und 3D-Seismik bis 5,5 Millionen Euro, Erkundungsbohrung bis 8 Millionen Euro und Bohrung bis 10 Millionen Euro. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent, bei seismischen Messungen maximal 50 Prozent. Die Bohrung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss gefördert.
progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Zuschuss für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Kommunen. Gebäude für Kultur, Sport, Tourismus oder karitative Zwecke werden mit bis zu 80 Prozent gefördert, bei Kommunen in der Haushaltssicherung bis zu 90 Prozent. Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude mit bis zu 40 Prozent, bei Haushaltssicherung bis zu 50 Prozent, höchstens 8 Millionen Euro je Antrag.
progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetzsysteme
Zuschuss für Neubau, Erweiterung und Modernisierung klimafreundlicher und energieeffizienter Wärme- und Kältenetze der öffentlichen Versorgung. Investitionen werden mit bis zu 65 Prozent gefördert, Studien mit bis zu 80 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei 100.000 Euro.
progres.nrw - Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Festbetragsförderung für zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Bestandsbau. Zentrale Anlagen werden mit 2.000 Euro je Gebäude beziehungsweise Wohn- oder Gewerbeeinheit gefördert, dezentrale Anlagen mit 200 Euro je Geraet und maximal 1.000 Euro.
progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik
Zuschüsse für Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik, Wasserkraft, Wärmepumpen mit Geothermie, Wärmerückgewinnung, Gebäude- und Quartiersmaßnahmen sowie Qualifizierung von Fachkräften. Der Programmbereich buendelt zahlreiche Einzelbausteine mit jeweils eigenen Fördersaetzen.
Geringinvestive Maßnahmen (GIM)
Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Gefördert werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Austausch von Umwälzpumpen, smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizungen und Smart-Metering. Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmepumpen
Zuschuss für Wärmepumpen und erforderliche Umfeldmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden zudem Wärmespeicher ab 4 Kubikmeter und die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie oder Solarthermie. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Hamburger Heizungsförderung
Zuschussprogramm der IFB Hamburg für den Umstieg auf erneuerbare Wärme im Gebäudebestand. Gefördert werden Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher sowie der Anschluss an bestehende oder neue Wärmenetze; daneben werden Machbarkeitsstudien und Fachplanung gefördert. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze sind seit August 2023 ausgesetzt, aktuell bis 31.12.2026. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Programmseite nicht ausgewiesen und müssen der jeweils gültigen Förderrichtlinie entnommen werden.
Förderprogramm Pilotprojekte Anergienetze
Vollfinanzierung vorbereitender Untersuchungen für Pilotprojekte gemeinschaftlich getragener Anergienetze im Bremer Gebäudebestand. Förderfähig sind die Lokalisierung bestehender Versorgungsleitungen, Probebohrungen und geothermische Tests sowie technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien. Bis zu drei Pilotprojekte werden unterstützt und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.
HEG - Steigerung der Energieeffizienz
Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach dem Hessischen Energiegesetz für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben und bis zu 40 beziehungsweise 30 Prozent bei Beihilfen nach AGVO. Kommunen im Bündnis Hessen aktiv erhalten 10 Prozentpunkte mehr.
BioWärme Bayern
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab 60 kW Nennwärmeleistung und die zugehoerigen Wärmenetze. Der Höchstbetrag liegt bei 350.000 Euro für das Heizwerk und 100.000 Euro für das Wärmenetz. Eine zweite Fördervariante verlangt die Einbindung von mindestens 10 Prozent Abwärme, Solarwärme oder Umweltwärme.
BioWärme Bayern – Förderung von Biomasseheizwerken und Wärmenetzen
BioWärme Bayern fördert automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab 60 Kilowatt Nennwärmeleistung sowie die zugehörigen Wärmenetze. Das Programm richtet sich an Betreiber von Hackschnitzel- und Pelletheizwerken in Bayern und wird vom Technologie- und Förderzentrum in Straubing abgewickelt. Seit dem 2. August 2026 gilt ein Antragstopp: Förderanträge können nicht mehr eingereicht werden. Zuwendungsanträge waren nur noch bis zum 1. August 2026 möglich, sofern eine Projektbesprechung stattgefunden hatte. Die Richtlinie endet turnusmäßig zum 31. Dezember 2026, eine Nachfolgerichtlinie für 2027 ist in Vorbereitung.
Wärmenetzsysteme 4.0 (WNS 4.0)
Wärmenetzsysteme 4.0 war das Vorgängerprogramm der heutigen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und förderte in vier Modulen Machbarkeitsstudien, die Realisierung von Wärmenetzen, Informationsmaßnahmen und Capacity Building. Die Antragstellung war bis zum 14. September 2022 möglich. Am 15. September 2022 trat die BEW an seine Stelle. Bestandskräftige Zuwendungsbescheide konnten bis zum 15. März 2023 auf Antrag an die BEW-Regelungen angepasst werden; Machbarkeitsstudien aus WNS 4.0 können unter Mindestkriterien als BEW-Machbarkeitsstudien anerkannt werden.
Marktanreizprogramm – Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA)
Das Marktanreizprogramm war jahrzehntelang der Standardweg, um Pelletkessel, Hackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaser, Wärmepumpen einschließlich Erdwärmesonden und Solarthermie im Gebäudebestand bezuschusst zu bekommen. Das Programm endete am 31. Dezember 2020. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), deren Einzelmaßnahmen zur Heizung heute über die KfW-Produkte 458, 459, 522 und 422 beantragt werden. Wer heute nach diesem Namen sucht, muss also in die BEG wechseln; Altbewilligungen laufen nach den damaligen Bedingungen weiter.
Niedersachsen - Klimaschutz und Energieeffizienz (ausgelaufen)
Das Programm förderte Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse, in die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Abwärmenutzung sowie betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke. Der nicht rückzahlbare Zuschuss lag je nach Maßnahmeart, Unternehmensgröße, Ort und beihilferechtlicher Grundlage zwischen 30 und 70 Prozent. Die NBank weist auf der Programmseite darauf hin, dass in diesem Programm keine Antragstellung mehr möglich ist.
Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen)
HeiztauschPLUS gewährte in Berlin Festbetragszuschüsse für den Austausch alter Heizungen: 1.000 Euro für Gasbrennwertkessel und effiziente Fernwärme-Hausstationen sowie 3.500 Euro für Wärmepumpen, Holzpellet- und Hackschnitzelkessel, Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Brennstoffzellenheizungen. Für die Kopplung mit solarer Brauchwassererwärmung gab es 500 Euro, für solare Heizungsunterstützung oder eine Wärmepumpe 1.000 Euro. Seit dem 31.12.2021 können keine Anträge mehr gestellt werden. Das Land verweist auf das Programm Effiziente GebäudePLUS.
Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) - Qualifizierung Handwerk (ausgelaufen)
Das Aufbauprogramm Wärmepumpe förderte die Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Coachings rund um den Einbau von Wärmepumpen. Antragsberechtigt waren Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima, Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung sowie Unternehmen, die Energieberatungen anbieten. Reisekosten waren nicht förderfähig. Eine Antragstellung war nur bis zum 30.09.2025 möglich, bereits bewilligte Vorhaben werden weiter abgewickelt.
BEG - Bonus für Worst Performing Buildings ab 2027 (geplant)
Mit der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude kündigt das BAFA für 2027 einen neuen Bonus für besonders energieineffiziente Gebäude an, sogenannte Worst-Performing-Buildings. Die Kurzübersicht zu den neuen Förderbedingungen nennt den Bonus ausdrücklich, die konkrete Höhe und die genauen Voraussetzungen werden erst mit der Umsetzung veröffentlicht. Für die Heizungsförderung ist der Bonus relevant, weil er die Sanierung besonders schlechter Gebäude wirtschaftlicher machen soll.
BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant)
Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 sinkt der Fördersatz für elektrisch angetriebene Wärmepumpen nach BEG EM Nummer 5.3 Buchstabe c auf 15 Prozent. Gleichzeitig wird ein neuer Bonus von 15 Prozent gewährt, wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union hat. In der Summe bleibt damit ein höherer Fördersatz erreichbar. Das BAFA kündigt die Regelung in der Übersicht zur Sanierung von Wohngebäuden an, die Einzelheiten sollen im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen geregelt werden.
KfW 458 Heizungsförderung - Emissionsminderungszuschlag Biomasse (ausgelaufen)
Der Emissionsminderungszuschlag war ein pauschaler Aufschlag auf die KfW-Heizungsförderung für Biomasseheizungen, die einen besonders niedrigen Staubemissionswert einhalten. In der ab dem 21.07.2026 geltenden Bonusübersicht des Produkts 458 wird er nicht mehr geführt. Maßnahmen zur Emissionsminderung an bestehenden Biomasseheizungen fördert stattdessen das BAFA im Baustein Heizungsoptimierung der BEG Einzelmaßnahmen mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
KfW 458 Heizungsförderung - Effizienzbonus (ausgelaufen)
Der Effizienzbonus war ein Aufschlag auf die KfW-Heizungsförderung für besonders effiziente Wärmepumpen, die Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Mit der Anpassung der Förderbedingungen zum 21.07.2026 führt die KfW im Produkt 458 nur noch Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus auf. Ein Effizienzbonus wird in der aktuellen Bonusübersicht nicht mehr genannt. Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (KfW 433)
Der Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Brennstoffzellenheizungen sind heute stattdessen über die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig, bei Privatpersonen über das Produkt 458 mit einer Grundförderung von 30 Prozent.
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