BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · bundesweit

Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 sinkt der für elektrisch angetriebene nach Nummer 5.3 Buchstabe c auf 15 Prozent. Gleichzeitig wird ein neuer Bonus von 15 Prozent gewährt, wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union hat. In der Summe bleibt damit ein höherer Fördersatz erreichbar. Das BAFA kündigt die Regelung in der Übersicht zur Sanierung von Wohngebäuden an, die Einzelheiten sollen im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen geregelt werden.
Antrag für BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 27 Angaben und 14 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Elektrisch angetriebene nach Nummer 5.3 Buchstabe c
- Ursprung der Wärmepumpe in der Europäischen Union
- Antragstellung voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027
Was du dafür brauchst
27 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote
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So läuft der Antrag ab
BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant)
Wer kann BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant) beantragen?
BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant) richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Elektrisch angetriebene Wärmepumpe nach BEG EM Nummer 5.3 Buchstabe c
Wie viel Geld gibt es bei BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant) beantragen?
Start voraussichtlich erstes Quartal 2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant) mit anderen Förderungen kombinieren?
Wird zusätzlich zum dann abgesenkten Grundfördersatz von 15 Prozent gewährt und ist mit den übrigen Boni der BEG kombinierbar. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant)?
Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach heizung-waerme-detail, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
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BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze
Gefördert werden Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen mit 30 Prozent. Der Anschluss an ein Gebäudenetz ist beim BAFA nur im Zusammenhang mit Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes förderfähig, die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung und der reine Netzanschluss laufen über die KfW. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Heizungsanlagen oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 8.400 Euro.
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