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Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen)

IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin · Berlin

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

HeiztauschPLUS gewährte in Berlin Festbetragszuschüsse für den Austausch alter Heizungen: 1.000 Euro für Gasbrennwertkessel und effiziente Fernwärme-Hausstationen sowie 3.500 Euro für , Holzpellet- und Hackschnitzelkessel, Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Brennstoffzellenheizungen. Für die Kopplung mit solarer Brauchwassererwärmung gab es 500 Euro, für solare Heizungsunterstützung oder eine Wärmepumpe 1.000 Euro. Seit dem 31.12.2021 können keine Anträge mehr gestellt werden. Das Land verweist auf das Programm Effiziente GebäudePLUS.

Förderhöhe
bis 3.500 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
ausgelaufen, Antragstellung seit 31.12.2021 nicht mehr möglich

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Für wen ist das

PrivatpersonenVermieter

Was du erfüllen musst

  • Gebäude mit mindestens mehrheitlicher Wohnnutzung im Berliner Stadtgebiet
  • Ersatz einer alten Ölkesselheizung, eines Gaskessels ohne Brennwerttechnik oder eines Kohle-Einzelofens
  • Hydraulischer Abgleich nach Inbetriebnahme, von mindestens drei Jahren
  • Umlegen der geförderten Kosten auf Mieter war untersagt

Was du dafür brauchst

21 Angaben und 8 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Kombinierbar mit

Die waren ausdrücklich mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinierbar, solange die Gesamtförderung die Anschaffungskosten der Heizungsanlage nicht überstieg. Nachfolge ist das Berliner Programm Effiziente GebäudePLUS.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen)

Wer kann Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen) beantragen?

Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen) richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Gebäude mit mindestens mehrheitlicher Wohnnutzung im Berliner Stadtgebiet

Wie viel Geld gibt es bei Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen)?

Der Höchstbetrag beträgt 3.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen)?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen) beantragen?

ausgelaufen, Antragstellung seit 31.12.2021 nicht mehr möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen) mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Zuschüsse waren ausdrücklich mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinierbar, solange die Gesamtförderung die Anschaffungskosten der Heizungsanlage nicht überstieg. Nachfolge ist das Berliner Programm Effiziente GebäudePLUS. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Gibt es Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

Alles zur Förderung in Berlin.

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Quelle und Stand

Angaben nach heizung-waerme-detail, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Innovative KWK-Systeme koppeln eine KWK-Anlage mit einer Komponente zur Bereitstellung innovativer erneuerbarer Wärme, typischerweise Geothermie, Solarthermie oder einer Großwärmepumpe, und einem elektrischen Wärmeerzeuger. Die Förderhöhe wird in eigenen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt, der Höchstwert liegt bei 12,0 Cent je Kilowattstunde KWK-Strom. Von den 100 Megawatt Ausschreibungsvolumen je Gebotstermin entfielen in den Jahren 2018 bis 2025 jährlich 50 Megawatt auf innovative KWK-Systeme.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze

Das BAFA fördert die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie den Anschluss daran mit einem Grundfördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 01.02.2027 sinkt die Höchstgrenze der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 01.08.2030.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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bis 15 Prozent der Kosten
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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Gefördert werden Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen mit 30 Prozent. Der Anschluss an ein Gebäudenetz ist beim BAFA nur im Zusammenhang mit Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes förderfähig, die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung und der reine Netzanschluss laufen über die KfW. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Heizungsanlagen oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 8.400 Euro.

bis 30 Prozent, maximal 8.400 Euro
bundesweit
BAFA
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bis 15 Prozent, maximal 9.000 Euro
bundesweit
BAFA