Förderprogramme für Gründung in Saarland
Diese Programme fördern Gründung und sind in Saarland beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
128 Programme gefunden
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- Sonstiges603
Innovative Hochschule
Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers als dritte Aufgabe der Hochschulen neben Forschung und Lehre. Unterstützt werden insbesondere kleine und mittlere Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen beim strategischen Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft.
Mikromezzaninfonds Deutschland III
Stille Beteiligung zur Stärkung der Kapitalkraft von Klein- und Kleinstunternehmen über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro bei zehn Jahren Laufzeit, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, wobei ein Zinszuschuss von 3 Prozentpunkten gewährt wird, sodass das Unternehmen 8,00 Prozent pro Jahr zahlt.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Privat Investierende, insbesondere Business Angels, erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als steuerfreien Erwerbszuschuss zurückerstattet. Pro Unternehmen können Investitionen von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Zusätzlich gibt es einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, maximal in Höhe des Erwerbszuschusses.
EXIST Women
Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase II
Anschlussphase für junge technologieorientierte Unternehmen, die aus Förderphase I hervorgegangen sind. Die Förderung beträgt bis zu 180.000 Euro bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Unternehmen muss einen Eigenanteil aufbringen.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase I
Förderung besonders anspruchsvoller, forschungsbasierter DeepTech-Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Finanziert werden Gehälter für bis zu vier Vollzeitäquivalente, studentische Hilfskräfte, Aufträge an Dritte, Hardware, Software, Schutzrechte und unternehmerisches Coaching. Die Sachausgaben können in der Regel bis zu 250.000 Euro betragen, in gut begründeten Fällen auch mehr.
EXIST-Gründungsstipendium
Zwölf Monate Stipendium für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende, die aus einer wissenschaftlichen Idee ein Startup entwickeln. Die Stipendien betragen 3.000 Euro pro Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro.
Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau auf Gemeinschaftsständen ausgewählter internationaler Leitmessen in Deutschland. Die ersten zwei Teilnahmen werden mit 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung mit 50 Prozent. Der Zuschuss beträgt maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen
STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Private Investoren erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als Erwerbszuschuss zurückerstattet, maximal 100.000 Euro je Investor. Förderfähig sind je Investor und Investment bis zu 333.333,33 Euro, also 50.000 Euro Zuschuss, bei einem Mindesteinsatz von 10.000 Euro. Nach mindestens dreijähriger Haltedauer können Anleger zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Gewinns erhalten.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)
Refinanzierung von Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 1,5 Millionen Euro, in Ausnahmefällen bis 2,5 Millionen Euro. Die Beteiligung stärkt das Eigenkapital und läuft in der Regel bis zu 10 Jahre.
Existenzgründungsförderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Saarland
Beihilfe zur Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten im Saarland als Teil der ELER-Intervention EL-0501 im nationalen GAP-Strategieplan 2023-2027. Gefördert werden innerfamiliäre und außerfamiliäre Betriebsübernahmen sowie Neugründungen landwirtschaftlicher Unternehmen. Im SEPL 23-27 ist ein Förderbudget von 1 Million Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent vom Saarland.
Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID) im Saarland
Zuschuss für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben im Saarland. Ziel ist die Erschließung zusätzlicher oder alternativer Einkommensqüllen, etwa durch Dienstleistungen und Tourismusaktivitäten. Im SEPL 23-27 stehen dafür 800.000 Euro bereit, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.
Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland
Einmalige Prämie von 2.500 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb im Saarland im Anschluss an einen Fortbildungsabschluss. Der Bonus soll die Unternehmensnachfolge im Handwerk erleichtern und den Fortbestand handwerklicher Betriebe sichern.
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland
Garantieübernahme von bis zu 70 Prozent für stille Beteiligungen der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG). Damit sollen innovative Vorhaben nicht an fehlendem Eigenkapital scheitern. Das Beteiligungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Saarland.
Bürgschaft ohne Bank der Bürgschaftsbank Saarland
Die Bürgschaftsbank Saarland sagt Gründern und Unternehmen eine Ausfallbürgschaft zu, bevor die Hausbank feststeht. Mit dieser befristeten Zusage lässt sich anschließend eine finanzierende Bank finden. Verbürgt werden bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, die Förderhöhe beträgt laut Merkblatt maximal 150.000 Euro. Kosten sind 1 Prozent einmalige Bearbeitungsgebühr (mindestens 200 Euro) und 1,5 Prozent Provision pro Jahr.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland (BBS)
Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent der Kreditsumme, maximal 1,25 Millionen Euro, wenn die banküblichen Sicherheiten für eine Finanzierung nicht ausreichen. Verbürgt werden Investitions- und Förderkredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Auftragsfinanzierungen. Kosten sind 1 Prozent einmaliges Bearbeitungsentgelt und 1,5 Prozent Avalprovision pro Jahr.
Beteiligungsprogramme der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG)
Stille Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland. Die Spanne von 30.000 bis 1 Million Euro umfasst mehrere KBG-Programme: das Beteiligungsprogramm für KMU bis 1 Million Euro, die Kapitaloffensive für Gründer von 30.000 bis 100.000 Euro und das Mikromezzaninprogramm bis 100.000 bzw. 150.000 Euro. Finanziert werden unter anderem Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und die Einführung neuer Produkte, die Beteiligung ist in der Regel sieben Jahre rückzahlungsfrei.
Trafo-Beteiligungsfonds der Saarup-Venture GmbH
Beteiligungskapital in Form stiller oder offener Beteiligungen bis 2,5 Millionen Euro für Start-ups und junge wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen im Saarland. Finanziert werden Betriebsmittelbedarf und Investitionen einschließlich Akquisitionen. Private Investoren oder Gründer müssen sich mit mindestens 50 Prozent am Gesamtfinanzierungsbedarf beteiligen, es handelt sich also um ein Co-Investment und nicht um eine Förderquote.
Beteiligungen der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
Wagniskapital für junge Technologieunternehmen in der Gründungsphase und für bestehende innovative Unternehmen im Saarland. Die SWG beteiligt sich in der Regel als stiller Gesellschafter, eine offene Minderheitsbeteiligung ist in Kombination möglich. Die Mittel dienen vorrangig der Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und technischer Dienstleistungen.
EFRE Beteiligungsfonds Saarland
Stille und offene Kapitalbeteiligungen für nicht börsennotierte junge, innovative und technologieorientierte KMU und Start-ups mit Betriebsstätte im Saarland. Die Beteiligungen finanzieren Investitionen und Betriebsmittel und laufen in der Regel fünf bis zehn Jahre. Der Fonds umfasst insgesamt 22,6 Millionen Euro und wird zu 40 Prozent aus EFRE-Mitteln kofinanziert.
RegioInnoGrowth Saarland
Eigen- und Nachrangkapital für Start-ups und kleine wachstumsorientierte Mittelständler mit innovativen Geschäftsmodellen im Saarland. Angeboten werden Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen und offene Beteiligungen bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro je Kreditnehmereinheit. Umsetzung des KfW-Programms RegioInnoGrowth im Saarland.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland (GuW Saarland)
Zinsgünstiges Darlehen für betriebliche Investitionen und Betriebsmittel von kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberuflern, Gründern und Nachfolgern im Saarland. Finanziert bis zu 100 Prozent des Vorhabens, höchstens 2,5 Millionen Euro. Zinsverbilligung bis 1,50 Prozent, bis zu 10 Jahre Zinsbindung und bis 20 Jahre Laufzeit mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren.
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