Förderprogramme für Gründung in Schleswig-Holstein
Diese Programme fördern Gründung und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
126 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
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- Bildung695
- Familie269
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- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründerinnen und Gründer mit technologie- oder wissensbasierter Geschäftsidee in der Pre-Seed-Phase. Begleitet wird die Erstellung des Businessplans und die eigentliche Unternehmensgründung. Für das Programm stehen bis Ende 2027 rund 4,6 Millionen Euro bereit.
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein unterstützt Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit technologie- oder wissensbasierten Gründungsideen in der Pre-Seed-Phase durch monatliche Zahlungen, kostenfreie Arbeitsplätze und Mentoring. Teams können insgesamt bis zu 87.700 Euro erhalten. Der letzte Hochschulabschluss darf höchstens zehn Jahre zurückliegen, mindestens ein Bachelor ist erforderlich, Teams umfassen höchstens drei Personen. Bis zum Ende der Förderung müssen ein Unternehmen gegründet und ein Businessplan fertiggestellt sein. Das Land stellt bis 2027 insgesamt 4,6 Millionen Euro bereit.
Gründungszuschuss
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbständig wird, kann einen Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung erhalten. Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, der nicht allein auf einer kurzen Anwartschaft beruht. Die Tragfähigkeit der Gründung muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle belegt werden, etwa einer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eines Kreditinstituts. Die Förderung ist eine Ermessensleistung.
High-Tech Gründerfonds (HTGF)
Seed-Investor für Technologiegründungen aus den Bereichen Digital Tech, Industrial, Climate und Deep Tech sowie Life Sciences und Chemie. Der Sweet Spot der Erstinvestitionen in Pre-Seed und Seed liegt bei über 800.000 Euro, in spaeteren Wachstumsrunden kann bis zu 30 Millionen Euro nachfinanziert werden. Neben Kapital bringt der Fonds Netzwerk und Expertise ein.
High-Tech Gründerfonds (HTGF)
Der High-Tech Gründerfonds ist eine Multi-Stage-Venture-Capital-Plattform für technologieorientierte Gründungen mit einem Fondsvolumen von mehr als 3 Milliarden Euro. Das Erstinvestment liegt im Schwerpunkt bei 800.000 Euro und mehr in der Pre-Seed- und Seed-Phase, über Folgerunden können bis zu 30 Millionen Euro pro Portfoliounternehmen bereitgestellt werden. Investiert wird in Digital Tech, Industrial, Climate und Deep Tech sowie Life Sciences und Chemie. Bewerben können sich Unternehmen, die höchstens drei Jahre alt sind und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
IB.SH Förderlotsen für Unternehmen und Gründungen
Kostenlose und neutrale Beratung der IB.SH zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Gründungen, bestehende Unternehmen und Nachfolgen. Die Förderlotsen geben Hinweise zum Businessplan und unterstützen bei Verhandlungen mit Kreditgebern. Beratung erfolgt telefonisch oder persönlich.
IB.SH Mikrokredit
Zinsverbilligtes Kleindarlehen für Neugründungen, Übernahmen und die Festigung junger Unternehmen in Schleswig-Holstein. Der Zinssatz liegt bei 5,80 Prozent pro Jahr und ist für die gesamte Laufzeit fest. Der Antrag läuft direkt bei der IB.SH ohne Hausbank.
IB.SH Mikrokredit
Darlehen der IB.SH von 3.000 bis 35.000 Euro für Gründung, Übernahme und Festigung innerhalb von fuenf Jahren nach Gründung. Der Zins liegt bei 5,80 Prozent pro Jahr, fest über die gesamte Laufzeit von sieben Jahren, die ersten zwölf Monate sind tilgungsfrei. Bis zum Ende des zweiten Geschäftsjahres muss die Selbständigkeit im Vollerwerb erreicht sein. Refinanzierungen bestehender Schulden sind ausgeschlossen. Je Vorhaben kann zweimal beantragt werden, ohne den Höchstbetrag zu überschreiten.
IB.SH Mittelstandskredit
Darlehen ohne erforderliche Sicherheiten für Investitionen und Liquiditätsbedarf bei Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben. Der Zinssatz beträgt 5,00 Prozent pro Jahr für etablierte Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung und 5,80 Prozent für Gründungen und Übernahmen. Der Antrag läuft direkt bei der IB.SH.
IB.SH Mittelstandskredit
Darlehen der IB.SH von 35.000 bis 300.000 Euro für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen mit höchstens drei Gesellschaftern. Der Zins beträgt 5,80 Prozent pro Jahr für Gründungen und Übernahmen sowie 5,00 Prozent pro Jahr für Unternehmen ab drei Jahren Bestand, jeweils fest über die gesamte Laufzeit. Die Laufzeit beträgt je nach Verwendungszweck 5, 7, 10 oder 12 Jahre mit ein bis zwei tilgungsfreien Jahren. Sicherheiten sind nicht erforderlich.
IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen
Zinsgünstiges Refinanzierungsdarlehen der Landesförderbank, das über die Hausbank ausgereicht wird. Finanziert werden Betriebsmittel, Warenlager, Investitionen und Unternehmensübernahmen, bei Laufzeiten über zehn Jahre nur Investitionen. Zinsbindungen von bis zu zwanzig Jahren sind möglich.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen INQA-Coaching-Scheck für ein agiles Coaching von maximal zwölf Beratungstagen, gefördert mit 80 Prozent. Im Mittelpunkt stehen der digitale Wandel, Fachkräftesicherung und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur. Das Coaching findet direkt im Betrieb statt und bindet die Beschäftigten verpflichtend ein.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Private Investoren erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als Erwerbszuschuss zurückerstattet, maximal 100.000 Euro je Investor. Förderfähig sind je Investor und Investment bis zu 333.333,33 Euro, also 50.000 Euro Zuschuss, bei einem Mindesteinsatz von 10.000 Euro. Nach mindestens dreijähriger Haltedauer können Anleger zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Gewinns erhalten.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Privat Investierende, insbesondere Business Angels, erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als steuerfreien Erwerbszuschuss zurückerstattet. Pro Unternehmen können Investitionen von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Zusätzlich gibt es einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, maximal in Höhe des Erwerbszuschusses.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Business Angels erhalten 15 Prozent ihrer Investitionssumme als steuerfreien Erwerbszuschuss, maximal 100.000 Euro pro Investor und Jahr bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro. Je Unternehmen sind bis zu 3 Millionen Euro bezuschussbares Kapital pro Jahr möglich. Beim spaeteren Verkauf gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns.
INVEST Zuschuss für Wagniskapital
INVEST bezuschusst Beteiligungen privater Investorinnen und Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der Anteile, pro Investor sind höchstens 100.000 Euro Zuschuss im Jahr möglich, je Einzelinvestment maximal 50.000 Euro bei 333.333,33 Euro Beteiligungssumme. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro, die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden. Beim Verkauf nach Ablauf der Haltefrist gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns, begrenzt auf die Höhe des Erwerbszuschusses. Das Unternehmen laesst sich zuerst als förderfähig bestätigen, der Investor beantragt danach vor Vertragsunterzeichnung.
InnoGrowth SH
Beteiligungskapital von bis zu 1,3 Millionen Euro je Antragsteller als stille oder offene Beteiligung. Zielgruppe sind Start-ups, KMU und Mittelständler mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz und innovativem Geschäftsmodell. Gefördert werden Erweiterung, Festigung, Gründung, Nachfolge und Liquiditätserhöhung.
InnoGrowth SH
Beteiligungskapital von bis zu 1,3 Millionen Euro je Investition für Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen sowie KMU und Mittelstaendler mit bis zu 75 Millionen Euro Konzernumsatz in Schleswig-Holstein. Angeboten werden stille Beteiligungen mit zehn Jahren Laufzeit und Rückzahlung ab Jahr sechs oder am Ende sowie offene Beteiligungen mit sieben Jahren Laufzeit. Die Vergütung ist erfolgsabhängig. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungen und die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten. Das Programm ist bis zum 31.07.2027 befristet.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital in Form stiller oder offener Beteiligungen für innovative kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Stille Beteiligungen liegen zwischen 50.000 Euro und 1 Million Euro, offene Beteiligungen bei maximal 1 Million Euro. Finanziert werden innovative Maßnahmen bei Erweiterung, Festigung, Gründung und Nachfolge.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen zur Finanzierung innovativer Vorhaben, zur Unternehmensgründung und zur Nachfolgefinanzierung innovativer Unternehmen. Stille Beteiligungen von 50.000 Euro bis 1 Mio. Euro, offene Beteiligungen bis maximal 1 Mio. Euro. Das stärkt das wirtschaftliche Eigenkapital und verbessert das Unternehmensrating bei Banken.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Das IGP fördert experimentelle Projekte in der frühen Innovationsphase, ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und digitale Plattformen. Machbarkeitsprojekte werden mit bis zu 80.000 Euro gefördert, Marktreifeprojekte mit bis zu 330.000 Euro. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 45 und 75 Prozent, bei Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind nicht förderfähig, weil es an der geforderten Neuheit fehlt.
Innovative Hochschule
Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers als dritte Aufgabe der Hochschulen neben Forschung und Lehre. Unterstützt werden insbesondere kleine und mittlere Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen beim strategischen Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft.
InvestEU
InvestEU buendelt die EU-Finanzierungsinstrumente unter einer Haushaltsgarantie von 26,2 Milliarden Euro und soll damit mindestens 372 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen im Zeitraum 2021 bis 2027 ausloesen. Schwerpunkte sind grüner Wandel, Digitalisierung, Innovation, soziale Investitionen und Kompetenzen sowie die Umsetzung von REPowerEU. Unternehmen bewerben sich nicht bei der Kommission, sondern bei Durchführungspartnern wie der EIB-Gruppe oder nationalen Förderbanken, die durch die Garantie abgesichert sind. Ergänzend beraten der InvestEU Advisory Hub und das InvestEU Portal Projektträger.
InvestEU-Fonds
InvestEU bündelt dreizehn zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente unter einem Dach. Mit einer EU-Garantie von 26,2 Milliarden Euro sollen über 372 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden, bis Ende 2025 waren es bereits rund 397 Milliarden Euro. Die Politikbereiche sind Infrastruktur, Innovation und Forschung, Klima und Umwelt, nachhaltige Mobilität, digitale Transformation, soziale Investitionen und Fähigkeiten sowie kritische Rohstoffe.
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